Die Abstimmung im Bundestag zum Euro-Rettungsschirm dominierte gestern die Nachrichten. Da konnte man schon übersehen, dass eine weitere interessante Debatte statt fand. Drei arbeitsmarktpolitische Anträge von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken standen zur abschließenden Beratung an. Dabei ging es um eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, konkret um die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen. Nur wenig überraschend war, dass die Standpunkte von Regierung und Opposition miteinander unvereinbar waren. Während ein Sprecher von CDU/CSU darauf verwies, dass die sachgrundlose Befristung das richtige Instrument für Firmen sei, um auf eine schwankende Auftragslage zu reagieren und Arbeitslosen Perspektiven bieten würde, verwies Klaus Barthel von der SPD darauf, dass durch solche Verträge zunehmend sichere Arbeitsplätze in unsichere ungewandelt werden würden und so eine „Verwilderung der Sitten auf dem Arbeitsmarkt“ stattfinde: Wer ständig Angst um seinen Job habe, nehme alle Zumutungen hin, so der Politiker.
Ob ein so lockeres Befristungsrecht, wie es nun seit mehreren Jahren besteht, sein muss, ist sehr fraglich! (weiterlesen …)
Schon bei der Bundeswehr lief es so ab: “Freiwillige vor” brüllte der Zugführer und alle schauten teilnahmslos auf den Boden. Das heutige Arbeitsleben ist mit dem Militär zwar nur bedingt vergleichbar, weist aber in seinen Grundzügen Gemeinsamkeiten auf. So etwa die allseits bekannte Situation, wenn der Anführer/Chef der versammelten Truppe/Abteilung befiehlt/kommuniziert, dass es eine neue Aufgabe auszuführen/ zu erledigen gibt. Das war ja schon in der Schule so, wenn zu Beginn einer Stunde jemand aus der Klasse abgefragt werden sollte: Wegschauen, wegschauen, wegschauen. Und, hat’s geholfen? Ja, manchmal schon!
In den Führungsspitzen wird nun eine Methode beschrieben, die besonders perfide sein soll. (weiterlesen …)
Der Schuldnerberater Peter Zwegat macht mit seiner TV-Show „Raus aus den Schulden“ darauf aufmerksam, dass sich viele Menschen in der Schuldenfalle befinden. Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland wird derzeit auf 3,15 Millionen geschätzt. Als überschuldet gilt demnach, wer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ohne seine Grundversorgung zu gefährden. Zahlungsverzug, Kredit- und Kontokündigungen sind hierfür deutliche Anzeichen.
Doch was treibt die Menschen in die Schuldenfalle? Der „Überschuldungsreport 2011“ des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) hat ergeben, dass Ursache Nummer eins (weiterlesen …)
Der Fehlzeiten-Report wird jährlich vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO), der Universität Bielefeld und der Beuth Hochschule für Technik Berlin herausgegeben. Er informiert ausführlich über die Entwicklung des Krankenstands in der deutschen Wirtschaft und beleuchtet detailliert das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen in den einzelnen Branchen.
Im Mittelpunkt des diesjährigen Fehlzeiten-Reports steht die „Führungsaufgabe Gesundheit“. Die Studie ergab, dass sich Beschäftigte von ihren Führungskräften Folgendes wünschen:Mehr Einsatz für die Mitarbeiter, mehr Feedback und öfter mal ein Lob für gute Arbeit. Das sich dieser Einsatz lohnt, geht ebenfalls aus dem Report hervor. Danach haben Mitarbeiter, die von ihren Vorgesetzten gut informiert werden und Anerkennung erfahren, weniger gesundheitliche Beschwerden und identifizieren sich häufiger mit ihrem Unternehmen. Die Herausgeber berichten in diesem Zusammenhang aus Projekten in diversen Unternehmen und zeigen Wege auf, wie gesundheitsfördernde Führung im Betrieb aussehen kann.
Darüber hinaus informiert der Report über die Ausfalltage der deutschen Wirtschaft insgesamt: (weiterlesen …)
Mit dieser Frage beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Stuttgart. Den Richtern lag die Klage der Bundesrepublik Deutschland vor, die auf „Entfernung“ eines Polizeibeamten klagte. Aus folgendem Grund: Der Polizeibeamte stellte in der Vergangenheit des Öfteren die Wohnung seiner damaligen Freundin zum Zweck der Prostitution zur Verfügung. Während der dort stattfindenden “Gang-Bang-Partys” hielt er sich ebenfalls in der Wohnung auf und begrüßte teilweise auch die Gäste. Darüber hinaus spielte er als Kleindarsteller in einem käuflich zu erwerbenden Pornofilm mit. Diese „Nebentätigkeiten“ hatte der Beamte bei seinen Vorgesetzten nicht genehmigen lassen (Wen wundert´s?).
Die Arbeitgeberin sah hierdurch das Vertrauensverhältnis zu dem Beamten unwiderruflich zerstört. Das Verwaltungsgericht stimmte dem zu (Urteil vom 27.Juli 2011, DB 23 K 5319/10). Denn: (weiterlesen …)
Nein! Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil (vom 20.09.2011, 9 AZR 416/10) klargestellt. Die Urlaubsansprüche eines Toten sind nicht vererbbar. Und dies ist die Geschichte dazu: Da ihr verstorbener Mann seinen Resturlaub vor seinem Tod nicht mehr nehmen konnte, verlangte die Witwe vom Arbeitgeber die Abgeltung der freien Tage in Geld. Es kam zum Rechtsstreit. Und tatsächlich: Nachdem die Klage zunächst vor dem Arbeitsgericht abgewiesen wurde, entschied das Landesarbeitsgericht in der zweiten Instanz anders und sprach der Witwe den finanziellen Ausgleich in Höhe von 3230,50 Euro für 35 Urlaubstage zu.
Damit war die Sache aber noch nicht beendet, denn der Arbeitgeber ging bis zum Bundesarbeitsgericht. Mit folgendem Ergebnis: (weiterlesen …)
Was soll das denn heißen? Ganz einfach: Die Formel zum Glück besteht aus den Faktoren Geselligkeit, Genetik, Geld und Gesundheit. Alle vier G-Worte tragen entscheidend zu unserem Glücksgefühl bei – das hat jetzt eine Untersuchung ergeben, die als „Glücksatlas Deutschland 2011“ ganz frisch veröffentlicht wurde. Das Resultat: Die Lebenszufriedenheit in Deutschland wurde auf einer Skala zwischen null (unglücklich) und zehn (sehr glücklich) mit einem Durchschnittswert von 7,0 Punkten gemessen.
Interessant zu wissen ist, dass sich die vier Glücksfaktoren nicht einfach addieren lassen, sondern multipliziert werden müssen. Denn: „Wenn nur eines der vier Gs null ist, etwa Gesundheit oder Geld, dann lässt sich das nicht durch gute Werte in anderen Feldern kompensieren, sondern (weiterlesen …)
Betriebs- und Personalräte spielen eine zentrale Rolle für Sicherheit, Gesundheit und Arbeitsgestaltung im Betrieb. Sie müssen sich heute mit der ganzen Breite des Arbeits- und Gesundheitsschutzes befassen, die vom Unfallschutz und Maschinensicherheit über psychische Belastungen bis hin zu neuen Themen wie Demografie reicht. Dieser Besonderheit will auch die größte Messe für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, A+A, Rechnung tragen. Daher wurde im Rahmen der diesjährigen Messe (18. – 21.10. in Düsseldorf) ein „Tag der Betriebs- und Personalräte“ eingerichtet, der am 20.10. für diese spezielle Zielgruppe ein umfassendes Informations- und Diskussionsangebot bietet. Es werden u.a. Themen wie Psychische Belastungen erfassen und reduzieren, Die DGUV Vorschrift 2, Aufschwung auf Kosten guter Arbeit?, Gute Arbeit jetzt! und nicht irgendwann, Arbeitsschutzausschuss, Unterweisung, Arbeitsplatzbegehung oder Dienstvereinbarung zur Gesundheitsförderung vorgetragen und diskutiert. Seien Sie doch auch dabei!!!!!
Und wenn Sie dann noch Zeit und Lust haben, kommen Sie kurz am ifb-Stand vorbei. Wir freuen uns!! Sie finden uns in Halle 10 Stand G49.
Ines H.
Nimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen – muss aber nicht, so das Ergebnis einer Kammerverhandlung am 8. Septemer 2011 vor dem Krefelder Arbeitsgericht (Az.: 1 Ca 960/11).
Was war geschehen? Der Kläger, der seit 18 Jahren bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt war, beantragte Mitte März bei seinem Vorgesetzten fünf Tage Resturlaub aus 2010 für den Zeitraum vom 31. März bis zum 6. April 2011. Der Vorgesetzte lehnte dies wegen der Langzeiterkrankung zweier Arbeitskollegen und des entsprechenden Arbeitsanfalls ab und bot an, bei der Personalabteilung wegen einer ausnahmsweisen Übertragung des Resturlaubs über den 31. März 2011 hinaus nachzufragen. Nachdem der Kläger wegen dieser Übertragung noch an weiteren drei Tagen nachgehakt hatte, teilte ihm am 30. März 2011 sein Vorgesetzter mit, dass eine Übertragung nicht in Betracht komme. Das wollte der Kläger so nicht hinnehmen und blieb in der Zeit vom 31. März bis zum 6. April 2011 eigenmächtig der Arbeit fern.
Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm fristlos wegen eigenmächtiger Selbstbeurlaubung. (weiterlesen …)
Die meisten Arbeitnehmer freuen sich, wenn es endlich soweit ist und sie in Altersrente gehen können. Viele nehmen sogar Abzüge in Kauf, um vorzeitig in den Ruhestand einzutreten. Auch die Altersteilzeitmodelle werden gut angenommen.
Es gibt aber auch Arbeitnehmer, die lieber weiter arbeiten anstatt in Rente zu gehen. Sollen diese nun ausgerechnet früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ist der Unmut groß. Geklagt haben deshalb drei Piloten, die auf Grund einer tariflichen Altersgrenze ab dem vollendeten 60. Lebensjahr in Altersrente gehen mussten. Sie machten geltend, dass es sich um eine europarechtswidrige Altersdiskriminierung handelt (das momentane Renteneintrittsalter in Deutschland liegt derzeit bei 65 Jahren) und forderten, dass ihre Arbeitsverhältnisse fortgesetzt werden.
Der Europäische Gerichtshof gab ihnen (weiterlesen …)
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