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Arbeitnehmerzuschläge im Einzelhandel auf dem Prüfstand

Im Zuge der Liberalisierung der Ladenschlusszeiten will der deutsche Einzelhandel die Zuschläge für die Arbeitszeit nach 18:30 Uhr abschaffen.

Zwischen 18.30 Uhr und 20.00 Uhr erhalten Angestellte von tarifgebundenen Unternehmen derzeit eine Zeitgutschrift von 20 % – pro gearbeiteter Stunde also zwölf Minuten. Nach 20.00 Uhr belaufen sich die Extravergütungen nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di auf 50 %. Sie können wahlweise als Freizeitausgleich genommen oder ausgezahlt werden.

Was ist Ihre Meinung? Sind diese Zuschläge noch zeitgemäß? Oder ist ein Umdenken erforderlich, da die Zuschläge aus einer Zeit stammen, in der die Läden regulär um 18:30 Uhr geschlossen wurden und in anderen Bereichen Zuschläge auch erst ab 20:00 Uhr bezahlt werden.

ßber zahlreiche Kommentare freue ich mich!

Caroline

misterwong      yigg      digg      google      delicious      
Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 26. Oktober 2006 um 13:15 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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