von Thomas am 21.09.2009, 13:19 Uhr , Kategorie: Allgemein

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber nach § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO dem ausscheidenden Arbeitnehmer auf Verlangen ein Arbeitszeugnis ausstellen. War der Arbeitgeber mit den Leistungen des Arbeitnehmers nicht zufrieden, möchte er dies natürlich auch in dem Zeugnis dokumentieren. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist ein wahrheitsgemäßes (BAG vom 23.06.1960, 5 AZR 560/58) sowie wohlwollendes (BAG vom 21.6.2005, 9 AZR 352/04) Arbeitszeugnis auszustellen.

Um dennoch ihre wirkliche Meinung kundzutun, haben die Arbeitgeber einen Zeugnis-Code entwickelt: Was auf den ersten Blick für den Laien gut klingt, stellt sich in der Praxis als herbe Kritik dar. Deshalb ist ein sehr aufmerksames Lesen des Arbeitszeugnisses gefragt.

Hier einige gängige Formulierungen und was sich dahinter versteckt:

“… hat stets zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen…”. Damit will der Arbeitgeber andeuten, dass der Mitarbeiter dem Alkohol mehr als zuträglich zuspricht und/oder Klatsch und Tratsch weiter erzählt.

“…bewies viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter” bedeutet im Klartext, dass der ausscheidende Kollege auf Sexualkontakte im Betrieb aus war oder solche gar gehabt hat.

“…war wegen seiner Geselligkeit bei der Belegschaft beliebt”. Damit wird eine sogenannte „Betriebsnudel” beschrieben, die vielleicht auch noch dem Alkohol sehr verbunden war.

“…war stets pünktlich”. Eine solche Bemerkung bedeutet, dass dem Arbeitgeber nichts Positives über den Mitarbeiter eingefallen ist. Pünktlichkeit ist selbstverständlich! Wird sie trotzdem ausdrücklich erwähnt, bedeutet das nur: Der Mitarbeiter taugt nichts, aber wenigstens war er immer pünktlich.

Steht im Zeugnis “…war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut”, ist das eine sehr zweischneidige Bemerkung! Ist dies nicht mit Zusätzen garniert, die klarstellen, dass die Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden, wird der Arbeitnehmer durch diese Beurteilung als Querulant und Besserwisser entlarvt.

Auch was am Schluss des Zeugnisses steht ist sehr wichtig. Denn: Nur beim Ausscheiden eines wirklich guten, allseits erfolgreichen Mitarbeiters wird der typische Dreiklang Bedauern, Dank und Zukunftswünsche in gebührender Weise in den Schlusssatz aufgenommen:

“Wir bedauern sehr, dass Frau/Herr … unser Unternehmen verlässt und danken ihr/ihm für die geleistete, erfolgreiche Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Für die weitere Zukunft wünschen wir Frau/Herrn … beruflich und persönlich alles Gute.”

Über das Fortlassen einzelner Teile oder bestimmter Attribute (z. B. “erfolgreiche” Arbeit, “gute” Zusammenarbeit) sind Abstufungen in der Wertschätzung leicht möglich. Fehlen allerdings die Zukunftswünsche, deutet dies auf eine besonders negative Bewertung hin. Aber selbst in den Zukunftswünschen könnte noch eine negative Botschaft versteckt sein, z.B. in folgendem Fall:

“…wünschen wir Frau/Herrn alles Gute, vor allem Gesundheit.” Hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Mitarbeiter, der besonders durch häufiges “Krankfeiern” aufgefallen ist.

Thomas

Bei einem Besuch der Zeitung Rheinische Post in Düsseldorf hat sich SPD-Generalsekretär Hubertus Heil für einen Ausbau der Mitbestimmung stark gemacht. Heil: “Die gegenwärtige schwere Wirtschaftskrise lehrt uns, dass sich die deutsche Mitbestimmung in den Unternehmen nicht nur bewährt hat, sondern dass man sie viel offensiver vertreten muss.”

Die Krise bei Opel habe gezeigt, dass Betriebsräte mehr Verantwortung zeigen können, als so mancher Manager. Heil sagte, er kenne kein Unternehmen, dass an einem sturen Betriebsrat gescheitert sei, wohl aber etliche, die an unfähigen Managern zu Grunde gegangen seien.

Für die Zeit nach der Wahl kündigte er jetzt schon eine Prüfung der Frage an, ob die paritätische Mitbestimmung nicht in noch mehr Unternehmen angewendet werden könne. Dies wurde auch schon so ähnlich im SPD-Wahlprogramm angekündigt.

Ich finde nur, auf das Wörtchen “stur” hätte er verzichten können. Das ist irgendwie so negativ belegt. Klingt ja wie “verbohrt” oder “rechthaberisch”. Darum geht’s doch gar, wenn in einer Sache eine Position mit Nachdruck vertreten wird. Wahrscheinlich meinte er “beharrlich” oder “zielstrebig”. Na ja, egal, man braucht ja nicht immer jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, oder?

Peter

von Peter am 17.09.2009, 17:22 Uhr , Kategorie: Leiharbeit

Einige aktuelle Nachrichten rund um das Thema Leiharbeit:

Unternehmen mißbrauchen die Leiharbeit zur Gewinnsteigerung

Die IG Metall hat kürzlich eine Untersuchung vorgestellt, wonach viele Unternehmen das Instrument der Leiharbeit strategisch benutzen, um ihre Profite zu steigern: Arbeits- und Tarifbedingungen werden unterlaufen und Dumpinglöhne auf diese Art etabliert.Vor dem Hintergrund, dass immer weniger Bürger von ihrer Arbeit leben können, ist das eine sehr bedenkliche Entwicklung.

Leiharbeiter in Deutschland schlechter abgesichert

Nach Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbunds, DGB, sind Leiharbeitnehmer in Deutschland schlechter abgesichert und bezahlt , als in anderen europäischen Ländern. Dies habe ein Vergleich zwischen  sieben Ländern ergeben, den die Hans-Böckler-Stiftung angestellt hat. Dazu meint DGB-Vorstand Annelie Buntenbach: “Leiharbeit wird in Deutschland systematisch zum Lohndumping missbraucht.”

Firmen stellen wieder vermehrt Leiharbeiter ein

In der Krise ging es bergab, zumindest im Bereich der Leiharbeit scheint sich aber aktuell schon wieder ein gegenläufiger Trend zu entwickeln. Denn nach einem Bericht der Zeitung Handelsblatt stellen die deutschen Zeitarbeitsunternehmen seit wenigen Monaten vermehrt Mitarbeiter ein.

Landkarte der Leiharbeit erschienen

Die Hans-Böckler-Stiftung hat auf Basis von Statistiken der Bundesagentur für Arbeit eine Landkarte der Leiharbeit erstellt. Dazu Experte Alexander Herzog-Stein vom WSI-Institut: “Die Leiharbeit war vor Ausbruch der Krise zumindest regional auf dem Weg, zu einer durchaus bedeutsamen Beschäftigungsform zu werden. Nach Ausbruch der Krise haben viele Tausend Leiharbeiter ihre Beschäftigung verloren. In Gegenden mit hohem Leiharbeiter-Anteil könnte das zu einem erheblichen Problem für den regionalen Arbeitsmarkt werden.”

Peter

Link: Interaktive Landkarte aufrufen

Bildquelle: Hans-Böckler-Stiftung

von Andrea am 17.09.2009, 16:36 Uhr , Kategorie: Allgemein, ifb intern

Glaubt man den Pressemeldungen, steht Deutschland schon bald ein größerer Personalabbau ins Haus. Experten schätzen, dass es nach der Bundestagswahl zu massiven Stellenstreichungen kommen wird. Darüber haben wir im ifb-Blog bereits berichtet.

Wird auch Ihr Betrieb davon betroffen sein? Benötigen Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema? Dann schauen Sie doch mal beim neuen ifb-Portal für Betriebsräte zum Thema Umstrukturierung vorbei. Hier finden Sie weiterführende Artikel, aktuelle Rechtsprechung und diverse Checklisten rund um die Themen Umstrukturierung und Personalabbau. Das Portal wird laufend aktualisiert und mit neuen Infos versehen. Ausserdem: Im Spezialforum gibt es die Möglichkeit, Fragen speziell zu diesen Themen zu stellen und sich mit anderen Betriebsräten auszutauschen.

Gleich mal ausprobieren: www.umstrukturierung.ifb.de

Andrea

von Peter am 16.09.2009, 17:36 Uhr , Kategorie: Mindestlohn, Tarifrecht

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, um Mindestlöhne in einzelnen Branchen einzuführen. Der eine führt über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, der andere über das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz. Beide Gesetze sind im April 2009 in Kraft getreten.

Nach dem Entsendegesetz können Arbeitgeber und Gewerkschaften für Branchen, in denen mehr als die Hälfte aller dort Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen tätig sind, beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass ein oder mehrere Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann gelten die Lohnuntergrenzen aus dem Tarifvertrag für alle Beschäftigten der Branchen, auch für die, die bei nicht tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt sind.

Das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz dagegen wird für Branchen benötigt, wo nicht so viele Menschen von Tarifverträgen erfasst werden. Hier soll ein Ausschuss entscheiden, ob Mindestlöhne erforderlich sind. Und dieser Ausschuss, der korrekt “Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte” heißt, wurde nun erstmalig neu begründet.

Wer bestimmt in Zukunft über die Einführung von Mindestlöhnen in “tarifschwachen”  Branchen.

1. Klaus von Dohnanyi (Vorsitzender des Ausschusses): War in den 70er Jahren Bundesbildungsminister und in den 80ern Bürgermeister von Hamburg.

2. Jutta Allmedinger: Professorin für Soziologie in Berlin; war auch von 2003-2007 Direktorin des IAB-Institutes

3. Claudia Buch: Professorin für Wirtschaftstheorie in Tübingen und Direktorin des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung.

4. Wolfgang Franz: Professor für Volkswirtschaft in Mannheim.

5. Reinhard Göhner: Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA.

6. Dieter Hundt: Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA.

7. Ernst-Otto Kempen: Professor für Arbeitsrecht und Politik in Frankfurt am Main.

8. Otto Kentzler: Unternehmer und Präsident des Zentralverbands des deutschen Handwerks ZDH.

9. Claus Matecki: Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, dort zuständig für Tarifpolitik

10. Stephan Reimers: Prälat und Mitglied des Präsidiums der Welthungerhilfe

11. Holger Schwannecke: Geschäftsführer und zukünftiger Präsident des Zentralverbands des deutschen Handwerks ZDH.

12. Michael Sommer: Vorsitzender des DGB

13. Claudia Weinkopf: Direktorin am Institut Arbeit und Qualifikation, IAQ, an der Universität Duisburg-Essen.

Im Ausschuss wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt.

Peter

Jetzt also doch noch? Bislang haben die großen deutschen Gewerkschaften eine offizielle Wahlempfehlung für die SPD vermieden. In der Vergangenheit wurde das häufig gemacht. So meinte IG-Metall-Chef Huber noch vor einigen Tagen im Deutschlandfunk, dass es für eine Einheitsgewerkschaft nicht mehr an der Zeit sei, Empfehlungen für Parteien abzugeben, sondern sich mehr “an den Themen der Menschen zu orientieren”.

Zwei Wochen vor der Wahl findet nun eine erste sanfte Annäherung statt. Beim Gewerkschaftstag der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sprach sich deren Vorsitzender Klaus Wiesehügel positiv für den sogenannten Deutschland-Plan von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier aus, der als Gast anwesend war. Wörtlich sagte er: “Du kannst sicher sein, wenn es um die Schaffung von guten Arbeitsplätzen [...] geht, dann hast Du uns an Deiner Seite”.

Wiesehügel wurde übrigens mit 90 Prozent Zustimmung in seinem Amt bestätigt.

Peter

Die Rede von Klaus Wiesehügel im Original (die wurde auf dieser Seite leider etwas versteckt: in der rechten Spalte den Download-Link unter “Aktuelles Material” verwenden)

Kurzarbeit –  für viele Firmen das Mittel, um Auftragsrückgänge überbrücken zu können. Doch immer mehr Unternehmen missbrauchen die verstärkte Förderung von Kurzarbeitergeld. Wie die Süddeutsche Zeitung meldet, verdächtigt die Bundesagentur für Arbeit nach eigenen Angaben bereits 116 Unternehmen, zu Unrecht Kurzarbeitergeld bezogen zu haben, Tendenz steigend. “Viele Fälle haben wir bereits der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Hauptzollamt übergeben”, sagte eine Sprecherin der Behörde der Süddeutschen Zeitung. Dabei sind zwei Praktiken besonders verbreitet: das Unternehmen beantragt die staatliche Förderung, obwohl alle Arbeitnehmer voll arbeiten. Der Vorteil für Arbeitgeber liegt auf der Hand: auf diese Art und Weise bekommen sie ein Teil der Personalkosten durch die Arbeitsagentur ersetzt und haben keinen Arbeitsausfall. Die andere beliebte Praktik: Unternehmen kassieren Lohnzuschüsse vom Staat für diejenigen Arbeitnehmer, die im Urlaub oder krank sind.

Aber wie ist so ein Tricksen überhaupt möglich? Ganz einfach: die Arbeitsagenturen gelten als überlastet. Und damit die Hilfe schneller ankommt, hat die große Koalition den Zugang zum Kurzarbeitergeld erheblich erleichtert. 50.000 Firmen haben derzeit Kurzarbeit beantragt – eine derartige Menge kann kaum kontrolliert werden. Die Bundesagentur ist daher auf anonyme Anzeigen von Mitarbeitern angewiesen, um diese Fälle aufdecken zu können. Doch welcher Arbeitnehmer ist bereit, seinen Arbeitgeber anzuzeigen? In diesen Zeiten sind viele einfach froh, einen Arbeitsplatz zu haben.

Andrea

 

von Peter am 11.09.2009, 09:23 Uhr , Kategorie: Ausbildung

Seit 2003 mussten Ausbilder im Betrieb ihre persönliche und fachliche Eignung hierzu nicht mehr nachweisen. Eine entsprechende Vorschrift wurde damals “entschärft”, weil man die Schaffung neuer Ausbildungsplätze erleichtern wollte.

Das hat sich nun wieder geändert: Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Qualität der Ausbildung seitdem Einbußen erlitten hat.  Seit 01. August 2009 bestimmt deshalb die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), dass Ausbilder wieder einen entsprechenden Nachweis benötigen. Dies gilt übrigens nicht für diejenigen, die bereits vor diesem Termin als Ausbilder tätig waren.

Für die Prüfung sind jeweils ein Theorie- und ein Praxisteil vorgeschrieben.

Download: Neue Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO ( pdf)

Peter

Wir haben uns die Bundestags-Wahlprogramme der Parteien unter dem Aspekt angeschaut, was diese in Sachen Betriebsrat und Mitbestimmung zukünftig so alles vorhaben. Sechs Beiträge sind in diesem Blog dabei entstanden, die man unter diesem Link nochmal komplett nachlesen kann.

Es waren übrigens nur die großen Parteien, die sich zu diesem Thema positioniert haben, bei den über 20 kleinen Gruppierungen die bei der Bundestagwahlwahl antreten, von der Partei Bibeltreuer Christen über die Piratenpartei Deutschland bis hin zu den Violetten war nichts zu finden.

Halt, da war eine Ausnahme und die möchte ich nicht aussparen: Es gibt ein Bündnis, das sich ADM – Allianz der Mitte nennt und zur Mitbestimmung im Grundsatzprogramm folgenden Satz schreibt: “Die Arbeit ist vor allem durch die hohen Arbeitsnebenkosten zu teuer geworden, wegen der oft kleinlichen Mitbestimmungsregeln ist Flexibilität im Unternehmen durch von den Gewerkschaften aufgeheizten Betriebsräten unmöglich gemacht worden.”

Wie aufgeheizt sind die denn drauf? Die dann einen Satz später erfolgende Bezeichnung des Kündigungsschutzes als “irrwitzig” hat zumindest mir persönlich dann den Rest gegeben. Gute Nacht, ADM!

Peter

von Peter am 09.09.2009, 08:30 Uhr , Kategorie: Mindestlohn

Die Initiative Mindestlohn ist eine Kampagne der Gewerkschaften ver.di und NGG. Im Rahmen einer “Bestandsaufnahme” vor der Bundestagswahl werden von Dumpinglöhnen betroffene Arbeitnehmer dazu aufgerufen, entsprechende Mißstände zu melden.

Auf der Webseite “Dumpinglohn melden” wird ein entsprechende Formular zur Verfügung gestellt. Vertraulichkeit wird garantiert!

Peter

Bildquelle: ver.di/NGG

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