Obwohl ein Arbeitnehmer von seinem Diensthandy aus 16 000 private SMS verschickte, konnte der Arbeitgeber ihm nicht wirksam kündigen. Das berichtet n-tv. Was ist passiert? Sind die Gerichte auf einmal großzügig geworden, wo doch sonst ganz andere Delikte mit Kündigung geahndet werden (z.B. die bekannten Bagatelldelikte)? (weiterlesen …)
Das ifb Institut zur Fortbildung von Betriebsräten hat ein neues Online-Angebot gestartet. Das Portal behandelt die Themen Mobbing, Konfiktbewältigung und Mediation und will eine erste Anlaufstelle für Betriebsräte und betriebliche Interessensvertreter sein, die auf der Suche nach Informationen und besonderen Schulungsangeboten hierzu sind.
Die Seite bietet unter anderem folgende Extras: (weiterlesen …)
Nun ist es raus: Die Hartz-IV-Sätze werden erhöht. Wie hoch genau, ist noch nicht klar, soll aber spätestens am Montag von der Bundesarbeitsministerin verkündet werden. Eines ist aber sicher: Die Anhebung des bisherigen Regelsatzes von 359,- € monatlich wird deutlich unter (weiterlesen …)
Dies ist eine zentrale Forderung von Prof. Dr. Gregor Thüsing (Uni Bonn), Vorstandsmitglied des Deutschen Juristentages.
Nach Meinung des Wissenschaftlers ist das deutsche Arbeitsrecht veraltet. Unsere arbeitsrechtlichen Gesetze passen nicht mehr in die moderne Gesellschaft. Grund dafür ist, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse wie z.B. Zeitarbeit, befristete Stellen und Teilzeitarbeitsplätze immer weiter zunehmen.
Hierauf muss der Gesetzgeber reagieren. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass Arbeitnehmer von ihrem Verdienst auch leben können. Die wirtschaftlichen (weiterlesen …)
Damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann, muss ihm der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG unter anderem sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung stellen. Dazu gehört auch ein Drucker, damit der Betriebrat seine Informationen ordentlich auf´s Papier bringen kann.
Betreibt der Arbeitgeber die Korrespondenz mit dem Betriebsrat anhand bunter Ausdrucke, muss er auch dem Betriebsrat einen Farbdrucker in´s BR-Büro stellen. Denn: (weiterlesen …)
Weil sich eine 40-jährige Betriebsratsvorsitzende bei der Besetzung einer Führungsposition übergangen gefühlt hatte, übte sie makabere Rache, berichtet „Studio Franken“. Zusammen mit ihren Komplizinnen, ebenfalls Betriebsrätinnen, und einem weiteren Mitarbeiter schüttete sie eine halbe Flasche Abführmittel in die Colaflasche ihres Chefs. Der Mann trank ahnungslos und (weiterlesen …)
Eine Arbeitnehmerin wurde gekündigt, weil sie deutsch mit einem russischen Akzent spricht. Das Argument des Arbeitgebers: Seine Künden würden denken „Was für ein Scheiß-Laden, in welchem nur Ausländer beschäftigt werden.“
Eine klare Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), denn nach § 1 AGG darf keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft erfolgen. Die Arbeitnehmerin verklagte den Arbeitgeber auf Schadensersatz in Höhe von drei Monatsgehältern nach § 15 Abs. 2 AGG und hatte (weiterlesen …)
Wenn man sich einmal mit der Historie der Biotonne beschäftigt, stößt man auf folgende Information: Laut Wikipedia wurde die Biotonne 1983 im nordhessischen Witzenhausen erfunden. Kein Scherz! Wenig witzig ist auch das, was einer Supermarkt-Kassiererin in Leipzig widerfahren ist, wie das Handelsblatt berichtet. Ihr wurde gekündigt, weil ein altes, unverkäufliches Brot nicht wie angeordnet in der Bio-Tonne, sondern in ihrer Tasche gelandet war. Die 44-Jährige erklärte, sie habe es später noch entsorgen wollen, was ihr der Arbeitgeber aber nicht glaubte. Wie auch immer: Die Kassiererin wollte vielleicht nicht das umstrittene Backwerk, wohl aber die Kündigung „in die Tonne treten“ und klagte gegen diesen Rauswurf – mit Erfolg.
Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig (Aktenzeichen: 3 Ca 1482/10) ist dieser angebliche Brot-Diebstahl kein ausreichender Grund für eine Kündigung. Das Brot hatte für den Arbeitgeber schließlich überhaupt keinen Wert mehr. Außerdem war die Mitarbeiterin seit Jahrzehnten im Unternehmen beschäftigt. Dadurch hatte sie sich einen sogenannten Vertrauensvorschuss erarbeitet, der durch die Teigware in der Tasche jedenfalls nicht in dem Maße zerstört werden konnte, dass man sich gleich voneinander trennen muss, so die Richter. Vor einer Kündigung hätte auf jeden Fall erst eine Abmahnung erfolgen müssen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. In der Vergangenheit haben bereits mehrere Kündigungen wegen Bagatelldelikten für Aufsehen gesorgt. Mal schauen, wie diese hier weiter geht.
Ines
Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit habe ich Sie wieder gesehen: kleine Menschen, die mit großen, gespannten Augen am Straßenrand standen und riesige Schultüten fest umklammert hielten. Die Ferienzeit ist damit auch endgültig vorbei – jetzt hat in allen Bundesländern die Schule wieder begonnen. Doch nicht alle Arbeitnehmer konnten sich im Urlaub gut erholen – hatte man ein krankes Kind zu Hause, hielt sich das Urlaubsvergnügen in Grenzen. Aber wie sieht es in diesen Fällen mit dem Urlaubsanspruch aus? Ist der Urlaubsanspruch dann erloschen? Oder werden diese Tage auf dem Urlaubskonto „gutgeschrieben“? (weiterlesen …)
Beschimpft ein Mitarbeiter einen Kunden seines Arbeitgebers als “Arschloch”, kann er trotzdem nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Das entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Es muss zusätzlich geprüft werden, ob der Betreffende die Funktion und Stellung der Person als „Kunde“ erkannt hatte.
Was war passiert: (weiterlesen …)
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