JAV-Arena 2012

Explosion auf der Betriebstoilette

Was wohl besonders witzig gemeint war, endete mit einer schweren Verletzung: Ein Arbeitnehmer besprühte seinen auf der Toilette sitzenden Kollegen durch einen Lüftungsschlitz mit mehreren Dosen Raumspray.

Das Gas-Luft-Gemisch entzündete sich und es kam zu einer schlimmen Explosion. Wahrscheinlich war ein Handyklingeln die Ursache hierfür. Denn nach dem Gutachten des Sachverständigen kann dieses schon als Zündfunken ausreichen.

Der auf der Toilette sitzende Kollege wurde lebensgefährlich verletzt und die Betriebstoilette wurde total verwüstet.

Dieser schlechte Scherz blieb allerdings nicht folgenlos: Der sprühende Arbeitnehmer wurde vor zwei Wochen vom Arbeitsgericht Oberhausen (1 Ca 1181/09) zur Zahlung von 20.000,- € Schmerzensgeld verurteilt.

Thomas

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Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 11. März 2010 um 14:38 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein, Gerichtsmassig abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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