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	<title>Betriebsrat Blog &#187; Datenschutz</title>
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	<description>ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten</description>
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		<title>Die Hälfte aller Personaler suchen Bewerberinfos im Netz</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 08:02:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jedes Jahr beginnt mit vielen guten Vorsätzen. Einer davon könnte der Wechsel in einen neuen Job sein. Haben Sie schon Bewerbungen geschrieben? Dann Vorsicht! Laut einer Studie des Hightech-Verbands Bitkom verlassen sich Personaler nicht mehr nur auf Bewerbungsunterlagen. Inzwischen sucht jeder zweite von ihnen bei der Auswahl von neuen Mitarbeitern weitere biographische Daten der Bewerber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/12/Fotolia_27406179_XS_Bewerberinfo.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px;margin-bottom: 10px;float: left" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/12/Fotolia_27406179_XS_Bewerberinfo.jpg" alt="" width="120" height="120" /></a><span style="font-size: small">Jedes Jahr beginnt mit vielen guten Vorsätzen. Einer davon könnte der Wechsel in einen neuen Job sein. Haben Sie schon <strong>Bewerbungen</strong> geschrieben? Dann Vorsicht! Laut einer Studie des Hightech-Verbands <a href="http://www.bitkom.org/69866_69858.aspx" target="_blank">Bitkom </a>verlassen sich Personaler nicht mehr nur auf Bewerbungsunterlagen. Inzwischen sucht jeder zweite von ihnen bei der Auswahl von neuen Mitarbeitern weitere biographische Daten der Bewerber im Internet. Ein Fünftel der Unternehmen (21 %) recherchiert in sozialen Online-Netzwerken, die einen beruflichen Schwerpunkt haben, zum Beispiel <strong>Xing</strong> oder <strong>LinkedIn</strong>. 19 % aller Unternehmen suchen aber auch in sozialen Online-Netzwerken wie <strong>Facebook</strong> oder <strong>StudiVZ</strong>.</span></p>
<p>Rechtlich ist es laut Bitkom nach wie vor zulässig, im Internet nach Bewerbern zu suchen. Ein Gesetz der Bundesregierung zum <strong>Mitarbeiterdatenschutz</strong>, das auch diesen Punkt regeln sollte, befindet sich bereits seit längerer Zeit in parlamentarischen Beratungen.<span id="more-8907"></span> Laut Entwurf soll die Recherche über Bewerber künftig nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit <strong>eindeutig beruflichem Charakter</strong> erlaubt sein. Die Online-Suche nach Informationen mit eher privatem Charakter hätte dann zu unterbleiben. Doch eins bleibt dabei fraglich: Wie sollen die Internet-Recherchen der Personalabteilungen in der Praxis überprüft werden? Jeder sollte sich daher auch in Zukunft gut überlegen, wo er was veröffentlicht.</p>
<p>Ines H.</p>
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		<title>Abpfiff für ELENA</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 13:31:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[ELENA]]></category>

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		<description><![CDATA[Höchst umstritten war es von Anfang an: das &#8220;Datenmonster&#8221;   ELENA. Insbesondere Datenschützer und Gewerkschafter, aber auch Arbeitnehmer waren skeptisch – wohl zu Recht, wie sich jetzt herausstellt. Bereits im März 2010 hatten mehr als 22.000 Arbeitnehmer mit einer Massenklage Verfassungsbeschwerde gegen das Vorhaben der Regierung eingelegt. Gleichzeitig gab es zwei Online-Petitionen gegen ELENA. Die Befürchtung: Missbrauch sensibler Arbeitnehmer-Daten wie Informationen über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/07/iStock_000014449518XSmall.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="float: left; margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;" title="gehaltsabrfechnung" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/07/iStock_000014449518XSmall.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a><a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/elena-offnet-sich-fur-arbeitnehmervertreter/" target="_blank">Höchst umstritten </a>war es von Anfang an: das &#8220;Datenmonster&#8221;   <strong>ELENA</strong>. Insbesondere Datenschützer und Gewerkschafter, aber auch Arbeitnehmer waren skeptisch – wohl zu Recht, wie sich jetzt herausstellt.</p>
<p align="left">Bereits im März 2010 hatten mehr als 22.000 Arbeitnehmer mit einer <a href="http://www.tagesschau.de/inland/elena128.html" target="_blank">Massenklage</a><strong> Verfassungsbeschwerde </strong>gegen das Vorhaben der Regierung eingelegt. Gleichzeitig gab es zwei <a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-01/elena-petitionen" target="_blank">Online-Petitionen </a>gegen ELENA. Die Befürchtung: Missbrauch sensibler Arbeitnehmer-Daten wie Informationen über Kündigungsgründe, Fehlzeiten oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Nun haben die beiden zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Arbeit ELENA wieder <a href="http://www.betriebsrat.de/portal/themen/sz/elena-verfahren-gescheitert.html" target="_blank">eingestellt</a>.<span id="more-6542"></span></p>
<p align="left">Technische Gründe – so heißt es in der gemeinsamen <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=424742.html" target="_blank">Presseerklärung</a> – sind der Grund für das schnelle Ende.  <em>Die für die Gewährleistung der Sicherheit zwingend notwendige elektronische Signatur sei noch nicht weit genug verbreitet. </em><strong>Also doch: mangelnde Sicherheit! </strong>Oder stecken hinter der Entscheidung vielmehr die <strong>hohen Bürokratiekosten und komplexen Verwaltungsabläufe</strong>?</p>
<p align="left">Die Entscheidung ist zwar erst einmal ein Grund zur Freude. Auch verspricht die Bundesregierung, die bisherig erhobenen Daten unverzüglich zu löschen. <strong>Aber können Datenschützer und Arbeitnehmer wirklich aufatmen?</strong> Nun ja &#8211; das Thema ist noch nicht ganz vom Tisch. Unklar ist, wie es mit dem Meldesystem jetzt weitergeht. Die technischen Gegebenheiten bestehen weiterhin und die beabsichtigten Änderungen müssen erst noch durch den Bundestag. Außerdem will das Bundesarbeitsministerium das Vorhaben noch nicht endgültig beerdigen. <em>Es werde ein Konzept erarbeitet, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene </em><em>Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden könne. </em>Es wird sich also erst noch zeigen, welche &#8220;Verschlimmbesserung&#8221; uns blüht.</p>
<p align="left">Susanne</p>
<p align="left">Bildquelle: © GRAZVYDAS &#8211; istockphoto.com</p>
<p align="left"><strong> </strong></p>
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		<title>Düsseldorfer Köbes heimlich beim Ausschank gefilmt &#8211; Kündigung ist unwirksam</title>
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		<pubDate>Fri, 27 May 2011 05:25:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitnehmerüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutzgesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Videoüberwachung von Arbeitnehmern entwickelt sich zum Dauerbrenner der letzten Jahre, ob sie nun verdeckt stattfindet oder ob ganz offen gefilmt wird. Das Arbeitsgericht Düsseldorf musste sich nun mit folgendem Fall befassen: Ein Brauhaus hatte zwei seiner Schankkellner (sog. Köbes) im Verdacht, beim Ausschank zu schummeln und falsch abzurechnen. Daraufhin wurde eine heimliche Videoaufannahme erstellt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Videoüberwachung von Arbeitnehmern</strong> entwickelt sich zum Dauerbrenner der letzten Jahre, ob sie nun verdeckt stattfindet oder ob ganz offen gefilmt wird. Das Arbeitsgericht Düsseldorf musste sich nun mit folgendem Fall befassen: Ein <strong>Brauhaus </strong>hatte zwei seiner <strong>Schankkellner </strong>(sog. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6bes" target="_blank">Köbes</a>) im Verdacht, beim Ausschank zu schummeln und falsch abzurechnen. Daraufhin wurde eine <strong>heimliche Videoaufannahme</strong> erstellt, die dem Arbeitgeber offenbar Grund genug lieferte, die fristlose Kündigung auszusprechen. Einer der beiden Arbeitnehmer war <strong>Betriebsratsmitglied</strong>, in diesem Fall sollte vor Gericht die Ersetzung der fehlenden Zustimmung des Betriebsratsgremiums zur Kündigung erreicht werden.</p>
<p>Der Arbeitgeber machte die Rechnung jedoch ohne die Richter: Diese lehnten es ab, den vorgelegten Videobeweis zu verwerten und wiesen die Anträge ab. Der Grund: Die Videoüberwachung war unzulässig. Denn: Nicht jeder <span id="more-5933"></span>pauschale Verdacht, hier etwa  auf &#8220;<strong>Unterschlagung von Getränken</strong>&#8220;, würde gleich eine heimliche Überwachung rechtfertigen, so das Gericht. Da müsste schon mehr sein, etwa tatsächlich nachprüfbare Anhaltspunkte sowie ein ganz konkreter Tatverdacht. Dann könnte eine solche heimliche Überwachung auch rechtmäßig sein (Arbeitsgericht Düsseldorf, Verfahren 11 Ca 7326/10 und 9 BV 183/10, Link zur Pressemeldung als<a href="http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/941_33_11.pdf" target="_blank"> pdf-Datei</a>).</p>
<p>Was wir uns in Zusammenhang mit den ganzen Überwachungsfällen fragen: Wann kommt endlich die lang angekündigte gesetzliche Regelung? Das geplante <strong>Beschäftigtendatenschutzgesetz </strong>soll in Zukunft erheblich mehr Klarheit schaffen, auch gerade bei solchen Überwachungsfällen. Aber fast nirgendwo wird im Gesetzgebungsverfahren derzeit so gestritten, wie hier. Ganze fünf Gesetzesentwürfe und Anträge stehen derzeit im Raum. Im Innenausschuss des deutschen Bundestages fand nun am <strong>23.05.2011 eine Expertenanhörung</strong> statt. <a href="http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/deutschland/gesetze/deutscher-bundestag240511.html" target="_blank">Recht weit scheint man nicht gekommen zu sein</a>, viele Fragen sind nach wie vor offen genauso wie der spätere Inhalt und der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes.</p>
<p><strong>Betriebsräte</strong> die sich für die Materie interessieren, sollten ein Seminar zum Thema &#8220;Neue Regeln im Beschäftigtendatenschutz&#8221; besuchen. Hier wird<strong> präzise erläutert</strong>, wie die Rechtslage aktuell ist und wie sie sich in Zukunft darstellen könnte. Zumal das ja noch längern dauern könnte mit der Gesetzesfindung : <a href="http://www.ifb.de/betriebsrat/seminare/thema/besserer-schutz-vor-unerlaubter-Ueberwachung:-das-neue-beschaeftigtendatenschutzgesetz-*-572.html" target="_blank">Link zur Seminarseite</a></p>
<p>Einen <strong>guten rechtlichen Überblick</strong> über den aktuellen Stand erhält man hier: <a href="http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_16992.htm" target="_blank">Link zum AuS-Portal</a></p>
<p>Peter</p>
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		<title>Betriebsrat stolpert bei Facebook</title>
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		<pubDate>Wed, 25 May 2011 13:26:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige unbedachte Äußerungen im sozialen Netzwerk Facebook haben dem Betriebsratsvorsitzenden der Tageszeitung &#8220;Frankfurter Rundschau&#8221; sein Amt gekostet. Darüber berichtet Spiegel Online. Im Zusammenhang mit verlagsinternen Auseinandersetzungen und den aktuell laufenden Tarifverhandlungen für Drucker und Redakteure soll der frühere Vorsitzende einige streikbrechende Kollegen mit derben Begriffen beschimpft haben &#8211; nicht direkt, sondern über Facebook. Seine Kommentare [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige <strong>unbedachte Äußerungen im sozialen Netzwerk Facebook</strong> haben dem <strong>Betriebsratsvorsitzenden </strong>der Tageszeitung &#8220;<strong>Frankfurter Rundschau</strong>&#8221; sein Amt gekostet. Darüber berichtet <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,764788,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a>. Im Zusammenhang mit verlagsinternen Auseinandersetzungen und den aktuell laufenden Tarifverhandlungen für Drucker und Redakteure soll der frühere Vorsitzende einige <strong>streikbrechende Kollegen</strong> mit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wichser" target="_blank">derben Begriffen</a> beschimpft haben &#8211; nicht direkt, sondern über Facebook. Seine Kommentare hat er dann wohl relativ schnell wieder gelöscht, jedoch nicht schnell genug: Denn <span id="more-5917"></span>auf Facebook verbreitet sich alles <strong>ziemlich rasant</strong>. Das Ende der Geschichte: Rücktritt vom Amt!</p>
<p>Immer wieder gilt: <strong>Vorsicht mit Äußerungen in sozialen Netzwerken!</strong> Wir haben im Betriebsrat Blog schon öfter über das Thema geschrieben und dringend geraten, im Zweifel &#8220;<a href="http://blog.betriebsrat.de/allgemein/in-sozialen-netzwerken-wie-twitter-und-co-besser-die-klappe-uber-die-arbeit-halten/" target="_blank">besser mal die Klappe zu halten</a>&#8220;. Was einem<strong> im Überschwang der Gefühle</strong> vielleicht mal herausrutscht, das kann man schon kurze Zeit danach bedauern. Fand so eine Äußerung dann im persönlichen Gespräch statt, könnte man sich zumindest entschuldigen und im Idealfall ist die Sache aus der Welt. Im Internet geht das dummerweise nicht: Man kann nur sehr schwer kontrollieren, wer was wo gerade liest. <strong>Das eigentlich Fiese</strong> ist: Das Netz vergißt so gut wie nichts! Wer heute Beiträge in irgendwelchen Foren schreibt, der kann sich sicher sein, dass man diese geistigen Ergüsse über Suchmaschinen auch in 20 Jahren noch finden kann. Das ist doch alles ein alter Hut? Ist es nicht, wie man sieht. Der Spruch &#8220;<strong>Wer schreibt, der bleibt</strong>&#8221; erhält in diesem Fall eine seltsame gegenteilige Wendung.</p>
<p>Peter</p>
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		<title>Nächstes Schrittchen beim Beschäftigtendatenschutz</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/nachstes-schrittchen-beim-beschaftigtendatenschutz/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 May 2011 14:43:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[DGB]]></category>
		<category><![CDATA[Hans-Peter Uhl]]></category>
		<category><![CDATA[Martina Perreng]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Schaar]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Wedde]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfgang Bosbach]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes geht in die nächste Runde: Am 23.05.2011 findet im Innenausschuss des Deutschen Bundestages unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach eine öffentliche Anhörung statt. Acht Sachverständige sind eingeladen, sich zu allen bisher vorgelegten Entwürfen und Anträgen zu äußern. Zuletzt verschärfte sich der Ton in der öffentlichen Diskussion: Der Bundesbeauftragte für den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes geht in die nächste Runde: Am <strong>23.05.2011 findet im Innenausschuss</strong> des Deutschen Bundestages unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34437111_kw20_pa_inneres/" target="_blank">eine öffentliche Anhörung statt</a>. Acht Sachverständige sind eingeladen, sich zu allen bisher vorgelegten Entwürfen und Anträgen zu äußern. <strong>Zuletzt verschärfte sich der Ton</strong> in der öffentlichen Diskussion: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, <a href="http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5iJkV4BO528FTM0MtsDoRJwJmIWOg?docId=CNG.a79f6c7271bb9d580f8f867d7da98274.761" target="_blank">kritisierte</a>, dass bei dem Thema von der Regierung viel angekündigt, aber bislang fast nichts auf den Weg gebracht wurde. Vom Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl wurde ihm daraufhin <a href="http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&amp;atype=ksArtikel&amp;aid=1302585634323&amp;openMenu=1013016724320&amp;calledPageId=1013016724320&amp;listid=1018881578370" target="_blank">empfohlen</a>, den <strong>Mund zu halten</strong>. Und kürzlich kam der DGB mit der <a href="http://www.dgb.de/themen/++co++e64161ca-64f6-11e0-77ab-00188b4dc422" target="_blank">Meldung</a> heraus, dass Betriebsräte großer Unternehmen einen kompletten Stop des neuen Gesetzes fordern würden. Der Grund: Mit den neuen Regeln würde es keinen verbesserten Datenschutz, sondern nur <span id="more-5855"></span>noch<strong> mehr Überwachung der Arbeitnehme</strong>r geben. Die Gewerkschaft selbst <a href="http://www.dgb.de/themen/++co++3763ae0e-3843-11e0-4adc-00188b4dc422" target="_blank">lehnt den Entwurf übrigens auch ab</a>.</p>
<p>Mit von der Partie bei der Anhörung werden unter anderem <strong>Martina Perreng</strong> vom DGB sowie <strong>Professor Dr. Peter Wedde</strong> von der Uni Frankfurt sein.</p>
<p>Hier eine <strong>Übersicht </strong>aller aktuellen Entwürfe und Anträge mit Links zum Herunterladen:</p>
<ul>
<li>Gesetzentwurf der Bundesregierung (<a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/042/1704230.pdf" target="_blank">pdf-download</a>)</li>
<li>Gesetzentwurf der SPD (<a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/000/1700069.pdf" target="_blank">pdf-download</a>)</li>
<li>Antrag der Linken (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700779.pdf" target="_blank">pdf-download</a>)</li>
<li>Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704853.pdf" target="_blank">pdf-download</a>)</li>
<li>weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700121.pdf" target="_blank">pdf-download</a>)</li>
</ul>
<p><strong>Speziell für Betriebsräte</strong> gibt es Seminare zum Thema &#8220;Neue Regeln im Beschäftigtendatenschutz&#8221;: <a href="http://www.ifb.de/betriebsrat/seminare/thema/besserer-schutz-vor-unerlaubter-Ueberwachung:-das-neue-beschaeftigtendatenschutzgesetz-*-572.html" target="_blank">Link zur Seminarseite</a></p>
<p>Peter</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Seminartipp für Betriebsräte: Besserer Schutz vor unerlaubter Überwachung</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/seminare/seminartipp-fur-betriebsrate-besserer-schutz-vor-unerlaubter-uberwachung/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 May 2011 09:57:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Seminare]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
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		<category><![CDATA[Kai Stumper]]></category>
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		<description><![CDATA[Das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz wird kommen! Trotz aller Proteste und scharfen Kritik ist sein Inkraftttreten wohl nur eine Frage der Zeit. Derzeit ist Sommer 2011 als Termin anvisiert. Betriebsräte müssen sich gut darauf vorbereiten und sollten sich schnell informieren: Denn im Zusammenhang mit einer möglichen Überwachung von Arbeitnehmern gibt es sehr viele Streitpunkte. Top-Thema ist dabei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das neue <strong>Beschäftigtendatenschutzgesetz </strong>wird kommen! Trotz aller <a href="http://www.dgb.de/themen/++co++e64161ca-64f6-11e0-77ab-00188b4dc422" target="_blank">Proteste</a> und <strong>scharfen</strong> <a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/betriebs-und-personalrate-fordern-stoppt-das-beschaftigtendatenschutzgesetz/" target="_blank">Kritik</a> ist sein Inkraftttreten wohl nur eine Frage der Zeit. Derzeit ist <strong>Sommer 2011</strong> als Termin anvisiert. Betriebsräte müssen sich gut darauf vorbereiten und sollten sich schnell informieren: Denn im Zusammenhang mit einer möglichen <strong>Überwachung von Arbeitnehmern</strong> gibt es sehr <strong>viele Streitpunkte</strong>.<strong> Top-Thema</strong> ist dabei sicher die <strong>Videoüberwachung</strong>, aber auch die Auswertung von Mitarbeiterdaten, Einstellungsuntersuchungen,<strong> Recherche bei Facebook und Xing</strong>, die Privatnutzung von Internet am Arbeitsplatz und damit verbundene Probleme haben es zum Teil ganz schön in sich.<strong> Zentrales Thema für die Mitbestimmung</strong>: Wie werden sich die neuen Regelungen im Datenschutzrecht auf <strong>die Arbeit des Betriebsrats</strong> auswirken? <span id="more-5798"></span>Jede Menge Fragen, über die wohl nur die wenigsten derzeit richtig Bescheid wissen.</p>
<p><strong>Dr. Kai Stumper</strong> ist Rechtsanwalt, Datenschutzexperte und berät seit vielen Jahren Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter. Stumper referiert auf dem neuen ifb-Seminar zum Thema &#8220;Beschäftigtendatenschutz&#8221;. Er meint:<em> &#8220;Die neuen Gesetze sind<strong> unter politischem Druck</strong> entstanden. Das hat Vor- und Nachteile. Einerseits ist endlich etwas geschehen. Andererseits ist manches überflüssig oder schränkt sogar die Bewegungsfreiheit des Betriebsrats ein.&#8221;</em> Der Experte hält es deshalb für umso wichtiger, dass gerade Betriebsräte sich jetzt genauestens informieren. Nur so können sie sicher wissen, ob<strong> bestehende Betriebsvereinbarungen überarbeitet</strong> werden müssen bzw. was bei einem Neuabschluss unbedingt zu beachten ist.</p>
<p>Das <strong>Tagesseminar des ifb</strong> wird <strong>ab Juni</strong> unter anderem in Berlin, Hamburg, München sowie in drei weiteren Großstädten angeboten. Mehr Infos gibt es hier: <a href="http://www.ifb.de/betriebsrat/seminare/thema/besserer-schutz-vor-unerlaubter-Ueberwachung:-das-neue-beschaeftigtendatenschutzgesetz-*-572.html" target="_blank">Link zur Seminarseite</a></p>
<p>Peter</p>
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		<title>Betriebs- und Personalräte fordern: Stoppt das Beschäftigtendatenschutzgesetz!</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 07:41:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[DGB]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Während die einen in Sachen Beschäftigtendatenschutzgesetz „mehr Tempo“ verlangen, protestieren die anderen heftig gegen die geplanten Regelungen. Wie der DGB berichtet, fordern Betriebs- und Personalräte großer Unternehmen: Weg mit Vorschriften, die den Grundrechtsschutz für die Arbeitnehmer verschlechtern, anstatt ihn zu stärken. Ihrer Meinung nach wird Folge der Verabschiedung des Gesetzes kein verbesserter Datenschutz im Arbeitsverhältnis, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div>Während die einen in Sachen Beschäftigtendatenschutzgesetz „<a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/mehr-tempo-beim-arbeitnehmerdatenschutz-mund-halten/#more-5563" target="_blank">mehr Tempo</a>“ verlangen,   protestieren die anderen heftig gegen die geplanten Regelungen. Wie der<a href="http://www.dgb.de/themen/++co++e64161ca-64f6-11e0-77ab-00188b4dc422" target="_blank"> DGB berichtet</a>, fordern Betriebs- und Personalräte großer Unternehmen: Weg mit Vorschriften, die den Grundrechtsschutz für die Arbeitnehmer verschlechtern, anstatt ihn zu stärken. Ihrer Meinung nach wird Folge der Verabschiedung des Gesetzes kein verbesserter Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern letztlich mehr Überwachung durch den Arbeitgeber sein. Diesem werde der Umgang mit Mitarbeiterdaten künftig sogar erheblich erleichtert.</div>
<p><div><span style="font-size: small"><span style="font-family: Times New Roman"> </span></span></div>
<div>In ihrem Aufruf an die Parlamentarier im Deutschen Bundestag begründen die Interessenvertreter ihre Befürchtungen folgendermaßen: Der Arbeitgeber habe noch mehr Befugnisse als früher, denn er könne nun<span id="more-5732"></span></div>
<div>- sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen beschaffen,</div>
<div>- durch beliebige Eignungstests den Bewerber durchleuchten,</div>
<div>- Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen,</div>
<div>- Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras überwachen.</div>
<p><div>Darüber hinaus schaffen die neuen Regelungen laut der Gegenstimmen die Möglichkeit, auf Betriebs- und Personalräte <strong>Druck auszuüben</strong>, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Beschäftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann. Wer weiß: Haben sie vielleicht Recht mir ihrem Appell: „Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient“?</div>
<p><div>Ines</div>
<div><span style="font-family: Times New Roman;font-size: small"> </span></div>
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		<title>Mehr Tempo beim Arbeitnehmerdatenschutz? Mund halten!</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 10:04:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Hans-Peter Uhl]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Schaar]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verfahren des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes schleppt sich lasch dahin. Geplant sind diese Regelungen schon seit sehr langer Zeit, letzten Sommer gab es endlich einen Referentenentwurf, der von vielen Seiten stark kristisiert wird (mehr Infos hier). Immerhin: Ende Februar 2011 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Vielleicht besteht doch noch ein wenig Hoffnung, dass das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verfahren des <strong>neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes </strong>schleppt sich lasch dahin. Geplant sind diese Regelungen schon seit sehr langer Zeit, letzten Sommer gab es endlich einen Referentenentwurf, der von vielen Seiten stark kristisiert wird (<a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/wie-geht-es-weiter-beim-neuen-beschaftigtendatenschutzgesetz/" target="_blank">mehr Infos hier</a>). Immerhin: Ende Februar 2011 fand die<a href="http://www.bundestag.de/dasparlament/2011/09/Innenpolitik/33589402.html" target="_blank"> erste Lesung im Bundestag</a> statt. Vielleicht besteht doch noch ein wenig Hoffnung, dass das Gesetz in diesem Jahr in Kraft tritt?</p>
<p>Da stellt sich nur die Frage: Mit welchem Inhalt? Hier ist überhaupt noch nichts in trockenen Tüchern. Eine der geplanten Regelungen wurde kürzlich vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz,<strong> Peter Schaar</strong> stark kritisiert. <span id="more-5563"></span>Anläßlich der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes 2009/2010 <a href="http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5iJkV4BO528FTM0MtsDoRJwJmIWOg?docId=CNG.a79f6c7271bb9d580f8f867d7da98274.761" target="_blank">wurde er recht deutlich</a>: &#8220;<em>Viele Verbesserungen sind angekündigt worden, aber wenig ist auf den Weg gebracht und nichts ist abgeschlossen worden</em>&#8220;, so seine Kritik. Er erwarte vom Bundestag, &#8220;<em>dass hier Tempo gemacht wird</em>&#8220;.  Beim geplanten <strong>Arbeitnehmer-Datenschutz seien Nachbesserungen unbedingt nötig</strong>. Denn: &#8220;<em>Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf verbiete zwar die heimliche Videoüberwachung, lasse aber eine Ausweitung der offenen Überwachung zu</em>.&#8221;</p>
<p>Die Reaktion kam prompt! Hans-Peter Uhl, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion laut <a href="http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&amp;atype=ksArtikel&amp;aid=1302585634323&amp;openMenu=1013016724320&amp;calledPageId=1013016724320&amp;listid=1018881578370" target="_blank">Mitteldeutscher Zeitung</a>: &#8220;<em>Der soll sich mal nicht so <strong>aufmandeln</strong>. Still sein!</em><strong><em> Mund halten</em>!</strong>&#8221;</p>
<p>Geht&#8217;s eigentlich noch? Das ist mal wieder ein wunderbares Beispiel für den weiteren<strong> Verfall der guten Sitten und Manieren</strong> im öffentlichen und im politischen Leben. <strong>Der Mann sollte sich schämen!</strong></p>
<p>Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zum <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/052/1705200.pdf" target="_blank">Download </a>(pdf-Datei, 2,5 MB)</p>
<p>Peter</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Arbeitsrecht: Mitarbeiterfoto auf der Homepage ist auch nach Kündigung okay</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Apr 2011 06:51:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Beendigung des Arbeitsverhältnisses]]></category>
		<category><![CDATA[Einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Fotos]]></category>
		<category><![CDATA[Homepage]]></category>
		<category><![CDATA[Internetauftritt]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Arbeitgeber darf Fotos seiner Mitarbeiter auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf seiner Homepage zeigen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10). Das war passiert: Ein Arbeitnehmer hatte sich fotografieren lassen und war damit einverstanden, dass die Bilder für diverse Zwecke verwendet wurden. Dementsprechend wurden die Fotos verwendet – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Arbeitgeber darf Fotos seiner Mitarbeiter auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf seiner Homepage zeigen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (<a href="http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/048C87D4E18EB149C12577A5006CC249/$file/U_3Sa72-10_23-06-2010.pdf" target="_blank">Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10</a>).</p>
<p>Das war passiert: Ein Arbeitnehmer hatte sich fotografieren lassen und war damit <strong>einverstanden</strong>, dass die Bilder für diverse Zwecke verwendet wurden. Dementsprechend wurden die Fotos verwendet – allerdings auch, nachdem der Mitarbeiter das Unternehmen bereits verlassen hatte.  Er verlangte daher <strong>Schadenersatz</strong>.</p>
<p>Die Gerichte wiesen die Klage ab. Begründung: Wenn ein Arbeitnehmer erlaubt, ein für diesen Zweck aufgenommenes Bild seiner Person beispielsweise auf der Website des Betriebes zu veröffentlichen, <strong>erlöscht diese Erlaubnis nicht automatisch</strong>, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Zwar dürfen solche Fotos nur mit <strong>Einwilligung </strong>des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Aber: <span id="more-5466"></span>Wenn eine solche Einwilligung erteilt und nicht <strong>ausdrücklich widerrufen </strong>worden ist, darf der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses davon ausgehen, dass das Einverständnis mit der Veröffentlichung fortbesteht.</p>
<p>Ines</p>
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		<title>Datenschutz: Kündigung wegen Nutzung fremder Passwörter</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/datenschutz-kundigung-wegen-nutzung-fremder-passworter/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Feb 2011 08:56:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Passwort]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nutzung eines fremden Passworts kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Landesarbeitsgericht München (AZ.: 11 Sa 1066/08). Ein Mitarbeiter beschaffte sich zur Erledigung einer Arbeitsaufgabe das Passwort eines Kollegen, weil er selbst nur beschränkte Zugriffsrechte besaß. So konnte er sich Zugang zum SAP-Datensystem verschaffen und unerlaubt Lese- und Schreibrechte nutzen. Als der Arbeitgeber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Nutzung eines fremden Passworts kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Landesarbeitsgericht München (AZ.: <a href="http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/neue/20642/index.html" target="_blank">11 Sa 1066/08).</a></p>
<p>Ein Mitarbeiter beschaffte sich zur Erledigung einer Arbeitsaufgabe das <strong>Passwort eines Kollegen</strong>, weil er selbst nur beschränkte <strong>Zugriffsrechte</strong> besaß. So konnte er sich Zugang zum SAP-Datensystem verschaffen und unerlaubt Lese- und Schreibrechte nutzen. Als der Arbeitgeber davon erfuhr kündigte er dem Mitarbeiter fristlos.</p>
<p>Zu Recht, so das Landesarbeitsgericht München. Denn: Auch wenn der Arbeitnehmer nur auf ein fremdes Passwort zurückgriff, um eine Arbeitsanweisung zu erfüllen, hat er durch sein Handeln das <strong>berechtigte Interesse des Arbeitgebers an beschränkten Zugriffsrechten</strong> ignoriert und<span id="more-4895"></span> gegen bestehende <strong>Sicherheitsvorgaben</strong> verstoßen. Zudem hat er auch noch den Kollegen, dem das Passwort gehörte, in ein falsches Licht gerückt, da der Eindruck erweckt wurde, dieser habe unerlaubte Datenveränderungen vorgenommen. Im Ergebnis war dadurch laut Urteil das arbeitsvertragliche <strong>Vertrauensverhältnis zerstört</strong> und eine weitere <strong>Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar</strong>.</p>
<p>Ines</p>
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