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Gefühlte Gleichberechtigung endet im Sumpf des Niedriglohns

Mittwoch, 25. Juni 2008 von Peter
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Bittere Tatsachen über marode Einkommensentwicklungen, die auswuchernde Überhandnahme des Niedriglohnsektors und die lediglich gefühlte Gleichberechtigung in Deutschland: zwei neu veröffentlichte Studien lassen erneut erahnen, dass etliche Dinge scheinbar ziemlich schief laufen in unserem Land.

Los geht es mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, welches die Entwicklung des sog. Niedriglohnsektors analysiert hat. Das Ergebnis der Studie: Nur jedem Achten, der bereits 1999 in diesem Bereich arbeitete, gelang bis 2004 der Sprung über die Niedriglohnschwelle nach oben. Einmal Niedriglohn, immer Niedriglohn. Dabei hatten es Frauen, na sowas, noch schwerer: nur jede Zehnte war hierbei erfolgreich. Und dazu passt die Information, dass weibliche Arbeitnehmer zwar nur 35% aller Vollzeitbeschäftigten stellen, jedoch 65% der vollzeitbeschäftigten Geringverdiener. Deutlicher geht es kaum.

Dem EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla ist dies schon lange ein Dorn im Auge. Bereits 2007 drohte er mit einem neuen EU-Gesetz, auch um das hiesige Lohngefälle endlich zu beseitigen: In Deutschland ende die Gleichberechtigung beim Lohn, monierte er damals. Nun legt er nach: In einem Gespräch mit der “Welt” stellt er fest, dass in unserem Land der Stundenlohn von Frauen im Schnitt 20 Prozent unter dem der Männer liegt und Deutschland eigentlich, zumindest was diese Ungleichbehandlung betrifft, nur noch von Estland, Zypern und der Slowakei im negativen Sinne getoppt wird. Spidla verlangt deshalb eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, deutlich mehr Frauen in Führungspositionen und eine höhere Akzeptanz des Prinzips “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” bei den Arbeitgebern.

Man kann es aber irgendwie auch nicht mehr hören, oder? Die Süddeutsche Zeitung findet das ganze mittlerweile nur noch peinlich für unser Land, aber warum ändert sich denn dann eigentlich nichts? Fährt unsere Wirtschaft so gut damit? Ist unsere Gesellschaft so behäbig? Deutschland ist die führende Wirtschaftsmacht Europas, wird zudem von einer Frau regiert, warum also ist es so schwierig die Rahmenbedingungen hierzulande positiver zu gestalten? Bessere Ausbildung, bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, na klar. Alles schon x-Mal gehört. Nur die Haltung, die Einstellung, die ändert sich einfach nicht, es frustriert.

Dazu passt wunderbar eine weitere Studie, diesmal vom überwiegend von Unternehmerseite finanzierten Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (IWG), gegründet übrigens von Kurt Biedenkopf, welches seinen Beitrag zum momentan heiß diskutierten Thema “Ausdünnung der Mittelschicht” abliefert. Das Institut liebt es zu rechnen, kommt dadurch aber auf eine interessante, ja sogar brisante Spur: Denn von 1996 bis 2006 verschwanden 5,5 Millionen Menschen aus dem Segment der sog. Mittelverdiener. Die Gruppe der Starkverdiener wuchs dagegen um 2,1 Millionen, die der Geringverdiener sogar um bittere 4,1 Millionen. Und, schon nachgerechnet? Richtig, das geht nicht auf. 0,7 Millionen kamen wohl irgendwie aus dem Nichts dazu. Aus dem Nichts? Falsch. Aus dem Ausland. Denn nun geht die Rechnung weiter: In diesen 10 Jahren schrumpfte die Gruppe der Deutschen um 2,8 Millionen, dagegen kamen 3,5 Millionen Migranten aus dem Ausland dazu (schon mal über Deutschland als Einwanderungsland nachgedacht?). Und da sind sie denn auch wieder, die fehlenden 0,7 Millionen. Nur: von diesen 3,5 Millionen neu zu uns gezogenen Menschen, haben sich 2,9 Millionen gleich direkt und unverzüglich in den Niedriglohnbereich begeben. Weg sind sie. Und daraus lässt sich nun wiederum die interessante Schlußfolgerung ableiten, dass sich die Ausdünnung der Mittelschicht als unmittelbare Folge der Migration darstellt und wenn überhaupt, dann höchstens teilweise auf den Abstieg von “eigenen” Bevölkerungsgruppen. Das Institut prognostiziert dann auch eine Fortführung dieses Trends, solange sich an den Rahmenbedingungen nichts ändert.

Und da kommen die Nächsten ins Spiel und der Bogen wird gespannt, hinüber zur immer größer werdenden Gruppe der Alleinerziehenden. Sie sind, schon deswegen weil sie halt nun mal allein, also ohne Partner sind, immer die wirtschäftlich Schwächeren. Und das wird auch so bleiben. Jemand der alleinerziehend ist und ein Kind unter 14 Jahren hat, müsste schon ein Mindesteinkommen von für viele absolut hypnotischen 1.422 Euro netto im Monat haben, um nicht mehr zu den sog. Geringverdienern zu zählen. So lautet die Definition, da kommt man nicht so leicht raus. Und der Trend Alleinerziehender steigt und steigt. Und damit auch die Einkommensverschiebung in der Bevölkerung insgesamt, leider halt nur in die falsche Richtung. Da hilft es dann auch nur wenig und ist lediglich eine dünne Schlagzeile wert, die deutsche Familie mit Kindern als eigentliche Gewinner in den Mittelpunkt zu stellen, wie manche Presseberichte nach Bekanntwerden der Studie dies getan haben. So etwas hilft nur um kurz mal Luft zu holen, sich einen Moment etwas wohler zu fühlen, zumindest beim Überflug über die Schlagzeile. Der Blick jedoch muss aufs Ganze gehen, und das Ganze geht irgendwie immer weiter abwärts.

Was aber hilft denn überhaupt? Im Kleinen könnte viel erreicht werden. Das Bewusstsein der Familienförderung, das Bewusstsein eines neueren Bildes von Mann und Frau, das endlich auch in der Gesellschaft ankommt, auch von Eltern und Kindern, von anderen möglichen Lebensformen als “Familie” im Gegensatz zu den bekannten herkömmlichen, die Akzeptanz all dieser Umstände auf breiter Ebene. Wahrlich viel verlangt. In den Betrieben kann damit angefangen werden, jeder kann einen Beitrag leisten, nur im Kopf muss zuerst mal damit begonnen werden und es muss allerschleunigst ein Ende haben mit der finanziellen Ungleichheit, denn die lediglich gefühlte Gleichberechtigung endet in der Realität schnell im Sumpf des Niedriglohns.

Auf der anderen Seite verbleibt es, das Ergebnis einer verfehlten Ausländer- und Integrationspolitik zu begutachten und dann schnellstens zu ändern. Hier muss endlich mit ganz anderen Ansätzen ran, Ausländer müssen deutlich besser integriert werden, sicherlich müssen sie sich auch integrieren lassen, in der Breite brauchen alle eine bessere Bildung und und und. Das sind Themen für ein ganzes Leben…

Und kosten tut das alles sehr viel Geld. Diese Wahrheiten kennt jeder! Aber umgesetzt werden sie nicht. Dann braucht man sich aber auch zukünftig nicht wundern, wenn immer weniger Menschen in unserer tatsächlichen Mitte Platz nehmen, und zwar gesellschaftlich, finanziell und sozial. Und es kann nicht sein, dass das alles nur wegen des Geldes scheitert, denn am Ende würden wir alle verlieren. Und zwar sehr viel.

Peter

Ein Bierchen in Ehren…..

Donnerstag, 12. Juni 2008 von Andrea
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kann niemand verwehren, dachte sich ein Busfahrer und trank in seiner Arbeitspause ein kleines Bier. Etwa zwei Stunden später holte er Schüler mit einem Bus ab. Sein Arbeitgeber war hiervon nicht wirklich begeistert. Als er von dem Alkoholkonsum erfuhr, kündigte er dem Busfahrer fristlos.

Das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz – Az.: 9 Sa 759/07- war der Ansicht, dass der Arbeitgebers zu vorschnell gehandelt hat. Alkohol am Arbeitsplatz ist, sogar wenn ein absolutes Alkoholverbot besteht, nicht zwangsläufig ein fristloser Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber hat nicht berücksichtigt, dass der Arbeitnehmer nur geringe Alkoholmengen zu sich genommen habe und die nächste Fahrt erst zwei Stunden später erfolgt sei. Zu diesem Zeitpunkt dürfte – wenn überhaupt – nur noch eine geringe Blutalkohlkonzentration bestanden haben. Auch in solchen Fällen ist stets zu prüfen, ob der Betroffene zunächst durch eine Abmahnung gewarnt werden muss.

Als Münchnerin stellt sich mir da die Frage: Was genau ist ein “kleines” Bier?

Andrea

Ein lauschiges Plätzchen…

Montag, 09. Juni 2008 von Andrea
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Das Landesarbeitsgericht München musste sich mit einer recht eigenwilligen Interpretation des § 40 Abs. 2 BetrVG beschäftigen. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber u.a. dem Betriebsrat in erforderlichem Umfang Räume zur Verfügung zu stellen:

Nach dem Beschluss des LAG München vom 8.7.2005 (- 3 TaBV 79/03 -) hat ein dreiköpfiger Betriebsrat Anspruch auf einen Büroraum mit einer Grundfläche von mindestens 9 qm nebst eigenem Telefonanschluss, abschließbarem Schrank, Schreibtisch und Schreibtischstuhl sowie einen für fünf Besprechungsteilnehmer geeigneten Besprechungstisch. Wenn alle Möglichkeiten, dem Betriebsrat eine Räumlichkeit auf dem Betriebshof zur Verfügung zu stellen, scheiterten, müsste die Antragsgegnerin eine Räumlichkeit in der Nähe des Betriebes anmieten.

Das LAG führt hierzu aus: „Die Antragsgegnerin (= Arbeitgeberin) hat durch Zurverfügungstellung des Containers auf dem Betriebsgelände, der vom Beschwerdegericht ebenfalls in Augenschein genommen wurde, den Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung einer Räumlichkeit im erforderlichen Umfang nicht erfüllt. Denn dieser Container ist weder ausreichend noch zumutbar. Seine Grundfläche (innen) beträgt nicht einmal 5 m², die Sicht nach draußen ist ungenügend, weil die Unterkante der drei Fensterchen – mit einer lichten Innenweite von 55,5 cm x 29 cm – ca. 153 cm hoch liegt. Damit ist dieser Container, der seine Geschichte als früherer WC-Container nicht verleugnen kann, viel zu klein für Besprechungen eines dreiköpfigen Betriebsrats, geschweige denn für eine Konferenz mit einem oder zwei Gästen.
Nachdem nicht anzunehmen ist, dass ein Container mit einer ausreichenden Grundfläche und Belichtung sowie Ausstattung unzumutbare Mehrkosten verursachen würde, liegt auf der Hand, dass die Antragsgegnerin mit der Zurverfügungstellung dieses Containers ihre geringe Wertschätzung des Betriebsrats … insgesamt Ausdruck geben wollte. Dies steht in krassem Widerspruch zu den Grundsätzen der Betriebsverfassung, insbesondere zum Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG.“

Andrea

AlG II: Mehr Geld ab 1. Juli

Dienstag, 03. Juni 2008 von Peter
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Zum 01.07.2008 wird der Regelsatz beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) um 1,1% von 347 auf 351 Euro angehoben. Die höhere Auszahlung soll automatisch vorgenommen werden, so dass keine gesonderten Anträge nötig sind. Bei einer Inflationsrate, die derzeit stramm auf die 3 Prozent zumarschiert, aber keine wirkliche Erhöhung. Aber immerhin: die letzte Erhöhung des Regelsatzes vor etwa einem Jahr belief sich nur auf luftige 0,5%. Na wenn das so weitergeht…

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