Wer hätte das gedacht? Im Juni 2012 (27. – 29.06.) findet in Berlin zum sechsten Mal die Fachtagung „Wenn Arbeit krank macht: Burn-out, Stress und Innere Kündigung“ statt. Auf der anderen Seite: Wen wundert´s? Überbelastung, Stress und Burn-out – es nimmt kein Ende. Die Meldungen in den Medien und die Zahlen über die Summe der Erkrankten und den volkswirtschaftlichen Schaden sprechen Bände.
Manch einer kann es schon gar nicht mehr hören. Betriebsräte gehören Gott sei Dank nicht dazu. Denn gerade sie sind in den Betrieben aufgefordert zu handeln. Ihr Interesse daran, wie man mit diesem Thema im Betrieb im Allgemeinen und mit den Betroffenen im Besonderen umgeht, ist ungebrochen stark.
Daher hat sich das ifb entschlossen, diese Fachtagung noch einmal anzubieten. Auch dieses Mal warten
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Niemand darf wegen seines Alters diskriminiert werden – auch Geschäftsführer nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 23.04.2012 (Az.: II ZR 163/10) erstmals klarstellte. Die Richter aus Karlsruhe bestätigten damit eine Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Köln zugunsten eines ehemaligen Kölner Klinikchefs in wesentlichen Teilen.
Der heute 62-jährige Kläger war 2004 mit einem auf fünf Jahre befristeten Vertrag in der Klinik eingestellt worden war. Als dieser 2009 auslief, lehnte der Aufsichtsrat eine Verlängerung des Arbeitsvertrages ab und entschied sich mehrheitlich für einen 41-jährigen Bewerber. Eigentlich kein Problem – wäre der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht in der Lokalpresse mit der Aussage zitiert worden,
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Zu diesem Thema berichtet heute u.a. die Süddeutsche Zeitung. Was steckt hinter dieser Frage? Die schwarz-gelbe Koalition will den geplanten Zuschuss von zunächst 100 Euro Betreuungsgeld in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abziehen. Der Betrag wird den Betroffenen zwar ausbezahlt, aber anschließend vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen. Wieso? Einerseits, heißt es laut Pressebericht, man könne Familien, nur weil sie von Hartz-IV leben, das Betreuungsgeld nicht vorenthalten. Andererseits sei Hartz-IV aber eine reine „Mindestsicherung“. Wenn sich das Einkommen um 100 Euro erhöhe, müsse die Hartz-IV -Leistung zwangsläufig entsprechend sinken. Sonst, so die Befürchtungen der Kritiker, würden auch „Fehlanreize“ geschaffen. Das heißt,
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Da denkt man so leichthin: „Urlaub kann man nie genug haben“. Augenscheinlich nicht so die Schweizer. Denn: Sie haben sich im Rahmen einer Volksabstimmung mit deutlicher Mehrheit (66,5 Prozent) gegen eine Verlängerung des gesetzlichen Mindesturlaubs von vier auf sechs Wochen entschieden. Dies berichtet unter anderem stern.de.
Vertreter des Gewerkschaftsdachverbandes Travail Suisse, auf dessen Initiative dieser Entscheid im März 2012 durchgeführt wurde, zeigten sich über das Ergebnis enttäuscht. Sie hatten argumentiert, Arbeitnehmer bräuchten angesichts eines gestiegenen Leistungsdrucks mehr Zeit für Erholung.
Die Arbeitgeberseite ist dagegen erfreut. Sie hatten im Vorfeld der Abstimmung
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Im Spätsommer/Frühherbst ist es soweit: Die erste ifb-Ausbildungsreihe zum betrieblichen Burn-out-Berater startet. Um möglichst vielen Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, von diesem Angebot zu profitieren, gibt es eine Ausbildungsreihe Süd und eine Ausbildungsreihe Nord.
Wie wichtig es ist, einen Ansprechpartner für diesen Bereich im Betrieb zu haben, davon können wir uns alle jeden Tag selbst überzeugen. Denn: Der Job treibt immer mehr Arbeitnehmer an die Grenzen der Belastbarkeit. Inzwischen ist Burn-out für zehn Prozent aller Krankschreibungen verantwortlich. Deshalb ist es höchste Zeit, etwas dagegen zu unternehmen. Ein interner Ansprechpartner ist für den Betrieb jedoch nur dann sinnvoll, wenn
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Bewirbt sich ein sprachbehinderter, stotternder Bewerber auf eine Stelle, darf er nicht wegen „fehlender Kommunikationsstärke“ abgelehnt werden. Dies kann die Vermutung rechtfertigen, dass eine Benachteiligung wegen der Behinderung vorliegt und einen Entschädigungsanspruch begründen, so die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln in einem Beschluss vom 2. Januar 2012 (Az: 9 Ta 272/11).
In dem Fall sprachen die Richter dem abgelehnten Bewerber Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen Diskriminierung zu. Der Kläger, bei welchem aufgrund seiner Sprachbehinderung seit 1979 eine Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einem Grad der Behinderung von 30 vorliegt, hatte sich auf eine Stelle als Arbeitsvermittler beworben. Nach einem Bewerbungsgespräch lehnte die Beklagte seine Bewerbung ab, weil
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Große Konzerne in Deutschland sparen durch tausende Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter jedes Jahr Summen in Millionenhöhe. Viele Ideen helfen dabei, Produktionskosten zu sparen und Ressourcen zu schonen. Und auch die schlauen Köpfe selbst profitieren davon. Das berichtet Focus Online und veranschaulicht dies anhand dreier „prominenter“ Beispiele: VW, Daimler und die Bahn.
Bei Volkswagen gingen im vergangenen Jahr knapp 60 000 kreative Vorschläge ein. Diese ermöglichten laut Pressebericht Einsparungen von
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Dass Mord kein Arbeitsunfall ist, wissen wir inzwischen. Aber wie verhält es sich mit der morgendlichen Dusche, wenn dort ein Unfall passiert?
Nein, das kann nicht sein? Doch – zumindest ausnahmsweise – wie der Fall eines Rettungssanitäters zeigt. Dieser war im Sommer immer mit dem Fahrrad zu seiner Dienststelle gefahren und legte dabei über sieben Kilometer pro Wegstrecke zurück. Um die Patienten nicht verschwitzt behandeln zu müssen, duschte der Kläger regelmäßig in seiner Dienststelle. Unglücklicherweise stürzte er dort auf dem Weg zur Dusche und zog sich eine Gelenkverletzung am Fuß zu.
Die Unfallkasse wollte den Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Schließlich habe der Kläger nur seinem privaten Hygienebedürfnis nachkommen wollen. Das Sozialgericht Speyer
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Die Nation soll wieder einmal zur Kasse gebeten werden. Diesmal um die Kosten der Alterung der Gesellschaft abzufedern. Zu diesem Zweck plant die Union nun eine Demografie-Steuer, einkommensabhängig für alle über 25. Das berichtet die „Welt“. Unionsfraktionsvize Günter Krings meint, wir „müssen jetzt für die Zeit ab 2030 vorsorgen, wenn die Babyboomer der 50er- und 60er-Jahre im Ruhestand sind und für sie mehr Gesundheits- und Pflegekosten entstehen“. Das in den “Alten-Soli” gezahlte Geld soll dafür verwendet werden, Beitragserhöhungen zu vermeiden. Eine individuelle Auszahlung im Alter ist nicht vorgesehen.
SPD und Grüne lehnen dagegen diese Belastungen ab. “Deutschland braucht keine Sonderabgabe. Wenn anständige Löhne gezahlt werden, kommt auch genug Geld in die Sozialkassen“, so der frühere Vizekanzler und SPD-Chef Franz Müntefering in der “Welt”. Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast ist gegen eine Rücklage. “Solidarisch ist das nicht. Die Union will künftige Lasten einseitig bei den Versicherten abladen“. Ihrer Meinung nach ist
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Man stelle sich das vor: In einem Bonner Unternehmen der Luft- und Raumfahrttechnik existiert eine Betriebsvereinbarung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Nach dieser soll der Betriebsrat ein Verzeichnis all derjenigen Mitarbeiter bekommen, bei denen die Voraussetzung für ein solches BEM vorlägen. So weit, so gut. Der Arbeitgeber stellte sich im Folgenden jedoch auf den Standpunkt, die Namen der Mitarbeiter nur mit deren Einverständnis herauszugeben.Schließlich sei er ja auch zum Datenschutz verpflichtet. Ergebnis: Der Betriebsrat bekam entweder keine oder nur unvollständige Daten. Seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchfühung des BEM durch den Arbeitgeber gem. § 84 II 7 SGB IX konnte er nicht nachkommen.
Die Sache ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses stellte im Februar 2012 fest, dass der Betriebsrat berechtigt sei, diese Daten zu verlangen. Der Arbeitgeber dürfe die Herausgabe nicht vom Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter abhängig machen (siehe dazu unseren ausführlichen Beitrag).
Der Betriebsrat Blog sprach mit Rechtsanwalt und BEM-Experten Oliver Schmidt-Eicher. Im Interview erläutert und kommentiert der langjährige
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