JAV-Wahl 2010

Frikadellen isst man ohne Teig: Ist das das Ende der Maultaschen?

Mittwoch, 31. März 2010 von Peter
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Fristlos gekündigt, weil man ein paar Maultaschen von der Arbeit mit nach Hause genommen hat? Maultaschen, die sowieso weggeschmissen worden wären? Die inhaltliche Füllung dieser Maultaschen hat sich nun als etwas weniger verdorben dargestellt, als bis vor kurzem noch angenommen. Dieser Kündigungsprozess war einer der aufsehenerregendsten der letzten Zeit und gilt schon heute als Klassiker im Bereich der sog. Bagatellkündigungen. Zur Erinnerung: Eine 58jährige Altenpflegerin nahm sechs Maultaschen (=schwäbisches Leibgericht) mit nach Hause, die nach Anweisung ihres Arbeitgebers entsorgt gehört hätten, also im Müll gelandet wären. Ergebnis: Fristlose Kündigung! Während das Arbeitsgericht Radolfszell diese in erster Instanz als rechtmäßig durchwinkte, kam das Landesarbeitsgericht in Freiburg nun zu einem ganz anderen Ergebnis: Die Kündigung war rechtswidrig!

Richter Christoph Tillmanns ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass es sich bei der eigenmächtigen Zweckentfremdung dieser Maultaschen rechtlich um einen Diebstahl handelte. Tillmanns, der in der Verhandlung einräumte, “als Rheinländer (weiterlesen…)

Kündigung aufgrund Medienrummel wegen Gefummel

Dienstag, 30. März 2010 von Thomas
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Ein Arbeitnehmer muss eine Kündigung, die aufgrund von Medienrummel um seine Liebesbeziehung zu einem (gerade noch) Minderjährigen ausgeprochen wurde, nicht akzeptieren. Das entschied im vergangenen Monat das Hessische Landesarbeitsgericht (Hessisches LAG vom 01.02.2010 – 17 Sa 1340/09).

Hintergrund der Geschichte ist Folgender: Ein langjähriger Flugbegleiter der Lufthansa wurde in Japan festgenommen, weil er mit seinem Freund eine heiße Nacht im Crew-Hotel verbrachte. Grund für die Festnahme war das Alter des Freundes: Dieser stand kurz vor seinem 18. Geburtstag (weiterlesen…)

Bloß kein altes Brot: Am Ostersonntag gibt’s vieles, aber keinen Feiertagszuschlag

Montag, 29. März 2010 von Peter
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Weil der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist, müssen Arbeitnehmer, die einen tarifvertraglichen Anspruch auf Zuschläge für gesetzliche Feiertage haben, an diesem Tag ohne einen solchen Sonderzuschlag arbeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) soeben entschieden (Urteil vom 17.03.2010, 5 AZR 317/09). Wieder mal muss man ganz genau lesen: Feiertag oder gesetzlicher Feiertag? Beides scheint nicht das selbe zu sein. Denn einige Feiertage sind zwar kirchliche Feiertage, nicht aber auch gesetzliche: Der Ostersonntag gehört zum Beispiel dazu (Ausnahme in Brandenburg). Im vom BAG zu entscheidenden Fall hatte eine Großbäckerei in der Vergangenheit ihren Beschäftigten für die Arbeit am Ostersonntag den vom Tarifvertrag vorgesehenen Zuschlag für Feiertage in Höhe von 175 Prozent bezahlt. Im Jahr 2007 tat sie das erstmalig nicht mehr und leistete nur noch den normalen Sonntagszuschlag in Höhe von 75 Prozent. Begründung der Bäckerei: Der Ostersonntag sei kein gesetzlicher Feiertag, sondern nur ein normaler Sonntag. Zwei Arbeitnehmer zogen daraufhin siegreich durch die Instanzen mit der Begründung, (weiterlesen…)

Haben Frauen es nicht anders verdient?

Freitag, 26. März 2010 von Andrea
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Heute ist der equal-pay-day! Ein Grund zum Feiern?! Für Frauen wohl kaum. Denn der equal-pay-day wurde ins Leben gerufen, um auf folgenden Misstand aufmerksam zu machen: Frauen verdienen in Deutschland bis zu 23 Prozent weniger als Männer. Damit bilden wir eines der Schlusslichter in Europa. Und: neueste Studien haben gezeigt, dass die Lohnkluft zwischen Frauen und Männer noch weiter wächst.

Aber warum ist gerade heute der equal-pay-day? Bis zum 26. März müssen Frauen in Deutschland arbeiten, um das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu erreichen.

Sind Frauen selbst schuld, dass sie weniger verdienen? Ja, (weiterlesen…)

Rechtlose Raucher im Betrieb?

Freitag, 26. März 2010 von Peter
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Der Nichtraucherschutz kommt gewaltig voran. Für Gaststätten gibt es nun fast überall mehr oder weniger strenge Regeln, die den Umgang reglementieren, in Bayern steht sogar ein Volksentscheid an, mit dem die Situation für Raucher nochmals verschärft werden könnte. Nicht viel anders stellt es sich in Betrieben und Unternehmen dar. Das Gesetz gibt vor, dass Arbeitgeber Beschäftigte vor Qualm schützen müssen. Und das Bundesarbeitsgericht hat vor gar nicht allzu langer Zeit entschieden, dass jedem Arbeitnehmer ein rauchfreier Arbeitsplatz zustehen muss, soweit dies die “Natur der Dienstleistung” gestattet.

Was dürfen Raucher denn eigentlich noch? Welche Rechte haben sie im Betrieb? Werden Raucher mittlerweile sogar schon diskriminiert? Wahrlich keine leichten Zeiten für Tabakkonsumenten. Denn viele (weiterlesen…)

Stinker müssen sich verduften

Freitag, 26. März 2010 von Thomas
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Das mit dem Riechen ist so eine Sache: Von den fünf Sinnen des Menschen (Sehen, Hören, Schmecken, Tasten und Riechen) ist der Geruchssinn eher einer der weniger essentiellen. Und trotzdem: Wenn unser Geruchsempfinden empfindlich gestört wird, kann dies sogar im Arbeitsrecht zu Konsequenzen führen:

So wurde in Köln einem Arbeitnehmer auf Grund seiner starken Schweißausdünstungen gekündigt. Und das völlig zu Recht wie das Arbeitsgericht Köln gestern (weiterlesen…)

Zur fehlenden Macht kommt noch das wenige Geld

Donnerstag, 25. März 2010 von Peter
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Kollege Thomas Marx erwähnte es in seinem Beitrag “Mehr Frauen sollen an die Macht” bereits: Frauenförderung funktioniert hierzulande zwar zum Teil, aber immer noch viel zu wenig. Auch auf den geringeren Durchschnittsverdienst von Frauen bei gleicher Arbeit wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Hier wurde Deutschland kürzlich von der Europäischen Union gerügt. Ob die zugrundeliegenden Annahmen für solche Vergleiche (Beispiel: Frauen arbeiten häufiger Teilzeit) nun immer stimmig sind, soll hier dahingestellt bleiben. Jedenfalls gibt es einen weiteren wichtigen Aspekt, auf den der Caritas-Fachverband “In Via” nun hingeweisen hat: “70 Prozent aller Erwerbstätigen, die zu einem Niedriglohn arbeiten, (weiterlesen…)

Und was ist das netto?

Mittwoch, 24. März 2010 von Thomas
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Fast jeder Arbeitnehmer sich diese Frage schon einmal gestellt: Sei es auf Grund einer Gehaltserhöhung oder aber bei Antritt einer neuen Stelle.

Wegen unseres komplizierten Steuerrechts ist es nämlich kaum vorauszusehen wie viel Geld von einem vereinbarten Bruttolohn am Monatsende tatsächlich netto übrig bleibt. Oft führt die erste neue Gehaltsabrechnung zu einer bösen Überraschung…

Damit Ihnen diese böse Überraschung vier Wochen nach dem Gehaltsgespräch erspart bleibt, (weiterlesen…)

“Geheime Tricks” der Betriebsräte sind gar nicht so geheim

Dienstag, 23. März 2010 von Peter
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Unter dem Titel “Die geheimen Tricks der Betriebsräte” veröffentlichte das Handelsblatt kürzlich ein Interview mit der renommierten Fachanwältin für Arbeitsrecht Antje-Kathrin Uhl. Besonders geheim waren die Tricks dann aber nicht, die die Arbeitsrechtlerin verriet. So stellte sie zum Beispiel klar, dass Betriebsräte bestimmte Prozesse zwar verzögern, nicht jedoch völlig blockieren können, wie etwa im Fall von Betriebsänderungen. Ein weiterer Trick: Bewerber für die derzeit laufenden Betriebsratswahlen, die allein durch ihre Kandidatur sechs Monate besonderen Kündigungsschutz erhalten würden. Und schließlich soll es da auch sog. Koppelungsgeschäfte geben, bei denen der Betriebsrat “Nebenkriegsschauplätze” eröffnet, um bei anderen Themen, wie etwa Verhandlungen über einen Interessenausgleich mehr Substanzielles zu erreichen? Die Anwältin weist im Interview darauf hin, dass die Kapazitäten von Arbeitgebern meist überschätzt werden. Mit Verzögerungen und “unerwarteten” Widerständen können diese oft nur schlecht umgehen, ist doch ihre ganze Energie auf die Umsetzung von Umstrukturierungsplänen gerichtet. Und auch die Vorgaben von Gerichten bei Informationspflichten im Falle von Betriebsübergängen seien mittlerweile so strikt, dass manchem Arbeitgeber in der Hektik schon mal ein Missgeschick passiere. Na sowas!

Geheime Tricks? Strikte Verweigerungshaltung von Betriebsräten, (weiterlesen…)

Mehr Frauen sollen an die Macht

Montag, 22. März 2010 von Thomas
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Die Frauenquote ist schon lange in der politischen Diskussion. Vieles hat sich durch sie in unserer Gesellschaft verändert: Wir haben eine Bundeskanzlerin, eine Frau war Vorsitzende der EKD und in Thüringen regiert seit mehreren Monaten eine Ministerpräsidentin. Selbst bei den Betriebsratswahlen wird das Minderheitengeschlecht gesetzlich geschützt ( § 15 Abs. 2 BetrVG) – wovon in einigen Betrieben sogar auch Männer profitieren. Als erstes Dax-30-Unternehmen hat nun die Deutsche Telekom für die Führungsebene eine Frauenquote eingeführt: Bis 2015 sollen weltweit 30 Prozent der Telekom-Führungspositionen in Frauenhand sein.

Es gibt sie also: Die Frauen in Führungspositionen. Aber im Verhältnis gesehen sind es immer noch viel zu wenig. Was aber fast noch schlimmer ist: Frauen verdienen für die gleiche Arbeit im Schnitt (weiterlesen…)

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