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Ostdeutsche Frauen trotzen der Wirtschaftskrise

Montag, 29. Juni 2009 von Thomas
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Die Wirtschaftskrise macht vor allem dem männlichen Arbeitnehmer im Westen Deutschlands zu schaffen. Laut einer Studie von Uta Bauer und Susanne Dähner ist der westdeutsche Mann weit mehr von der Wirtschaftskrise betroffen als eine Frau im Osten des Landes.

Die Arbeitslosenquote ostdeutscher Frauen war im März diesen Jahres um fast 9 Prozent niedriger als im März 2008. Bei Männern in den alten Bundesländern ist die Arbeitslosenquote im Vergleich von Mai 2008 auf Mai 2009 hingegen um über 18 Prozent angestiegen.

Doch was sind die Gründe hierfür? Laut der Studie arbeiteten Frauen in weniger konjunkturanfälligen Dienstleistungssektoren. Zudem habe der Osten Deutschlands insgesamt einen konjunkturellen Vorteil in der Krise, weil die dortige Wirtschaft kleinteiliger und dadurch flexibler sei. Ein weiterer Vorteil für die Arbeitnehmer aus den neuen Ländern sei, dass diese dank der Erfahrungen durch die Wiedervereinigung gelassener mit der Wirtschaftskrise umgingen. So mussten ca. 80 Prozent nach der Wiedervereinigung Beruf oder Arbeitgeber wechseln.

Thomas

Tricksen beim Elterngeld ist ab sofort erlaubt

Freitag, 26. Juni 2009 von Peter
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Das Elterngeld kann man sicherlich zu den attraktivsten Dingen zählen, die die Große Koalition auf den Weg gebracht hat. Die neue staatliche Förderung ist der absolute Hit und wird mittlerweile von fast jedem Anspruchsberechtigten genutzt.

Berechnet wird das Elterngeld nach dem Einkommen des letzten Jahres vor der Geburt des Kindes. Je höher das Einkommen in diesem Zeitraum ist, desto höher fällt auch das Elterngeld aus (maximal 67 Prozent des entfallenden Nettolohns und höchstens 1.800,- Euro im Monat.)

Es entwickelte sich nun zu einer beliebten Praxis, zumindest in Fällen wo beide Elternteile beruftstätig waren, dass derjenige, der den größeren Teil der Elternteil in Anspruch nehmen wird (das ist fast immer die Frau) rechtzeitig vorher in die Steuerklasse III wechselt, so dass unterm Strich bis zur Geburt mehr Verdienst rauskommt. Dies führt letztzlich natürlich dazu, dass die Behörden den Eltern mehr Elterngeld auszahlen müssen.

Betrug? Oder doch eher ein legaler Trick? Für den Freistaat Bayern war die Sache klar. Nicht zuletzt aufgrund einer internen Richtlinie des Bundesfamilienministeriums bewertete das Bundesland dieses Vorgehen als “nicht zulässig” und weigerte sich schlicht und ergreifend, das höhere Elterngeld auszuzahlen. Und gegen diese Praxis gingen nun zwei Klägerinnen gerichtlich vor und klagten bis zum Bundessozialgericht.

Mit Erfolg! Der Wechsel in eine andere Steuerklasse sei ein zulässiges rechtliches Gestaltungsmittel, so urteilten die Richter (Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2009, Az. B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R.) Einen Rechtsmißbrauch erkannten sie darin nicht!

Tipp: Sind also beide Elternteile berufstätig, kann es sich durchaus lohnen, die Steuerklasse zu wechseln, sobald man von der Schwangerschaft erfährt. Man sollte sich die Szenarien ruhig einmal durchrechnen, zum Beispiel mit Hilfe eines Elterngeldrechners, wie ihn das Bundesministerium für Familie auf seiner Homepage zur Verfügung stellt.

Wichtig: Der Steuerklassenwechsel kann sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung für den weiter berufstätigen Elternteil unter Umständen aber auch nachteilig auswirken, zum Beispiel wenn dieser arbeitslos wird. Das Arbeitslosengeld berechnet sich nämlich ebenfalls nach dem vorher erhaltenen Nettoeinkommen.

Peter

“Weitere Auskünfte auf Wunsch” darf nicht ins Arbeitszeugnis!

Donnerstag, 25. Juni 2009 von Thomas
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Kürzlich hat das Arbeitsgericht Herford entschieden (1.4.2009 – 2 Ca 1502/08), dass folgender Satz keinesfalls in einem Arbeitszeugnis stehen darf:

„Gerne stehen wir jedem zukünftigen Arbeitgeber von Frau S. hinsichtlich Nachfragen über die Qualität der von ihr für uns geleisteten Arbeit zur Verfügung.“

Die Arbeitnehmerin wehrte sich diese Formulierung im Zeugnis und das Gericht gab ihr Recht.
Der alte Arbeitgeber versuchte noch zu argumentieren, dass es doch nur im Interesse der Arbeitnehmerin sei, wenn er gegenüber dem neuen Arbeitgeber für nähere Auskünfte zur Verfügung stünde. Dann könne er ja noch viel mehr die positiven Leistungen der Arbeitnehmerin hervorheben.

Mir stellt sich bei solch einer Argumentation dann nur die Frage, warum er diese positiven Leistungen nicht auch gleich alle in das Zeugnis geschrieben hat???

Das Arbeitsgericht sah dies ähnlich und nahm deshalb in dem Satz einen verschlüsselten Hinweis dafür wahr, dass das Zeugnis nicht der Wahrheit entspricht. Das Angebot jederzeit für Auskünfte zur Verfügung zu stehen ist ungewöhnlich und überraschend. Damit wird jedem Leser des Zeugnisses eine andere Aussage über die Leistungsqualität der Arbeitnehmerin suggeriert, als sie sich aus der äußern Form und dem Wortlaut des Zeugnisses tatsächlich ergibt.

Die Formulierung verstößt deshalb gegen § 109 Abs. 2 GewO, der gerade derartige verschlüsselte Botschaften, die im Zweifel als negative Beurteilungen verstanden werden können, verbietet und muss entfernt werden.

Thomas

ifb-Referent Udo Zehe gewinnt Preis für grünen Daumen

Mittwoch, 24. Juni 2009 von Peter
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Heute mal ein ganz anderes Thema: Gartenkunde. Für viele ist der eigene Garten der persönliche Rückzugsraum Nummer 1, der Ort an dem man sich zu Hause am besten erholen kann. Dies geschieht hauptsächlich, das weiß der Schreiberling dieser Zeilen aus eigener mühsamer und gleichzeitig lustvoller Erfahrung weniger durch passive Betrachtung des kompletten Pflanzen-Sammelsuriums, sondern vor allem durch aktives Auf-dem-Boden-Rumkriechen, Jäten, Ausstechen, Unkraut ausreißen, Blumen und Rosen pflegen, Äste schneiden, Vertikutieren, ständiges Rasenmähen und und und…

Manchmal lohnt sich diese Mühe aber doppelt. Unser langjähriger ifb-Referent und Kommunikationstrainer Udo Zehe ist der Mann mit dem besonders grünen Daumen. Das fand die Redaktion der Fernsehsendung “MDR Garten” und wählte seine private grüne Hölle zu Deutschlands schönstem Vorgarten. Der Preis: Eine Reise nach Süd-England, dem Eldorado aller Garten-Begeisterten.

Was ich mich noch frage: Wenn das lediglich der Vorgarten ist, wie sieht dann wohl der eigentliche Garten aus?

Peter

Bildergalerie von Udo Zehe’s Garten

Finanzmanager sind letztlich auch nur Opfer ihrer selbst

Dienstag, 23. Juni 2009 von Peter
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Wer oder was genau hat eigentlich die Wirtschaftskrise ausgelöst? Ist diese Frage denn schon beantwortet worden? Ich meine, vielleicht ist es noch zu früh danach zu fragen, also zu einem Zeitpunkt, wo die Folgen für uns alle immer noch nicht ganz klar sind. Dennoch kann man sich ja mal mit diesem Thema beschäftigen. Und wenn man das tut, dann trifft man auf eine bestimmte Meinung ganz besonders häufig: Schuld sei die Raffgier von Managern und Finanzangestellten, die auf den Börsen dieser Welt einfach den Hals nicht voll bekommen haben und auf ein System trafen, das sie dabei unterstützt hat.

Ich gestehe, dass ich ein Sympathisant dieser These bin, spätestens seitdem ich im SPIEGEL vor einigen Monaten einen Artikel über die Geschehnisse bei der amerikanischen Bank Lehman Brothers gelesen habe. Leider gibt es diese Reportage nicht online, denn sie war wirklich äußerst aufschlussreich.

Mir geht es aber um etwas anderes. Ich habe mich gefragt: Wie konnten diese Menschen nur so geldgeil sein und dermaßen verantwortungslos handeln? Eine Antwort darauf gibt nun der Bonner Hirnforscher Christian Elger, und jetzt halten Sie sich bitte fest: “Geldgier ist manchen Menschen angeboren. Geld aktiviert das Belohnungszentrum im Gehirn besonders gut.” Und bei Berufen wie Finanzmanagern, die ständig damit zu tun haben, ist dieses System im Gehirn halt ständig aktiv.

Ach so ist das!! Die können gar nichts dafür, die sind nur Opfer ihrer selbst. Dieses “Belohnungszentrum” (hab ich das eigentlich auch???) ist vermutlich so mächtig, dass der Verstand und die Verantwortung sich automatisch verabschieden. Tilt in der Birne. Man kann dann vermutlich nicht mehr klar denken in so einem Moment, wo man vor dem Computer sitzt und per Mausklick schnell ein paar Millionen in eine nebulös-riskante, dafür ungemein verlockende Aktion steckt. Und danach, bekommt man dann einen Kater? Und kommt dann der Moment, wo man wieder klar denken kann oder ist man ständig unter Strom, weil dieses Zentrum im Gehirn immer mehr Belohnung haben will, immer mehr, immer mehr…

Mir kommt diese Erklärung sehr suspekt vor. Ich kann mir das nicht vorstellen. Geldgier, angeboren? Was für Dinge sind denn normalerweise angeboren? Mut, Charisma, bestimmte Talente und Fertigkeiten, Reflexe, Charaktereigenschaften wie wenn jemand jähzornig oder launisch ist, oder auch Fröhlichkeit?

Man kann als Mensch immer an sich arbeiten, manchmal fällt der Anfang recht schwer und es ist mühsam. Charaktereigenschaften ändern, mutiger werden? Ganz ehrlich: das funktioniert, wenn man es wirklich will. Natürlich nicht über Nacht. Aber über Jahre. Das Verhalten von verantwortungslosen und geldgeilen Managern jedoch nun als “angeboren” zu begründen? Nein danke, das ist nicht überzeugend.

Peter

Ist die Talsohle der Wirtschaftskrise erreicht?

Montag, 22. Juni 2009 von Thomas
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Mit der Wirtschaft könnte es wieder aufwärts gehen!

Erste positive Zeichen dafür sind erkennbar: So ist der Ifo-Geschäftsklimaindex heute zum dritten mal in Folge gestiegen.

Dieser ist ein monatlich vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung erstellter, vielbeachteter Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland.

Erfreulich ist, dass sich der Index sogar mehr verbessert hat, als dies die Wirtschaftsexperten im Voraus erwartet hatten.

Bleibt zu hoffen, dass es in diese Richtung weiter geht!

Thomas

Bessere Wege zur betrieblichen Gesundheitsförderung in fünf Modellregionen

Freitag, 19. Juni 2009 von Peter
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Halten Sie folgende Situation für abwegig? Ein Mitarbeiter steht nach längerer Erkrankung vor der Rückkehr in den Betrieb. Als Betriebsrat wissen Sie, dass der Arbeitgeber unter Umständen nach dem SGB IX dazu verpflichtet ist, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Das ist eine Leistung, die für ein kleineres Unternehmen häufig nicht besonders einfach zu realisieren ist. Und deswegen passiert … gar nichts!

So verhält es sich leider insgesamt recht häufig mit dem Versuch, gesundheitsfördernde Maßnahmen im Betrieb auf die Beine zu stellen: Die Hürden sind hoch und die (Behörden-)Wege oft gepflastert mit Demotivation und Frustration.

Vor allem Betriebsräte in kleinen und mittelständischen Unternehmen aus den Regionen Segeberg, Dresden, Köln, München/Nürnberg und Münster, die sich für eine bessere betriebliche Gesundheitsförderung engagieren möchten, sollten hier jetzt mal etwas genauer lesen:

Das Projekt „Gesunde Arbeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) hat zum Ziel, das Thema betriebliche Gesundheit verstärkt in kleine und mittlere Unternehmen zu bringen und diese zu mehr präventivem Denken und Handeln zu bewegen. In den fünf vorhin genannten Modellregionen gibt es jeweils einen örtlichen Ansprechpartner, der interessierte Betriebe bei der Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen kostenlos berät. Bei Erfolg soll das Projekt bundesweit angeboten werden.

Auf der Webseite www.gesunde-arbeit.net erfährt man alles, was man zur Teilnahme wissen muss, insbesondere auch die direkten Kontakte zu den regionalen Ansprechpartnern.

Peter

pdf-Download der Broschüre “Gesunde Arbeit”

Münte schiebt Mindestlohn für Leiharbeiter an

Mittwoch, 17. Juni 2009 von Peter
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Es war nicht mehr so viel zu hören in letzter Zeit zu diesem Thema. Zuletzt haben wir im April darüber berichtet, dass der CGZP-Tarifvertrag vom Berliner Arbeitsgericht für ungültig erklärt worden ist. Welche erheblichen Folgen das haben kann, ist hier zum Nachlesen. Nun hat der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering wieder Bewegung in das Thema gebracht. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk meinte er, dass nicht einzusehen sein, warum Leiharbeiter sittenwidrig niedrige Löhne erhalten. Er fordete die Union dazu auf, miteinander ins Gespräch zu kommen um möglichst noch vor den Bundestagswahlen einen solchen Mindestlohn auf den Weg zu bringen.

Die SPD hat im übrigen vor kurzem ihr offizielles Wahlprogramm veröffentlicht, in welchem sie nach wie vor für die Einführung eines alllgemeinen gesetzlichen Mindestlohns eintritt.

Die CDU wird vor der Bundestagswahl sicher einen Teufel tun, sich auf die Ansage von Müntefering einzulassen. Das ist bedauerlich, aber es ist zu erwarten. Und wie es nach der Wahl mit dem Mindestlohn weitergeht, das steht sowieso noch in den Sternen. Wobei: Wenn die Wahl so ausgeht, wie jetzt gerade die Umfragen sind, dann kann man substanzielle Lohnuntergrenzen für die nächste Regierungsperiode getrost vergessen.

Peter

DGB-Seite zum Thema “Deutschland braucht den Mindestlohn”

Ein-Euro-Jobs sind grandios gescheitert

Dienstag, 16. Juni 2009 von Peter
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In der wenig attraktiven Amtssprache heisst das ganze Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Gemeint sind die sog. Ein-Euro-Jobs. Man versteht darunter Tätigkeiten, mit deren Hilfe der Gesetzgeber (Langzeit-)Arbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranführen will, die quasi wie ein Türöffner in den Arbeitsmarkt funktionieren sollen. In letzter Zeit wurden nun eine Menge Studien und Untersuchungen veröffentlicht, die alle nur eins bestätigen: Dass das Konzept endgültig gescheitert zu sein scheint, und zwar richtig mit Karacho.

Allen voran steht dabei, vom DGB mal ganz abgesehen, die Bundesagentur für Arbeit. Nach einer bislang noch unveröffentlichten Studie gaben 45 Prozent von über 1.200 befragten Ein-Euro-Jobbern an, dass sie den gleichen Job machen würden, wie ihre festangestellten Kollegen. Jeder Vierte meinte ergänzend, dass für seine Tätigkeit sogar eine richtige Ausbildung nötig sei.

Laut DGB wird die Kritik auch vom Bundesrechnungshof bestätigt, der der Ansicht ist, dass diese Arbeitsgelegenheiten für 75% der entsprechend Beschäftigten weitgehend wirkungslos blieben. Ein-Euro-Jobs schaffen keine zusätzliche Tätigkeiten, sondern verdrängen reguläre Arbeitsplätze

Und sogar die Arbeitgeber kritisieren ordentlich: So etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die sinngemäß der Auffassung ist, dass es kontraproduktiv sei, wenn durch öffentliche Beschäftigung Arbeitsplatze am sog. ersten Arbeitsmarkt verdrängt werden. So kann man es natürlich auch formulieren.

Was bleibt also? Nicht viel Substanzielles. Und ein Herr von Langzeitarbeitslosen, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ausführen dürfen, damit sie vielleicht irgendwann wieder Fuß fassen am Arbeitsmarkt, dem “ersten” natürlich, so sagt man.

Ach ja, und es bleiben auch weniger Arbeitslose!! Wie das? Na ja, die Ein-Euro-Jobber gelten offiziell nicht als arbeitslos und werden in den Statistiken auch nicht aufgeführt. Darüber konnte man hier im ifb-Blog auch schon mal etwas lesen. Irgendwie passt da doch nichts zusammen.

Peter

Informationen des DGB über Ein-Euro-Jobverhältnisse

zum pdf-Download “Arbeitsmarkt aktuell – Praxis und neue Entwicklungen bei Ein-Euro-Jobs” (DGB Bundesvorstand)

Zwischenzeugnis gefällig? Man kann schließlich nie wissen…

Montag, 15. Juni 2009 von Peter
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Das Arbeitszeugnis ist ein Thema, das mittlerweile Bände füllt. Klar ist vor allem eines: Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein solches Zeugnis. Das sagt § 630 BGB ganz unmißverständlich. Na ja, wer den Paragrafen liest, für den ist es zwar doch nicht so ganz unmißverständlich, aber darauf soll jetzt hier nicht weiter rumgeritten werden.

Die Frage soll nämlich sein: Was ist mit einem Zwischenzeugnis? Wann hat man denn darauf einen Anspruch? Steht ja nix im Gesetz drin. Die Frage kann sich schließlich jedem recht schnell stellen: wer etwa einen Stellenwechsel plant, der möchte natürlich auch gerne dem neuen potentiellen Arbeitgeber eine solche Bestätigung vorlegen. Nur wie kommt man daran? Einfach zum Chef gehen und ein Zwischenzeugnis verlangen? Schon klar, was der sich als allererstes dabei denken wird. So geht’s also nicht. Oder ganz unverdächtig daherkommen mit irgendeinem Vorwand? Ja, aber mit welchem nur? Und darüber steht dann noch die Master-Frage: Hab ich überhaupt einen Anspruch auf so ein Zwischenzeugnis?

Focus Online hat sich des Themas ausführlich angenommen und gibt einen hilfreichen Überblick für all diejenigen, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen möchten.

Denn auch das ist klar: In der passenden Situation schadet es rein gar nicht, sich mal rein vorsorglich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Schließlich kann man ja nie wissen…

Peter

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