Ein Arbeitgeber darf nicht völlig frei über die Verlängerung einer Elternzeit entscheiden. Er muss vielmehr zwischen seinen und den Interessen des Arbeitnehmers abwägen, den Entschluss also nach “billigem Ermessen” treffen, so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.10.2011 (Az.: 9 AZR 315/10).
Im Gegensatz zur Vorinstanz gaben die Richter in Erfurt damit einer fünffachen Mutter recht, die nach einer einjährigen Elternzeit aufgrund ihres Gesundheitszustandes um Verlängerung der Elternzeit gebeten hatte. Der Arbeitgeber war der Bitte nicht nachgekommen. Stattdessen (weiterlesen …)
Wie die „Welt“ berichtet hat Deutschland mittlerweile die niedrigste Geburtenrate in der gesamten EU. Und dieser Trend verfestigt sich immer mehr, denn auch im vergangenen Jahr 2010 kamen wiederum deutlich weniger Kinder zur Welt als im Vorjahr 2009. In Ostdeutschland fällt der Geburtenrückgang noch deutlich stärker aus als im Westen. Allein der Ausbau der Betreuungsplätze und das Elterngeld führen also nicht zu höheren Geburtenraten.
Inzwischen sind nur noch 16,5% der Einwohner Deutschlands jünger als 18 Jahre. In Frankreich liegt die Quote bei über 22%. Auf Dauer wird die Einwohnerzahl Deutschlands deutlich schrumpfen. Der demografische Wandel hat natürlich auch für die Arbeitswelt und die Sozialsysteme Konsequenzen: Der (weiterlesen …)
Vor einem Jahr gab es für viele Männer in diesem Land stillen Grund zur Freude: Familienministerin Kristina Schröder verkündete, dass mittlerweile rund 20 Prozent der Väter die sog. Partnermonate bei der Elternzeit in Anspruch nehmen würden. Und, jetzt kommt’s: Männer, die sich um die Erziehung ihrer Kinder in diesem frühen Stadium kümmern wollten, würden nicht mehr unter gesellschaftlichem Weichei-Verdacht stehen. Deswegen wolle man das Elterngeld auch weiterentwickeln: Die “Vätermonate” sollen von zwei auf vier verdoppelt werden. So ähnlich stand es auch im Koalitionsvertrag von 2009. Guter Plan!
Diese Pläne sind jetzt leider vom Tisch oder etwas glitschiger ausgedrückt, (weiterlesen …)
Seit Januar 2007 gibt es in Deutschland das Elterngeld. Dieses soll den tatsächlichen Einkommenswegfall nach der Geburt eines Kindes auffangen. Als Entgeltersatzleistung wird es maximal bis zu 14 Monate lang gezahlt. In der Höhe orientiert es sich am monatlich durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erhalten hat, mindestens jedoch 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Soweit der grobe Rahmen.
Der Name Entgeltersatzleistung sagt es bereits: Der Zweck ist, dass Einkommen ausgeglichen wird. Was aber versteht man unter Einkommen? Lohnersatzleistungen sind es jedenfalls nicht. Darunter fallen zum Beispiel das Streikgeld, das Krankengeld und die Sozialhilfe. Beantragt also jemand Elterngeld und hat diese Person im Berechnungszeitraum eine derartige Entgeltersatzleistung bezogen, dann fällt dies bei der Berechnung unter den Tisch. Das für den Antragsteller unschöne Ergebnis lautet: Sein Elterngeld fällt geringer aus. Kann man ungerecht finden, (weiterlesen …)
Wie zu jedem Jahreswechsel, hat sich auch am 1.1.2011 im Arbeits- und Sozialrecht wieder vieles geändert. Hier ein Überblick:
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent. Bei einem Einkommen von 2.500 Euro pro Monat, bedeutet das eine Steigerung um 2,50 Euro für den Beschäftigten.
Beitragsbemessungsgrenze
Darunter versteht man die Grenze, bis zu der (weiterlesen …)
Das sog. Sparpaket der Bundesregierung wurde trotz massivster Proteste vom Bundestag beschlossen und tritt zum 01.01.2011 in Kraft. Familien, die bisher Elterngeld bekommen und gleichzeitig Hartz IV-Leistungen beziehen, erhalten das Elterngeld ab dem 1. Januar nicht mehr ausbezahlt, sondern mit anderen Leistungen verrechnet. Dies wird vom neuen Haushaltsbegleitgesetz bestimmt, welches das Elterngeld als Einkommen wertet. Wer sich bislang für die Option entschieden hat, sein Elterngeld nur zur Hälfte, dafür aber über einen doppelt so langen Zeitraum auszahlen zu lassen, erleidet dann erhebliche Nachteile. Rechnerisch könnten dabei sogar Einbußen bis zu 1.800 Euro entstehen.
Mehrere Sozial- und Wohlfahrtsverbände, darunter auch der Paritätische, raten Betroffenen deswegen, die Verlängerungsoption beim Bezug zu widerrufen. Diese Möglichkeit ist vom Gesetz vorgesehen. Noch ausstehende Zahlungen würden dann (weiterlesen …)
Die schwarz-gelbe Koalition will das Elterngeld für Reiche streichen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Wer ein jährliches Einkommen von mehr als 250 000 Euro hat und entsprechende Reichensteuer zahlt, wird die Zulage nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses demnächst nicht mehr bekommen. Nach Schätzungen des Familienministeriums betrifft das aber lediglich 2200 Eltern. Hier wird der Staat insgesamt 3,8 Millionen Euro im Jahr sparen. Das sei „minimal“, so die Süddeutsche.
Damit sich die Sparmaßnahme dennoch lohnt, geht die Regierung noch anderen an den Kragen: Im Zusammenhang mit dem geplanten Sparpaket taucht die Meldung auf, dass auch Langzeitarbeitslose kein Elterngeld mehr erhalten sollen. (weiterlesen …)
Manches geht dann wohl doch nicht: Im sog. Sparpaket der Bundesregierung war vorgesehen, das Elterngeld für Hartz IV-Empfänger abzuschaffen. Seit einiger Zeit wird deswegen darüber diskutiert und gestritten. Nun trat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder auf den Plan und stoppte das Ansinnen. Na ja, sie stoppte es zumindest teilweise. Was manche nicht wissen: Als Hartz IV-Empfänger muss man nicht automatisch auch arbeitslos sein. So gab es im Jahr 2009 etwa 1.325.000 (!) beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen so geringen Lohn erhalten, dass sie gezwungen waren, sog. Aufstockerleistungen im Rahmen von Hartz IV in Anspruch zu nehmen. Diese Gruppe will Frau Schröder nun aus dem Sparpaket herausnehmen. Der Bild am Sonntag sagte sie: “Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, muss dafür auch Elterngeld erhalten. Wir dürfen nicht die Väter und Mütter bestrafen, die nicht von Hartz IV leben wollen, deshalb jeden Tag arbeiten gehen, aber insgesamt zu wenig verdienen.”
Nein, Frau Schröder, denn das wäre dann ja auch irgendwie doppelt. Im Grunde sagen Sie es selbst: Erst wird man bestraft von (weiterlesen …)
Schon dramatisch, wie sich das mit dem Elterngeld entwickelt. Nach seiner Einführung im Jahr 2007 durch die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen waren sich viele Menschen darüber einig, dass das eine wirklich gelungene Sache sei. Damals vor gerade mal drei Jahren schien die Welt noch halbwegs in Ordnung. Dann aber kam die Wirtschaftskrise und als späte Reaktion vor kurzem das sog. Sparpaket der Bundesregierung. Und plötzlich wurde der Rückwärtsgang eingelegt. Frau von der Leyen, mittlerweile ministeriell aufgestiegen (darf man das so sagen?) wird voller Verblüffung mitansehen, wie ihr Lieblingsprojekt unter der Ägide von Nachfolgerin Kristina Schröder Stück für Stück demontiert wird.
Sehr viel Geld soll von den einzelnen Ministerien aufgrund des Sparpaketes in den nächsten Jahren eingespart werden. Frau von der Leyen weiß das besser als jede/r andere, plant sie doch selbst erhebliche Einschnitte im Bereich des Arbeitsmarktes, über die wir hier schon ausführlich berichtet haben. Den Frauen in der Regierung scheint jemand bei dieser ganzen Sparorgie aber den schwarzen Peter (weiterlesen …)
Väter sollen zukünftig einen längeren Anteil der Elternzeit in Anspruch nehmen können. Die neue Bundesfamilienministerin Kristina Köhler, CDU, kündigte im Familienausschuss des Bundestags an, die sog. Partnermonate ab dem Jahr 2011 von derzeit zwei auf vier Monate auszuweiten. Mittlerweile würden 20 Prozent der Väter diese Partnermonate in Anspruch nehmen. Männer würden somit nicht mehr unter einem Weichei-Verdacht stehen, wenn sie sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern wollen, so die Ministerin.
Auch beim Bezug des Elterngeldes sind Erleichterungen geplant. Die Ministern kündigte weiterhin an, das Teilelterngeld für diejenigen Mütter und Väter auszubauen, die neben Teilzeitarbeit parallel Elterngeld beziehen wollen.
Link: Informationen zur Elternzeit auf der Webseite “Familien-Wegweiser” des Bundesfamilienministeriums
Download: Offizielle Broschüre “Elterngeld und Elternzeit” (pdf)
Peter
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