Tag der Schwerbehindertenvertretung 2010

Wo Männer keine Röcke tragen dürfen und sonntags keine Wäsche aufgehängt werden darf

Freitag, 29. Mai 2009 von Thomas
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Die Deutschen scheinen Gesetze zu lieben, denn es gibt hierzulande eine Menge davon.

Auch der Betriebsrat wird alltäglich mit den verschiedensten Gesetzen konfrontiert. So sind im BR-Alltag neben dem Betriebsverfassungsgesetz auch viele andere arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten: Weit über 70 an der Zahl!

Doch auch im Ausland herrscht eine rege Gesetzesflut. Focus-Online hat ein paar amüsante Paragraphen entdeckt:

So ist es in Italien Männern verboten Röcke zu tragen.

In Groß-Britannien hingegen kann der Schotte seinen Rock getrost weitertragen ohne dafür bestraft zu werden, jedoch darf man ausgerechnet in Pubs nicht betrunken sein….Jetzt wird mir klar warum die Pubs auf der Insel schon um 23 Uhr schließen müssen und weshalb man auf dem Oktoberfest und auf Mallorca so viele angetrunkene Briten trifft.

Noch schlimmer sieht es allerdings für Trinkfreudige in Saudi-Arabien aus: Denn dort wird derjenige, der betrunken in der Öffentlichkeit auffällt mit Peitschhieben bestraft.

Antiquiert erscheint das Kussverbot in französischen Zügen, das schon seit knapp 100 Jahren existiert, aber mittlerweile Gott sei Dank nicht mehr angewendet wird.

Anders sieht es jedoch im Wüstenstaat Dubai aus: Dort ist selbst Händchenhalten in der Öffentlichkeit verboten!

In der Schweiz sollte man es unterlassen sonntags die Wäsche zum Trocknen aufzuhängen, sonst droht ein Ordnungsgeld.

Amerika, das Land der Freiheit, ist für viele unsinnige und lustige Gesetze bekannt. Ein besonders witziges herrscht in der Stadt Gary in Indiana. Diese geht mit allen Mitteln gegen Knoblauchesser vor: Nach einem ausgiebigen Knoblauchverzehr ist es vier Stunden lang untersagt, ins Kino oder Theater zu gehen, oder auch nur die Straßenbahn zu benutzen. Wie rücksichtsvoll…

Thomas

Bloß keine Schockstarre bei betriebsbedingter Kündigung

Donnerstag, 28. Mai 2009 von Peter
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Zwar sind die Arbeitsmarktzahlen, die aktuell für den Mai veröffentlicht wurden, nicht ganz so schlecht wie erwartet, manche sprechen sogar davon, dass der bislang ausgefallene Frühjahrsaufschwung jetzt gerade nachgeholt wird. Für die zweite Jahreshälfte erwarten die Experten jedoch, dass es weiter bergab gehen und dass die Zahl der Kündigungen noch deutlich steigen wird. Bei diesen Kündigungen wird es sich dann ganz überwiegend um betriebsbedingte Kündigungen handeln, die dann direkt oder indirekt mit der Wirtschaftskrise und dieser ganzen Misere zusammenhängen.

Betriebsbedingte Kündigung – eine Horrorvorstellung? Erst mal ein uneingeschränktes JA. Es gibt Tausende von Mitarbeitern, die derzeit massive Angst um ihren Job haben, um einen Job, den man in vielen Fällen recht gerne macht. Die Angst um die Arbeit: das geht so richtig ins Existenzielle. Was aber ist zu tun, wenn dieser Fall doch eintritt? Wissen Sie, wie Sie sich dann richtig verhalten? Was Sie dann genau beachten müssen? Hinsichtlich der Kündigung selbst, aber auch hinsichtlich der Folgen? Eine Kündigung, auch eine sich schon abzeichnende, wirkt immer wie ein Schock, beim einen mehr, beim anderen weniger. Damit man aber nicht in eine Schockstarre verfällt, möglicherweise auch falsch handelt oder sogar wichtige Handlungen unterlässt, hat Focus Online einen 10-Punkte-Plan aufgestellt, der umfassend darüber informiert, wie man sich nach Erhalt der Kündigung am besten verhält. Der Artikel beinhaltet auch ein Musterschreiben für eine Kündigungsschutzklage und gibt hilfreiche Tipps zu allgemeinen Fristen, zu Themen wie Arbeitsagentur für Arbeit, Abfindung, Krankenversicherung und vieles mehr, was in diesem Zusammenhang noch wichtig werden kann.

Lese-Tipp: „Der 10-Punkte-Plan für Krisenopfer“ bei Focus online

Peter

Kurzarbeit im Ländle

Dienstag, 19. Mai 2009 von Peter
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Das „Ländle“ scheint sich in Deutschland zum Zentrum der Kurzarbeit zu entwickeln: Nirgendwo arbeiten derzeit mehr Menschen kurz als in Baden-Württemberg. 550.000 Arbeitnehmer sind insgesamt angeblich bereits davon betroffen. Bei Focus Online erschien nun eine Reportage über die „Generation Kurzarbeit“ und darüber, wie sich praktisch über Nacht das Leben für Hunderttausende verändert hat.

Peter

Link zur Reportage auf Focus Online
Immer noch aktuell: Ausführliche Informationen zur Kurzarbeit vom BMA und der Bundesagentur für Arbeit

Wer Gammelfleisch verkauft muss gehen

Montag, 18. Mai 2009 von Thomas
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Ein Metzgermeister war seit 27 Jahren bei einer Supermarktkette an der Fleischtheke beschäftigt.

Um auch noch altes Fleisch verkaufen zu können, etikettierte er einfach ein längeres Mindesthaltbarkeitsdatum auf die abgelaufenen Fleischpackungen.

Als der Arbeitgeber dies bemerkte, kündigte er dem schwerbehinderten Metzgermeister sofort und zwar fristlos.

Dieser erhob Kündigungsschutzklage, hatte damit aber keinen Erfolg.

Obwohl der Metzgermeister schon sehr viele Jahre im gleichen Betrieb gearbeitet hat und auf Grund seiner Schwerbehinderung besonders schutzwürdig ist, ist die fristlose Kündigung nach dem Urteil des LAG Köln dennoch rechtmäßig.

Laut dem LAG ist nämlich davon auszugehen, dass dem Metzger jegliches Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Kunden gefehlt hat. Zudem hat er sich durch die vorsätzliche Falschetikettierung der Fleischwaren nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) strafbar gemacht.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Metzgermeister durch den Gammelfleischverkauf seinen Arbeitgeber der Gefahr einer massiven Rufschädigung ausgesetzt hat.

Thomas

Die Verdienste stiegen 2008 leicht

Freitag, 15. Mai 2009 von Thomas
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Im vergangenen Jahr sind die Verdienste der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Deutschland durchschnittlich um 2,8 Prozent gestiegen.
Allerdings legten auch die Verbraucherpreise um 2,2 Prozent zu, so dass die Einkünfte im Jahr 2008 real nur einen guten halben Prozentpunkt zulegten. Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im genannten Bereich verdiente nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden im Schnitt 41.509,- € brutto im Jahr.

Allerdings profitieren nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen: In einigen Bereichen gab es sogar reale Lohneinbußen: so stiegen zum Beispiel im Gastgewerbe die Einkommen gerade mal um 1,7 Prozent, was real ein Minus von 0,5 Prozent bedeutet.

Am deutlichsten spürten die Beschäftigten von Kredit- und Versicherungsgewerbe den Verdienstzuwachs: Hier gab´s im vergangenen Jahr 4,6 Prozent bzw. bereinigt 2,4 Prozent mehr Geld. Das Bruttojahreseinkommen betrug im Schnitt 58.791,- €.

Thomas

Knast oder lieber Rausschmiss aus der Firma?

Donnerstag, 14. Mai 2009 von Peter
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Immer wieder hört man von Fällen wie diesen: plötzlich steht der Staatsanwalt vor der Firmentür, mit ihm Heerscharen von Hilfsbeamten, die alles was sie an Aktenordnern und PCs tragen können, abtransportieren. Beim Lastwagenhersteller MAN ging es da zum Beispiel kürzlich um den Verdacht von systematisch bezahlten Bestechungsgeldern. Mittlerweile wurden in dieser Affäre über 100 Beschuldigte ausfindig gemacht. Erstaunlich: Dabei handelt es sich nicht nur um hohe Manager, sondern auch um etliche ganz normale Arbeitnehmer, die einfach entsprechende kriminelle Weisungen ihrer Chefs, wie etwa die Anordnung von Schmiergeldzahlungen, zu selbstverständlich umgesetzt haben.

Unter dem Titel „Komplizen wider Willen“ beleuchtet Focus Online diese Grauzone vor allem unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten und führt anhand einiger typischer Konfliktfälle die möglichen Folgen auf, die das bedingungslose Handeln auf Anweisung haben kann.

Das kann im Einzelfall echt schwierig werden für manchen Arbeitnehmer. Denn wer wird schon rechtlich so genau beurteilen können, ob die vom Chef geforderte Handlung noch o.k. ist oder nicht. Und dann ist da ja auch die anschließende Frage, was passiert, wenn man sich weigert, und die Anordnung rechtmäßig war. Manchmal kann es echt doof laufen.

Peter

Link zum Artikel bei Focus Online

Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat haben, verdienen mehr

Mittwoch, 13. Mai 2009 von Thomas
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Nach einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim wirkt sich das Bestehen eines Betriebsrats positiv auf den Geldbeutel der Arbeitnehmer aus.

Ein Vergleich von Unternehmen mit ähnlichen Merkmalen hinsichtlich Branchenzugehörigkeit, Unternehmensgröße etc. zeigt, dass in Unternehmen mit Betriebsrat die Gehälter im Schnitt um gut zehn Prozent höher sind als in Unternehmen ohne Betriebsrat.

Außerdem ist in Betrieben mit Betriebsrat der Abstand zwischen den Gehaltsgruppen kleiner .

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass Betriebsräte auch den Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen verringern. Demnach profitieren Frauen mit geringen Einkommen am stärksten von der Anwesenheit eines Betriebsrats in einem Unternehmen.

Thomas

Geheimtipp: Müllmann im Betrieb

Montag, 11. Mai 2009 von Peter
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Jede Menge Sonderkündigungsschutz hat der Gesetzgeber über das Arbeits- und Sozialrecht verteilt. Da gibt es mal vor allem den Betriebsrat, an dieser Stelle glatt überflüssig zu erwähnen, genauso wie weitere bekannte Schutzvorschriften für Schwangere oder Schwerbehinderte. Wehrpflichtige, Abgeordnete?? Hier hört bei vielen schon das Wissen um diese Besonderheiten auf. Wer kennt schließlich schon den Gewässerschutzbeauftragten oder gar denjenigen für den Störfall? Und somit gestehe ich an dieser Stelle öffentlich, dass ich von der folgenden Person noch nie was gehört habe: dem Abfallbeauftragten, also salopp gesagt: der Mann an der Mülltonne. Dieser genießt 1A-Sonderkündigungsschutz nach § 55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (welcher wiederum auf § 58 Abs. 2 S.1 Bundesimmissionschutzgesetz verweist).
Eins mal vorweg, damit ich nicht mißverstanden werde: ich stehe voll hinter der Mülltrennung und mehr noch, hinter der Müllvermeidung. Beruflich wie privat. Menschen, die sich damit als Teil ihres Jobs beschäftigen, das find ich super, denn es kann unmöglich auf dieser Welt so weitergehen, dass immer größere Gebirge an Müll entstehen, immer mehr und immer noch mehr und keiner hat einen Plan wohin damit, also verbrennen, im Meer versenken, in die dritte Welt verschiffen oder in den Weltraum schießen. Das kann nicht gut gehen.

Aber wie komm ich auf dieses Thema? Na ja, das BAG hat kürzlich entschieden, dass Abfallbeauftragte nur dann Sonderkündigungsschutz genießen, wenn sie vom Arbeitgeber wirksam schriftlich bestellt worden sind. Die Entscheidung selbst, ja gut, das hätte man sich auch irgendwie denken können, dass das so ist. Und ich will auf dieses Urteil auch gar nicht näher eingehen. Aber ich hatte da einfach diese spontane Assoziation mit dem Müllmann und mit der Tatsache, dass er ja wegen dem Kündigungsschutz mit dem Betriebsrat irgendwie gleichgesetzt werden kann. Und da dachte ich mir noch: das geht ja noch viel weiter und passen tut es wieder wie die Faust aufs Auge: Der Müllmann, der sich um die sinnvolle Entsorgung des ganzen Abfalls kümmert, der auf der Halde landet und weg muss und ihm dann gegenüber der Kollege vom Betriebsrat, der auch nicht so viel anderes macht, nämlich den vielfachen Müll, den manche Arbeitgeber personell, sozial, wirtschaftlich und organisatorisch so fabrizieren, zu sortieren, filtern, kompostieren um irgendwie zu schauen, dass das alles möglichst wenig gesundheitlichen und sonstigen Schaden bei der Belegschaft anrichtet.

Falls hier ein Abfallbeauftragter mitliest: bitte einen Kommentar schreiben, damit ich weiß dass es Euch gibt!

Peter

Weiterbildung ist gefragt!

Freitag, 08. Mai 2009 von Thomas
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Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage sind ein Drittel der Deutschen zwischen 20 und 40 Jahren dazu bereit mehr als 100,- €/Monat für ihre Weiterbildung auszugeben.

Fortbildungen durch ein Fernstudium erleben zur Zeit einen regelrechten Boom.

Dies ist vor allem an der aktuellen Wirtschaftlage geschuldet. Die Krise führt dazu, dass 25 Prozent der Deutschen an eine Weiterbildung denken. Und von denen, die schon eine solche Maßnahme ergriffen haben, geben zwei Drittel an, diese Weiterbildung zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes zu absolvieren.

Doch wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber die Ausbildung bzw. Fortbildung finanziert? Bestehen dann womöglich Rückzahlungspflichten des Arbeitnehmers, wenn er den Arbeitsplatz in Folge der Wirtschaftskrise verliert?

Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht (BAG). Denn eine solche Rückzahlungspflicht besteht für den Arbeitnehmer überhaupt nur dann, wenn er selbst das Arbeitsverhältnis beendet hat bzw. wenn dieses aus einem von ihm zu vertretenen Grundes beendet wird.

Zudem darf die Bindungsdauer nicht zu lange sein. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich nach einem gewissen Zeitraum auch ohne Rückzahlungspflichten von seinem Arbeitgeber trennen darf. So hat das BAG erst am 14.01.2009 entschieden, dass bei einer Bindungsdauer von fünf Jahren die gesamte Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Übrigens: Bei Betriebsräten muss sowieso der Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 BetrVG die erforderlichen Schulungskosten tragen. Hier braucht der Betriebsrat sich nicht vor Rückzahlungspflichten zu fürchten. Dies gilt übrigens auch für die Wahlseminare!

Thomas

Ja, ich wähle!

Donnerstag, 07. Mai 2009 von Peter
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Wahlposter Ja ich wähle

Motivieren Sie Ihre Belegschaft! Lieber zu früh als zu spät. Dieses Jahr sind immerhin auch noch Europawahl und Bundestagwahl. Und einige Monate später dann ab März 2010 die Betriebsratswahlen. Nicht dass irgendjemand aus Wahlmüdigkeit nicht kommt oder die Wahl schlichtweg vergisst. Auch deshalb haben wir dieses Wahlposter entworfen, um die BR-Wahl in Ihrem Betrieb allen präsent vor Augen zu führen.

Das Poster (und noch ein weiteres, schauen Sie doch einfach mal auf den folgenden Link nach) ist im DINA2-Format gratis erhältlich und kann hier online bestellt werden.

Betriebsräte wissen es längst, aber der Belegschaft muss man es vielleicht noch mal sagen: Wählen gehen für eine gerechte Arbeitswelt!

Peter

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