Bestätigung in wesentlichen Punkten erhielt das deutsche Entsendegesetz aus Luxemburg vom Europäischen Gerichtshof.
Die deutschen Vorschriften zum Schutz vor Lohn-Dumping sind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitgehend bestätigt worden. Der Gerichtshof in Luxemburg wies eine Klage der EU-Kommission gegen das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz in mehreren Punkten ab. Brüssel hatte nicht die Schutzmaßnahmen gegen Lohn-Dumping an sich moniert, sondern sich gegen einzelne Kontrollvorschriften gewandt.
So erklärten es die Richter für gerechtfertigt, dass beim Einsatz ausländischer Arbeiter auf deutschen Baustellen der Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen sowie Arbeitszeitnachweise in deutscher Sprache vorgehalten werden müssen. Die EU-Kommission hatte gegen die ßbersetzungspflicht geklagt, weil sie ausländischen Unternehmen den Einsatz ihrer Mitarbeiter auf deutschen Baustellen erschwere. Der Gerichtshof erklärte indes, im Interesse des Arbeitnehmerschutzes sei die deutsche Vorschrift gerechtfertigt. Kontrollen auf den Baustellen würden ohne eine ßbersetzung der Unterlagen “übermäßig erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht”.
Als rechtmäßig erkannte der EuGH auch die Verpflichtung ausländischer Unternehmen, für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer Beiträge an die deutsche Urlaubskasse abzuführen, sofern sie nicht im eigenen Land bereits an eine vergleichbare Einrichtung zahlen. Mit dem Geld aus dieser Kasse finanziert die deutsche Bauwirtschaft das Urlaubsgeld für die Beschäftigten. Die Baubranche hat diese Finanzierung vor über 50 Jahren eingeführt, weil viele Bauarbeiter nicht ganzjährig beschäftigt sind. Deshalb ist es Aufgab der regionalen Urlaubskassen, für jeden Beschäftigten ein Arbeitnehmerkonto zu führen.
Das Entsendegesetz gilt bereits seit 1996 für die Baubranche und seit Anfang Juli auch für die Gebäudereiniger.
ßndern muss die Bundesregierung nach dem Urteil die Vorschriften für ausländische Zeitarbeitsfirmen. Nach Paragraf 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen sie den deutschen Behörden nicht nur Beginn und Dauer der ßberlassung eines Arbeitnehmers an eine deutsche Leihfirma mitteilen, sondern auch jede ßnderung des Beschäftigungsorts. Deutsche Zeitarbeitsfirmen sind dazu nicht verpflichtet, für Mitteilungen der ßnderungen des Einsatzortes ist hier der ausleihende Betrieb zuständig. Die Vorschriften für ausländische Zeitarbeitsfirmen müssten entsprechend angepasst werden, erklärte der EuGH.Das Entsendegesetz soll deutsche Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Konkurrenz schützen und wurde bereits 1996 für die Baubranche eingeführt. Seit Anfang diesen Monats gilt es auch für Gebäudereiniger, eine Ausweitung auf weitere Branchen wird diskutiert.
Arne
Ist Ihnen langweilig? Fühlen Sie sich unterfordert? Dann sind Sie Bore-out gefährdet. Zu viel Arbeit kann zum Burn-out führen und zu wenig zum Bore-out. Bore-out beginnt, wenn Angestellte die Arbeitszeit nur noch absitzen. Aus Angst um den Job wird dann so getan, als hätte man viel zu tun und das ist Stress pur.
In einer Umfrage unter 10.000 amerikanischen Arbeitnehmern gab ein Drittel der Befragten an, nicht genug zu tun zu haben.
Zumindest in Deutschland haben Arbeitnehmer in diesen Fällen aber nicht nur die Wahl zwischen Kündigung und Resignation. Wenn der Weg zum Chef nicht hilft, ist Bore-out ein Fall für das Beschwerderecht beim Betriebsrat (§ 84 BetrVG). Arbeitnehmer haben nämlich nicht nur ein Recht auf Bezahlung, sondern auch eines auf Beschäftigung.
Ich persönlich glaube ja nicht, das Bore-out ein neuer Trend ist, dafür ist die Arbeitsbelastung durch die vielen Rationalisierungen einfach zu groß geworden. Das Mitarbeiter so auf´s “Abstellgleis” geschoben werden, kommt aber gar nicht so selten vor.
Also, Betriebsrat sei wachsam!
Peter
Seit ein paar Tagen kursieren wieder verstärkt Meldungen zum ?staatlich geförderten? Investivlohn. Wenn ich mich richtig entsinne, war dieser zuletzt während der parlamentarischen Winterpause im Gespräch. Mal Thema, dann aber schnell auch wieder aus den Schlagzeilen. Ist es diesmal wieder dasselbe Spiel? Zur Zeit scheint echt Bewegung in die Sache zu kommen, zumal SPD und Union meines Erachtens in der Sache selbst gar nicht so weit auseinander liegen, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Worum handelt es sich eigentlich beim Investivlohn? Neu ist der Gedanke nicht, zumal er bereits von einigen Großunternehmen in Deutschland wie z.B. BMW schon seit Jahren erfolgreich praktiziert wird. Mitarbeiter geben ihrem Arbeitgeber ? beispielsweise in Form von Aktienkäufen oder einer stillen Beteiligung ? einen Teil ihres Lohns als Kapital und sind damit direkt am Unternehmenserfolg beteiligt. Brummt der Laden, verdient der Mitarbeiter über seine Beteiligung mit, läuft es dagegen schlecht, besteht jedoch die Gefahr, dass man das eingesetzte Kapital verliert.
Dies ist auch das Argument der Kritiker. Sie fragen, warum sollte ein Arbeitnehmer das Risiko tragen, bei einer Insolvenz seines Arbeitgebers sowohl den Arbeitsplatz als auch das eingelegte Kapital zu verlieren.
An diesem Punkt setzt die SPD an. Sie will einen sog. Deutschlandfonds einrichten. Dadurch wird das Verlustrisiko breit gestreut. Der Deutschlandfonds ist als Kapitalsammelstelle geplant. Arbeitnehmer kaufen Anteile und bekommen dafür den Ertrag ? ähnlich wie bei einem Aktienfonds. Die Unternehmer beziehen aus dem Deutschlandfonds Kapital in Höhe der Einlagen ihrer Beschäftigten. Dies hat neben der breiteren Risikostreuung für die Arbeitnehmer auch den Vorteil, dass mittelständische Betriebe eine Mitarbeiterbeteiligung leichter organisieren können.
Die Union nimmt eine etwas andere Position ein. Sie lehnt den Deutschlandfonds nicht komplett ab, befürwortet aber in erster Linie die sog. direkte Unternehmensbeteiligung, die sie mit steuerlichen Anreizen versehen will. 500 Euro pro Jahr sollen steuer- und abgabenfrei sein. Die Union meint, Arbeitnehmer seien mehr motiviert ins eigene Unternehmen zu investieren als in einen anonymen Fonds. Wenn jedoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine direkte Beteiligung ablehnten, sollte auch nach Ansicht der Union eine Lösung über einen Fonds möglich sein.
Sie sehen, SPD und Union liegen in der Sache gar nicht so weit auseinander. Vielleicht wird es ja doch was mit dem staatlich geförderten Investivlohn.
Sie glauben, eine Mitarbeiterbeteiligung könnte auch etwas für Ihren Betrieb sein, auch wenn noch nicht sicher ist, ob und wenn ja in welcher Form eine staatliche Förderung kommen wird?
Dann informieren Sie sich doch schon mal auf unserem Seminar ?Investivlohn ? Teilhabe am Unternehmenserfolg: Erfolgsbeteiligung – Kapitalbeteiligung ? Belegschaftsaktien? (Seminar-Nr. 25-302 A).
Gruß
Martin
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