Manchmal ist es gut, die Rollen zu tauschen. Unsere Referenten waren auf unseren Referententreffen im Mai und im April einmal “nur” Teilnehmer. In verschiedenen Foren wurden ihnen viele Informationen rund um das ifb vermittelt. In den Pausengesprächen hörte ich dann oft den Satz, “Es ist ganz schön anstrengend so lang zuzuhören.” Unsere Referenten werden von uns zwar geschult, um Seminare lebendig zu gestalten aber es war für viele nochmal eine besondere Erfahrung, zu spüren, wie anstrengend zuhören sein kann. Wie gut, dass unsere Seminare nicht nur aus zuhören, sondern auch aus sehen, selber machen, diskutieren und vielen anderen aktiven Elementen bestehen.
Hier sehen Sie ifb-Referenten einmal als Teilnehmer:
Viele Grüße
Peter
Anfang August kommt voraussichtlich das früher als Antidiskriminierungsgesetz geplante Gleichbehandlungsgesetz unter seinem neuen Namen “Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz” auf uns zu. Warum es allerdings zu dieser Namensänderung kam, weiß ich auch nicht. Also falls mir da jemand weiterhelfen kann, immer gerne
. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz soll auf jeden Fall eine Diskriminierung am Arbeitsplatz und im täglichen Leben verhindert werden. Da das natürlich auch eine spannende Sache für Betriebsräte ist und viele Betriebsräte gerne von Anfang an im Bilde sein wollen bzw. müssen stricken wir schon fleißig an einem Seminar zu diesem Thema.
Caroline
Gerade hatte ich meinen ersten Beitrag im ifblog verfasst ? Ihr wisst schon, denjenigen, dass das BAG die Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer gekippt hat -, da lese ich kurz darauf in der Zeitung eine erste Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Nein, nein, nicht, dass Ihr das jetzt falsch versteht ? auch wir beim ifb dürfen nicht während der Arbeitszeit Zeitung lesen ? es war bereits Feierabend …
Naja, aber wieder zurück zum Thema: Jedenfalls soll noch diesen Sommer die (zur Zeit) unwirksame Befristungsregelung für ältere Beschäftigte geändert werden. Dann soll eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nur noch dann möglich sein, wenn man als über 52-Jährige/r in den letzten 2 Jahren davor mindestens 6 Monate arbeitslos war. Außerdem soll die Befristung für maximal 4 Jahre zulässig sein. So die Ankündigung der Regierung. Nun, lassen wir uns überraschen, was kommt.
Bis bald!
Martin
© 2004- 2009 | ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG – Powered by WordPress