Wichtiger Tipp für alle Mitglieder im Wahlvorstand: Wenn plötzlich und überraschend Fragen und Probleme zur BR-Wahl auftauchen, einfach das ifb-Forum zur Betriebsratswahl nutzen. Hier sind derzeit 3.700 Benutzer registriert. Im Spezial-Forum zur Betriebsratswahl werden zur Zeit täglich bis zu 100 neue Beiträge und Antworten darauf verfasst. Ein paar Beispiele, über was im Moment diskutiert wird:
- Wann muss der Wahlvorstand dem gewählten Betriebsrat die Wahlunterlagen übergeben?
- Wie kann ein falsches Datum im Wahlausschreiben korrigiert werden?
- Was ist zu tun, wenn ein Bewerber auf zwei Listen auftaucht?
- Wer muss alles auf dem Stimmzettel genannt werden, wenn für eine Listenvertreter angegeben ist?
- Ist es zulässig eine Liste auf dem Stimmzettel in Farbe zu drucken, die anderen dagegen nur in schwarzweiß?
- Was ist wenn 2/5 aller gewählten Kandidaten die Annahme der Wahl verweigern?
Viele weitere Fragen zur Wahl gibt es hier. Unser Tipp deshalb nach wie vor: Forum anklicken, dort registrieren, Fragen stellen oder beantworten, mitdiskutieren, eigenes Wissen weitergeben, die Kolleginnen und Kollegen unterstützen!
Peter
« Kündigung trotz 3-Stündiger Raucherpause unwirksam – Leider nur ein schmaler Grat: Betriebsrat darf sich allgemeinpolitisch äußern »
[…] Mehr zur Betriebsratswahl lesen Sie bei T-Online Business, Sokolowski.org und im Betriebsrat.de-Blog. […]
Pingback: Rechtliche Grundlagen für die Wahl eines Betriebsrats – Personal-Wissen.de – am 12. November 2010 um 14:42
Wir sind ein Gremium mit verschiedenen Listen. Was kann unternommen werden, wenn ein Teil des amtierenden Betriebsrats, sprich eine Liste Einfluss auf den Wahlvorstand nimmt um andere Listen ausschließen zu lassen. Diese Liste ist bereits vor Aushang des Wahlausschreibens während seiner BR-Zeit herum gelaufen und hat die neue Liste aufgefüllt. Dieser Liste gehört auch der Vorsitzende an, der andere Kollegen anmeckert, sie sollen ihre Listen in ihrer Freizeit erstellen. Doch dazu kommt, dass Kollegen, die bisher noch gar nicht im Betriebsrat sind keinerlei Informationen haben und bekommen über das, was in nicht all zu ferner Zukunft zu tun ist. Diese eine besagte Liste hat auch schon alles ausgefertigt in Papierform vom Wahlausschuss bekommen alle anderen bekommen auf Anfrage gesagt, sie sollen bis zum Aushang des Wahlausschreibens warten. Wann der erfolgt wird jedoch auch nicht kommuniziert, ich habe den Termin nur durch Zufall mitbekommen.
Mich ärgert besonders die Ungleichbehandlung und die Wettbewerbsverzerrung, die da durch entsteht. Mal ganz abgesehen, dass es meinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden total widerstrebt. Ich weiß nur nicht, ob es eventuell eine rechtliche Handhabe dagegen gibt. Vielleicht kennt sich da ja jemand besser aus und kann mir einen Tipp geben, wenn es eine Möglichkeit gibt, wohin ich mich wenden muss. Vielen Dank im Voraus!
Kommentar von: Adelheit – am 17. Januar 2018 um 10:13
Hallo Adelheit,
bitte stell deine Frage in unser Forum ein. Dort ist sie besser aufgehoben und andere können mitdiskutieren.
https://www.betriebsrat.de/portal/forum.html
Viele Grüße
Peter
Kommentar von: Peter – am 17. Januar 2018 um 10:19