FT Psyche 5

Mit der Zeit gehen

Montag, 30. Oktober 2006 von Conny

Seit dem vergangenen Wochenende befinden wir uns wieder offiziell in der Winterzeit. Zu verdanken haben wir das dem deutschen Zeitgesetz. Ob diese staatlich vorgeschriebene Zeitumstellung ein Segen oder vielmehr ein ßrgernis ist, wird viel diskutiert. Dagegen wird immer wieder die zum Teil sehr schwierige Umgewöhnung für den Einzelnen angeführt. Denn, obwohl wir uns jetzt wieder in der ?Normalzeit? befinden, kam so manchem die Stunde mehr gar nicht so normal vor.

Geht es Ihnen genauso? Dann weiß ich genau das richtige für Sie: Nehmen Sie sich eine Auszeit! Wann? Natürlich morgen Abend, denn Halloween steht vor der Tür! Dann können Sie der Realität für ein paar Stunden entfliehen. Als Zeitgeist verkleidet gehen Sie sicher mit der Zeit. Wenn Sie dann noch zu unchristlicher Zeit nach Hause gehen, ist die kleine Zeitumstellung vom Wochenende schon längst vergessen. 

Conny 

 

Arbeitnehmerzuschläge im Einzelhandel auf dem Prüfstand

Donnerstag, 26. Oktober 2006 von Peter

Im Zuge der Liberalisierung der Ladenschlusszeiten will der deutsche Einzelhandel die Zuschläge für die Arbeitszeit nach 18:30 Uhr abschaffen.

Zwischen 18.30 Uhr und 20.00 Uhr erhalten Angestellte von tarifgebundenen Unternehmen derzeit eine Zeitgutschrift von 20 % – pro gearbeiteter Stunde also zwölf Minuten. Nach 20.00 Uhr belaufen sich die Extravergütungen nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di auf 50 %. Sie können wahlweise als Freizeitausgleich genommen oder ausgezahlt werden.

Was ist Ihre Meinung? Sind diese Zuschläge noch zeitgemäß? Oder ist ein Umdenken erforderlich, da die Zuschläge aus einer Zeit stammen, in der die Läden regulär um 18:30 Uhr geschlossen wurden und in anderen Bereichen Zuschläge auch erst ab 20:00 Uhr bezahlt werden.

ßber zahlreiche Kommentare freue ich mich!

Caroline

Kleiner Tipp für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

Dienstag, 10. Oktober 2006 von Martin

Befristete Arbeitsverträge können höchstens dreimal verlängert werden. Das gilt zumindest für diejenigen Arbeitnehmer, die ohne einen konkreten Sachgrund befristet werden ? also beispielsweise nicht für diejenigen, die zur Vertretung eines anderen kranken Arbeitnehmers eingestellt wurden. So sagt es § 14 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).  

Die Betonung liegt hierbei auf ?verlängert?. Denn unter ?Verlängerung? versteht die Rechtsprechung die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unter denselben Arbeitbedingungen. Ist nun der befristet beschäftigte Arbeitnehmer clever und handelt er bei der Vertragsverlängerung gleichzeitig ein höheres Gehalt heraus, und seien es nur 50 Cent, so ist es keine Verlängerung, sondern der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags.     

Und jetzt kommt der Clou: Dieses neue Arbeitsverhältnis ist nun nicht mehr befristet, sondern unbefristet. Denn ohne Sachgrund kann ein Arbeitnehmer nämlich nicht mehrmals hintereinander befristet werden (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Nicht schlecht, oder?    

Wie aus einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervorgeht (BAG vom 23.08.2006 ? 7 AZR 12/06) ist dabei folgendes wichtig: Die ßnderung der Arbeitsbedingungen (z.B. höheres Gehalt, längere oder kürzere Arbeitszeiten) muss bei der Verlängerung – die dann gerade keine mehr ist ? vorgenommen werden. Es genügt nicht, wenn einem der Arbeitgeber bereits im Vorfeld ein höheres Gehalt gewährt und dann zu einem späteren Zeitpunkt erst das Arbeitsverhältnis verlängert. Denn dann wird nur das alte Arbeitsverhältnis verlängert.    

Und nicht vergessen: Will man dies gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, so darf man nicht zu lange warten. Es sind nämlich bestimmte Fristen einzuhalten. Diese laufen aber erst ab dem ?vereinbarten Ende? des Arbeitsvertrags.    

Dies als kleiner Tipp am Rande. Schönen Tag noch!

Martin  

 

GEZ-Gebühr für Internet-PCs kommt

Montag, 02. Oktober 2006 von admin

Ab 2007 ist auch für Internet-PCs eine Rundfunkgebühr fällig. Nach dem Willen der ARD-Intendanten sollen Besitzer eines internetfähigen PCs oder UMTS-Handys 5,52 Euro pro Monat zahlen, falls sie nicht bereits ein Empfangsgerät angemeldet haben. Auswirkungen hätte dies insbesondere für Unternehmer.

Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Rundfunkgebühren müssen allerdings die Bundesländer in den kommenden Wochen treffen. Zuvor war auch über eine Gebühr in Höhe der Fernseh-Gebühr (17,03) diskutiert worden. Nicht betroffen von der Neuregelung sollen Privathaushalte sein, die bereits für Fernseher oder Radio eine Gebühr entrichten. Jedoch sollen Unternehmer, die bislang keine GEZ-Gebühr für ihre Büros zahlen, oder Selbständige für ihren gewerblich genutzten Heim-Computer zahlen.

Für eine Neuregelung des Gebührensystems der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten hat sich unterdessen der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) ausgesprochen. Nach dessen Auffassung sollte, statt neue Abgaben zu erfinden, eine pauschale allgemeine Medienabgabe eingeführt werden.

Arne 

 

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