Neuer DKK 2010

Nur junges Blut gewünscht…

Freitag, 29. Juni 2007 von Ines
0

Und da haben wir es wieder, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Kürzlich habe ich über die Uneinigkeit Deutschlands zum Thema ?Das AGG und die Anwendbarkeit bei Kündigungen? berichtet. Die besteht immer noch. Aber wie ist das denn mit der Anwendbarkeit des Gesetzes bei Einstellungen von neuen Arbeitnehmern? Ja…, das steht klar im AGG drin. Niemand darf bei der Auswahl und Einstellung wegen des Alters benachteiligt werden.


Das wollen aber wiederum anscheinend noch nicht alle in Deutschland glauben. Die Lufthansa ließ sich lieber verklagen, als eine 46jährige Stewardess einzustellen und muss jetzt Schadensersatz in Höhe von 4.000,00 ? zahlen. Die befristet angestellte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben, wurde aber deutlich ?wegen ihres Alters? abgelehnt. Die Fluggesellschaft hatte argumentiert, das wirtschaftliche Risiko krankheitsbedingter Ausfälle sei bei älteren Arbeitnehmern wesentlich höher und dem Unternehmen nicht zumutbar.

Diese Argumentation verstößt laut dem Urteil gegen das seit August vergangenen Jahres geltende AGG. Das wirtschaftliche Risiko möglicher Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürfe bei der Auswahl von Bewerbern nicht zum Maßstab gemacht werden, stellte das Gericht fest. Die Höhe der Entschädigung beträgt drei Monatsgehälter (Arbeitsgericht Frankfurt Az.: 11 Ca 8952/06).

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Sonja

Keine Karriere ohne Kündigung?

Mittwoch, 20. Juni 2007 von Ines
0

?Eine Kündigung ist kein Rückschlag, sondern die Chance auf einen erfolgreichen Neuanfang.? Diesen Satz habe ich am 14. Juni in einer Pressemitteilung gelesen. Das  musste ich mir erst ein paar Mal durch Kopf, Herz und Nieren gehen lassen, denn für mich ist Arbeitslosigkeit zunächst einmal eins: nämlich eines der größten Probleme unserer Zeit und für den Einzelnen ein persönlicher Schicksalsschlag. Und das sehen auch andere so: Immerhin stehen nach einer repräsentativen Umfrage des Institutes für Management und Wirtschaftsforschung und der DBV-Winterthur bei den Deutschen schwere Krankheiten, Altersarmut und eben auch der Jobverlust ganz oben auf der Sorgenskala. Und die Aussage ?Eine Kündigung ist kein Rückschlag, sondern die Chance auf einen erfolgreichen Neuanfang? berücksichtigt für mich erst einmal nicht die Fragen, die für den Betroffenen existenziell sind: Was ist der Mensch eigentlich ohne Arbeit? Was richtet der Zustand der Arbeitslosigkeit in der Seele an, was an der Gesundheit, im persönlichen Leben?

Aber irgendwie ist, wenn man das soeben gesagte einmal außer Acht lässt, auch etwas Wahres dran, wenn man sagt, eine Kündigung böte beste Chancen auf einen Neuanfang. Denn jetzt ist Zeit zu überlegen ? was will ich als Nächstes, wo geht die Reise hin, was macht mir Spaß, was entspricht meinen Talenten? Jetzt besteht die Möglichkeit, seinen Weg neu zu bestimmen. Vielleicht hat ja der alte Job gar nicht mehr so viel Spaß gemacht und man wollte eigentlich schon lange etwas ganz anderes machen. Aber wer begibt sich aus einem sicheren Job heraus schon in die Ungewissheit? Aber jetzt, jetzt kann man ernsthaft darüber nachdenken….und wer weiß, was für eine erfolgreiche Karriere aus einer solchen Situation entstehen kann.  

Und tatsächlich, wenn man das bedenkt, kann sogar eine Kündigung etwas Positives haben. Auch wenn das auf den ersten Blick nicht so zu sein scheint und andere Dinge sicher zunächst einmal im Vordergrund stehen. Doch wenn die erste Krise überwunden ist, darf man sich auch solche Gedanken machen und das Wichtigste ist, den Mut nicht zu verlieren und die Zuversicht, dass der nächste Job bestimmt kommen wird.

Viele Grüße, Ines 

Berufsunfähig durch Burnout

Freitag, 15. Juni 2007 von Conny
1

Es ist Freitag Nachmittag und wie jede Woche sind viele Arbeitnehmer in Gedanken gerade vereint: ?Endlich Wochenende!?. Ausgepowert von den Arbeitsanstrengungen der vergangenen Tage ? das kennt wohl jeder. Mehr und mehr sind durch die beruflichen Belastungen auch bereits ?ausgebrannt?, neudeutsch bezeichnet als Burnout-Syndrom.

Betroffene leiden an seelischen und körperlichen Beschwerden ? beginnend mit Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwäche; gesteigert durch Depressionen, Bluthochdruck und Angstzustände; bis zur totalen Erschöpfung und schließlich dem Zusammenbruch.

Nach Auffassung des Landgerichts Münchens (Az.: 25 O 19798/03) kann das Burnout-Syndrom nun auch zu einer Berufsunfähigkeit führen und damit die Berufsunfähigkeitsversicherung zu Zahlungen verpflichten.
In dem entschiedenen Fall versuchte der Leidtragende zunächst erfolglos, Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erlangen. Doch die Versicherung weigerte sich und die Angelegenheit ging vor Gericht. Schon in der ersten Instanz bekam der Arbeitnehmer recht. Doch die Versicherung wollte sich damit nicht zufrieden geben und legte Berufung ein. Als allerdings die Richter in der zweiten Instanz klar machten, dass sie keine Zweifel an der Richtigkeit des ersten Urteils hätten, zog die Versicherung die Berufung zurück und akzeptierte den ersten Richterspruch. Dieser wurde damit rechtskräftig.

Treffen kann das Burnout-Syndrom jeden. Besonders gefährdet ist, wer viel arbeitet. Wichtig sind hier vorbeugende Maßnahmen, wie sich selbst ausreichend Zeit und Raum zum Regenerieren zu geben.

Ganz in diesem Sinne, verabschiede ich mich ins Wochenende.

Conny

Rentenerhöhung kommt zum 1. Juli

Montag, 04. Juni 2007 von admin
1

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zugestimmt und damit den Weg zu einer Rentenerhöhung zum 1. Juli 2007 freigemacht.

Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Die Renten werden zum 1. Juli 2007 erstmals nach mehreren Jahren wieder steigen können. Mit dem Beschluss der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung durch das Bundeskabinett werden nach Zustimmung des Bundesrats die gesetzlichen Altersbezüge zur Mitte des Jahres um 0,54 Prozent angehoben – in Ost wie in West.Der sich nach der Erhöhung ergebende, ab dem 1. Juli 2007 maßgebende neue aktuelle Rentenwert wird 26,27 Euro und der neue aktuelle Rentenwert (Ost) 23,09 Euro betragen. Der aktuelle Rentenwert ist Berechnungsgrundlage für die jeweils individuelle Rentenhöhe.

Die Rentenanhebung wird möglich durch die positiven Entwicklungen bei Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Löhnen im Jahr 2006. Pro Jahr fließen durch den Aufschlag 1,2 Milliarden Euro zusätzlich an die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner hierzulande. Sie profitieren damit vom fortgesetzten Aufschwung in Deutschland.

Die Anpassung der Altersbezüge erfolgt nicht willkürlich, sondern richtet sich nach einer Reihe gesetzlich festgeschriebener Kriterien.

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung beträgt 0,98 Prozent in den alten und 0,49 Prozent in den neuen Bundesländern.

Allerdings haben sich 2006 Mehrbelastungen bei den Aufwendungen für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge (“Riester-Rente”) ergeben, die bei der Rentenwertbestimmung mit 0,5 Prozent auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen werden. Daneben wird bei der Anpassung der Renten seit 2005 mit dem Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und Beitragszahlern berücksichtigt. In diesem Jahr machen sich die Reformen der vergangenen Jahre, die zu einem Wachstum der Wirtschaft und zu einer steigenden Zahl von Beschäftigten geführt haben, bemerkbar. Aufgrund dieser positiven Entwicklung wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor mit knapp plus 0,2 Prozent anpassungssteigernd.

Die Veränderung der aktuellen Rentenwerte hat auch Auswirkungen auf andere Größen und Bereiche der Sozialversicherung. So werden im Rahmen der vom Kabinett gebilligten Verordnung auch Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte angepasst, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt sowie der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2007 anzupassenden Geldleistungen festgelegt.

In der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2007 der neue allgemeine Rentenwert 12,13 Euro und der neue allgemeine Rentenwert (Ost) 10,66 Euro. Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern zwischen 297 Euro und 1.186 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern zwischen 257 Euro und 1.029 Euro monatlich. Der Anpassungsfaktor beträgt zum 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern 1,0054 und in den neuen Bundesländern ebenfalls 1,0054.

Arne

Geschmäcker sind unterschiedlich: der eine will weniger arbeiten, andere lieber mehr ? doch auch der zweiten Gruppe kann geholfen werden!

Freitag, 01. Juni 2007 von Martin
0

Ach ja, unser Kollege Farin Urlaub – alias Peter ? wahrscheinlich sitzt er gerade irgendwo am Strand bei 30 Grad im Schatten und genießt sein Dasein bei einem eisgekühlten Caiphi …. und wir hier bei etwa 10 Grad und Regen, da könnte man schon neidisch werden!

Während er sich freut, zur Zeit nicht arbeiten zu müssen, können andere sich freuen, jetzt leichter wieder länger arbeiten zu können. Damit meine ich die Teilzeitkräfte. Das im Jahre 2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gewährt zwar einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Doch was, wenn beispielsweise die Kinder ?aus dem Gröbsten raus? sind, nicht mehr so viel Fürsorge brauchen und man wieder Vollzeit arbeiten möchte? Gibt es dann eigentlich auch einen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit?

Einen richtigen Anspruch wieder mehr Wochenarbeitsstunden zu leisten gibt es leider nicht. Doch wenn ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber angezeigt hat, dass er wieder länger arbeiten möchte, muss dieser ihn bevorzugt berücksichtigen, wenn ein geeigneter Arbeitsplatz frei wird (§ 9 TzBfG). Der Arbeitgeber kann stattdessen nicht einfach einen neuen Mitarbeiter einstellen. Dies gilt auch dann, wenn der bislang in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiter aufgrund Tarifbindung eine wöchentliche ?Vollarbeitszeit? von 36 Stunden hat und der Arbeitgeber eigentlich ?tariffreie? Mitarbeiter mit 40 Wochenstunden sucht. So sieht es das Bundesarbeitsgericht in einer vor kurzem ergangenen Entscheidung.

ßbrigens, in so einem Fall sollte der Betriebsrat immer an seine 99er Mitwirkungsrechte denken!

Dann bis bald!
Martin

follow me on twitter    RSS Feed

Häufige Themen

Am meisten gelesen

Letzte Kommentare

Letzte Artikel

Kategorien

Archiv

Links

 

© 2004- 2009 | ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG – Powered by WordPress