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	<title>Kommentare zu: Ihre Zeit ist abgelaufen: Sie können gehen!</title>
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	<description>ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten</description>
	<lastBuildDate>Sat, 04 Feb 2012 08:20:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Ballerina3</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/arbeitsmarkt/ihre-zeit-ist-abgelaufen-sie-konnen-gehen/comment-page-1/#comment-37094</link>
		<dc:creator>Ballerina3</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 09:58:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.betriebsrat.de/?p=903#comment-37094</guid>
		<description>Ich kenne die Situation aus der Sicht des befristet eingestellten Angestellten im öffentlichen Dienst. 6 Jahre mit 17! befristeten Verträgen, innerhalb von 2 Jahren 4! Befristungen, Wechsel zwischen sachgrundlosen Verträgen und Sachgrund. Der letzte Vertrag war mit Sachgrund - der ist, natürlich, nachweisbar weggefallen. Die Arbeitsgerichte halten sich an den letzten Vertrag. 

N6 Jahre lang immer wieder Gänge zur Arbeitsagentur - umsonst, Hoffen auf Übernahme - nicht gelohnt, Vertretung durch Gewerkschaft - vielleicht auch Hoffen auf eine Seifenblase...

Nun stellt sich die Frage: während des gerichtlichen Arbeitskampfes bezog ich Arbeitslosengeld und HartzII mittlerweile 1 Jahr lang - trat kurzfristig eine Stelle an, die ich nicht halten konnte, weil ich psychisch fertig bin - unkonzentriert, schreckhaft, wie Kaninchen vor der Schlange, Alpträume, Einschlafprobleme usw. Bin bereits Tranquilizer-abhängig, eigentlich nicht mehr arbeitsfähig - war bereits auf Kur, wo auch alles angesprochen wurde - nichts half. 

Kann mir die ARGE oder die Arbeitsagentur nun aus dem Bezug von Geldern einen Strick drehen und mich wegen Betrug anklagen?
Soll es schon gegeben haben.

Wer weiß Hilfe oder kennt sich aus?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kenne die Situation aus der Sicht des befristet eingestellten Angestellten im öffentlichen Dienst. 6 Jahre mit 17! befristeten Verträgen, innerhalb von 2 Jahren 4! Befristungen, Wechsel zwischen sachgrundlosen Verträgen und Sachgrund. Der letzte Vertrag war mit Sachgrund &#8211; der ist, natürlich, nachweisbar weggefallen. Die Arbeitsgerichte halten sich an den letzten Vertrag. </p>
<p>N6 Jahre lang immer wieder Gänge zur Arbeitsagentur &#8211; umsonst, Hoffen auf Übernahme &#8211; nicht gelohnt, Vertretung durch Gewerkschaft &#8211; vielleicht auch Hoffen auf eine Seifenblase&#8230;</p>
<p>Nun stellt sich die Frage: während des gerichtlichen Arbeitskampfes bezog ich Arbeitslosengeld und HartzII mittlerweile 1 Jahr lang &#8211; trat kurzfristig eine Stelle an, die ich nicht halten konnte, weil ich psychisch fertig bin &#8211; unkonzentriert, schreckhaft, wie Kaninchen vor der Schlange, Alpträume, Einschlafprobleme usw. Bin bereits Tranquilizer-abhängig, eigentlich nicht mehr arbeitsfähig &#8211; war bereits auf Kur, wo auch alles angesprochen wurde &#8211; nichts half. </p>
<p>Kann mir die ARGE oder die Arbeitsagentur nun aus dem Bezug von Geldern einen Strick drehen und mich wegen Betrug anklagen?<br />
Soll es schon gegeben haben.</p>
<p>Wer weiß Hilfe oder kennt sich aus?</p>
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	<item>
		<title>Von: Befristete Arbeitsverhältnisse und der öffentliche Dienst &#124; Fragmente</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/arbeitsmarkt/ihre-zeit-ist-abgelaufen-sie-konnen-gehen/comment-page-1/#comment-23128</link>
		<dc:creator>Befristete Arbeitsverhältnisse und der öffentliche Dienst &#124; Fragmente</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:39:27 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Quelle: Betriebsrat Blog &#124; ifb – Institut zur Fortbildung von Betriebsräten. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Quelle: Betriebsrat Blog | ifb – Institut zur Fortbildung von Betriebsräten. [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Rudolf R. Brunner</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/arbeitsmarkt/ihre-zeit-ist-abgelaufen-sie-konnen-gehen/comment-page-1/#comment-21120</link>
		<dc:creator>Rudolf R. Brunner</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 12:22:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.betriebsrat.de/?p=903#comment-21120</guid>
		<description>Hallo zusammen,

Thomas Blog stimme ich ohne Wenn und Aber zu.

Darüber hinaus möchte ich Anregung zu einem Wechsel des Blickwinkels geben, für alle jene, die sich diesem, vielen von uns nur zu gut bekannten, psychischen Druck ausgesetzt fühlen.

Einen großen Anteil an einer solchen psychischen Belastung hat oft auch das Empfinden, der Situation ausgeliefert, ohnmächtig zu sein, nichts dagegen unternehmen zu können, weil die Gesetze eben so sind, usw.

In einem befristeten Arbeitsverhältnis haben wir als Arbeitnehmer aber doch auch die Chance, sich bei vollen Bezügen bis zu zwei Jahre lang um eine andere, geeignetere Anstellung zu bewerben, uns am Arbeitsmarkt aktiv zu beteiligen. Gegenüber KollegInnen ohne Arbeit mit menschenunwürdigen Mindestbezügen, ein wahrer Luxus.

Mit den eigenen (Bewerbungs-)Aktivitäten tritt dann auch ein Wechsel der Zuständigkeit ein. Aus dem Ausgeliefertsein wird ein Aktivsein, aus der Fremdbestimmung wird Selbstbestimmung aus Niedergeschlagenheit wird hoffnungsvoller Optimismus - alles kein guter Nährboden für psychische Belastungen. 

Übrigens lässt sich dieses initiative Handeln auch hervorragend im Bewerbungsprozess insbesondere im Bewerbungsgespräch darstellen. Personalchefs schätzen solche Eigenschaften, womit die Chancen auf Einstellung in jedem Falle steigen.

Warten wir nicht darauf, dass andere etwas an der Situation ändern - warum sollten Sie? Sie mit Gesetzen oder Richtersprüchen dazu zwingen zu wollen, hat ungewisse Erfolgsaussichten und dauert in jedem Fall viel zu langfür den einzelnen Betroffenen. Wir selbst sind dafür verantwortlich zu tun, was wir können, um unser eigenes Schicksal in die Hand zu nehmen. Wenn schon Schicksal, dann selbstbestimmt!

Rudolf R. Brunner</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>Thomas Blog stimme ich ohne Wenn und Aber zu.</p>
<p>Darüber hinaus möchte ich Anregung zu einem Wechsel des Blickwinkels geben, für alle jene, die sich diesem, vielen von uns nur zu gut bekannten, psychischen Druck ausgesetzt fühlen.</p>
<p>Einen großen Anteil an einer solchen psychischen Belastung hat oft auch das Empfinden, der Situation ausgeliefert, ohnmächtig zu sein, nichts dagegen unternehmen zu können, weil die Gesetze eben so sind, usw.</p>
<p>In einem befristeten Arbeitsverhältnis haben wir als Arbeitnehmer aber doch auch die Chance, sich bei vollen Bezügen bis zu zwei Jahre lang um eine andere, geeignetere Anstellung zu bewerben, uns am Arbeitsmarkt aktiv zu beteiligen. Gegenüber KollegInnen ohne Arbeit mit menschenunwürdigen Mindestbezügen, ein wahrer Luxus.</p>
<p>Mit den eigenen (Bewerbungs-)Aktivitäten tritt dann auch ein Wechsel der Zuständigkeit ein. Aus dem Ausgeliefertsein wird ein Aktivsein, aus der Fremdbestimmung wird Selbstbestimmung aus Niedergeschlagenheit wird hoffnungsvoller Optimismus &#8211; alles kein guter Nährboden für psychische Belastungen. </p>
<p>Übrigens lässt sich dieses initiative Handeln auch hervorragend im Bewerbungsprozess insbesondere im Bewerbungsgespräch darstellen. Personalchefs schätzen solche Eigenschaften, womit die Chancen auf Einstellung in jedem Falle steigen.</p>
<p>Warten wir nicht darauf, dass andere etwas an der Situation ändern &#8211; warum sollten Sie? Sie mit Gesetzen oder Richtersprüchen dazu zwingen zu wollen, hat ungewisse Erfolgsaussichten und dauert in jedem Fall viel zu langfür den einzelnen Betroffenen. Wir selbst sind dafür verantwortlich zu tun, was wir können, um unser eigenes Schicksal in die Hand zu nehmen. Wenn schon Schicksal, dann selbstbestimmt!</p>
<p>Rudolf R. Brunner</p>
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		<title>Von: Irmela</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/arbeitsmarkt/ihre-zeit-ist-abgelaufen-sie-konnen-gehen/comment-page-1/#comment-21118</link>
		<dc:creator>Irmela</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2009 11:03:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.betriebsrat.de/?p=903#comment-21118</guid>
		<description>Lieber Thomas,
das ist heute bereits bittere Realität. Das Kündigungsschutzgesetzt wurde bei Einführung des TzBefrG aufgebrochen und jeder AG nutzt die Vorteile dieses Gesetzes.Hier steht ein Betriebsrat(sofern vorhanden) in der Pflicht die Befristungsgründe genau zu prüfen.Ich persönlich hoffe dass ifb ein entsprechendes Seminar anbietet welches ich dann sicher besuchen werde. In unserem Betrieb sind zwischenzeitlich ca. 75% der Beschäftigten befristet. Das gibt sicher eine interessante Wahl 2010!
Gruß, Irmela</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Thomas,<br />
das ist heute bereits bittere Realität. Das Kündigungsschutzgesetzt wurde bei Einführung des TzBefrG aufgebrochen und jeder AG nutzt die Vorteile dieses Gesetzes.Hier steht ein Betriebsrat(sofern vorhanden) in der Pflicht die Befristungsgründe genau zu prüfen.Ich persönlich hoffe dass ifb ein entsprechendes Seminar anbietet welches ich dann sicher besuchen werde. In unserem Betrieb sind zwischenzeitlich ca. 75% der Beschäftigten befristet. Das gibt sicher eine interessante Wahl 2010!<br />
Gruß, Irmela</p>
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