Fachtagung Arbeitnehmervertreter 2012

Betriebsräte haben auch bei GPS-Navigationsgeräten ein Mitbestimmungsrecht

Ein Unternehmen wollte in seine Dienstwägen Navigationsgeräte mit GPS-Ortung einbauen lassen. Der Betriebsrat protestierte. Er befürchtete, dass der Arbeitgeber das GPS-System auch zur Überwachung seiner mobilen Arbeitnehmer einsetzen würde. Er verlangte deshalb den Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Schließlich bestehe ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Das zuständige Arbeitsgericht Kaiserslautern hat dem BR Recht gegeben (AZ: 1 BVGa 5/08): „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist bei technischen Einrichtungen mit solchen Möglichkeiten grundsätzlich von einer Überwachung des Verhaltens oder der Leistungen der Arbeitnehmer auszugehen – egal, ob der Arbeitgeber diese Optionen tatsächlich wahrzunehmen beabsichtigt und die durch die Überwachung gewonnenen Daten auch dementsprechend auswertet.“

Damit ist das „Big-Brother-Spiel“ des Arbeitgebers beendet.

Thomas

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Dieser Beitrag wurde am Freitag, 23. Januar 2009 um 09:09 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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