Im November 2010 fanden bundesweit Wahlen zur Schwerbehindertenvertetung statt. Viele, die zum ersten Mal in dieses Amt gewählt wurden, hatten seitdem Gelegenheit, erste Erfahrungen zu sammeln. Deutlich leichter und einfacher macht man sich den Einstieg übrigens durch einen Seminarbesuch. Die Nachfrage nach Grundlagenschulungen für die Schwerbehindertenvertretung ist beim ifb-Institut derzeit besonders hoch. Für das Seminarjahr 2011 wurde deswegen soeben eine neue Auflage des Schulungsprogramms veröffentlicht. Alle Termine wurden aktualisiert und befinden sich auf dem neuesten Stand (April 2011). Derzeit werden 22 verschiedene Themen angeboten. Vom neuen SBV-Mitglied bis zum langjährigen Profi wurde an alle gedacht. Der Seminartipp für Einsteiger lautet:
“Schwerbehindertenvertretung Teil I“. Hier wird notwendiges Handwerkszeug vermittelt, das die Basis einer erfolgreichen Interessenvertretung der vierjährigen Amtszeit darstellt .
Und das sind die ganz neuen Themen für SBV’ler, die 2011 erstmals im ifb-Programm sind: (weiterlesen …)
Am Freitag ist es soweit: In der Westminster-Abteikirche in London werden sich der Sohn des britischen Thronfolgers, Prinz William, und seine Verlobte Kate Middleton vor Gott und der Welt das Ja-Wort geben. Ein Ereignis, das die Herzen der Monarchie-Fans höher schlagen lässt! Und da wir in Deutschland schon seit fast 100 Jahren keinen Kaiser mehr haben, ist dies auch für die Anhänger des Blauen Blutes in unserem Land ein „must be seen“.
Anders als in Großbritannien ist der kommende Freitag hierzulande kein Feiertag. Um das TV-Highlight (von 9 bis 15 Uhr) nicht zu verpassen, haben sich aber schon viele Fans extra frei genommen. Was ist aber mit denen, die dies versäumt haben und im Büro sitzen müssen? Dürfen sie dort den Live-Stream via Büro-Computer laufen lassen?
Die Antwort ist eindeutig: (weiterlesen …)
Unter Corporate Social Responsibilty (CSR) versteht man freiwillige Aktivitäten von Unternehmen, mit denen diese ausdrücken wollen, dass sie soziale und ökologische Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. Einige ganz aktuelle Beispiele: Ein internationaler Automobilzulieferer schließt sog. Bildungspartnerschaften mit Grundschulen mit dem Ziel, bei Kindern mehr Interesse für die Naturwissenschaften zu fördern (Continental, weitere Infos hier). Oder: Ein großes Luftfahrtunternehmen transportiert Hilfsgüter kostenlos in Katastrophengebiete (Lufthansa Cargo und DHL Express, weitere Infos hier). Es gibt mittlerweile eine kaum mehr überschaubare Fülle an solchen Projekten (branchenbezogene Übersichten auf der Webseite von csrgermany.de).
Unternehmen als Wohlfahrtsverbände? Keineswegs! Die hauptsächliche Motivation für CSR ist einleuchtend: (weiterlesen …)
Entwickelt sich Deutschland langsam aber sicher zu einer 400 Euro-Republik? Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung üben bereits über 7 Millionen Beschäftigte hierzulande einen sog. Minijob aus. Tendenz: Steigend! Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind vor allem im Groß- und Einzelhandel, im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen 400-Euro-Jobs bereits an der Tagesordnung.
Was genau versteht man unter einem 400 Euro-Minijob?
Ein Minijob ist eine sog. geringfügige Beschäftigung, bei der der Verdienst bis zu 400 Euro pro Monat betragen darf. Für den Arbeitnehmer ist ein solcher Job (weiterlesen …)
Es gibt neue Richtlinien im Arbeitsschutz: Seit Januar 2011 ist die DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Die Betreuung der Betriebe durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurde dabei völlig neu geregelt. Betriebsräte und Personalräte haben nun mehr Handlungsraum, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu stärken.
Bei der DGUV Vorschrift 2 handelt es sich um eine Unfallverhütungsvorschrift zum Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die dessen Vorschriften konkretisiert. Die neue Vorschrift 2 löst ältere Richtlinien ab. Das ist neu: Die DGUV 2 vereinheitlicht bislang unterschiedliche Regelungen bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten wird grundlegend reformiert und zukünftig stärker an den Bedingungen der einzelnen Betriebe ausgerichtet. Schließlich treten (weiterlesen …)
Das Problem: Pflege wird in den kommenden Jahren immer wichtiger. Nach allen Prognosen steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in den nächsten Jahren sprunghaft an. Daher werden bereits jetzt aber auch in Zukunft händeringend gut ausgebildete Altenpfleger gesucht. Die Idee: Den wachsenden Mangel in dieser Branche will NRW-Arbeitsminister Laumann (CDU) durch Umschulen älterer Arbeitsloser beheben, berichtet aktuell die Rheinische Post. Der „Aktionsplan Altenpflege 2010″ von der Regionaldirektion NRW, der Bundesanstalt für Arbeit und den kommunalen Trägern sieht die Schaffung von 1000 entsprechenden Stellen noch in diesem Jahr vor.
Den reifen Azubis soll während der dreijährigen Ausbildung ein Einkommen in Höhe des letzten Arbeitslosengelds plus Fahrtkostenübernahme garantiert werden. Nach der Lehre wird üblicherweise ein Einstiegsgehalt von rund 2000 Euro brutto im Monat gezahlt. Auch Frauen, die nach längerer Pause den Wiedereinstieg in den Beruf planen, bietet das Land bei einer Entscheidung für eine Altenpflege-Ausbildung Sonderkonditionen an.
Vom Grundgedanken her sicher gut. Und auch ein gewisser Fortschritt: Es war immerhin schon in der Diskussion, Langzeitarbeitslose bereits nach Kurzlehrgängen in die Pflege zu schicken. Dieses Vorhaben stieß allerdings auf sehr scharfe Gegenwehr. Nach Ansicht der Kritiker (weiterlesen …)
Wissen Sie, was ein Whistleblower ist? Übersetzt man den Begriff korrekt aus dem Englischen, dann handelt es sich wohl um einen Pfeifenbläser. Richtig bekannt wurde der Ausdruck jedoch für Personen, die als zumeist anonyme Hinweisgeber die Öffentlichkeit über Missstände oder allgemeine Gefahren zum Beispiel am Arbeitsplatz informieren. Der Ärger ist dann meist recht groß. Für den Arbeitgeber natürlich, weil er die Presse, etliche Behörden und schlimmstenfalls die Staatsanwaltschaft an der Backe hat. Für den Arbeitnehmer aber auch, sofern der Chef erfährt, dass der Hinweis von ihm stammt. Man geht ein hohes Risiko ein: Denn letztlich kann die eigene Existenz auf dem Spiel stehen. Viele werden deswegen zweimal darüber nachdenken, ob sich diese Art des Handels für sie am Ende rentiert. Hinzu kommt auch noch die rechtliche Situation: Ein Beschäftigter, der vermeintliche Straftaten oder auch Ordnungswidrigkeiten seines Arbeitgebers bekannt macht, begibt sich in ein manchmal unklares und deshalb schnell ungemütlich werdendes Spannungsfeld, das ganz direkt mit seiner Treuepflicht als Arbeitnehmer zu tun hat: Mobbing, arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Kündigung und Schadensersatzforderungen schweben schnell wie ein Damoklesschwert über einem.
Damit soll nun Schluss sein! In Zukunft soll (weiterlesen …)
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt haben mit Ihrem Urteil vom letzten Mittwoch für Aufsehen gesorgt (BAG vom 6.4.2011 – 7 AZR 716/09).
Befristete Wiedereinstellungen ohne Sachgrund im gleichen Unternehmen sollen nun doch – nach mindestens drei Jahren – wieder möglich sein. Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich dies jedoch nicht. Dort heißt es in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG: „Eine Befristung nach Satz 1 (gemeint ist die Befristung ohne Sachgrund) ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“ Die BAG-Richter rechtfertigen ihre Entscheidung damit, dass Eine “Zuvor-Beschäftigung” im Sinne des Gesetzes dann nicht mehr vorliege, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Als Grund hierfür geben sie den Zweck des Gesetzes und das Grundrecht der Berufswahlfreiheit an. Das Gesetz will „Kettenbefristungen“ ohne Sachgrund verbieten. Denn durch die Befristung soll nicht der Kündigungsschutz ausgehöhlt werden.
Die BAG-Richter meinen aber, dass das “Zuvor-Beschäftigungsverbot” zu einem Einstellungshindernis werden kann. Es soll deshalb ab einer Dauer von drei Jahren nicht mehr angewendet werden. Mir ist nicht erklärlich wie die Rechtsprechung sich einfach über einen klaren Gesetzeswortlaut hinwegsetzen kann. Die Gesetze macht in Deutschland immer noch die Legislative. Und einen Grundrechtsverstoß kann ich in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht erkennen. Wie hält es Erfurt mit der Gewaltenteilung?
Thomas
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung warnt Verdi-Chef Frank Bsirkse vor drohenden Niedriglohn-Exzessen. Der Hintergrund: Ab dem 1. Mai 2011 entfallen die Übergangfristen bei der EU-Dienstleistungsfreiheit. Firmen aus den neueren EU-Mitgliedsstaaten dürfen ihre Arbeitnehmer dann ganz legal auf den deutschen Arbeitsmarkt entsenden. Es sei absehbar, so Bsirske, dass diese ihre Arbeitsleistung zu deutlich niedrigeren Löhnen anbieten werden. Dies sei kein Problem in Bereichen, wo es schon allgemeinverbindliche Branchen-Mindestlöhne gebe. Anderswo könnte es aber für das Lohnniveau kritisch werden. Bsirske benennt das Hotel- und Gastgewerbe sowie den Bereich der Haushaltsdienstleistungen. Auch der Missbrauch werde zunehmen: Deutsche Unternehmen könnten in den EU-Beitrittsländern Briefkastenfirmen gründen, um (weiterlesen …)
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