Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 05.09.2011, 5 Sa 152/11) entschieden. In diesem Kündigungsstreit ging es um eine 52 Jahre alte Maschinenbedienerin. Ihr gegenüber war eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen worden. Denn: Sie hatte zwischen 2001 und 2009 an insgesamt 358 Arbeitstagen krankheitsbedingt gefehlt. Gegen diese Kündigung wehrte sich die Arbeitnehmerin. Sie war der Meinung, die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt. Aufgrund ihrer krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Vergangenheit kann keine negative Gesundheitsprognose getroffen werden, da die Ursachen dafür behoben sind.
Ähnlich sahen das auch die Richter. Wichtigste Voraussetzung einer krankheitsbedingten Kündigung ist die negative Gesundheitsprognose. Das heißt, die Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn
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In diesem besonderen Fall hätten sie zumindest etwas damit zu tun haben sollen. Es ging um die Frage, ob den Beschäftigten der Stadt Stuttgart „einfach so“ das Tragen von Buttons pro oder kontra Stuttgart 21 verboten werden kann. Nein, entschied im letzten Jahr das Verwaltungsgericht Stuttgart (Urteil vom 08.11.2011, PL 22 K 4873/10). „Einfach so“ verletzt das Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrates der Stadt.
Der frühere Verwaltungsbürgermeister Klaus-Peter Murawski hatte im September 2010 ein Rundschreiben erlassen. Es enthielt Anweisungen zur Teilnahme von Mitarbeitern an Veranstaltungen, Demonstrationen und zum Verhalten an der Dienststelle. Auch war in dem Rundschreiben folgende Aussage enthalten: “Daher ist beispielsweise auch das Tragen von Buttons, Aufklebern pro oder kontra Stuttgart 21 … am Arbeitsplatz nicht erlaubt“. Der Gesamtpersonalrat ist vor dem Festlegen dieser Anordnung nicht mit einbezogen worden. Ein Fehler – so die Richter in Stuttgart. Denn:
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Gute Nachricht für Eltern von Auszubildenden und Ausbildungssuchenden unter 25: Sie bekommen ab 2012 in der Regel immer Kindergeld. Das berichtet unter anderem der Münchner Merkur. Bisher war die Lage wie folgt: Für Volljährige unter 25, die Netto über 8004 Euro im Jahr verdienen, erhielten die Eltern kein Kindergeld und auch keine steuerlichen Kinderfreibeträge. Ab 2012 kommt es auf die Höhe des Einkommens der Kinder nicht mehr an. Sie dürfen nun in der Regel so viel verdienen wie sie wollen, ohne dass der Kindergeldanspruch der Eltern entfällt.
Die Eltern, die 2011 kein Kindergeld bekommen haben, dürfen sich freuen. Denn: Sie können aufgrund der neuen Regelung jetzt einen Anspruch auf diese Leistung haben. Allerdings geht das nicht von selbst.
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Das ist auch mal wieder so eine Meldung, wo man nicht so recht weiß, was man davon halten soll. Laut einer Studie der Universität Tübingen wirkt sich Arbeitslosigkeit nicht nur auf die Betroffenen selbst aus, sondern auch auf die Größe ihrer Kinder. Das berichtet unter anderem die Allgemeine Zeitung.
Hierbei wurden die Daten von mehr als 250 000 Erstklässlern ausgewertet. Mit folgendem Ergebnis: Kinder, deren Vater oder Mutter keine Arbeit haben, sind im Schnitt 1,5 Zentimeter kleiner als ihre Altersgenossen. Der Tübinger Professor Jörg Baten führt das laut Pressebericht weniger auf das geringere Einkommen zurück, als vielmehr
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Jeder Mensch ist anders. Diese Grundregel gilt nicht nur in unserem Alltag, sondern auch in der Arbeitswelt. Wird dies beachtet und gelebt, dann kann auch erfolgreich gearbeitet werden.
Schauen Sie sich nur einmal ihr eigenes Arbeitsumfeld an. Das Können und die Leistungsbereitschaft all ihrer Kollegen sind unterschiedlich. Damit das Beste herausgeholt werden kann, muss jeder nach seinen Stärken und Fähigkeiten eingesetzt werden und die Bedürfnisse des Einzelnen dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. Ein erfolgreiches Zusammenarbeiten im Team setzt deshalb voraus, dass der Chef flexibel reagiert. Das ist eine Kernaussage des US-amerikanischen Verhaltensforschers Paul Hersey, dem Erfinder des „Situativen Führens“.
Egal ob als Teamchef, Betriebsratsvorsitzender oder Leiter eines Ausschusses: Sie müssen alle
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