Im Bundestag notiert:
- Kündigungsschutz soll schon nach drei Monaten Beschäftigungszeit eintreten.
- Kündigungsschutz soll unabhängig von der Zahl der Beschäftigten in einem Unternehmen gelten.
- Für Arbeitnehmer ab einem Alter von 55 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren soll die ordentliche Kündigungen ausgeschlossen sein.
- Gewerkschaften sollen im Fall einer “sozial ungerechtfertigten Kündigung” ein Verbandsklagerecht erhalten.
- Es soll einen gesetzlichen Mindestabfindungsanspruch in Höhe von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr geben.
- Die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse ohne das Vorliegen sachlicher Gründe befristen zu können, soll abgeschafft werden.
Die Arbeitnehmertraumwelt hat sich nicht unser hierfür zuständiger Minister Franz M. ausgedacht, sondern die Links-Fraktion, die dieses in einem Antrag (16/2080) fordert.
Ich wollte es euch nur mitteilen, eine Meinung bildet ihr euch sicher selber.
Peter
Dieser Beitrag wurde am Freitag, 07. Juli 2006 um 08:50 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie
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