Nun also doch kein Chaos an deutschen Flughäfen: Der für heute von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) geplante Streik der Fluglotsen wurde im allerletzten Moment gestoppt. Mitten in der Nacht hatte die Deutsche Flugsicherung (DFS) den Schlichter angerufen, kurz nachdem die Arbeitsgerichte den Streik in zwei Instanzen für rechtmäßig erklärt hatten. Es war bereits der zweite Streikversuch der Fluglotsen. Erst vergangene Woche waren sie mit ihren Plänen gescheitert, da das Arbeitsgericht Frankfurt eine ihrer Forderungen für rechtswidrig erklärte. Mit angepassten Forderungen gingen sie erneut auf Konfrontationskurs – und siegten vor Gericht. „Im Sinne der betroffenen Fluggesellschaften und der Passagiere ist die Schlichtung daher das einzige Mittel, um die GdF wieder an den Verhandlungstisch zu bewegen.“, so die DFS in ihrer Pressemitteilung.
Tausende Flüge und hunderttausende Passagiere wären von dem Streik betroffen gewesen. Mit der Anrufung des Schlichters gilt nun die sogenannte Friedenspflicht. (weiterlesen …)
Das werden sich viele Pendler gedacht haben, als sie erfuhren, dass heute Morgen von sechs bis acht Uhr die Lokomotivführer Gewerkschaft GDL zum Streik aufgerufen hat. Und tatsächlich folgten viele Lokführer dem Ruf ihrer Gewerkschaft: 80 Prozent der Züge sind bundesweit ausgefallen oder waren massiv verspätet.
Glück haben dabei noch diejenigen gehabt, die auf ein anderes Gefährt ausweichen konnten. Pech hingegen diejenigen, die bei bitterer Kälte frierend am Bahngleis stehen mussten, um auf ihren verspäteten Zug zu warten. Die Solidarität mit den streikenden Eisenbahnern wächst dabei nicht gerade.
Aber worum geht es bei dem Streik überhaupt? (weiterlesen …)
Laut eines Berichts von Spiegel Online hat Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, jüngst gefordert, auch in Deutschland den politischen Streik zuzulassen. Bei solchen geht es nicht um den Abschluss eines Tarifvertrags, sondern darum, die Regierung unter Druck zu setzen. Was bei uns illegal ist, ist in einigen Nachbarländern gängige Praxis, man erinnere sich an den kürzlich in Frankreich abgehaltenen Streik gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Dort ist politischer Streik vollkommen akzeptiert als Mittel politischer Meinungsäußerung. In Deutschland ist der politische Streik dagegen verboten und zwar schon seit (weiterlesen …)
Nicht ganz unwahrscheinlich. Denn: Zur Wiesn droht ein U-Bahn-Streik, berichtet der Münchner Merkur. Damit droht die Gewerkschaft GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer), nachdem sie die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt hatte. Jetzt bereitet sie sich auf unbefristete Streiks vor. Zwar planen sie „am Anfang kein Riesenchaos, sondern haben ein abgestuftes Streik-Szenario“. Nichts desto trotz könnte das am Ende auch das Oktoberfest treffen, das am 18. September beginnt, sollten sich die Tarifparteien bis dahin nicht einigen.
„Wir wollen nicht Fahrgäste und Touristen ärgern“ – sondern die Arbeitgeber, (weiterlesen …)
Eine ungewohnte Allianz formt sich gegen die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zusammen: „DGB und BDA Hand in Hand.“
Das BAG hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass der Grundsatz der „Tarifeinheit“ nicht mehr länger gelten soll. Dieser hatte bisher immer dazu geführt, dass in einem Betrieb allein der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gilt, der die meisten Arbeitnehmer angehören. So sollte einer Versplitterung der tariflichen Regelungen innerhalb eines Betriebes entgegengewirkt werden.
Mit der BAG-Entscheidung ist dies nun anders: Danach können nun auch die Tarifverträge von kleineren Gewerkschaften, denen (weiterlesen …)
Als “kollektiven Unsinn” hat die Berliner “taz” das Ganze betitelt: Flashmob-Aktionen der Gewerkschaften! Vor kurzem haben wir in diesem Artikel ausführlich darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht gewerkschaftlich organisierte Flashmobs zugelassen hat. Nun haben die Richter ihre schriftliche Begründung nachgereicht:
Danach sind solche Aktionen im Arbeitskampf nur zulässig, wenn die das Spektakel veranstaltende Gewerkschaft als hinter der Sache steckend identifizierbar ist. Die Teilnehmer müssten sich also entsprechend kleiden, durch Westen oder Anstecker zu erkennen geben oder auch Flugblätter verteilen. Der attackierte Arbeitgeber soll erkennen können, dass hier nicht wilde Kräfte roh walten, sondern der Arbeitskampfgegner dahinter steckt. Dadurch würde er in die Lage versetzt, Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, wie etwa Hausverbote erteilen oder die kurzfristige Betriebsschließung anzuordnen.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) hat nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. HDE-Sprecher Heribert Jöris meinte gegenüber der Financial Times Deutschland: (weiterlesen …)
Im September 2009 urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) positiv über die Rechtmäßigkeit streikbegleitender „Flashmob“-Aktionen. Die Reaktionen auf die Entscheidung waren enorm. Manche sprachen von einem der bedeutendsten Urteile der letzten Zeit, andere kritisierten die Richter dagegen auf das Heftigste. Unser Blog-Beitrag erläutert das Phänomen der „Flashmobs“ und erklärt, um was es in dem Verfahren vor dem BAG ging und welche Auswirkungen das Urteil für die Zukunft haben könnte.
Flashmob heisst wörtlich streng übersetzt „beweglicher Blitz“ oder auch „Blitz-Pöbel“ Das Internet-Lexikon wikipedia erklärt, dass man darunter einen kurzen und scheinbar spontanen Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen bezeichnet, bei denen sich die Teilnehmer üblicherweise persönlich nicht kennen, ungewöhnliche Dinge tun, um im Anschluss sofort wieder zu verschwinden.
Klingt komisch, und sieht auch oft so aus. Zum Teil entstehen bei Flashmobs richtig kuriose, komische und manchmal auch befremdliche Situationen: So trafen sich im April 2009 mehrere tausend Menschen (weiterlesen …)
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