Neuer DKK 2010

Urlaub ohne Ende?

Donnerstag, 21. August 2008 von Andrea
0

Das deutsche Urlaubsrecht steht auf dem Prüfstand. Das LAG Düsseldorf hat dem EuGH einen deutschen Rechtsstreit zur Vorabentscheidung vorgelegt. Im Rechtstreit geht es um die Frage, ob ein über zwei Jahre langzeiterkrankter Arbeitnehmer für diese Zeit Urlaubsansprüche erworben hat. Der Arbeitnehmer konnte aufgrund seiner Erkrankung keinen Urlaub nehmen. Als das Arbeitsverhältnis wegen der Bewilligung voller Erwerbsminderungsrente geendet hatte, verlangte er von seinem Arbeitgeber die Abgeltung des Urlaubs der letzten zwei Jahre. Der Arbeitgeber lehnte dies ab, und verwies auf § 7 Abs. 3 BurlG, wonach der Urlaub spätestens mit Ablauf des 31.03. des Folgejahres verfallen ist. Diese Auffassung entspricht der bisherigen Rechtslage und der ständigen Rechtsprechung des BAG. Das LAG Düsseldorf hatte jedoch Zweifel, ob die deutsche Regelung mit Art. 7 der EG-Richtlinie 2003/88 zu vereinbaren ist und legte daher den Rechtstreit dem EuGH vor. Die Generalanwältin des EuGH hat in ihren Schlussanträgen betont, dass sie die deutschen Regelungen im BUrlG für unvereinbar mit der EG-Richtlinie hält, soweit dem Arbeitnehmer aufgrund Erkrankung Urlaubsansprüche verfallen können.

Es spricht also vieles dafür, dass der EuGH die deutschen Regelungen zum Verfall von Urlaubsansprüchen stark einschränken wird. Dies würde dann bedeuten: Langzeiterkrankte Arbeitnehmer würden für jedes Jahr aufs Neue den gesetzlichen Urlaubsanspruch erwerben. Es ist sogar möglich, dass der EuGH den Verfall des Urlaubsanspruchs nicht nur bei Krankheitszeiten, sondern auch in anderen Fällen, in denen ein Arbeitnehmer unverschuldet seinen Urlaub nicht nehmen konnte, für europarechtswidrig erklärt.

Bevor Sie jetzt überlegen, was Sie im nächsten Jahr mit Ihrem Resturlaubsanspruch alles anstellen können: Endgültige Klarheit wird erst die Entscheidung des EuGH bringen. Bis dahin bleibt es bei der Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG.

Andrea

Schikanen gegen Betriebsräte bei H&M?

Freitag, 08. August 2008 von Peter
1

Nach Informationen des Magazins “stern” macht die schwedische Modefirma Hennes & Mauritz (H&M) ihren Betriebsräten die Arbeit schwer. Der “stern” beruft sich dabei auf verdi-Fachgruppenleiter Ulrich Dalibor, dem zu Folge das Unternehmen viel unternimmt, um bereits die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Weiterhin sei Betriebsräten das Gehalt gekürzt worden, weil sie während der Arbeitszeit an Gewerkschaftsseminaren teilgenommen haben. Vor BR-Wahlen habe H&M entsprechenden Druck auf die Belegschaft ausgeübt.

Dem widerspricht Angela Gallenz, Personalchefin von H&M-Deutschland in einem lesenswerten Interview, ebenfalls mit der Zeitschrift “stern”: Dass ihr Unternehmen Betriebsräte schikaniere, weist sie zurück. Nach ihrer Aussage möchte H&M im Gegenteil die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten verbessern und vertrauensvoll gestalten, dafür werde viel getan. In der Tat. Zum Beispiel wenn die Firma Betriebsräten Abmahnungen erteilt, weil diese auf ein Seminar fahren, welches von H&M als nicht erforderlich eingestuft wird. Dieses Vorgehen hält Frau Gallenz für “nur fair”. Anderen Betriebsratsmitgliedern sei in solchen Fällen auch gleich der Lohn gekürzt worden. Das sei halt die Konsequenz, wenn man der Arbeit fernbleibe. Klare Ansage! Passt ja auch zur eingangs gemachten Aussage bezüglich vertrauensvoller Zusammenarbeit und so weiter. Fehler im Umgang mit Betriebsräten schließt Angela Gallenz wortwörtlich übrigens gleich komplett aus, zumindest seit sie Personalchefin ist, also seit 2006. Eine starke Aussage. In ihrer Pauschalität jedoch wenig überzeugend.

Wie sagt die H&M-Personalchefin gleich zu Beginn des Interviews so schön: “Wir respektieren die Rechte von jedem”. Na sicher doch.

Peter


Eine weitere Reportage über Hennes & Mauritz gibt es bei der Zeitung “Die Welt” zu lesen.

Was die Gewerkschaft verdi bislang mit H&M so alles erlebt und deshalb unternommen hat, ist auf deren Webseite dokumentiert und nachlesbar.

follow me on twitter    RSS Feed

Häufige Themen

Am meisten gelesen

Letzte Kommentare

Letzte Artikel

Kategorien

Archiv

Links

 

© 2004- 2009 | ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG – Powered by WordPress