Es kommt nicht oft vor, aber manchmal schäme ich mich für meinen eigenen Berufsstand. Ausgerechnet eine Anwaltskanzlei kam auf die glorreiche Idee, eine neue Mitarbeiterin vertraglich zu verpflichten, im Krankheitsfall ausschließlich zu einem bestimmten Arzt zu gehen. Wie wenn das nicht genug wäre, sollte die Rechtsanwaltsgehilfin den Arzt natürlich auch gleich noch von der Schweigepflicht entbinden. Ansonsten würde der Lohn während der Krankschreibung nicht weitergezahlt.
Einen Arzt nicht des eigenen Vertrauens, dazu noch die generelle Einsicht in die Krankenakte: Das ging auch den Frankfurter Richtern deutlich zu weit! (weiterlesen …)
13 (!) befristete Arbeitsverträge in Folge über einen Zeitraum von elf Jahren – dies bewog eine Kölner Justizangestellte auf Festanstellung zu klagen. Bei einer derartigen Frequenz von Arbeitsverträgen könne nicht mehr von einem vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften ausgegangen werden. Alle Verträge wurden zur Vertretung unbefristet eingestellter Angestellter geschlossen, die sich vorübergehend - beispielsweise wegen Elternzeit – hatten beurlauben lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah darin jedoch noch keinen grundsätzlichen Missbrauch und äußerte sich in der Rechtssache Kücük (Az.: C-586/10) ungewöhnlich deutlich: (weiterlesen …)
Mord am eigenen Vater auf einer beruflichen Dienstfahrt: Das ist zweifellos grausam – aber nicht in jedem Fall ein Arbeitsunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 22.11.2011 (Az.: L 2 U 5633/10) und wies damit die Klage einer Witwe auf Hinterbliebenenrente ab.
Hintergrund des tragischen Prozesses war ein Familiendrama: Der 59-jährige war vom gemeinsamen Sohn der Eheleute auf der Rückfahrt vom Steuerberater ermordet worden, zu dem der 38-jährige Arbeitslose seinen Vater begleitete. Unter Vortäuschung einer Panne hatte der Sohn seinen Vater aus dem Auto gelockt, ihm mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen und ihn dann mit Benzin übergossen und angezündet.
Daraufhin verlangte die Mutter vom Unfallversicherer eine Witwenrente, schließlich habe sich das Geschehen im Rahmen einer Tätigkeit zugetragen, die unter Unfallversicherungsschutz stehe. Das Landessozialgericht wollte den Mord jedoch nicht als Arbeitsunfall werten und (weiterlesen …)
Sein ungewöhnliches Hobby ist einem Polizisten nun arbeitsrechtlich zum Verhängnis geworden: Da er in seiner Freizeit die Partydroge “Liquid Ecstasy“ in nicht unerheblicher Menge hergestellt hatte, wurde er fristgemäß gekündigt. Und zwar wirksam, wie das LAG Berlin-Brandenburg mit einem am 07.11.2011 bekannt-gegebenen Urteil (Az: 19 Sa 1075/11) bestätigte.
Der Polizeiangestellte wurde vom Land Berlin seit 2001 als Wachpolizist im Objektschutz beschäftigt. Er versah seinen Dienst in Polizeiuniform und mit Dienstwaffe. Als die Staatsanwaltschaft gegen den Polizisten Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben hatte, kündigte ihm das Land Berlin fristgemäß. Der Polizeiangestellte, der inzwischen zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, stritt die Tat nicht ab. Die Kündigung hielt er allerdings für unberechtigt – und wehrte sich dagegen vor dem Arbeitsgericht mit dem Argument, (weiterlesen …)
Wie unangenehm: Der Verkäufer eines Elektrogroßhandels in Krefeld soll in der Damentoilette seines Betriebes heimlich eine Minikamera installiert haben. Die Folge: Sein Chef setzte ihn postwendend vor die Tür! Nun erstritt sich der Gefeuerte vor dem Krefelder Arbeitsgericht die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis (4 Ca 1456/11). Was von dem gerichtlichen Vergleich bleibt, ist ein leicht schaler Beigeschmack. Das dürfte auch der Lebensgefährtin des 33-jährigen Verkäufers so gehen – diese arbeitet nämlich auch in dem Betrieb.
Ausgangspunkt des Streites war eine Minikamera, die Mitarbeiterinnen des Betriebs in ihrem WC direkt vor der Toilettenschüssel unter dem Waschbecken entdeckt hatten. (weiterlesen …)
Ein Arbeitgeber darf nicht völlig frei über die Verlängerung einer Elternzeit entscheiden. Er muss vielmehr zwischen seinen und den Interessen des Arbeitnehmers abwägen, den Entschluss also nach “billigem Ermessen” treffen, so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.10.2011 (Az.: 9 AZR 315/10).
Im Gegensatz zur Vorinstanz gaben die Richter in Erfurt damit einer fünffachen Mutter recht, die nach einer einjährigen Elternzeit aufgrund ihres Gesundheitszustandes um Verlängerung der Elternzeit gebeten hatte. Der Arbeitgeber war der Bitte nicht nachgekommen. Stattdessen (weiterlesen …)
Nimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen – muss aber nicht, so das Ergebnis einer Kammerverhandlung am 8. Septemer 2011 vor dem Krefelder Arbeitsgericht (Az.: 1 Ca 960/11).
Was war geschehen? Der Kläger, der seit 18 Jahren bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt war, beantragte Mitte März bei seinem Vorgesetzten fünf Tage Resturlaub aus 2010 für den Zeitraum vom 31. März bis zum 6. April 2011. Der Vorgesetzte lehnte dies wegen der Langzeiterkrankung zweier Arbeitskollegen und des entsprechenden Arbeitsanfalls ab und bot an, bei der Personalabteilung wegen einer ausnahmsweisen Übertragung des Resturlaubs über den 31. März 2011 hinaus nachzufragen. Nachdem der Kläger wegen dieser Übertragung noch an weiteren drei Tagen nachgehakt hatte, teilte ihm am 30. März 2011 sein Vorgesetzter mit, dass eine Übertragung nicht in Betracht komme. Das wollte der Kläger so nicht hinnehmen und blieb in der Zeit vom 31. März bis zum 6. April 2011 eigenmächtig der Arbeit fern.
Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm fristlos wegen eigenmächtiger Selbstbeurlaubung. (weiterlesen …)
Es gibt nichts, was es nicht gibt. Da schlagen sich Politik und Arbeitsgerichte – zu Recht! – mit dem brisanten Thema Leiharbeit rum, und dann muss man lesen, dass selbst das manchen Arbeitgebern nicht reicht. Nein – die Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft m.b.H. (GHB) beschäftigt sogar Tagelöhner, um den stark schwankenden Arbeitsanfall auszugleichen. Bitte was? Richtig gehört: Tagelöhner! Dieser etwas verstaubt anmutende Begriff – eine ebenfalls schöne Bezeichnung dafür ist „unständig Beschäftigter“ – bezeichnet laut Wikipedia Arbeitnehmer, die nicht ständig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind und in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen.
Die Problematik: Seit Jahren beschäftigte die GHB unständig Beschäftigte mit der Begründung, vorübergehenden Mangel ausgleichen zu müssen. Nur: von einem vorübergehenden Mangel konnte nicht die Rede sein! (weiterlesen …)
Ca. 1,3 Millionen Arbeitnehmer verdienen ihr Geld bei der Kirche. Damit sind die Kirchen zusammen nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Wer sich allerdings bei Caritas, Diakonie & Co bewirbt, sollte nicht damit rechnen, besonders nachsichtige Arbeitgeber zu finden. Im Gegenteil: Gerade im Hinblick auf den Kündigungsschutz genießen diese Privilegien, von denen weltliche Arbeitgeber nur träumen können! Selbst ein so erfreuliches Ereignis wie eine Hochzeit kann schnell zur Kündigung führen. Der Grund: Die Kirche verlangt von ihren Mitarbeitern, dass diese die Grundsätze der christlichen Glaubens- und Sittenlehre auch im Privatleben beachten – und im kirchlichen Wertekanon sind Scheidungen und Patchworkfamilien nun einmal nicht vorgesehen.
Mit seinem gestrigen Urteil (Az.: 2 AZR 543/10) bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Sonderstatus der Kirche. Damit blieb das lang ersehnte Grundsatzurteil, das die Privilegien der Kirche im Bereich des Kündigungsschutzes beendet hätte, leider aus. Wer bei der Kirche arbeitet und einen Lebenswandel führt, der dem Arbeitgeber missfällt, riskiert auch zukünftig seinen Job. Gewisse Grenzen müssen nach Ansicht des BAG aber selbst gottergebene Chefs beachten!
Der Kläger – ein Düsseldorfer Chefarzt, dem gekündigt wurde, nachdem er ein zweites Mal standesamtlich geheiratet hatte – kann sich erst einmal freuen. (weiterlesen …)
Dass Arbeitgeber ihren ausgeschiedenen Mitarbeitern ein Zeugnis ausstellen müssen, ist allseits bekannt. Jetzt entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass die Zeugnispflicht sogar dann noch besteht, wenn der Betrieb gar nicht mehr existiert (Az.: 9 Ta 128/11). Kommt ein Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach, droht sogar ein Zwangsgeld!
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bereits vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt, dass sein Chef ihm ein Zeugnis ausstellen muss. Der Arbeitgeber weigerte sich trotzdem und argumentierte (weiterlesen …)
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