Nun zeigt es sich: Arbeitgeber, die ihre Angestellten schlecht behandeln, bekommen vom Verbraucher die Quittung.
Der Drogeriemarktbetreiber Schlecker verliert stetig Kunden. Laut einer exklusiv für das Handelsblatt erstellten Studie des Kölner Marktforschungsinstituts Grass Roots meidet inzwischen nahezu fast jeder zweite Deutsche die Billig-Drogerie-Kette.
Der Grund dafür ist leicht zu finden: Schlecker betreibt laut Medien eine schlechte Personalpolitik und macht seinen Arbeitnehmern mit üblen Arbeitsbedingungen das Leben schwer. So hatte Verdi letztes Jahr berichtet, dass Schlecker seine Angestellten durch Detektive stundenlang beobachten lassen würde. Zudem behindere Schlecker laut der Gewerkschaft die durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützten Betriebsratswahlen, indem einfach fristlose Kündigungen ausgesprochen würden.
Und dies ist der Bevölkerung auch bewusst, denn von den Befragten der Studie gab knapp die Hälfte an, dass sie die schlechten Medienberichte über Schlecker verfolgt hätte und deshalb dort nicht mehr einkaufen würde.
In Expertenkreisen heißt es laut dem Handelsblatt inzwischen, dass Schlecker in einer überschaubaren Anzahl von Jahren vom Markt verschwinden werde.
Thomas
Vielleicht kennen Sie die Situation: Sie möchten ein wichtiges Seminar besuchen, ihr Arbeitgeber entgegnet Ihnen aber: Keine Chance! Denn: So kurz vor dem Ende der Amtszeit sei es ja absolut nicht mehr nötig sich als Betriebsrat weiterzubilden. Und wer würde schon wissen, ob es überhaupt zu einer Wiederwahl kommt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht das allerdings ganz anders! Nach einer neueren Entscheidung vom 07.05.2008 – 7 AZR 90/07 sind auch kurz vor dem Ende der aktuellen Wahlperiode BR-Schulungen erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG:
„Der Betriebsrat kann seine gesetzlichen Aufgaben nur erfüllen, wenn bei allen seinen Mitgliedern zumindest ein Mindestmaß an Wissen über die Rechte und Pflichten einer Arbeitnehmervertretung vorhanden ist. Deshalb überwiegt regelmäßig das Interesse des Betriebsrats an der Vermittlung des erforderlichen Grundwissens das Interesse des Arbeitgebers an einer effizienten und kostengünstigen Betriebsführung.“
Thomas
Der Fall der gekündigten Kassiererin “Emmely” sorgte zu Beginn dieses Jahres für Schlagzeilen: Nach 30 Jahren Beschäftigung erhielt die bei der Supermarkt-Kette Kaiser beschäftigte Arbeitnehmerin die Kündigung, weil sie angeblich zwei ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte. Sowohl vor dem Arbeitsgericht Berlin als auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist sie mit ihrer Kündigungsschutzklage unterlegen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht die Revision zugelassen. Somit also doch noch etwas Hoffnung für Emmely?
Das bleibt abzuwarten. Denn das oberste Gericht wird sich nach Presseberichten vorausssichtlich eher nicht mit der Frage beschäftigen, ob eine Kündigung wegen eines solchen Betrages rechtmäßig ist. Diese Rechtsfrage ist nämlich seit dem legendären Bienenstichfall bereits entschieden und es gibt keine Anhaltspunkte, dass es in dieser Ansicht zu Änderungen kommen wird. In der Revision geht es vor allem darum, ob Richter bei ihrer Urteilsfindung das Verhalten eines Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess mitentscheidend berücksichtigen dürfen. Das ist eine rein formelle Sache. Man wird sich da also nicht besonders viel erwarten dürfen.
Die Kündigung ist nach materiellen rechtlichen Kriterien in Ordnung, selten jedoch hat ein Urteil das Rechtsempfinden der Bevölkerung so schwer und so nachhaltig verletzt. Viele können nicht verstehen, wie es möglich sein kann, einer Arbeitnehmerin nach 31 Jahren einwandfreien Arbeitens wegen eines reinen Verdachts zu kündigen, und dann auch noch wegen des Verdachts einer vermeintlichen “Kleinigkeit”. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse: “Ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität, das das Vertrauen in die Demokratie zerstören könne.”
Der Fall Emmely bleibt also auch zukünftig in den Schlagzeilen. Ihr Anwalt hat bereits angekündigt, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Das Thema ist äußerst polarisierend. Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen.
Peter
Die Fronten im Streit um die Einführung von Mindestlöhnen sind seit langer Zeit verhärtet: Sozialdemokraten und Gewerkschaften fordern deren flächendeckende Einführung, was von den konservativen Parteien als fatale Wirtschaftsbremse und massenhafter Arbeitsplatzkiller verteufelt wird.
ver.di bringt nun endlich wieder Bewegung in die Debatte: Nach einer neuen Studie, die das Institut Econometrics im Auftrag der Gewerkschaft durchgeführt hat, würde die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde bereits im nächsten Jahr einen enormen Konjunkturschub auslösen, da bis zu vier Millionen Vollzeitbeschäftigte und rund fünf Millionen Beschäftigte, die geringfügig und teilzeitbeschäftigt sind, davon finanziell profitieren. Dies würde sich unmittelbar in einer Steigerung des Konsumverhaltens ausdrücken. Dieser Nachfrageboom könnte rasch dazu führen, dass 250.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Wäre die Einführung eines allgemeinen Mindestlohn somit ein echter Konjunkturturbo?
NGG-Vorsitzender Franz-Josef Möllenberg zur Süddeutschen Zeitung: “Das Gutachten beweist, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 7,50 Euro ein schnell wirkendes Konjunkturprogramm wäre. Nicht nur Banken brauchen einen Schutzschirm in der Krise, sondern auch die Arbeitnehmer und vor allem die Niedriglöhner“
In vielen anderen Ländern sind Mindestlöhne bereits seit langer Zeit eingeführt, in der Europäischen Union in mittlerweile 20 von 27 Mitgliedsstaaten. So wurde erst vor kurzem der gesetzliche Mindestlohn in unserem Nachbarland Frankreich auf 8,82 Euro pro Stunde erhöht. Was anderswo funktioniert, muss auch bei uns möglich sein. Und dass die Wirtschaft in den Ländern, die einen gesetzlichen Mindestlohn verankert haben, kurz vor dem Niedergang und Zusammenbruch steht, ist völliger Unsinn. So wie auch die meisten Argumente gegen den Mindestlohn!
Bedürftig sein, obwohl man arbeitet: das darf es nicht geben.
Peter
Nun ist der Sommer endlich da und ich will mich nach den kalten und verregneten Tagen auch nicht beschweren…
Aber manchmal ist die Hitze im Büro einfach unerträglich! Laut Meteorologen haben wir gerade die „Hundstage“. Das sind in Deutschland die heißesten Tage im Jahr vom 23. Juli bis zum 23. August.
Besonders meine lieben Kolleginnen und Kollegen aus dem Dachgeschoss leiden unter den unnachgiebigen Sonnenstrahlen: Da helfen nur noch Ventilator, Eis und kühle Gedanken um den „Backofen Büro“ erträglicher zu machen.
Haben wir uns als Schüler noch über Hitzefrei freuen können, so ist uns das als erwachsenen Arbeitnehmern leider nicht mehr vergönnt. Nun ist Schwitzen angesagt!
Zwar hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern eine „allgemeine Fürsorgepflicht“, eine Klimaanlage muss er deshalb aber nicht installieren.
Im Anhang 3.5 der Arbeitsstättenverordnung heißt in Absatz 1 zur Raumtemperatur nur:
„In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.“
Bis eine Temperatur allerdings gesundheitsschädlich ist, muss das Quecksilber schon kräftig ansteigen. Kurz gesagt: auch bei 35 Grad müssen wir Arbeitnehmer unsere Arbeit verrichten – wenn auch stark schwitzend!
Arbeitnehmer, die wegen der Hitze einfach nach Hause gehen, müssen damit rechnen, eine Abmahnung oder gar eine fristlose Kündigung wegen Leistungsverweigerung zu erhalten. Der Grund: Wann die Temperaturen wirklich unzumutbar sind, bemisst sich nach objektiven Kriterien. Das Risiko einer Fehleinschätzung liegt damit allein beim Arbeitnehmer.
Lediglich Schwangere oder stillende Mütter, können besondere Schutzmaßnahmen einfordern. Voraussetzung: Sie legen ein ärztliches Attest vor, das die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordert. Kann der Arbeitgeber das nicht ermöglichen, haben die Betroffenen Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen Ort oder sogar Freistellung.
Schlagen Sie ihrem Chef doch mal vor, dass er eine Runde Eis ausgibt: ich versuch´s auch!
Thomas
Die Gewerkschaften ver.di und IG Metall betreiben seit kurzem eine Web-Plattform, die die Onlinerechte für Beschäftigte fördern, Zugangsbarrieren zu digitalen Netzen abbauen und grundlegende Rechte für die digitale Arbeitnehmerkommunikation schaffen will: Unter http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de erhält man viele wichtige Informationen zu diesen Themenkomplexen.
Je ausgefuchster IT-Technik und Software werden, desto umfassender erscheinen einem die Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber. Gerade die wachsende Nutzung von Onlinemedien im Betrieb wirft viele Fragen auf, die Rechtslage scheint immer unübersichtlicher zu werden, Betriebsräte wissen häufig nicht Bescheid, wo und wie sie eigentlich am besten an dieser Materie ansetzen können und über welche Rechte sie genau verfügen. Nicht zu vergessen: Immerhin sind hier grundlegende Menschenrechte berührt! Das Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” wurde vom Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil bereits 1983 als “Datenschutz-Grundrecht” für alle Bürger geschaffen.
Auf der Webseite kann man sich sehr über das Thema “Kontrolle am Arbeitsplatz” informieren, man erfährt Wissenswertes zur dienstlichen und privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz, zu Überwachungssoftware, zu möglichen Beteiligungsmöglichkeiten für Betriebsräte aber auch darüber, ob und wie man sich als Betriebsrat im Netz präsentieren kann.
Eine umfangreiche Urteilssammlung und gute Links mit Hinweisen zum Beispiel auf spezialisierte Beratungseinrichtungen werden ebenfalls angeboten.
Fazit: Eine wichtige Webseite für Arbeitnehmervertreter, die mit diesem Thema befasst sind!
Auch das ifb schläft nicht: Das Seminar “Der gläserne Mitarbeiter” behandelt unter anderem topaktuelle Themen aus diesem Bereich und ist seit etlichen Jahren nicht ganz ohne Grund eines der absoluten Highlights in unserem Schulungsprogramm.
Peter
Weiterer interessanter Weblink: Video-Dossier der ARD-Tagesschau zum Thema “Überwachung der Bürger im Alltag”
Letzte Woche berichteten wir an dieser Stelle, wie OBI nach neuen Pressemeldungen Betriebsräte schikaniert und BR-Wahlen verhindert. Nun steht das nächste Unternehmen im Fokus: Die Gewerkschaft verdi hat schwere Vorwürfe gegen den Möbelhändler XXXLutz erhoben. Es geht, wie so oft, um den angeblich miserablen Umgang mit den eigenen Mitarbeitern. So sollen innerbetrieblich
- ältere Kolleginnen und Kollegen eingeschüchtert und aus den Betrieben gedrängt werden, da man lieber den Prototyp der jungen, dynamischen und vor allem billigen Mitarbeiter beschäftigen möchte,
- Lehrlinge mit Kündigung bedroht worden sein, wenn sie nicht auch mal 13 oder 14 Stunden am Tag arbeiten würden,
- Mitarbeiter gedrängt worden sein, Änderungsverträge mit längeren Arbeitszeiten und weniger Urlaubsanspruch zu unterschreiben, sonst drohe die Standortschließung,
- und in etlichen Filialen im süddeutschen Raum über 1000 Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz erfolgt sein.
Das Unternehmen weist die von Frank Bsirske persönlich erhobenen Anschuldigungen zurück. Ein Unternehmenssprecher: Man halte sich streng an die gesetzlichen Vorschriften. Zum Vorwurf der Arbeitszeitüberschreitung meinte ein Pressesprecher: Das können nur Einzelfälle sein, man würde das Gespräch mit den Mitarbeitern suchen.
Verdi-Chef Bsirske hat den Fall XXXLutz bei der Gewerkschaft nun zur “Chefsache” erklärt.
Mittlerweile soll übrigens die Regierung von Niederbayern bestätigt haben, dass das Gewerbeaufsichtsamt in der Sache eingeschaltet wurde.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Möbelhändler derart negativ auffällt. So hat verdi erst im März 2009 Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit gestellt. Schon damals meinte verdi-Funktionär Dirk Nagel: “Was ich bei der XXXLutz-Gruppe gegenüber Mitarbeitern erlebe, ist brutal. Das habe ich noch nirgendwo anders erlebt.”
Höchste Eisenbahn für XXXLutz endlich tätig zu werden: Es ist an der Zeit die Vorwürfe entweder zu entkräften oder den Kurs zu wechseln. Unter dem Druck der Gewerkschaften und der massiven Beobachtung der Öffentlichkeit sollte da schon was möglich sein. Aber offen gesagt: Letztlich spüren es die Konzerne doch immer nur an der Ladenkasse. Hier ist wieder mal der Verbraucher gefragt! Nur: Wenn es immer nur billig billig billig sein darf und man sich weigert kritisch zu hinterfragen, wie die zum Teil enorm günstigen Preise eigentlich nur zustande kommen können, geht das auch in Zukunft so weiter wie bisher. Dann braucht man sich aber auch nicht zu wundern, wenn wieder die x-te Meldung kommt, dass bei irgendeinem Discounter ganz ganz unerträgliche Arbeitsbedingungen herrschen. Denn das Kaufverhalten von uns allen ist definitiv ein Grund dafür! Ob es ein großer oder nur ein kleiner Grund ist, lass ich mal dahingestellt.
Übrigens: In so einem Blog wie diesem hier wäre über die allgemeine Kommentierfunktion durchaus Raum und Gelegenheit für mitlesende Betriebsräte, auch über positive Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen zu berichten. Damit die anderen sehen, dass es auch anders gehen kann. Nur so als Idee.
Peter
Durch die Wirtschaftskrise verschlechtert sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Im Moment ist die Krise jedoch Dank Kurzarbeit und anderer Maßnahmen noch nicht vollständig bei den Arbeitnehmern angekommen.
Jedoch gilt dies nicht für alle Beschäftigte! Denn: viele junge Arbeitnehmer haben schon jetzt ihren Arbeitsplatz verloren. Unter ihnen ist die Arbeitslosenquote dreimal so stark gestiegen wie im Durchschnitt aller Altersklassen.
Nach einer Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) waren im Mai 2009 16 Prozent mehr Menschen im Alter bis 24 Jahre arbeitslos als im Vorjahr. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit aller Altersklassen ist hingegen mit gut 5 Prozent deutlich geringer angestiegen.
Hauptgrund für den deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen ist laut der Studie das Übergangsproblem nach der Ausbildung: Viele Betriebe übernehmen ihre Azubis nicht bzw. bieten ihnen nur kurz befristete Verträge an. Auch die Zahl der Leiharbeitnehmer ist besonders hoch.
Zudem trennen sich die Betriebe zuerst von den neu eingestellten Arbeitnehmern, da sie auf Grund ihrer relativ geringen Betriebszugehörigkeit weniger Kündigungsschutz genießen als ihre Kollegen.
Thomas
Werden wir alle immer gesünder? Das könnte man durchaus meinen, denn nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums lag der Krankenstand in deutschen Betrieben im ersten Halbjahr 2009 bei nur noch 3,24 Prozent und damit so niedrig wie noch nie. Viel Sport, gute Ernährung und wenig Laster also? Verbesserter Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb?
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung gibt der Soziologe Ulrich Bröckling einige Erklärungen dazu ab warum dass mitnichten so ist und beschreibt ausserdem recht anschaulich, wie der Trend zu flexibleren und freieren Arbeitszeiten letztlich dazu führen kann, dass der Druck auf die Mitarbeiter stetig zunimmt.
Immer mehr Firmen bieten Annehmlichkeiten wie etwa Freizeitbereiche und ähnliches an. Dazu Bröckling: “Mich interessiert nicht der Kicker oder die Wellness-Oase in einem Betrieb, sondern was den Mitarbeitern abverlangt wird.”
Mit solchen Dingen kann man als Arbeitgeber viel kaschieren und sich ein gutes Image verschaffen. Sicher tun dies nicht alle nur deswegen. Aber man sollte sich dadurch auch nicht blenden lassen. Denn was nützt die noch so schöne freiwillige soziale Leistung oder vermeintlich so tolle Einrichtung, wenn auf der anderen Seite massiv Stress und Druck auf die Mitarbeiter erzeugt wird, was diese letztlich doch nur krank macht.
Peter
Spaß-eMails von Kollegen sind keine Seltenheit – mindestens eine pro Woche findet nahezu jeder Arbeitnehmer in seinem eMail-Postfach. Doch wenn die eMails pornografische Inhalte haben, hört der Spaß auf!
Ein solcher Fall spielte sich in Rheinland-Pfalz ab: Ein Arbeitnehmer schickte an ausgewählte Kollegen regelmäßig eMails mit pornografischen Inhalt. Diese wiederum leiteten die eMails an ihre Freund und Bekannte weiter.
Als der Arbeitgeber die Sache bemerkte, sprach er dem betroffenen Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung aus. Dagegen klagte der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht.
Und dies zurecht entschied das Landesarbeitsgericht Mainz (Urteil vom 17.12.2008 – 7 Sa 317/08). Denn: Die besonderen Umstände des Falles hätten eine Abmahnung ausreichen lassen! Die Kündigung sei hier nicht das mildeste und gleich wirksamste Mittel um das beiderseitige Vertrauensverhältnis wiederherzustellen.
Durch das Fehlverhalten des Arbeitnehmers sind nämlich keine Personen mit pornografischen eMails belästigt worden. Eher das Gegenteil war der Fall! Die betroffenen Kollegen fanden die eMails schon deshalb nicht störend, weil sie diese selbst an Freunde und Bekannte weitergeleitet haben. Zudem sind keine besonders schutzwürdigen Personen (Frauen und Praktikanten) im eMail-Verteiler aufgelistet gewesen.
Ein Imageschaden für die Firma haben die eMails ebenfalls nicht verursacht, da der Arbeitnehmer diese nur firmenintern verschickt hat. Dass seine Kollegen diese auch an externe Empfänger weitergeleitet haben, kann ihm nicht zugeschrieben werden.
Thomas
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