Babylonisches Sprachwirrwarr wird in den meisten Betrieben hierzulande wohl kaum anzutreffen sein, aber ausländische Kolleginnen und Kollegen gibt es in fast jedem Betrieb. Und diese haben selbstverständlich das gleiche aktive und passive Wahlrecht bei der BR-Wahl, wie ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen auch. Nur: Haben Sie schon mal versucht, einem ausländischen Kollegen, der nicht so gut Deutsch spricht, das Recht der Betriebsratswahl näher zu erklären? Und hatten Sie das Gefühl, dass Sie erfolgreich waren? Zumindest mir geht es so, dass ich schon einigermaßen zufrieden bin, wenn ich das Ganze in meiner Sprache halbwegs hinbekomme.
Professionelle Unterstützung bieten nun Wahlhinweise, die die Gewerkschaft ver.di auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. In 14 verschiedenen Sprachen (englisch, französisch, griechisch, italienisch, kroatisch, polnisch, portugiesisch, russisch, serbisch, slowakisch, slowenisch, spanisch, tschechisch und türkisch) kann man hier Dokumente mit den Titeln “Kurzhinweise zur Wahl”, “Wahlausschreiben” sowie “Hinweise zur Briefwahl” herunterladen.
Eine wertvolle Hilfe für Betriebsräte und Wahlvorstände, um auch diese Kollegen zur Wahl zu bewegen und um das Verständnis und die Akzeptanz hierfür ein Stück weit zu fördern.
Peter
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