Seminare nach der Wahl 2010

Rente erst mit 67? ? Oder gibt es doch noch eine andere Lösung?

Freitag, 08. Dezember 2006 von Martin
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Vor ein paar Tagen wurde die Rente mit 67 beschlossen. Voll trifft es diejenigen Arbeitnehmer, die Geburtsjahrgang 1964 und jünger sind. Sie können erst mit 67 ohne Abschläge in den wohlverdienten Ruhestand. Aber auch die ab 1947 Geborenen kommen nicht ungeschoren davon. Bei ihnen wird das Renteneintrittsalter stufenweise erhöht. Pro späterem Geburtsjahr gibt es – gerechnet ab Jahrgang 1947 – 1 Monat beim Renteneintritt drauf. So kann beispielsweise ein im Jahre 1957 geborener Arbeitnehmer erst mit 65 Jahren und 11 Monaten in die Altersrente gehen, will er keine finanziellen Einbußen bei der Rentenhöhe hinnehmen. 

Aber – können oder wollen wir wirklich alle so lange arbeiten? Was, wenn der Körper einfach nicht mehr mitmacht oder ganz einfach die Motivation fehlt? 

Hier sind auch Sie als Betriebsrat gefragt. Eine Sache, über die es sich nachzudenken lohnt, ist, ob im Betrieb nicht ein sog. Lebensarbeitszeitkonto eingeführt werden sollte. Auf ein solches Lebensarbeitszeitkonto kann der Arbeitnehmer während seiner Berufstätigkeit Guthaben einzahlen – entweder in Form von ßberstunden, die auf dem normalen Gleitzeitkonto aufgelaufen sind oder auch durch Sonderzahlungen, die in Arbeitszeit umgewandelt und dem Konto gutgeschrieben werden.

Dieses angesparte Zeitguthaben kann der Arbeitnehmer dann für eine frühere Beendigung seines Erwerbslebens nutzen. Ein vernünftiger Ansatz, oder? 

ßbrigens, falls Sie mehr zu Lebensarbeitszeitkonten erfahren möchten, besuchen Sie doch unser Seminar ?Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonto? (Seminar-Nr. 23-701A). Sie werden sehen, es lohnt sich!

Martin 

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