Bagatellkündigungen und kein Ende: Nun ist es ein Interview der Süddeutschen Zeitung mit Ingrid Schmidt, der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, das die Emotionen erneut aufkochen lässt. In einem Gespräch, in dem es vor allem um die Entwicklung des Arbeitskampfrechts am Beispiel des neuen “Flashmob”-Urteils ging, äußerte sich die oberste deutsche Arbeitsrichterin auch zum Thema Bagatellkündigungen. Ihre Meinung dazu: Da der Diebstahl auch geringwertiger Sachen bereits seit Jahrzehnten ein Kündigungsgrund ist, sei Kritik an den Urteilen der Arbeitsgerichte “völlig daneben”. Bagatellen gebe es nicht. In der Wirtschaftskrise würden zwar nun vermehrt fundamentale Gerechtigkeitsfragen gestellt (ganz pauschal: “Manager kriegen Millionen an Abfindungen, Arbeitnehmer werden wegen Bagatellen rausgeschmissen”). Diese Fragen können aber nicht von den Arbeitsgerichten beantwortet werden, da man sich bei seinen Entscheidungen am Gesetz und am geltenden Recht zu orientieren habe.
Dass Arbeitnehmer Maultaschen, Klo-Rollen und Papierstapel vom Arbeitsplatz entwenden, (weiterlesen…)
Als “kollektiven Unsinn” hat die Berliner “taz” das Ganze betitelt: Flashmob-Aktionen der Gewerkschaften! Vor kurzem haben wir in diesem Artikel ausführlich darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht gewerkschaftlich organisierte Flashmobs zugelassen hat. Nun haben die Richter ihre schriftliche Begründung nachgereicht:
Danach sind solche Aktionen im Arbeitskampf nur zulässig, wenn die das Spektakel veranstaltende Gewerkschaft als hinter der Sache steckend identifizierbar ist. Die Teilnehmer müssten sich also entsprechend kleiden, durch Westen oder Anstecker zu erkennen geben oder auch Flugblätter verteilen. Der attackierte Arbeitgeber soll erkennen können, dass hier nicht wilde Kräfte roh walten, sondern der Arbeitskampfgegner dahinter steckt. Dadurch würde er in die Lage versetzt, Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, wie etwa Hausverbote erteilen oder die kurzfristige Betriebsschließung anzuordnen.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) hat nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. HDE-Sprecher Heribert Jöris meinte gegenüber der Financial Times Deutschland: (weiterlesen…)
Frikadellen, Pfandbons, Handystrom, Brötchen: Die Liste der Fälle von sog. Bagatelldelikten, welche die Arbeitsgerichte und die Öffentlichkeit in diesem Jahr in Atem hielten, ist sehr lang. Aber jetzt soll Schluss damit sein. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung kündigte Anette Kramme, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD an, dass ihre Partei im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf einbringen werde. Arbeitgeber sollen zukünftig dazu verpflichtet sein, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Die Kündigung käme erst (weiterlesen…)
Der Begriff des Kleinbetriebs legt schnell die Vermutung gewisser Unbedeutsamkeit nahe: Klein = irrelevant. Aber das ist falsch: Denn immerhin 38 Prozent aller Beschäftigten in diesem Land arbeiten in solchen Kleinbetrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern. Was dabei Sorgen macht: Die betriebliche Unfallquote liegt mit 32 Arbeitsunfällen auf 1.000 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer pro Jahr fast doppelt so hoch wie in größeren Unternehmen. Arbeitsschutz scheint in Kleinbetrieben aus unternehmerischer Sicht nicht die gleiche Priorität zu genießen, wie in Großbetrieben. Eine häufig dünne Personal- und Finanzdecke tun ihr übrigens.
Um den Arbeitsschutz in Kleinbetrieben zu verbessern, wurde nun in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine neue Broschüre herausgegeben. Diese erläutert an Hand von drei Modellbeispielen die Organisation des Arbeitsschutzes in Kleinbetrieben und erweist sich als sehr praxistauglich, da die Maßnahmen bereits in einer Vielzahl kleinerer Unternehmen erfolgreich umgesetzt wurden. Immerhin haben sich rund 250 Betriebe an der Erstellung der Broschüre beteiligt!
Peter
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Bildquelle: BAuA
Zum Jahresende bekommen viele Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld ausgezahlt. Ein willkommenes Plus im Geldbeutel, das für Weihnachtsgeschenke, Versicherungsrechnungen oder einen Skiurlaub genutzt werden kann.
Kompliziert wird es allerdings, wenn das Weihnachtsgeld weder im Arbeitsvertrag geregelt ist, noch eine Tarifbindung vorliegt. Hier stützt sich dann der Weihnachtsgeld-Anspruch auf die Rechtsfigur (weiterlesen…)
Stell Dir vor Dein Betrieb macht Weihnachtsfeier, und Du wirst erst gar nicht eingeladen…
Diese, für manche sicher gar nicht mal so unangenehme Erfahrung musste die Mitarbeiterin einer Schwimmschule in Hannover machen. In seinem Blog berichtet Rechtsanwalt Michael Felser über Einzelheiten des Falls: Die Kollegin wurde im Jahr 2008 von ihrem Arbeitgeber nicht zur betrieblichen Weihnachtsfeier eingeladen. Damals war sie hochschwanger, weswegen ihr Chef gemeint haben soll, dass er sie als Schwangere “überhaupt nicht mehr sehen” wolle. Die Arbeitnehmerin zog die Notbremse und klagte auf Entschädigung in Höhe von 4.200,- Euro wegen Diskriminierung und Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gem. § 15 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Bei der Güteverhandlung, die kürzlich vor dem Arbeitsgericht Hannover stattfand, konnte keine Eingung erzielt werden.
Peter
Wie schön, wenn es Geschäftspartner gibt, die einem zu Weihnachten ein Präsent zukommen lassen. Und nein, nicht nur den Chefs passiert so etwas: Auch normale Arbeitnehmer bekommen hin und wieder von Firmen, mit denen sie beruflichen Kontakt haben, zum Jahresende eMails, Postkarten und manchmal sogar kleine oder auch größere Päckchen mit gar hübsch verpacktem Inhalt. Verbunden ist dies alles dann mit guten Wünschen für das neue Jahr und dem allerbesten Dank für die Zusammenarbeit (ich muss nur aus dem Stapel abschreiben, der da vor mir liegt…).
Die Freude des Arbeitnehmers ist meist groß und das eigene Wohlwollen für die zukünftige Zusammenarbeit wächst vielleicht bis hoch in den Himmel hinauf. Genau so wie das vielleicht ein klitzekleines bißchen vom Absender auch beabsichtigt war. Und an diesem Punkt wird’s eng: (weiterlesen…)
Wollte Ihr Arbeitgeber schon einmal einem BR-Mitglied den Zugang zum Betrieb verweigern? Dann dürfte folgendes Urteil für Sie interessant sein: In dem vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 02.09.2009 (Az. 17 TaBVGa 1372/09) entschiedenden Fall, hatte ein Arbeitgeber einem BR-Mitglied den Zugang zum Betrieb verwehrt. Das BR-Mitglied arbeitete als Pfleger in einem Altenheim. Die Betriebsratswahl hatte der Arbeitgeber angefochten, allerdings war das gerichtliche Verfahren noch am Laufen. Aber nicht nur das: (weiterlesen…)
Wir befinden uns auf der Zielgeraden: Heute in einer Woche ist Heiligabend!
Damit die Zeit des Wartens auf das Christkind für alle Betriebrats-Blog-Leser schneller vorbei geht, hier eine (nicht ernst gemeinte) Arbeitsorganisationsrichtlinie aus dem Internet über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen zur Weihnachtszeit im Büro (DWB-RL-Int):
§ 1 Definition Dienstweihnachtsbaum
Dienstweihnachtsbäume (DWB) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, (weiterlesen…)
Die Antwort: Nun, sie liegen Kopf an Kopf beim Einkommen beieinander, nur leider am untersten Ende der Skala. Karrierecoach Martin Wehrle, früher selber als sog. Führungskraft aktiv, arbeitet heute als Mitarbeiter-Berater in großen Unternehmen. Vor kurzem verglich er die durchschnittlichen Einkommen diverser Berufsgruppen miteinander. Heraus kam eine traurige Hitliste der am schlechtesten bezahlten Berufe in unserem Land.
Keine Überraschung: Ganz unten stehen die Kolleginnen und Kollegen die im (weiterlesen…)
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