Das Bundessozialgericht in Kassel ächzt unter der anhaltend hohen Flut von Klagen, die mit dem Arbeitslosengeld II zu tun haben. Seit einem Jahr gibt es an diesem Gericht sogar einen eigenen Senat, der nur noch diese Verfahren bearbeitet. Nun streicht er offensichtlich die Segel und kapituliert unter der Masse der Neueingänge. Zumindest hat er sich Verstärkung angefordert und deshalb wird es ab 1. August 2008 einen weiteren Senat geben, der sich ausschließlich mit den Folgen von Hartz IV beschäftigen wird.
Wenn das so weitergeht, könnte das Bundessozialgericht auch schon mal langsam über einen neuen Namen für sich nachdenken, “Hartz IV-Gericht” oder so. Kreativere Vorschläge sind ausdrücklich erwünscht.
Peter
Wie anders wäre es sonst zu erklären, dass nun solch spektakuläre Umfragen veröffentlicht werden, wie etwa diese vom Marktforschungsinstitut IFAK in Taunusstein: Legere Kleidung sei im Job auf dem Vormarsch. 44% der Männer und 57% der Frauen würden am Arbeitsplatz sportliche Kleidung tragen. 1.000 Erwerbstätige wurden dazu befragt. Na bravo. Nur leider geht es hier nicht ums Bevorzugen, sondern um die Anforderungen die Arbeitgeber und Branche an einen stellen. Mein Bruder ist übrigens Banker und ich weiß definitiv von ihm, dass er legere Kleidung bevorzugt. Nur hilft ihm das was? Und was helfen solche Umfragen? Nichts. Und wieder mal wurde nur eine billige Schlagzeile und ein klein wenig heiße Luft produziert.
Peter
Wer gerade zum Fenster hinausschaut, kann sich kaum vorstellen, dass dieses Land überhaupt schon mal den Sommer gesehen hat. Doch dann kommen sie wieder, diese quälend heißen Tage. Tage, an denen man sich den Regen herbeisehnt, an dem keine noch so funktionstüchtige Kleidung diese ekligen, nassen Ränder unsichtbar machen kann, Tage, an denen spätestens um zwölf Uhr Eiscafes, Badeseen und Freibäder übervoll mit Schülern sind – HITZEFREI! Es sind diese Tage, an denen man zu allem Lust hätte, nur nicht ins Büro zu gehen, denn „Hitzefrei“ ist für die meisten Berufstätigen ein Fremdwort. Doch: Gibt es wirklich keine Möglichkeit, sich gegen 30°C im Büro zu wehren und dem
Schweißtreiben ein Ende zu setzen? Ventilatoren, eisgekühlte Coca–Cola oder gar ein Eis am Stiel – alles könnte den Hitzefrust ein wenig erträglicher machen.
Nur gesetzlich verpflichtet ist der Arbeitgeber leider zu rein gar nichts.
Ab 26 °C sollte er laut Arbeitsstätten-Richtlinie für Abhilfe sorgen. „Sollte“, wohlgemerkt, und in welcher Form dies dann geschieht ist allein Chefsache. Allerdings verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Und auch zur Fürsorgepflicht nach dem BGB zählt, die Arbeitsräume so einzurichten, dass die Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren geschützt sind. Relevanz hat dies aber nur, wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise kreislaufbedingt vom Stuhl kippt. Denn wenn der Arbeitgeber keine Vorkehrungen getroffen hat, kann er eher haftbar gemacht werden. Es muss also, wie immer, erst etwas passieren.
Drum helfe sich wer kann: Erfrischende Fußbäder, ein Ventilator am Hütchen und luftdurchlässige Kleidung kann sich jedermann und jede Frau selbst besorgen. Doch darf dabei natürlich der Business –Knigge nicht aus den Augen verloren werden: Bestrumpfte Männerfüße in Sandalen und dazu eine schicke kurze Hose- das ist auch bei 50°C tabu.
Ach, vielleicht sollten wir uns doch an Sieben-Tage-Regenwetter gewöhnen. Manche Probleme lösen sich dann ganz von selbst.
Iris
…geschätzte sieben Millionen Deutsche trainieren regelmäßig in Fitnessstudios für den perfekten Body, die ewige Jugend und - natürlich auch für die Gesundheit. Der Fitnesswahn greift immer weiter um sich und diesen Trend haben sich mittlerweile auch viele Unternehmen zu eigen gemacht. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Co waren gestern - das 13. Sportgehalt ist „In“. Genau wie die sportliche Ertüchtigung während der Arbeitszeit – es darf geschwommen, gerannt, gerudert und vor allem geschwitzt werden. Denn: Fitte Mitarbeiter sind leistungsfähiger, arbeitswilliger und seltener krank.
Das will nun auch die Bundesregierung unterstützen. Ab kommendem Jahr soll die betriebliche Gesundheitsförderung entsprechend von der Steuer befreit werden. Das sieht das Jahressteuergesetz 2009 vor, dessen Entwurf das Kabinett Mitte Juni beschlossen hat.
Na dann: Auf die Plätze – Fertig – Los!
Und wenn selbst der Chef mitschwitzt, wird vielleicht sogar der ein oder andere Lachmuskel mittrainiert.
Iris
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