Tag der Schwerbehindertenvertretung 2010

Wir sind ein tragender Pfeiler unserer Wirtschafts- und Sozialordnung

Mittwoch, 25. April 2007 von Peter
0

Liebe Mitbetriebsräte,

eine Anfrage an die Bundesregierung im Bundestag führte zu folgender Antwort:

“Auch das Betriebsverfassungsgesetz will die Regierung nicht ändern. Die betriebliche Mitbestimmung sei ein “tragender Pfeiler unserer Wirtschafts- und Sozialordnung”, heißt es in der Antwort. Die Kosten für einen Betriebsrat rechtfertigten sich durch die gute Zusammenarbeit im Unternehmen, die durch ihn entstehe.”

 Gutes darf auch teuer sein ;-)

 Euer Peter

Finanzrichter uneins über Pendlerpauschale

Freitag, 20. April 2007 von admin
1

Unterschiedlicher könnten die Urteile der Finanzgerichte zur Kürzung der Pendlerpauschale seit Jahresbeginn nicht ausfallen. Während die Richter im Saarland und in Niedersachsen die Kürzung als verfassungswidrig einstufen, können ihre Kollegen in Baden-Württemberg darin keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz von Art. 3 des Grundgesetzes sehen.


Vom Grundsatz her entfällt seit Jahresbeginn die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Zur ?Vermeidung von Härten für Fernpendler? wird die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent aber ab dem 21. Kilometer ?wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben? berücksichtigt. Die Gesetzesänderung soll dem Staat in diesem Jahr Mehreinnahmen von 2,1 Mrd. Euro bringen, die 2008 auf rund 4,3 Mrd. Euro und in den Folgejahren auf über fünf Mrd. Euro steigen sollen.
Die Saarländer Richter urteilten letztens, die Neuregelung sei einVerstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 des Grundgesetzes. Zudem sieht das Gericht in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Denn in Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnsitzes nicht allein von privaten Erwägungen ab (Az. 2 K 2442/06). Geklagt hatte in Saarbrücken ein Ehepaar, das von seinem Wohnort 60 beziehungsweise 75 Kilometer bis zur Arbeitsstelle zurücklegen muss. Die Richter legten den Fall nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.


Mit einer ähnlichen Begründung wie im Saarland hatte zuvor bereits das niedersächsische Finanzgericht die Kürzung der Pauschale ausgesetzt. Dort hatte ein Ehepaar aus dem Raum Oldenburg gegen ihr Finanzamt geklagt, weil sie für ihre gesamten Fahrten zur Arbeit einen Freibetrag auf den Lohnsteuerkarten eintragen lassen wollten. Die niedersächsischen Richter hatten argumentiert, die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien Aufwendungen, denen sich ein Arbeitnehmer nicht entziehen könne. Bei berufstätigen Ehegatten sei es in der Regel gar nicht möglich, für beide einen Wohnort in der Nähe der Arbeitsstätten zu wählen. Vor dem Hintergrund des Prinzips der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit erscheine die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer willkürlich (AZ. 8 K 549/06).


Die Richter in Stuttgart sahen das aber völlig anders. In dem von ihnen zu entscheidenden Fall war der betroffene Steuerpflichtige vor Gericht gezogen, weil das Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte bei der Berechnung der Entfernungspauschale lediglich 50 Kilometer statt der geltend gemachten 70 Kilometer Entfernungspauschale anerkennen wollte. Die gesetzliche Regelung in Paragraf 9 Abs. 2 EStG (Werbungskosten) sei verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das so genannte Nettoprinzip, argumentierte der Kläger. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehörten zu den notwendigen Erwerbsaufwendungen. Sie seien deshalb bereits ab dem ersten Kilometer beruflich veranlasst.
Das Finanzgericht wies die Klage ab. Der auf der Lohnsteuerkarte des Klägers eingetragene Freibetrag entspreche dem Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar in einer Entscheidung aus dem Jahre 2002 ausgeführt, es sei ?traditioneller Teil? der Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst ?am Werkstor? beginnen zu lassen.


Diese Tradition beinhalte jedoch keine Ewigkeitsgarantie, sagten die Richter. Der Gesetzgeber habe die Befugnis, eine einfachgesetzliche Tradition zu ändern. Daher sei er zutreffend davon ausgegangen, dass es sich wegen der Verbindung der Fahrtkosten nicht nur zur Arbeit, sondern auch zur Wohnung um gemischte Aufwendungen handle, also um Aufwendungen, die auch die private Lebensführung betreffen. Bei gemischten Aufwendungen sei es dem Gesetzgeber aber möglich, über den Umfang der Abziehbarkeit und Nichtabziehbarkeit zu entscheiden (Az.: 13 K 283/06).

 

Arne

 

Der Betriebsrat wird weiblicher

Dienstag, 10. April 2007 von Peter
0

Liebe Betriebsrätinnen,

gerade habe ich eine Studie über Euch gelesen. Wolfgang Rudolph und Wolfram Wassermann vom Büro für Sozialforschung in Kassel haben im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung herausgefunden, dass Ihr stark im kommen seit. Die Minderheitenquote wird in Betrieben mit über 400 Beschäftigten zu mehr als 85% erfüllt, in Betrieben zwischen 21 und 50 Beschäftigten zu 58% und im Durchschnitt (2006) zu 72,5% (2002 = 70,5).

Und mit der Quantität steigt auch die Qualität. Wo Frauen an die Spitze der Betriebsräte rücken, ändert sich der Arbeitsstil, so Wassermann und Rudolph: ?Sie legen Wert auf ausführliche Diskussionen vor Entscheidungen, sie gehen niemals alleine zu Gesprächen mit der Geschäftsführung und betreiben die schriftliche Seite der Betriebsratsarbeit systematischer.?

Ich wusste das alles allerdings auch schon vor der Studie, denn bei uns sind mein Kollege Thomas und ich die Minderheit im Gremium und wir wissen, was wir an unseren drei Betriebsrätinnen haben.

Herzliche Frühlingsgrüße

Peter (der Quotenmann)

Jede Menge Neues: Initiative 50plus

Mittwoch, 04. April 2007 von Conny
0

Wir werden alle älter. Soweit nicht neu. Neu ? zumindest neu beschlossen ? ist aber, dass dieses ?länger leben? nun auch einhergeht mit einem ?länger arbeiten?. Denn nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Anhebung des Eintrittsalters für die volle Rente von 65 auf 67 Jahre zugestimmt.

Das hört sich in der Theorie einfach an, ist in der Praxis wie wir alle wissen aber gar nicht so einfach. Die Beschäftigungschancen älterer Menschen müssen zunächst einmal verbessert werden. Das haben auch unsere Politiker erkannt und die sogenannte ?Initiative 50plus? mit in das Gesetzespaket gepackt.

Inhaltlich geht es dabei um
- eine erweiterte Förderung der beruflichen Weiterbildung ßlterer
- einen neuen Kombilohn, um ältere Arbeitslose bei der Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit durch einen Nettolohnausgleich zu unterstützen
- einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss für Unternehmen, die ßltere einstellen
- erleichterte (und endlich auch europarechtskonforme) Befristungsregelungen für ältere Beschäftigte

Kurzum: jede Menge Neues. Neu ist deshalb auch unsere Schulung ?Aktuelle ßnderungen im Arbeits- und Sozialrecht?, welche sich mit dieser Gesetzesreform beschäftigt. Themen dieses Tagesseminars sind zudem bedeutende Neuerungen durch die Gesundheitsreform sowie durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Wichtigste zu Elterngeld und Elternzeit wie auch die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Interessiert? Für mehr Informationen einfach den Seminartitel als Suchbegriff auf unserer Startseite eingeben.

Haben Sie vielleicht auch eine Seminaridee? Dann immer gerne ?her damit?. Wir freuen uns über alle Vorschläge und Anregungen Ihrerseits.

Viele Grüße sendet
Conny

follow me on twitter    RSS Feed

Häufige Themen

Am meisten gelesen

Letzte Kommentare

Letzte Artikel

Kategorien

Archiv

Links

 

© 2004- 2009 | ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG – Powered by WordPress