Ab dem 1.7.2006 können Anwälte und Mandanten Beratungsgebühren frei vereinbaren. Die Gesetzesänderung betrifft die außergerichtliche Beratung, also etwa die Erstellung eines Rechtsgutachtens oder die Prüfung einer Betriebsvereinbarung. Diese Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger ist in § 80 Abs. 3 BetrVG geregelt und bedarf sowieso der vorherigen Vereinbarung mit dam Arbeitgeber. Hierbei sollte man die Honorarfrage direkt ansprechen und ggf. den Rechtsanwalt mit dem Arbeitgeber die Höhe aushandeln lassen
Die Gebühren für die anderen Tätigkeiten des Anwalts wie etwa die Vertretung im Beschlussverfahren gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG werden weiterhin vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregelt und müssen nicht vom Betriebsrat verhandelt werden.
Also, grundsätzlich keine neue Aufgabe für den Betriebsrat!
Peter
Das Thema Elterngeld ist zur Zeit in aller Munde. Hierbei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um die Zahlung staatlicher Mittel an Eltern und dient der finanziellen Unterstützung junger Familien. Politisch wurde sogar damit geworben, dieses Geld solle Paaren die Entscheidung für eine Familiengründung erleichtern. Naja, wenigstens heißt es erleichtern und nicht abnehmen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem bisherigen Einkommen von Vater und Mutter und soll als vorübergehender Lohnersatz dienen. Hört sich ja erst mal gut an. Aber ist das auch gerecht?
Bisher gab es für jedes Kind Erziehungsgeld, bei dem ein fester Pauschalbetrag gezahlt wurde, egal ob Gut-, Schlecht- oder Nichtverdiener. Und jetzt? Wenn sich das Elterngeld an dem bisherigen Einkommen richtet, was bekommen dann jetzt Nichtverdiener? Bisher hat diese Gruppe wenigstens ihren Pauschalbetrag an Erziehungsgeld erhalten. Das Elterngeld würde für sie dann wohl eher eine Verschlechterung bedeuten. Für Normal- und Gutverdienende, die bisher aufgrund mangelnder Bedürftigkeit maximal sechs Monate Erziehungsgeld bekommen haben, ist sie dagegen eine Verbesserung. Ich will jetzt nicht wieder anfangen von wegen ?Warum werden die, die ohnehin schon genug Geld haben immer noch bevorteilt?? Aber ein ungutes Gefühl bleibt trotzdem dabei.
Viele Grüße, natürlich auch an Nichteltern,
Ines
Das WM-Fieber steigt! Es ergreift nun auch Kolleginnen die sich für Leder bisher nur in Form von Schuhen interessiert haben. Bisher waren die Deutschlandspiele ja auch sehr arbeitsfreundlich terminiert aber am Dienstag spielt “unsere” Mannschaft bereits um 16 Uhr und da können ja nur die Frühschicht und die Teilzeitkräft zu Hause schauen.
Wir werden im Betrieb einen Beamer aufbauen. Auch wenn es hier draußen auf dem Lande (Seehausen am Staffelsee) Empfangsprobleme gibt, hoffe ich auf ein gutes und gut zu sehendes Spiel. Und an dem Tag komme ich auch im Trikot!
Wie ist es bei Euch? Könnt ihr schauen oder Radio hören? Gibt es die Chance gemeinsam zu gucken? (Soll sehr gut für das Betriebsklima sein.)
Erzählt doch einfach mal.
Peter (54, 74, 90, 2006 ….)
Sie sitzen im Kino, voller Vorfreude auf den Film. Rechts von Ihnen knabbert jemand laut Popcorn, links von Ihnen raschelt jemand mit seiner Chipstüte. Sie sind kurz davor, die Nerven zu verlieren, da bleibt Ihr Blick überwältigt und gebannt an der Kinoleinwand haften. Die unendlichen Weiten Amerikas und in dieser romantischen Einsamkeit ein Cowboy ? allein am Lagerfeuer ? allein mit sich, seinen Gedanken, seiner Herde und ? seiner Zigarette. Wussten Sie eigentlich, dass seit 2003 eine EU-Richtlinie die Werbung für Tabakprodukte untersagt? Deutschland hat sich bislang geweigert, diese Regelung umzusetzen und stattdessen gegen dieses Werbeverbot vor dem EuGH geklagt. Das könnte jetzt übel ausgehen. Denn sollte die Klage abgewiesen werden und sich Deutschland danach immer noch weigern, das Verbot umzusetzen, riskiert das Land Strafzahlungen in Millionenhöhe.
Dabei spielt der Nichtraucherschutz in fast allen deutschen Unternehmen eine immer größer werdenden Rolle. Immer mehr Betriebe bestehen auf die Gesundheitsförderung und setzen das Nichtrauchen in den Büroräumen oder sogar im gesamten Betriebsgebäude durch. Sogar der Betriebsrat ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz dazu verpflichtet, über die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz, also auch den Nichtraucherschutz, zu wachen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ). In der Vergangenheit hat es sich oft bewährt, wenn Arbeitnehmer und Betriebsrat in Betriebsvereinbarungen klare Regelungen zum Schutz der Nichtraucher treffen. Ein gemeinsames Vorgehen aller Betriebspartner, wie es der Gesetzgeber auch vorsieht, erhöht erfahrungsgemäß die Akzeptanz getroffener Regelungen.
Für Raucher, die sich irgendwie benachteiligt und ausgegrenzt fühlen möchte ich an dieser Stelle sagen: Bei solchen Entscheidungen wird nicht nur an die Nichtraucher, sondern auch an Euch gedacht. Denn der Gesundheitsschutz für Nichtraucher ist gleichzeitig auch Gesundheitsförderung für Raucher. ßberlegt es euch doch noch mal!
Viele Grüße von Ines
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