JAV-Arena 2012

Das sind doch mal gute Nachrichten!

Am letzten Freitag hat der Bundestag beschlossen den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab kommenden Januar von derzeit 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent abzusenken. Zusätzlich wird der Beitragssatz befristet bis zum 30.06.2010 sogar auf 2,8 Prozent abgesenkt.

Im Jahr 2006 betrug der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung noch 6,5 Prozent. Damit wird der Beitragssatz zum nächsten Ersten mehr als halbiert.

Am Dienstag dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kürzung der Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) für verfassungswidrig erklärt. Somit gilt die alte Pendlerpauschale von 0,30 € wieder ab dem ersten Kilometer und das sogar rückwirkend!

Bleibt zu hoffen, dass die Arbeitnehmer dadurch ein bisschen mehr netto in der Tasche haben.

Thomas

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Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 11. Dezember 2008 um 11:06 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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