Seminare nach der Wahl 2010

In sozialen Netzwerken wie twitter und Co. besser die Klappe halten, wenn es um die Arbeit geht

Mittwoch, 30. September 2009 von Peter
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Twitter ist in aller Munde. Die ganze Welt ist scheinbar schon am “Zwitschern”. Auch in Deutschland finden immer mehr Menschen Spaß daran, mit Kurzmitteilungen andere über ihr Leben, Handeln und Denken auf dem Laufenden zu halten. Und da viele Menschen über einen Job verfügen, der sie zeitlich und häufig  auch emotional beansprucht, wird natürlich darüber getwittert oder gefacebooked: Der blöde Chef, die zickige Kollegin, die doofen Kunden.

Was viele nicht bedenken: Immer mehr Arbeitgeber lesen hier genau mit. Denn die sind häufig auch nicht auf den Kopf gefallen und wissen mittlerweile ganz genau, wie sie sich in sozialen Netzwerken und in Suchmaschinen bewegen müssen, um an Informationen zu kommen.

Und dabei muss man gar nicht gezielt nach einem bestimmten Mitarbeiter suchen: eine Recherche nach dem Unternehmensnamen reicht oft völlig aus. Wer ein wenig kombiniert und sich mit bestimmten Eingabebefehlen auskennt, stößt hier schnell auf eine wahre Fundgrube von Lästereien und Stänkereien über die eigene Firma, über Kollegen und Vorgesetzte. In krassen Fällen wird nicht mal darauf verzichtet, den eigenen Namen zu verheimlichen oder auf ein ein Foto zu verzichten. Dass jemand wegen eines solchen Verhaltens bereits eine Kündigung erhalten hat, ist noch nicht bekannt, dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein.

Dabei muss es nicht mal ums Lästern gehen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet darüber, dass eine Angestellte in der Schweiz noch ganz schnell ihre “Status-Einträge” bei Facebook geändert hat, nachdem sie sich beim Arbeitgeber krank gemeldet hat. Der Grund: Ein Facebook-Profil kann öffentlich geführt werden und wenn der Arbeitgeber fünf Minuten nach der Krankmeldung mal einen Blick hineinwirft und liest, dass Susi Sorglos* (*Name von der Redaktion geändert)  sich heute “mal freigenommen hat” und zum Shoppen geht, dann dürfte das im Zweifel für unsere Susi ziemlich doof ausgehen.

Noch ein Aspekt ist wichtig: Twitter und Facebook kann für Firmen zu einem echten Sicherheitsleck werden, wenn die eigenen Angestellten völlig sorglos über Produktpannen oder vergleichbare Internas plaudern, ohne darüber nachzudenken, wer dies ausser dem eigenen Freundeskreis noch so alles lesen könnte. Web-Expertin Nicole Simon bei SZ online: “Wenn da etwas Schlimmes oder Spannendes ist, verbreitet sich das explosionsartig”. Weiterhin kritisiert sie, dass es bei den meisten Unternehmen keinerlei interne Schulungen oder Handlungsanweisungen für den Umgang mit sozialen Netzwerken gibt. Man würde “mit Ansage gegen die Wand laufen.”

Ob tatsächlich gleich Handlungsanweisungen nötig sind, stelle ich in Zweifel. Man braucht schließlich nicht für alles und jeden gleich einen verbindlichen Leitfaden und arbeitsrechtlich sind die meisten Sachverhalte eh klar. Viel wichtiger wäre eine ordentliche Aufklärung der Mitarbeiter! Denn vielen Menschen sind die Folgen gar nicht bewusst, was sie anrichten können, wenn sie firmeninterne Nachrichten online ins Internet stellen.

Tipp, um auf Nummer sicher zugehen: Generell bei Themen, die mit der Arbeit zu tun haben, lieber die Klappe halten, gerade wenn man sich in sozialen Netzwerken bewegt!

Kleine Randnotiz: Wenn man im Internet zum Recherchieren anfängt, dann erfährt man oft sehr schnell ganz interessante Dinge Zum Beispiel über die im vorletzten Absatz erwähnte und von der Süddeutschen im Artikel zitierte Nicole Simon. Ihrem Xing-Profil (kleine Aufgabe für den Leser: mal selber über google suchen!) kann man relativ deutlich entnehmen, dass sie selbst Seminare zu diesem Thema anbietet und veranstaltet. Moment: Hat Sie sich im Artikel nicht dafür ausgesprochen, dass Firmen besser geschult werden sollten? Hat sie da nicht angstmachende Situationen beschrieben, was alles Schlimmes passieren kann. Ein Schuft, wer da einen Zusammenhang sieht. Und ein schönes Beispiel dafür, wie schnell man mit Hilfe sozialer Netzwerke online Informationen finden und eigene neue Schlüsse ziehen kann.

Peter

Arbeitslosenzahl sinkt leicht – aber Trendwende ist nicht erreicht!

Mittwoch, 30. September 2009 von Thomas
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Im September ist die Arbeitslosenzahl im Vergleich zum August noch einmal um 125.000 auf 3.346.000 gesunken. Dies ist allerdings nicht einem neuen Wachstum zu verdanken, sondern vielmehr dem allgemeinen Herbstaufschwung in der Wirtschaft.

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, betonte heute bei der Vorstellung der September-Zahlen in Nürnberg ausdrücklich, dass noch keine Trendwende auf dem Arbeitsmarkt zu erkennen ist.

Vielmehr ist zu bedenken, dass die Kurzarbeit noch immer boomt: Die Unternehmen zeigten im September ersten Schätzungen zufolge für rund 100.000 Mitarbeiter Kurzarbeit an. Hier bleibt zu hoffen, dass ein baldiger Wirtschaftsaufschwung Entlassungen nach dem Ablauf der Kurzarbeit verhindert.

Positiv auf den Stellenmarkt wirkt sich das rückläufige Arbeitskräfteangebot aus. Die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte in Deutschland ging im Durchschnitt des Jahres 2009 um etwa 135.000 zurück.

Das bedeutet, dass noch immer ein besonders hohes Engagement der Betriebsräte zur Sicherung von Arbeitsplätzen notwendig ist. Gerade hierbei will das Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) die stark geforderten Betriebsräte unterstützen und hat deshalb ein umfangreiches Seminarangebot zu Kurzarbeit und Wirtschaftskrise bereitgestellt. Weitere nützliche Tipps erhalten Interessierte übrigens kostenlos auf dem neuen ifb-Themenportal „Umstrukturierung von Unternehmen”.

Thomas

Ist faire Mitarbeiterbewertung in Unternehmen möglich?

Dienstag, 29. September 2009 von Peter
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In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung spricht Martina Perreng, die Leiterin des Referats Arbeits- und Sozialrecht über die Anforderungen, eine gerechte Mitarbeiterbewertung in Unternehmen einzuführen. “Nicht geschimpft ist genug gelobt” – kommt Ihnen das bekannt vor?

Die DGB-Juristin ist skeptisch, ob das Instrument der Mitarbeiterbeurteilung überhaupt dafür geeignet ist, die Leistung von Beschäftigten zu messen. Perreng: “In manchen Berufsfeldern ist es kaum möglich zu ermitteln, warum bestimmte Ziele nicht erreicht werden.”

Das ganze Interview gibt es hier zum Nachlesen.

Peter

Raucherpausen ohne Ausstempeln: Fristlose Kündigung!

Montag, 28. September 2009 von Thomas
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Nach einer brandaktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Duisburg vom 14.09.2009 (AZ: 3 Ca 1336/09) ist eine fristlose Kündigung bei unangemeldeten Raucherpausen während der Arbeitszeit wirksam. Denn: Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitspausen auf seinem Arbeitszeitkonto verbuchen und kann nicht einfach während der Arbeitszeit pausieren. Schließlich zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht für die geleisteten Raucherpausen.

Allerdings müssen vor der fristlosen Kündigung entsprechende Abmahnungen ergangen sein und der Arbeitnehmer muss daraufhin dennoch wiederholt während der Arbeitszeit Raucherpausen eingelegt haben.

Auch nur kurzzeitige, wiederholte Raucherpausen stellen nach Ansicht des Gerichts eine gravierende Pflichtverletzung dar und sind damit geeignet das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zu zerstören. Die fristlose Kündigung ist deshalb eine angemessene Folge. Denn: Dem Arbeitgeber ist es bei solchen wiederholten Verhaltensweisen nicht mehr zumutbar den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung weiterzubeschäftigen.

Thomas

Nach der Wahl: Was haben Betriebsräte jetzt zu erwarten?

Montag, 28. September 2009 von Peter
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Die Wahl ist vorbei. Relativ schnell war am Wahlabend klar, dass unser Land in Zukunft von einer Koalition aus Union, also CDU und CSU, sowie FDP regiert werden wird. Was Betriebsräte in Zukunft zu erwarten haben, wird sich recht bald zeigen, denn die Koalitionsverhandlungen stehen schon in Kürze an.

Insofern werfen wir an dieser Stelle erneut einen schnellen Blick zurück in die Wahlprogramme der zukünftigen Regierungsparteien. Denn bereits im Vorfeld hatten wir ja in diesem Blog die Ankündigungen etlicher Parteien etwas genauer unter die Lupe genommen. Zur Erinnerung: Bei der Union wurden so gut wie gar keine Ausführungen zu den Themen Betriebsrat und Mitbestimmung gemacht. Da muss man eh gespannt sein, was nun kommt.

Ganz anders dagegen bei der FDP. Hier wird man in der nächsten Zeit genau darauf achten müssen, welche ihrer Forderungen aus dem Wahlkampf in den Koalitionsvertrag übernommen werden sollen. Denn: In was für einer verschärften Art und Weise die liberale Sense über die Mitbestimmung und die Rechte von Betriebsräten hinweg mähen soll, darüber konnte man sich in diesem Beitrag unseres Blogs ein genaues Bild machen.

Nochmal eine kurze Zusammenfassung, welche Themen zukünftig unter der eindeutigen Überschrift “Kosten der Mitbestimmung begrenzen” angepackt werden sollen:

  • Reduzierung der Betriebsratsmitglieder
  • Einführung eines Quorums bei Betriebsratswahlen
  • Weniger Freistellungen von Betriebsräten
  • Ablösung der paritätischen Mitbestimmung in Aufsichtsräten durch die Drittelparität

Thematisch nicht unmittelbar hierher gehört der geplante Abbau beim allgemeinen Kündigungsschutz. Aber auch das sollte unbedingt im Auge behalten werden. Wir werden natürlich auch darüber berichten.

Fazit: Aufpassen! Obwohl in Verhandlungen letztlich doch immer nur Kompromisse herauskommen, sollten diese tunlichst nicht zu Lasten von Betriebsräten, den allgemeinen Mitbestimmungsregeln bzw. von Arbeitnehmerrechten gehen. Aber das ist seit gestern wohl nur noch Wunschdenken.

Peter

Neues Gesetz zur Verbesserung der Entgeltgleichheit in Arbeit

Freitag, 25. September 2009 von Peter
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Das Bundesarbeitsministerium hat gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen vorgestellt (EntgGlG). Danach sollen Frauen in bestimmten Fällen ein Auskunftsrecht gegenüber dem Arbeitgeber über die Löhne von männlichen Beschäftigten im Betrieb erhalten. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, SPD: “Wir müssen jetzt handeln, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Freiwillige Vereinbarungen reichen dazu nicht aus.”

Der Diskussionsentwurf behandelt auch die Frage, wie ein solches Verfahren eingeleitet werden kann. Dazu ist vorgesehen, dass unter anderem auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitgeber eine statistische Entgeltanalyse im Betrieb durchgeführt werden muss.

Peter

Diskussionsentwurf des EntgGlG zum Download als pdf-Datei

Wirtschaftskrise kostet überwiegend Vollzeitstellen

Mittwoch, 23. September 2009 von Peter
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Nach einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, sind Vollzeitbeschäftigte von der Wirtschaftskrise in stärkerem Ausmass betroffen als Teilzeitkräfte. Erstere seien mehr von der Konjunktur abhängig, erklären die Experten.

Ein paar Zahlen dazu: Im zweiten Quartal 2009 ging die Zahl der Vollzeitbeschäftigten um 0,5 Prozent zum Vorjahreszeitraum zurück, während die Quote der Teilzeitbeschäftigten um 1,2 Prozent zulegen konnte.

Das Institut begründet dies, dass in den vom Konjunktureinbruch stark betroffenen Branchen der Industrie Teilzeit vergleichsweise wenig verbreitet sei. Bei privaten, sozialen und öffentlichen Dienstleistungen liege der Teilzeitanteil dagegen deutlich höher. IAB-Forscher Eugen Spitznagel: “Der Arbeitsmarkt ist derzeitig eindeutig zweigeteilt.”

Ich würde mal behaupten, der ist mindestens dreigeteilt: in Menschen nämlich mit regulärer Beschäftigung, Menschen die kurzarbeiten und in Menschen ohne Beschäftigung. Aber diese Liste könnte man vermutlich endlos verlängern. Fallen mir doch spontan solche Menschen ein, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ausführen dürfen, Ein-Euro-Jobs zum Beispiel. Dem Leser wird bestimmt auch noch was dazu einfallen.

Immerhin positiv an dem Ganzen, dass der Teilzeitsektor, in dem vor allem sehr viele Alleinerziehende tätig sind, nicht ebenfalls abgebaut hat. Denn das wäre für etliche Menschen eine echte Katastrophe. Soll nicht heißen, dass der Jobverlust eines regulären Arbeitsverhältnisses nicht ähnliches bedeutet.

Peter

Flash-Mob-Aktionen sind zulässig

Mittwoch, 23. September 2009 von Thomas
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Die Gewerkschaften haben eine neue Form des Streiks entdeckt: Die Flash-Mob-Aktionen. Bei solchen versammeln sich die Protestierenden schnell und ohne vorherige Ankündigung und setzen so den Arbeitgeber unter Druck. Dies ist beispielsweise im Dezember 2007 in Berlin geschehen. Um ihre Position im Tarifstreit im Einzelhandel zu stärken, hat die Gewerkschaft Verdi zu einer Flash-Mob-Aktion aufgerufen. “Hast du Lust, dich an Flashmob-Aktionen zu beteiligen?”, hieß es in einem Verdi-Flugblatt. “Gib uns deine Handy-Nummer und dann lass uns zu dem per SMS gesendeten Zeitpunkt zusammen in einer bestreikten Filiale, in der Streikbrecher arbeiten, gezielt einkaufen gehen.”

Nun gut, das klingt ja nicht schlecht. Schließlich ist es das Ziel des Einzelhandels Waren zu verkaufen. Die Flash-Mob-Aktion hat aber etwas ganz anderes im Sinn. Denn: Wenn viele Menschen gleichzeitig in einer Filiale Pfennigartikel kaufen und damit für längere Zeit alle Kassen blockieren oder aber ihre randvoll bepackten Einkaufswägen einfach im Laden stehen lassen und gehen, ist ein normaler Geschäftsablauf nicht mehr möglich. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber den Forderungen der Streikenden nachgibt, erhöht sich durch den steigenden Druck der Flash-Mob-Aktionen.

Die Arbeitgeber erhoben deshalb Klage gegen die ihrer Meinung nach rechtswidrigen Flash-Mob-Treffen. Das angerufene Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Klage jedoch nicht statt. In der Begründung des Gerichts heißt es: „Derartige Aufrufe zur Ergänzung laufender Streikmaßnahmen sind grundsätzlich zulässig und durch die den Tarifvertragsparteien zugewiesene freie Wahl der Kampfmittel grundrechtlich geschützt. Sie sind nicht offensichtlich ungeeignet oder nicht erforderlich, um das Ziel des Arbeitskampfes, den Abschluss des Tarifvertrages zu erreichen” (LAG Berlin-Brandenburg v. 29.09.2008 – 5 Sa 967/08).

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache allerdings zugelassen. Das BAG hat in seiner gestrigen Entscheidung (22.09.2009) die Rechtsprechung des LAGs bestätigt und die Flash-Mob-Aktion für zulässig erklärt.

Thomas

Endgültig abgeschmiert: Kündigung im Brötchenbelagfall hat keinen Bestand

Dienstag, 22. September 2009 von Peter
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Im März 2009 haben wir an dieser Stelle über einen Bäcker aus Bergkamen berichtet, der während seiner Arbeit ein Brötchen mit einem für den Verkauf im Laden bestimmten Brötchenbelag aufstrich, um diesen zu probieren. Das Ergebnis: Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber! Für diesen war klar: Der Bäcker hatte den Brötchenbelag mit Namen “Hirtenfladen” gestohlen. Der Wert desselben: Auf jeden Fall unter zehn Cent.

Das Arbeitsgericht Dortmund hatte die Kündigung damals gleich wieder abgeschmiert. Begründung: Formfehler durch den Arbeitgeber! Denn der Bäcker war gleichzeitig auch Betriebsratsmitglied und die für eine Kündigung notwendige Anhörung des Betriebsrats ist nicht erfolgt.

Nun fand die Berufungsverhandlung statt und siehe da: Auch vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hatte die Kündigung keinen Bestand. Zwar könne nach Auffassung der dortigen Richter auch der Diebstahl von geringwertigen Sachen durchaus eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Allerdings ist in solchen Fällen immer eine umfassende Interessenabwägung notwendig und diese ging hier für den Arbeitnehmer aus. Denn der Bäcker konnte als Mitglied des Betriebsrats nur außerordentlich gekündigt werden und aus diesem Grund war zu überprüfen, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar sei. Das war zu bejahen! Denn zum Zeitpunkt der Kündigung habe der Arbeitgeber noch keine Kenntnis von einer späteren Aussage des Bäckers gehabt, dass er die Brötchen im Betriebsrestaurant gekauft habe, die Mitarbeiterin aber schlicht vergessen habe, diese aufzuschreiben. Ähh, was ist da passiert?

Ich blick offen gesagt nicht mehr so ganz durch bei den ganzen Brötchen, dem Brötchenbelag, und was genau ist eigentlich Hirtenfladen? Klingt ja wenig appetitlich, aber lassen wir das besser… Die Richter blickten möglicherweise genausowenig durch. Deswegen waren sie vermutlich auch gar nicht so besonders traurig, den genauen Sachverhalt nicht weiter aufklären zu müssen, weil es darauf nicht mehr ankam: Die Interessenabwägung im Vorfeld fiel wie bereits berichtet zu Gunsten des Bäckers aus, alle weiteren Ermittlungen konnten somit unterbleiben.

Der Bäcker aus Bergkamen arbeitet seit dem erstinstanzlichen Urteil vor einem halben Jahr weiter bei der Bäckereikette. In der Verhandlung meinte er: “Ich arbeite da gerne”. In der Sache selbst hat er auch nichts mehr zu befürchten, denn die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Wenn er sein Handwerk beherrscht, dann wird er seine Arbeit als Bäcker sicher auch weiterhin einwandfrei ausüben. Aber er ist auch noch Betriebsrat. Und das in einem Unternehmen, wo man Mitarbeiter scheinbar fristlos rausschmeisst, weil sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Brötchenbelag probieren. Was wäre, wenn er nur Hunger gehabt hätte? Das sind harte Zeiten.

Peter

Mobbing-Beraterin: Betriebsräte helfen nicht immer

Montag, 21. September 2009 von Peter
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Monika Hirsch-Sprätz ist Sozialpädagogin und leitet die Mobbingberatungsstelle Berlin-Brandenburg. In einem Gespräch mit der sonntaz, der Wochenendbeilage der Berliner Zeitung taz, berichtet sie von ihrer Arbeit und über aktuelle Erscheinungsformen von Mobbing. Sie erklärt, dass die Mobbing-Arten zwar immer noch die gleichen seien, das Vorgehen jedoch insgesamt viel rigider wurde. So würden beispielsweise Führungskräfte mittlerweile regelrechte “Mobbingaufträge” an Untergebene im mittleren Management verteilen. Eine Vorstellung die, wie ich meine, nur schwer zu ertragen ist.

Konkrete Vorwürfe richtet Hirsch-Sprätz jedoch gegen so manche Betriebsräte in großen Unternehmen. Es sei kein Geheimnis, dass Betriebsräte oft nur so tun, als ob sie Mobbing-Opfern helfen würden, in Wahrheit aber zum Arbeitgeber halten und entsprechend handeln, so die Beraterin. Grund dafür seien neben Bestechung auch ein Mangel an Zivilcourage, persönliche Existenzangst sowie die Furcht vor Konsequenzen.

Ein Blick auf die Rangliste der meistgebuchtesten und nachgefragtesten Seminarthemen beim ifb, dem Institut zur Fortbildung von Betriebsräten, lässt auch eine andere Meinung zu. Schulungen zum Thema Mobbing, wie sie hier in vielen Kursen vermittelt werden, gehören seit etlichen Jahren zu den Dauerbrennern im Programm. Das Interesse und Engagement zu diesem Thema ist im Gegenteil mittlerweile so groß geworden, dass vom 11. bis 13. November 2009 nun zum zweiten Mal eine eigene Fachtagung veranstaltet wird. “Licht ins Dunkel bringen!” ist ihr Motto und sie will Betriebs- und Personalräte dazu bewegen, sich mutig und konsequent für Mobbing-Opfer einzusetzen.

Denn Hilfe ist etwas, das Kolleginnen und Kollegen in solchen Situationen am dringendsten brauchen. Monika Hirsch-Sprätz: “Manchmal reicht es schon, zu sagen, was die nächsten Schritte sein können. Dann erscheint die Situation nicht mehr ausweglos.” Und das ist meist nur der Anfang. Es gibt mittlerweile ein großes Netzwerk an Mobbing-Hilfsorganisationen. Leider wissen das viele Opfer gar nicht. Auch hier kann man deswegen als Betriebsrat durchaus schon mal präventiv ansetzen: Also bereits im Vorfeld ausreichend informieren! Es gibt viel, was man tun kann.

Peter

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