Fachtagung Arbeitnehmervertreter 2012

Die E-Mails meines Chefs

Sind Sie sehr neugierig? Saugen Sie alle Informationen auf, die Sie über Ihre Mitmenschen bekommen könnten? Dann sollten Sie im Job folgende Grenze nicht überschreiten: Ein EDV-Administrator konnte seine Neugier nicht zügeln und druckte vertrauliche E-Mails eines Geschäftführers aus. Dies war natürlich nur möglich, weil der seine Zugriffsrechte missbrauchte. Und: Es war nicht das erste Mal – er wurde bereits wegen ähnlicher Vergehen abgemahnt. Sein Arbeitgeber zog daher die Konsequenzen und kündigte ihm fristlos. Das Landesarbeitsgericht München (Az.: 11 Sa 54/09) gab dem Arbeitgeber Recht: ein unerlaubter Zugriff auf die Emails einer Führungskraft kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Denn dies stellt einen schwerwiegenden Verstöß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Was lernen Frauen daraus? Es gibt auch neugierige Männer…

Andrea

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Dieser Beitrag wurde am Freitag, 26. Februar 2010 um 15:21 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein, Gerichtsmassig abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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