Fachtagung Arbeitnehmervertreter 2012

Toilettengänge, Verdauungstörungen und deren Folgen

Manchmal ist man einfach nur sprachlos, wenn man sieht, über was vor Gericht gestritten wird:

Das Arbeitsgericht Köln hatte über einem Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitgeber durch minutiöse schriftliche Aufzeichnungen hatte feststellen lassen, dass sein Angestellter im Zeitraum vom 08.05. bis 26.05.2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte. Der Arbeitgeber rechnete daraufhin die Toilettenzeiten auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger bis Mai 2009 zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten insgesamt 90 Stunden auf der Toilette verbrachte. Hierfür zog er dem Arbeitnehmer 682,40 Euro vom Nettogehalt ab.  Zu Unrecht, entschied jetzt mit Urteil vom 21.1.2010 das Arbeitsgericht Köln (Az.: 6 Ca 3846/09). Der Arbeitnehmer hatte seinen häufigen Toilettengänge damit begründet, dass er im Mai an Verdauungsstörungen gelitten habe.

Übrigens: bei dem klagenden Arbeitgeber handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei in Köln, bei dem Toilettengänger um einen angestellten Anwalt – dieser hat die Kanzlei zwischenzeitlich verlassen.

Andrea

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Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 28. Januar 2010 um 09:58 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Allgemein, Gerichtsmassig abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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1 Kommentar »

  1. Abgesehen von dieser Frechheit sticht mir noch eine zweite ins Auge: Ein studierte Rechtsanwalt bekommt einen Stundenlohn von 7,58 Euro? :-)

    Kommentar: Karl – 28. Januar 2010 @ 12:07

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