Ein Berufsleben lang Monat für Monat Beiträge in eine Altersversorgung einzahlen und dann im Alter von 77 Jahren gerade mal das wieder herausbekommen, was man real einbezahlt hat? Kein Inflationsausgleich, keine Zinsen! Erst im Alter von 109 Jahren käme man langsam mal in den grünen, also in einen finanziell akzeptablen Bereich. Was wie eine Horror-Anlageform klingt, hat einen bekannten Namen: Die Riester-Rente. Einer 35-jährigen Frau, die heute einen neuen Riestervertrag abschließt, würde es finanziell in etwa so ergehen, wie im Eingangsfall geschildert. Da kann man schnell zu dem Ergebnis kommen: Riester-Rente lohnt sich nicht!
Es ist ein vernichtendes Urteil, zu dem eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gekommen ist. Die Rendite von Riester-Verträgen sei oft so schlecht wie beim Sparstrumpf. Und dort ist sie bekanntlich (weiterlesen …)
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis (§ 109 Abs. 1 Satz 1 GewO). Neben Angaben über die Art und Dauer der Beschäftigung, muss dieses auf Wunsch des Arbeitnehmers auch Angaben über seine Leistung und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis enthalten (qualifiziertes Zeugnis). Diese dürfen allerdings nicht zweideutig sein (§ 109 Abs. 2 GewO).
Aus diesem Grund hatte ein Arbeitnehmer geklagt, der ein Zeugnis mit der Formulierung: “wir haben Herrn … als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt“, erhalten hat. Der Arbeitnehmer störte sich an dem Wort “kennengelernt“. Denn dieses wird seiner Meinung nach in der Berufswelt (weiterlesen …)
Einrichtungen der katholischen Kirche dürfen Angestellten fristlos kündigen, wenn diese den Papst beleidigen. Das hat aktuell das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 21.10.2011, L 12 AL 2879/09).
Ein bei der Caritas beschäftigter Krankenpfleger hatte im Internet unter einem Pseudonym den Papst diffamierende, von ihm selbst jedoch als Satire bezeichnete Texte veröffentlicht. Nach Bekanntwerden der Autorenschaft drohte der Arbeitgeber eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung an, schloss aber letztlich
mit dem klagenden Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag. Arbeitslosengeld wurde dem Krankenpfleger erst nach Ablauf der zwölfwöchigen Sperrzeit bewilligt.
Die Kündigung war rechtens, so die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg. Denn: (weiterlesen …)
Seit Anfang dieser Woche ist vieles anders. Die CDU traf sich in Leipzig zu ihrem Parteitag und bekam von ihrer Vorsitzenden eine Mindestlohnankündigung ins Lunchpaket gelegt. Na ja, “Mindestlohn” darf es nicht heißen, da dieser Begriff viele Konservative emotional schmerzhaft treffen könnte. Insofern sprach man dann lieber von einer “Lohnuntergrenze” und schränkte auch den Anwendungsbereich vorsorglich ein: Diese Lohnuntergrenze solle durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden und sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. An diesem Schwamm-Satz wird wohl noch rumzudrücken sein.
Entsprechend unzufrieden reagierten die Sozialdemokraten. Diese befürworten zwar schon länger einen Mindestlohn. Mit dem Vorgehen der Konservativen hatten sie aber Probleme. Andrea Nahles ist Generalsekretärin der SPD. “Bürokratischer Schwindel” sei das, schimpfte sie und, dass “dieser Formelkompromiss nicht mehr als „Theaterschminke auf den Gesichtern“ der CDU-Sozialpolitiker sei.” Wenn Frau Merkel umfalle, dann tue sie es wenigstens hier in die richtige Richtung, (weiterlesen …)
„Der demografische Wandel stellt sich mit seinen immer deutlicher werdenden Folgen als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben dar und ist in seiner gesellschaftlichen Dimension vielleicht nur mit dem Klimawandel vergleichbar.“
So lautete eine der zentralen Aussagen, die von Experten auf der ifb-Fachtagung „Demografischer Wandel im Betrieb“ Ende Oktober 2011 in Düsseldorf getroffen wurden. Mehr als 100 Betriebsräte nahmen an der Veranstaltung des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten teil und erhielten zahlreiche Informationen und wichtige Impulse für ihre Arbeit.
Gemeinsam die Zukunft gestalten, nur wie? Dr. Winfried Kösters lieferte Antworten auf diese Frage. In seinem einstündigen Eröffnungsvortrag forderte der Politik- und Publizistikwissenschaftler (links oben im Bild) dazu auf, dass (weiterlesen …)
In der deutschen Politik ist die Frage, wie man mehr Frauen in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft installieren kann, schon länger ein heiß diskutiertes Thema. Doch wie sieht es eigentlich an der „Basis“ aus? Eine repräsentative Umfrage des Online-Stellenportals Jobware kommt zu folgendem Ergebnis: Eine Frauenquote befürwortet mehr als die Hälfte (55%) der berufstätigen Frauen. Doch geht es darum, ob sie sich eine Frau als Vorgesetzte wünschen, heißt es “nein, danke”.
Lediglich 3 % aller Frauen in Fach- und Führungspositionen wünschen sich eine Geschlechtsgenossin als Vorgesetzte. 27 % der Befragten ist ein männlicher Chef lieber. Und was wollen die Männer? Bei der Frage Chef oder Chefin reagierten diese neutraler: Knapp 89 % geben an, es sei ihnen egal, welchem Geschlecht der Vorgesetzte angehört. Rund 9 % bevorzugen einen Mann als Vorgesetzten und 3 % hätten lieber eine Chefin.
Woran liegt dieses Dilemma? (weiterlesen …)
Sein ungewöhnliches Hobby ist einem Polizisten nun arbeitsrechtlich zum Verhängnis geworden: Da er in seiner Freizeit die Partydroge “Liquid Ecstasy“ in nicht unerheblicher Menge hergestellt hatte, wurde er fristgemäß gekündigt. Und zwar wirksam, wie das LAG Berlin-Brandenburg mit einem am 07.11.2011 bekannt-gegebenen Urteil (Az: 19 Sa 1075/11) bestätigte.
Der Polizeiangestellte wurde vom Land Berlin seit 2001 als Wachpolizist im Objektschutz beschäftigt. Er versah seinen Dienst in Polizeiuniform und mit Dienstwaffe. Als die Staatsanwaltschaft gegen den Polizisten Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben hatte, kündigte ihm das Land Berlin fristgemäß. Der Polizeiangestellte, der inzwischen zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, stritt die Tat nicht ab. Die Kündigung hielt er allerdings für unberechtigt – und wehrte sich dagegen vor dem Arbeitsgericht mit dem Argument, (weiterlesen …)
Die Koalition hat sich geeinigt: Die lange geplante Steuerentlastung soll zum 1.1.2013 kommen. In zwei Schritten will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto haben. Wenn die geplante Reform im Jahr 2014 voll wirkt, soll ein Durchschnittsverdiener monatlich zwischen 20 bis 25 Euro mehr im Geldbeutel haben. Um dies zu erreichen wird der Grundfreibetrag – bis zu dem Jahreseinkommen nicht versteuert werden müssen – in zwei Schritten angehoben: Zum 1.1.2013 um 110 Euro auf 8114 Euro und zum 1.1.2014 um weitere 240 Euro auf dann 8354 Euro. Dies wirkt sich auch auf höhere Einkommen positiv aus, da dadurch die Summe des zu versteuernden Einkommens sinkt.
Allerdings müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Geld (weiterlesen …)
Hätten Sie es gewusst? Auch Schwarzarbeiter ohne Arbeitserlaubnis sind unfallversichert – und müssen bei Arbeitsunfällen entschädigt werden. Das hat das Hessische Landessozialgericht kürzlich entschieden. Demnach sind auch illegal Beschäftigte vom Unfallversicherungsschutz nicht ausgeschlossen (Urteil vom 1.11.2011, L 9 U 46/10).
Hintergrund der Klage war ein schwerer Unfall eines Serben, der mit Touristenvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis nach Deutschland zu seinem Onkel gereist war. Er bekam einen Job und erlitt auf einer Baustelle bei einem Stromschlag schwerste Verbrennungen. Aufgrund dessen mussten ihm Gliedmaßen amputiert werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Das Gericht sah die Sache jedoch anders und verurteilte die Berufsgenossenschaft dazu, den Arbeitsunfall anzuerkennen. Denn: (weiterlesen …)
Eine Auseinandersetzung über angeordnete Überstunden hatte in einem Betrieb in Rheinland-Pfalz unschöne Folgen: Ein Betriebsratsvorsitzender hatte nach den Verhandlungen einem Vorgesetzten ein “beschissenes Wochenende” gewünscht. Von einem weiteren Vorgesetzten verabschiedete er sich mit den Aussichten auf ein “Scheißwochenende“. Er erhielt daraufhin zwei Abmahnungen. Hiergegen klagte der Betriebsratsvorsitzende und verlangte, dass die Einträge aus seiner Personalakte entfernt werden sollen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG Rheinland-Pfalz, 23.8.2011, 3 Sa 150/11) war anderer Ansicht. Eine Abmahnung kann zwar grundsätzlich aus der Personalakte entfernt werden. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn (weiterlesen …)
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