Die Gesetzliche Unfallversicherung sichert als Pflichtversicherung alle Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten ab. Ihre Rechtsgrundlage hat sie im Sozialgesetzbuch SGB VII. Die Bundesregierung plant nun eine Modernisierung. Die Kernpunkte sind u.a.:
Die Neuregelung kommt zur rechten Zeit. Wie kürzlich hier berichtet, ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle im Jahr 2006 auf über eine Million angestiegen. Gerade im Präventionsbereich kann einfach nicht genug getan werden.
Peter
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