Die Altersstruktur in unseren Unternehmen verschiebt sich immer mehr in eine Richtung. Dieser Trend wird sich auch in Zukunft weiter verstärken. Fachleute nennen diesen Prozess „immer weniger junge und immer mehr ältere Beschäftigte“ zu haben „demografischen Wandel“.
Wie das Handelsblatt letzte Woche berichtete, wollen die Gewerkschaft IG BCE und die Chemie-Arbeitgeber dieser Entwicklung mit einem Lebensarbeitszeit-Model begegnen. Dieses soll nicht nur eine Arbeitszeitverkürzung ermöglichen, wie sie nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz schon heute möglich ist, sondern enthält einen besonderen Kniff: Die individuelle Lohnentwicklung des Arbeitnehmers soll trotz größerer Arbeitszeitschwankungen möglichst stetig bleiben. Das heißt: Wer als junger Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduziert, muss dann eben später diese Zeit nacharbeiten. Man spricht von einer „lebensphasenorientierten Arbeitszeit“. So hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit bei Bedarf ohne Gehaltseinbußen (weiterlesen …)
Jetzt wird es ernst für Sasel und für Niederpöcking. Letzten Herbst kündigte das DGB Bildungswerk an, seine beiden renommierten Bildungsstätten in der Nähe von Hamburg und München zu schließen. Seit 1974 konzentriert die Gewerkschaft hier ihre Betriebsrätequalifizierung. Die Kosten seien zu hoch, so die Begründung. Ein Sturm der Empörung brach aus, der Betriebsrat Blog berichtete.
Anschließend begannen im Februar 2011 die Interessenausgleichsverhandlungen zwischen dem Gesamtbetriebsrat (GBR) und der Geschäftsführung des DGB Bildungswerks. Mitte März erklärte Bildungswerk-Geschäftsführer Dieter Eich die Verhandlungen einseitig für gescheitert. Begründung: Die Zukunft des Bildungswerkes könne nur mit der Schließung der Tagungszentren gesichert werden (Info des GBR dazu zum downloaden als pdf-Datei).
Im April kam es in Sasel (weiterlesen …)
Häufig müssen Arbeitnehmer mit ihrem privaten PKW neben Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch noch weitere dienstliche Fahrten vornehmen. Für dienstliche Fahrten bekommen sie meistens auch eine Entschädigung vom Arbeitgeber gezahlt, die in der Regel bei 0,30 € pro gefahrenen Kilometer liegt. Das Unfallrisiko bei solchen Fahrten bleibt allerdings oft beim Arbeitnehmer. Es gibt nämlich keine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers für solche Fälle eine zusätzliche Versicherung abzuschließen oder gar selbst für den Unfallschaden aufzukommen.
Anders soll dies nach neuester Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 22.6.2011, 8 AZR 102/10) aber sein, wenn sich der Arbeitnehmer in Rufbereitschaft befindet, (weiterlesen …)
Sie kennen sicher das Vorurteil: Ältere Kollegen arbeiten schlechter und ineffizienter als Jüngere. Viele Arbeitnehmer über 50 müssen sich mit solchen Parolen rumärgern.
Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) räumt auf wissenschaftlicher Grundlage mit diesem unsinnigen Vorurteil auf: 1.350 Personalleiter und Geschäftsführer wurden hierfür repräsentativ zum Image der älteren Beschäftigten befragt. Nur 27% von diesen finden, dass ältere Mitarbeiter auf Grund eines geringeren Arbeitstempos weniger produktiv seien. Die große Mehrheit von drei Vierteln der Befragten kann dem nicht zustimmen! Darüber hinaus stimmt es auch nicht, dass (weiterlesen …)
Massive innerbetriebliche Streitereien zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft gibt es derzeit offenbar in der Kaufland-Filiale im hessischen Rödermark-Urberach. Wie die Offenbach-Post online berichtet, gipfelte das Ganze nun vor dem örtlichen Arbeitsgericht: Hier traten 51 Beschäftigte des Betriebes auf, um den eigenen Betriebsrat gem. § 23 Betriebsverfassungsgesetz auflösen zu lassen. Das ist ihr gutes Recht: Allerdings sind die Hürden vom Gesetzgeber recht hoch. So wird für eine solche Auflösung eine “grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten” vorausgesetzt. Was genau ist hier eigentlich passiert? (weiterlesen …)
Neuerungen im Dienstleistungsbereich erlangen zukünftig weiterhin große Bedeutung. Diese Entwicklung setzt deutliche wirtschaftliche und soziale Akzente, weshalb sich Aufgaben und Kompetenzprofile betrieblicher Interessenvertreter ändern werden. Nach Ansicht des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) sind Betriebsräte und Personalräte gefordert, “solche Innovationsprozesse frühzeitig zu identifizieren, deren Chancen und Risiken zu erkennen und die organisatorischen und prozessualen Konsequenzen von Dienstleistungsinnovationen richtig einzuschätzen”.
Dabei beschränkt sich das Hinzuziehen von Betriebsräten bislang meist auf Innovationen, die an zentraler Stelle im Unternehmen entwickelt und umgesetzt werden. Das Fraunhofer IAO entwickelt nun (weiterlesen …)
Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff war wieder mit der versteckten Kamera unterwegs. Die Reportage “Das Recht des Stärkeren“, die das ZDF am Mittwoch, den 22. Juni 2011 um 22:45 Uhr in der Reihe “zdf zoom” ausstrahlt, führt ihn diesmal zu einer dunklen Seite unserer Arbeitswelt. Hier trifft er skrupellose Rechtsanwälte, die auf Arbeitgeber-Seminaren ihren Kunden erklären, wie man sog. “Unkündbare”, zum Beispiel Beschäftigte die schon lange Zeit im Betrieb sind oder auch Arbeitnehmervertreter mit Hilfe hinterhältiger (weiterlesen …)
Fast unbemerkt sind am 18.06.2011 die Neuregelungen des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes in Kraft getreten. Dadurch wird eine EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte umgesetzt. Änderungen gibt es vor allem bei den Informations- und Anhörungsrechten des EBR hinsichtlich solcher geplanter Maßnahmen des Unternehmens, die gravierende Auswirkungen auf die Beschäftigten haben können, wie etwa Umstrukturierungen. Auch wichtig: Europäische Betriebsrate erhalten zukünftig einen eigenen gesetzlichen Schulungsanspruch! (weiterlesen …)
In einem unserer Blog-Beiträge berichteten wir über eine Studie, die festgestellt haben will, dass die „Güte der Justiz“ dann und wann mit dem Hunger der Richter zusammenhängt. Unter dem Strich fielen hier unmittelbar nach der Frühstücks- und Mittagspause die Urteile besonders gut für die Angeklagten, kurz vor dem Mittagessen bzw. am späten Nachmittag dagegen auffallend schlecht aus. Dass dieses Ergebnis gar nicht so daneben liegt, zeigt ein Fall, über den das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 12.05.2010, AZ: 2 AZR 544/08) zu entscheiden hatte. Hier behauptete der Kläger, er sei von dem Richter der Vorinstanz durch diverse, zum Teil „tödliche“ Drohungen zu einem Vergleichsschluss gedrängt worden, den er eigentlich gar nicht gewollt hatte.
Es ging um einen Kündigungsschutzprozess. Zuvor geführte Vergleichverhandlungen waren erfolglos geblieben. Das stieß dem Richter am Landesarbeitsgericht in seinem leeren Magen sauer auf. Er wollte offenbar den Fall schnell hinter sich bringen – kurz vor der Mittagspause! Gleich zu Beginn der Verhandlung begrüßte er den Kläger mit den Worten: “Passen Sie auf, was Sie sagen; es wird sonst alles gegen Sie verwendet.” Es folgten weitere Verhandlungen über den Abfindungsanspruch des Klägers. Bei einer Höhe von 150.000,- € mischte sich der vorsitzende Richter erneut ein. Es sollen Sätze gefallen sein wie: (weiterlesen …)
Die Wahlbeteiligung war bei Betriebsratswahlen schon immer auf hohem Niveau. Bei den Wahlen im vergangenen Jahr 2010 ist sie erneut leicht gestiegen: Ganze 81,0 Prozent gingen an die Urnen, ein halbes Prozent mehr als vor vier Jahren. Zum Vergleich: Bei den Bundestagswahlen 2009 gaben nur 72 Prozent ihre Stimme ab. Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung wurde nun der sog. “Trendreport Betriebsratswahlen 2010” erstellt (Zwischenbericht vom Juli 2010 als pdf-Datei herunterladen, ca. 64 kb). Dieser wertet die Daten aus rund 30.000 deutschen Betrieben aus, in denen gewählt wurde.
DGB-Vorstand Dietmar Hexel bringt die hohe Wahlbeteiligung auf den Punkt: Die Beschäftigten würden zeigen, mit wieviel Nachdruck sie ihre betriebliche Interessenvertretung unterstützen. Dabei lassen sich aus dem Report interessante Trends ablesen: (weiterlesen …)
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