Das ist doch mal eine gute Nachricht. Das Arbeitsgericht Essen hat entschieden: Für die Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulung zum Thema “Burn-out” ist es ausreichend, wenn der Betriebsrat darauf verweisen kann, dass ihn Beschäftigte mehrfach auf eine bestehende Überforderungssituation angesprochen haben (Beschluss vom 30.06.2011, 3 BV 29/11).
Ein Betriebsrat, der außerdem Mitglied im Gesundheitsausschuss ist, wurde per Beschluss zum Seminar „Burn-out im Unternehmen“ entsendet. Der Arbeitgeber lehnte die Übernahme der Kosten jedoch ab mit der Begründung, dass ein anderes Betriebsratsmitglied bereits im letzten Jahr eine Schulung zum selben Thema besucht hatte. Außerdem gibt es im Unternehmen ein sogenanntes “Employee Assistance Program (EAP)”, das eine telefonische Beratung und Unterstützung für Mitarbeiter durch einen externen Anbieter beinhaltet.
Das Gericht entschied: Die Arbeitgeberin ist gemäß § 40 Abs.1 BetrVG verpflichtet, die Schulungskosten für dieses Seminar zu tragen, da der Betriebsrat das dort vermittelte Wissen für seine Tätigkeit benötigt. Das folgt an erster Stelle aus (weiterlesen …)
Bei der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) handelt es sich um eine Art think tank der Arbeitgeber aus Metall- und Elektroindustrie. In deren Auftrag erstellte das als sehr arbeitgeberfreundlich bekannte Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ein Gutachten über den Niedriglohnsektor in Deutschland. Dies wurde jetzt veröffentlicht: “Sprungbrett Niedriglohn: Jedes Jahr steigt ein Viertel auf”
Das IW-Institut kommt zu dem Ergebnis, dass der Niedriglohnsektor besser als sein Ruf sei. Schließlich würden 24 Prozent der Geringverdiener jährlich in den Normalverdienerbereich aufsteigen und nur fünf aus diesem wieder absteigen. “Niedriglöhne seien Einstiegslöhne”, so die Studie. Und INSM-Geschäftsführer Pellengahr meint: “Jeder Job ist besser als gar keiner.” Na klar, mit dieser Logik ließe sich theoretisch auch noch Sklavenarbeit legitimieren!! (weiterlesen …)
Ein Burnout nähert sich oft ganz leise, fast unbemerkt: Man arbeitet und arbeitet und hat trotzdem das Gefühl, viel zu wenig zu schaffen. Immer mehr Aufgaben kommen hinzu, nicht immer nur von Vorgesetzten aufgeladen, oft auch selbst gewählt. Erfolge im Beruf stellen sich zwar ein, trotzdem steigt die Unzufriedenheit. Dann beginnt der Körper zu rebellieren: Man schläft immer schlechter, wird gereizt, erst nur wenn es um die Arbeit geht, später dann auch bei privaten Themen, man ist ständig müde, die Stimmung schwankt, man ärgert sich zunehmend und ist dauergenervt. Kollegen, Freunde und Partner empfindet man als verständnislos, man zieht sich in Etappen von ihnen zurück. Das Ende ist das buchstäbliche “Arbeiten bis zum Umfallen“.
ZDF Zoom berichtet über das neue Volksleiden Burnout. Die 30 minütige Reportage stellt einen Polizeibeamten vor, der das erlebt hat: (weiterlesen …)
Dass Arbeitgeber ihren ausgeschiedenen Mitarbeitern ein Zeugnis ausstellen müssen, ist allseits bekannt. Jetzt entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass die Zeugnispflicht sogar dann noch besteht, wenn der Betrieb gar nicht mehr existiert (Az.: 9 Ta 128/11). Kommt ein Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach, droht sogar ein Zwangsgeld!
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bereits vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt, dass sein Chef ihm ein Zeugnis ausstellen muss. Der Arbeitgeber weigerte sich trotzdem und argumentierte (weiterlesen …)
Wenn Beschäftigte in einem bislang betriebsratslosen Unternehmen einen neuen Betriebsrat gründen wollen, dann geht dies in vielen Fällen reibungslos über die Bühne. Denn: Gerade die Arbeitgeber sind, mal ganz pauschal gesagt, zum einen informiert genug, um zu wissen, dass sie nur wenig dagegen unternehmen können. Zum anderen sind sie auch schlau genug, um die Vorteile zu sehen, die eine vernünftige Vertretung der Belegschaft an sich, vor allem aber, die eine konstruktive Zusammenarbeit mit dieser Vertretung mit sich bringen kann!
Ausnahmen bestätigen leider die Regel! Schon fast vorsintflutlich mutet es an, über was die Lübecker Nachrichten neulich berichteten: Da gibt es einen kleinen Betrieb am Lübecker Nordlandkai mit rund 30 Mitarbeitern. Es handelt sich um die Niederlassung eines Unternehmens, welches im Lübecker Hafengebiet im Auftrag von Speditionen große Papierrollen auf Schwerlaster verlädt. Laut Aussage eines dort beschäftigten Mitarbeiters werden die Sicherheitsbestimmungen eklatant verletzt: Ungelernte Hilfsarbeiter würden regelmäßig (weiterlesen …)
Alle wissen es, die Medien warnen verstärkt davor (auch wir, z.B. hier, hier und hier!) und abgesehen davon sagt es einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand – und doch passiert es immer wieder, dass Arbeitnehmer über Facebook & Co stolpern. Wie jüngst eine Auszubildende, die sich erst krank meldete und dann Urlaub und Party machte. Dummerweise hatte sie nicht damit gerechnet, dass auch ihr Arbeitgeber hin und wieder mal auf Facebook vorbeischaut. Und so hinterließ die Auszubildende, während sie krankgeschrieben war, gleich mehrere Nachrichten, die ihren Urlaub dokumentierten. Was mit viel Spaß für die Auszubildende begann, endete letztlich mit viel Ärger vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (Az: 7 Ca 2591/11). (weiterlesen …)
So kam auch das Ergebnis eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (vom 9.6.2011, AZ: 5 Sa 509/10) zustande: Eine psychische Erkrankung ist nicht gleichzusetzen mit Schuldunfähigkeit und schützt nicht vor Kündigung.
Ein Arbeitnehmer war als Sachbearbeiter beschäftigt. Seit der Trennung von seiner Familie befand er sich kurzfristig in ambulanter psychologischer Behandlung und war aufgrund eines psychischen Zusammenbruchs auch danach noch einige Zeit arbeitsunfähig. Wieder zurück im Büro konnte er es nicht unterlassen, fortlaufend anzügliche Bemerkungen gegenüber seinen Kolleginnen zu machen. Unter anderem beleidigte er eine Vorgesetzte und weitere Arbeitnehmerinnen mit den Worten (weiterlesen …)
“Das schlägt mir auf den Magen”, “das geht mir an die Nieren”, “das geht mir unter die Haut”. Wer kennt sie nicht, die Redewendungen, die zeigen, dass der Volksmund weiß, wie Organe sprechen. Da liegen auch mitunter schon mal Themen „schwer auf dem Herzen“. Zum Beispiel das Gefühl, dass die Arbeitsleistung, die ein Mitarbeiter tagtäglich bringt, nicht angemessen bezahlt wird, Laut einer aktuellen Studie des DIW Berlin leiden diese Menschen häufiger unter Herzkrankheiten, Bluthochdruck und Depressionen als zufriedene Arbeitnehmer.
„Menschen, die ihre Bezahlung als unfair empfinden, geraten schnell unter Stress“, sagt Armin Falk, Bonner Ökonom und Forschungsleiter in einer Pressemitteilung. Für sein Experiment teilte er 80 Studierende in 2-köpfige Teams aus Chef und Arbeiter auf. Die Arbeiter bekamen Blätter mit Nullen und Einsen. 25 Minuten lang mussten sie (weiterlesen …)
Na klar, es geht mal wieder um Facebook. Wo sonst kann man im Leben so viele Freunde haben? Über 20 Millionen Deutsche sind angeblich bereits in dem sozialen Netzwerk angemeldet. Das ist jeder Vierte! Man könnte natürlich umgekehrt sagen: 60 Millionen sind nicht dabei. Ebenfalls eine stolze Zahl. Ist es falsch, von einem Hype zu sprechen? Oder ist Facebook mittlerweile fester Bestandteil des täglichen Lebens geworden? Meldungen in der Presse, dass das Unternehmen mal wieder Ärger mit seinen Datenschutzeinstellungen macht, schaffen es regelmäßig bis auf die Titelseiten. Das will was heißen.
Nur: Wo Hinz und Kunz mit dabei sind (nicht persönlich nehmen!), darf einer selbstverständlich nicht fehlen: Der Chef! (weiterlesen …)
Der Preis “Besonders deprimierender Titel” wird dieser Reportage kaum zu nehmen sein: Alt, arm, arbeitslos. Während Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gerne verkündet, dass die Älteren die Gewinner am Arbeitsmarkt seien, scheint die Realität ein ganz anderes Bild zu zeichnen. Denn: Wer über 50 ist und arbeitslos wird, ist häufig kaum mehr vermittelbar! Und das obwohl gerade viele Ältere sehr gut qualifiziert und hochmotiviert sind. Stellt sich die Frage: Wie passt das eigentlich zum ständig beklagten Fachkräftemangel? Eine bislang unveröffentlichte Studie des IAQ-Institutes weist nach, dass sich an der bestehenden Altersdiskriminierung bei Neueinstellungen in deutschen Firmen überhaupt nichts geändert hat. Ganz ähnlich eine Studie des IAB-Institutes: Wer als älterer Arbeitnehmer arbeitslos werde, der habe nur noch sehr geringe Chancen auf eine Wiedereinstellung.
Die Autoren der Sendung haben ältere Arbeitslose in deren Alltag begleitet und zeigen ihr Leben zwischen Arbeitsagentur und Mini-Job.
Unser Tipp: “Alt, arm, arbeitslos”, ARD/Das Erste, Mittwoch, 24. August 2011, 21:45 Uhr
Nachtrag: Die Reportage kann man nun auch in der ARD-Mediathek sehen.
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