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ver.di nimmt zum geplanten Ehrenkodex für Betriebsräte Stellung

Nur ein einziges Mal kommt im neuen Koalitionsvertrag die Sprache auf  Betriebsräte: Bei der Einführung eines sogenannten Ehrenkodex. Ganz lapidar heisst es, dass die Betriebsversammlung ein Recht erhalten soll zu erfahren, welche Aufwendungen für Betriebsräte gemacht wurden.

Die Gewerkschaft ver.di nimmt als erste große Organisation nun Stellung dazu: Sie hält einen solchen Ehrenkodex für überflüssig. Grund: Diese Aufwendungen sagen nichts über die Qualität der Betriebsratsarbeit aus. Durch eine solche “Offenlegung” solle dagegen lediglich der Eindruck erweckt werden, dass Betriebsräte ein reiner Kostenfaktor für das Unternehmen seien. Die Folge: Schwächung der Mitbestimmung!

Peter

Bewertung des Koalitionsvertrages durch den ver.di Bundesvorstand (pdf)

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Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 28. Oktober 2009 um 09:17 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Bundestagswahl 2009, Ehrenkodex abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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3 Kommentare »

  1. Ich schlage vor, dass die Betriebsversammlung das Recht erhält, die Aufwendungen für die Geschäftsleitung und deren unverhältnismäßige, vertraglich zugesicherte Absicherungen zu erfahren!!!

    Die Aufwendungen für den Betriebsrat sind wenig aussagefähig, da durch die Freistellung von BR-Mitgliedern oder Seminare etc. sehr schnell hohe Beträge entstehen.
    Wer Betriebsräte haben will, die stark sind und mit der GL auf Augenhöhe verhandeln , muss den erforderlichen Aufwand akzeptieren.
    Diese Initiative geht bestimmt von den sogenannten “Liberalen” aus und soll die Betriebsräte auf lange Sicht schwächen, da sie viel Zeit aufwenden müssten, sich ihren KollegenInnen ständig zu erklären.
    Gerald

    Kommentar: Gerald – 04. November 2009 @ 09:47

  2. Gerne würde ich diese Fragen über mich ergehen lassen, wenn die Aufwendungen für die Berater der GL im Vergleich dazu stehen.
    Die sind in der Regel mehrfach so hoch.
    Schöne Grüße Rolf

    Kommentar: rolf – 21. Dezember 2009 @ 09:08

  3. Die Gesamtaufwendungen für die GL sind im Jahresbericht nachzulesen. Es ist nur zu sinnvoll, dies auch für den BR so zu verlangen. Das die GL Alles und Jedem offen legen soll, für alles haften soll aber die BR arbeit ohne ausreichende Kontrolle und Haftung geschehen kann, ist ein absolutes Ungleichgewicht in der aktuellen Gesetzgebung. Fälle wie Karstadt und die Rolle des BR bestätigen das doch nur zu plakativ.

    Kommentar: TheC – 13. Juli 2010 @ 14:40

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