Fachtagung AuG 2012

Seminare sind auch kurz vor der Betriebsratswahl erforderlich

Vielleicht kennen Sie die Situation: Sie möchten ein wichtiges Seminar besuchen, ihr Arbeitgeber entgegnet Ihnen aber: Keine Chance! Denn: So kurz vor dem Ende der Amtszeit sei es ja absolut nicht mehr nötig sich als Betriebsrat weiterzubilden. Und wer würde schon wissen, ob es überhaupt zu einer Wiederwahl kommt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht das allerdings ganz anders! Nach einer neueren Entscheidung vom 07.05.2008 – 7 AZR 90/07 sind auch kurz vor dem Ende der aktuellen Wahlperiode BR-Schulungen erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG:

„Der Betriebsrat kann seine gesetzlichen Aufgaben nur erfüllen, wenn bei allen seinen Mitgliedern zumindest ein Mindestmaß an Wissen über die Rechte und Pflichten einer Arbeitnehmervertretung vorhanden ist. Deshalb überwiegt regelmäßig das Interesse des Betriebsrats an der Vermittlung des erforderlichen Grundwissens das Interesse des Arbeitgebers an einer effizienten und kostengünstigen Betriebsführung.“

Thomas

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Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 13:45 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Betriebsratswahl abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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