Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, sich in Betrieben oder Dienststellen um die Interessen und Belange schwerbehinderter Beschäftigter zu kümmern. Zu wählen ist sie in Betrieben, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen und/oder Personen, die diesen gleichgestellt sind, beschäftigt werden. Wählen dürfen nur diese! Gewählt werden können dagegen auch Nicht-Behinderte. Die Wahlen finden turnusmäßig alle vier Jahre statt: 2010 ist es wieder soweit! Im Oktober und November sollen die SBV-Wahlen durchgeführt werden.
Leider hat man hier immer wieder mit zwei Umständen zu kämpfen: Den zum Teil miserablen
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Bitte vormerken: 21. und 22. April 2010 in Hamburg. Warum? Weil dann und dort der erste „Tag der Schwerbehindertenvertretung“ stattfindet. Diese ifb-Fachtagung ist etwas ganz Besonderes, weil sie speziell auf die Arbeit und Bedürfnisse der SchwerbehindertenvertreterInnen zugeschnitten ist. Für SBV’ler als Einzelkämpfer bietet sich zudem die seltene Gelegenheit zum praxisnahen Erfahrungsaustausch mit vielen Gleichgesinnten. Nicht ohne Grund lautet das Motto der Veranstaltung „Einen Schritt weiter kommen“.
Freuen Sie sich auf diese Themen:
· Moderne Arbeitswelt und Leistungsdruck: Neue Herausforderungen für die SBV!
· Krankendaten und Behinderung: Wie viel darf der Chef wissen?
· Gleichgewicht finden: So bekommen Sie SBV und Job unter einen Hut!
· Sichtweisen korrigieren: Schwerbehindert heißt nicht leistungsschwach!
· Verantwortungsvoll beraten: So entkommen Sie der Helferfalle!
· Souverän und selbstbewusst: Erfolgsstrategien für die SBV!
· Wichtiger denn je: Arbeitsplätze für Schwerbehinderte langfristig sichern!
· Auf dem Prüfstand: Was bringt BEM wirklich?
· Irrglaube Kostenfaktor: Investitionen in die Gesundheit lohnen sich doch!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite http://www.sbv2010.ifb.de/
Wir freuen uns auf Sie!
Thomas

Der Sommer ist heiß, Deutschland ist heiß auf Fußball und die heiße Phase der Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung rückt näher und näher (vom 1. Oktober bis 30. November finden wieder die regelmäßigen Wahlen statt!).
Diese Wahlen sind zur Zeit auch ein heißes Thema an unserer Hotline (dem “heißen Draht”, um im Thema zu bleiben). Heiß begehrt sind vor allem Antworten auf zwei Fragen:
- Kann auch ein Mitglied des Betriebsrats zum Schwerbehindertenvertreter gewählt werden?
- Muss ein Schwerbehindertenvertreter selbst (schwer)behindert sein?
Die Antwort lautet Ja und Nein. Das heißt, gewählt werden können auch Betriebsräte und weder Schwerbehinderung, noch Behinderung oder Gleichstellung sind Voraussetzungen für die Wählbarkeit.
Haben Sie sich schon Gedanken über die anstehende Wahl zur Schwerbehindertenvertretung gemacht und sich über die Voraussetzungen und den Ablauf informiert? Das sollten Sie auf jeden Fall, denn nicht immer gilt der Spruch: “Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.”
Conny




