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	<title>Betriebsrat Blog &#187; Streikrecht</title>
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	<description>ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten</description>
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		<title>Das große Zittern hat ein Ende</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 09:23:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nun also doch kein Chaos an deutschen Flughäfen: Der für heute von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) geplante Streik der Fluglotsen wurde im allerletzten Moment gestoppt. Mitten in der Nacht hatte die Deutsche Flugsicherung (DFS) den Schlichter angerufen, kurz nachdem die Arbeitsgerichte den Streik in zwei Instanzen für rechtmäßig erklärt hatten. Es war bereits der zweite Streikversuch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/08/Fotolia_33239040_XS.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="float: left; margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;" title="Fluglotse bei der Arbeit" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/08/Fotolia_33239040_XS.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Nun also doch kein Chaos an deutschen Flughäfen: Der für heute von der <strong><a href="http://www.gdf.de/front_content.php?idcat=25" target="_blank">Gewerkschaft der Flugsicherung </a>(GdF)</strong> geplante <strong>Streik der Fluglotsen wurde im allerletzten Moment gestoppt</strong>. Mitten in der Nacht hatte die <strong><a href="http://www.dfs.de/dfs/internet_2008/portal/deutsch/start/index.html" target="_blank">Deutsche Flugsicherung</a> (DFS)</strong> den Schlichter angerufen, kurz nachdem die Arbeitsgerichte den Streik in zwei Instanzen für rechtmäßig erklärt hatten. Es war bereits der zweite Streikversuch der Fluglotsen. Erst vergangene Woche waren sie mit ihren Plänen gescheitert, da das Arbeitsgericht Frankfurt eine ihrer Forderungen für rechtswidrig erklärte. Mit angepassten Forderungen gingen sie erneut auf Konfrontationskurs &#8211; und siegten vor Gericht. „Im Sinne der betroffenen Fluggesellschaften und der Passagiere ist die Schlichtung daher das einzige Mittel, um die GdF wieder an den Verhandlungstisch zu bewegen.“, so die DFS in ihrer <a href="http://www.dfs.de/dfs/internet_2008/module/presse/deutsch/presse/presseinformation/2011/dfs_ruft_im_tarifkonflikt_mit_der_gdf_die_schlichtung_an_9_8/index.html" target="_blank">Pressemitteilung</a>.</p>
<p>Tausende Flüge und hunderttausende Passagiere wären von dem Streik betroffen gewesen. Mit der Anrufung des Schlichters gilt nun die sogenannte <strong><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Friedenspflicht" target="_blank">Friedenspflicht</a></strong>.<span id="more-6937"></span> Die GdF darf demnach in den nächsten vier Wochen die Arbeit nicht niederlegen. Urlauber können wieder aufatmen &#8211; zumindest die Ferienzeit ist gerettet!</p>
<p><strong>Ohne Fluglotsen bleibt jede Maschine am Boden</strong>. Aufgrund ihrer strategisch wichtigen Position haben sie eine deutlich größere Verhandlungsmacht in Tarifgesprächen als andere Berufsgruppen. Im Gegensatz zu ihren Kollegen im europäischen Ausland verzichteten die GdF-Mitglieder in der Vergangenheit jedoch auf Streiks, konnten sie doch auch ohne Arbeitsniederlegung <strong>satte Konditionen</strong> aushandeln. Jetzt habe es nach Angaben der GdF aber keine Alternative mehr zu einem Streik gegeben.</p>
<p>Nicht nur die Urlauber waren entsetzt. Auch der <strong>Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF)</strong> reagierte mit <a href="http://www.bdf.aero/themen/pressemitteilungen.php" target="_blank">Unverständnis </a>auf die erneute Streikandrohung der Fluglotsen und fordert die Fluglotsen-Gewerkschaft auf, unverzüglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Kritisiert wurde insbesondere, dass es der Gewerkschaft nicht nur um mehr Lohn gehe, sondern dass diese versuche, in unternehmerische Entscheidungen einzugreifen.</p>
<p>Kritik an den Streikplänen äußerte in den vergangenen Tagen auch <a href="http://www.peter-ramsauer.de/" target="_blank">Bundesverkehrsminister Ramsauer</a>: Er habe wie die Urlauber „kein Verständnis für Streiks in der Ferienzeit“. Fluglotsen verdienten bereits <strong>um die 120.000 Euro im Jahr bei 25 Stunden Wochenarbeitszeit und bei 40 bis 50 Urlaubs- und Kurtagen</strong>. „Das müssen sie den Familien, die sich ihren Urlaub mühsam zusammengespart haben und dann womöglich wegen eines Streiks am Flughafen festsitzen, erst mal erklären“, so der Bundesverkehrsminister gegenüber dem Nachrichtenmagazin &#8220;<a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,778717,00.html" target="_blank">Spiegel</a>&#8220;.</p>
<p>Ohne die &#8211; zweifellos hohe &#8211; <strong>Bedeutung der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifautonomie" target="_blank">Tarifautonomie</a></strong> schmälern zu wollen, stellt sich an dieser Stelle doch die Frage, ob das Vorgehen der Gewerkschaft strategisch klug war. Die Tatsache, dass Einzelinteressen ohne Rücksicht auf Verluste über alles gestellt werden, erhöht in der Öffentlichkeit nicht gerade das <strong>Verständnis für Arbeitskampfmaßnahmen</strong>. Und diese bittere Pille müssen jetzt leider all diejenigen schlucken, die sich für das &#8220;große Ganze&#8221; einsetzen.</p>
<p>Susanne</p>
<p>&nbsp;</p>
<pre>Bildquelle: © Ben Burger - fotolia.com</pre>
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		<title>Bahnstreik,&#8230;. na toll!</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 14:51:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das werden sich viele Pendler gedacht haben, als sie erfuhren, dass heute Morgen von sechs bis acht Uhr die Lokomotivführer Gewerkschaft GDL zum Streik aufgerufen hat. Und tatsächlich folgten viele Lokführer dem Ruf ihrer Gewerkschaft: 80 Prozent der Züge sind bundesweit ausgefallen oder waren massiv verspätet. Glück haben dabei noch diejenigen gehabt, die auf ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das werden sich viele Pendler gedacht haben, als sie erfuhren, <a href="http://www.gdl.de/" target="_blank">dass heute Morgen von sechs bis acht Uhr die Lokomotivführer Gewerkschaft GDL zum Streik aufgerufen hat</a>. Und tatsächlich folgten viele Lokführer dem Ruf ihrer Gewerkschaft: <strong>80 Prozent der Züge sind bundesweit ausgefallen oder waren massiv verspätet.</strong></p>
<p>Glück haben dabei noch diejenigen gehabt, die auf ein anderes Gefährt ausweichen konnten. Pech hingegen diejenigen, die bei bitterer Kälte frierend am Bahngleis stehen mussten, um auf ihren verspäteten Zug zu warten. <strong>Die Solidarität mit den streikenden Eisenbahnern wächst dabei nicht gerade</strong>.</p>
<p>Aber worum geht es bei dem Streik überhaupt?<span id="more-5106"></span> Mit dem Ausstand ihrer Lokführer will die GDL <strong>einen Tarifvertrag für das gesamte Lokpersonal </strong>erzwingen, der nicht nur für die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bahn" target="_blank">Deutsche Bahn</a> (DB), sondern für die gesamte Branche gilt. Damit soll ein <strong>einheitliches Mindesteinkommen auf dem Niveau des Marktführers DB erreicht</strong> werden. Bei der DB fordert die GDL fünf Prozent mehr Lohn. Zu den Kernforderungen im Flächentarifvertrag gehören auch eine Absicherung <strong>bei unverschuldetem Verlust der Fahrdiensttauglichkeit</strong>, beispielsweise nach Suiziden, und einheitliche Qualifizierungsstandards.</p>
<p>Thomas</p>
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		<title>Spritmangel gegen Regierungspläne – Generalstreik in Deutschland?</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 10:31:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Renate</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Laut eines Berichts von Spiegel Online hat Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, jüngst gefordert, auch in Deutschland den politischen Streik zuzulassen. Bei solchen geht es nicht um den Abschluss eines Tarifvertrags, sondern darum, die Regierung unter Druck zu setzen. Was bei uns illegal ist, ist in einigen Nachbarländern gängige Praxis, man erinnere sich an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut eines Berichts von <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,727644,00.html" target="_blank">Spiegel Online</a> hat <strong>Frank Bsirske</strong>, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, jüngst gefordert, auch in Deutschland den politischen Streik zuzulassen. Bei solchen geht es nicht um den Abschluss eines Tarifvertrags, sondern darum, die Regierung unter Druck zu setzen. Was bei uns <strong>illegal</strong> ist, ist in einigen Nachbarländern gängige Praxis, man erinnere sich an den kürzlich in Frankreich abgehaltenen Streik gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Dort ist politischer Streik vollkommen akzeptiert als Mittel politischer Meinungsäußerung. In Deutschland ist der politische Streik dagegen <strong>verboten</strong> und zwar schon seit <span id="more-3863"></span>den 50er Jahren. „Heutzutage ist die Situation aber eine völlig andere,“ so Bsirske.</p>
<p>Politischer Streik in Deutschland – ist das eigentlich denkbar? Es scheint sich ja momentan was zu tun im ansonsten eher <strong>protestfaulen deutschen Gemüt</strong>, ich sage nur Castortransport und Stuttgart 21. Doch eine kollektive Arbeitsniederlegung ist noch einmal etwas anderes. Direkt Betroffener eines Streiks ist der jeweilige Arbeitgeber, denn er muss die Folgen tragen. Ist das denn also überhaupt ein „faires“ Mittel als Protest gegen Politik? Andererseits: <strong>Wirkliche Druckmittel haben wir nicht.</strong> Klar können wir alle vier Jahre wählen gehen und das darf man auch nicht unterschätzen, aber trotzdem: Konkreten Projekten der Regierung haben wir nichts entgegenzusetzen, außer Demonstrationen und Leserbriefen. Tatsächlich haben Arbeitnehmer <strong>kein effektiveres Mittel als eine kollektive Arbeitsniederlegung</strong>, um Druck auf die Politik auszuüben. Auch andere Gewerkschaftler sind der Ansicht, dass ein Arbeitgeber es hinnehmen müsse, wenn Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit Gebrauch von ihrem <strong>Grundrecht auf Meinungsäußerung</strong> machen, <a href="http://www.vsp-vernetzt.de/soz/040305.htm" target="_blank">so etwa Detlef Hensche</a>, ehemaliger Vorsitzender der IG Medien, bereits 2004. Damit kann man ein Land schon mal ein paar Tage lahm legen – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, wie französische Tankstellenbetreiber bewiesen haben.</p>
<p>Renate</p>
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		<title>Stell dir vor es wäre Wiesn und keiner käme hin&#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 09:01:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nicht ganz unwahrscheinlich. Denn: Zur Wiesn droht ein U-Bahn-Streik, berichtet der Münchner Merkur. Damit droht die Gewerkschaft GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer), nachdem sie die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt hatte. Jetzt bereitet sie sich auf unbefristete Streiks vor. Zwar planen sie „am Anfang kein Riesenchaos, sondern haben ein abgestuftes Streik-Szenario“. Nichts desto trotz könnte das am [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht ganz unwahrscheinlich. Denn: <strong>Zur Wiesn droht ein U-Bahn-Streik</strong>, <a href="http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/wiesn-droht-u-bahn-streik-894689.html" target="_blank">berichtet der Münchner Merkur</a>. Damit droht die <a href="http://www.gdl.de/" target="_blank">Gewerkschaft GDL </a>(Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer), nachdem sie die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt hatte. Jetzt bereitet sie sich auf unbefristete Streiks vor. Zwar planen sie „<em>am Anfang kein Riesenchaos, sondern haben ein abgestuftes Streik-Szenario</em>“. Nichts desto trotz könnte das am Ende auch das <a href="http://www.oktoberfest.de/de" target="_blank">Oktoberfest </a>treffen, das am 18. September beginnt, sollten sich die Tarifparteien bis dahin nicht einigen.</p>
<p>„<em>Wir wollen nicht Fahrgäste und Touristen ärgern</em>“ &#8211; sondern die Arbeitgeber, <span id="more-3345"></span>so äußerte sich Willi Russ, der für den Dachverband <a href="http://www.tarifunion.dbb.de/" target="_blank">dbb Tarifunion </a>die Tarifverhandlungen in Bayern verantwortet. Stimmen der Stadtwerke München bezeichnen laut dem Zeitungsbericht diese Aussagen als „<em>netten Scherz</em>“ und stellen es sich schwierig vor, einen solchen Arbeitskampf zu führen, der die Fahrgäste nicht verärgert. Immerhin werden dieses Jahr etwas mehr als die üblichen rund sechs Millionen Besucher auf dem Oktoberfest erwartet. Wenn dann an einem Wiesn Samstag zig U-Bahn-Fahrer streiken&#8230;..da kann einem ein fröhliches „<strong>O zapft is</strong>“ schon mal im Halse stecken bleiben.</p>
<p>Herbert König, Chef der Münchner Verkehrsgesellschaft <a href="http://www.mvg-mobil.de/" target="_blank">(MVG), </a>warnt seine Belegschaft davor, &#8220;<em>die Fahrgäste massiv gegen sich aufzubringen</em>.“ Da bekommt der fromme Wunsch: „<strong><em>Auf eine friedliche Wiesn“</em></strong> plötzlich eine ganz andere Bedeutung.</p>
<p>Ines</p>
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		<title>Aufhebung der Tarifeinheit schweißt Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammen</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/aufhebung-der-tarifeinheit-schweist-gewerkschaften-und-arbeitgeber-zusammen/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 09:54:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine ungewohnte Allianz formt sich gegen die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zusammen: „DGB und BDA Hand in Hand.“ Das BAG hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass der Grundsatz der „Tarifeinheit“ nicht mehr länger gelten soll. Dieser hatte bisher immer dazu geführt, dass in einem Betrieb allein der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gilt, der die meisten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine ungewohnte Allianz formt sich gegen die jüngste <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;nr=14424&amp;pos=1&amp;anz=47" target="_blank">Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts </a>zusammen: „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Gewerkschaftsbund" target="_blank">DGB </a>und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesvereinigung_der_Deutschen_Arbeitgeberverb%C3%A4nde" target="_blank">BDA </a>Hand in Hand.“</p>
<p>Das BAG hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass der Grundsatz der „<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifeinheit" target="_blank">Tarifeinheit</a>“ nicht mehr länger gelten soll. Dieser hatte bisher immer dazu geführt, dass in einem Betrieb allein der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gilt, der die meisten Arbeitnehmer angehören. So sollte einer Versplitterung der tariflichen Regelungen innerhalb eines Betriebes entgegengewirkt werden.</p>
<p>Mit der BAG-Entscheidung ist dies nun anders: Danach können nun auch die Tarifverträge von kleineren Gewerkschaften, denen <span id="more-2574"></span>nur wenige Arbeitnehmer eines Betriebs angehören, neben dem Tarifvertrag, den eine große Gewerkschaft abgeschlossen hat, gelten. Die kleinen Gewerkschaften gewinnen damit an Macht, während die großen Gewerkschaften deutlich geschwächt werden. Von einer „Zersplitterung der Gewerkschaftslandschaft“ ist die Rede.</p>
<p>Aber warum wenden sich denn die Arbeitgeber gegen die Aufhebung der Tarifeinheit? Ihnen müsste es doch gefallen, wenn die Gewerkschaftsseite geschwächt wird. Ganz einfach: Die mit den großen Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge bieten den Arbeitgebern nun nicht mehr den Schutz vor Arbeitskämpfen. Denn wenn nun konkurrierende Gewerkschaften jederzeit zum Streik aufrufen können, geht ein entscheidender Vorteil des bisher praktizierten Miteinanders und der gegenseitigen Verlässlichkeit verloren. Diese Unsicherheit gefällt den Arbeitgebern nicht.</p>
<p>Auch für die Arbeitnehmer kann die BAG-Entscheidung negative Folgen haben. Es besteht die Gefahr, dass kleine „Pseudogewerkschaften“ Tarifverträge mit Dumpinglöhnen mit den Arbeitgebern vereinbaren. Angesichts dieser negativen Auswirkungen plant die Bundesregierung ein <a href="http://www.tagesschau.de/wirtschaft/tarifeinheit108.html" target="_blank">Gesetz</a>, dass den Grundsatz der Tarifeinheit sichern soll. Gegebenenfalls muss dazu sogar das <a href="http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/0,2828,702517,00.html" target="_blank">Grundgesetz geändert </a>werden.</p>
<p>Thomas</p>
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		<title>Arbeitgeber ziehen wegen Flashmob vor das Verfassungsgericht</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/arbeitgeber-ziehen-wegen-flashmob-vor-das-verfassungsgericht/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Dec 2009 12:12:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Als &#8220;kollektiven Unsinn&#8221; hat die Berliner &#8220;taz&#8221; das Ganze betitelt: Flashmob-Aktionen der Gewerkschaften! Vor kurzem haben wir in diesem Artikel ausführlich darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht gewerkschaftlich organisierte Flashmobs zugelassen hat. Nun haben die Richter ihre schriftliche Begründung nachgereicht: Danach sind solche Aktionen im Arbeitskampf nur zulässig, wenn die das Spektakel veranstaltende Gewerkschaft als hinter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als &#8220;kollektiven Unsinn&#8221; <a href="http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/kommentarseite/1/kollektiver-unsinn-als-streikmittel/kommentare/1/1/" target="_blank">hat die Berliner &#8220;taz&#8221; das Ganze betitelt</a>: Flashmob-Aktionen der Gewerkschaften! Vor kurzem haben wir <a href="http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/das-flashmob-urteil-des-bundesarbeitsgerichts/" target="_blank">in diesem Artikel </a>ausführlich darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht gewerkschaftlich organisierte Flashmobs zugelassen hat. Nun haben die Richter ihre schriftliche Begründung nachgereicht:</p>
<p>Danach sind solche Aktionen im Arbeitskampf nur zulässig, wenn die das Spektakel veranstaltende Gewerkschaft als hinter der Sache steckend identifizierbar ist. Die Teilnehmer müssten sich also entsprechend kleiden, durch Westen oder Anstecker zu erkennen geben oder auch Flugblätter verteilen. Der attackierte Arbeitgeber soll erkennen können, dass hier nicht wilde Kräfte roh walten, sondern der Arbeitskampfgegner dahinter steckt. Dadurch würde er in die Lage versetzt, <strong>Abwehrmaßnahmen zu ergreifen</strong>, wie etwa Hausverbote erteilen oder die kurzfristige Betriebsschließung anzuordnen.</p>
<p>Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) hat nun eine <strong>Klage vor dem Bundesverfassungsgericht</strong> angekündigt. <a href="http://www.ftd.de/unternehmen/handel-dienstleister/:neue-form-des-arbeitskampfs-einzelhandel-klagt-gegen-flashmobs/50053742.html" target="_blank">HDE-Sprecher Heribert Jöris meinte gegenüber der Financial Times Deutschland</a>:<span id="more-1013"></span> &#8220;Die Flashmobs sind de facto Betriebsbesetzungen und Blockaden. <strong>Das Grundgesetz schützt diese Form von Aktionen nicht</strong>.&#8221;</p>
<p>Mal davon abgesehen <strong>düfte das Thema &#8220;flashmob&#8221; sowieso durch sein</strong>: Denn wenn sich Gewerkschaftler durch ver.di-Westen oder ähnliches sofort zu erkennen geben müssen, dann werden sie im Ladengeschäft nicht viele Schritte machen können, bis sie das erste Hausverbot kassieren. Und damit ist die Aktion beendet, denn wer dann noch bleibt, der begeht einen strafrechtlich verfolgbaren <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html" target="_blank">Hausfriedensbruch</a>. Somit dürfte auch weiterhin Kreativität in der Auswahl der Mittel gefragt sein, das Stehenlassen vollgepackter Einkaufswägen in den Gängen fällt sicher nicht mehr darunter. Mal schauen was das Bundesverfassungsgericht, irgendwann einmal, dazu sagt.</p>
<p>Peter</p>
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		<title>Das Flashmob-Urteil des Bundesarbeitsgerichts</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 17:17:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Thomas Klebe]]></category>

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		<description><![CDATA[Im September 2009 urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) positiv über die Rechtmäßigkeit streikbegleitender „Flashmob“-Aktionen. Die Reaktionen auf die Entscheidung waren enorm. Manche sprachen von einem der bedeutendsten Urteile der letzten Zeit, andere kritisierten die Richter dagegen auf das Heftigste. Unser Blog-Beitrag erläutert das Phänomen der „Flashmobs“ und erklärt, um was es in dem Verfahren vor dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im September 2009 urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) positiv über die Rechtmäßigkeit <strong>streikbegleitender</strong> „<strong>Flashmob“-Aktionen</strong>. Die Reaktionen auf die Entscheidung waren enorm. Manche sprachen von einem der <strong>bedeutendsten Urteile der letzten Zeit</strong>, andere kritisierten die Richter dagegen auf das Heftigste. Unser Blog-Beitrag erläutert das Phänomen der „Flashmobs“ und erklärt, um was es in dem Verfahren vor dem BAG ging und welche Auswirkungen das Urteil für die Zukunft haben könnte.</p>
<p>Flashmob heisst wörtlich streng übersetzt „beweglicher Blitz“ oder auch „Blitz-Pöbel“ <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Flashmob" target="_blank">Das Internet-Lexikon wikipedia erklärt</a>, dass man darunter einen kurzen und scheinbar s<strong>pontanen Menschenauflauf</strong> auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen bezeichnet, bei denen sich die Teilnehmer üblicherweise persönlich nicht kennen,<strong> ungewöhnliche Dinge</strong> tun, um im Anschluss sofort wieder zu verschwinden.</p>
<p>Klingt komisch, und sieht auch oft so aus. Zum Teil entstehen bei Flashmobs richtig kuriose, komische und manchmal auch befremdliche Situationen: So trafen sich im April 2009 mehrere tausend Menschen<span id="more-787"></span>, die sich überwiegend nicht kannten, vor dem Kölner Dom, um dort auf Kommando<a href="http://de.sevenload.com/item/yt/7f1snzZLIHU" target="_blank"> eine gigantische Kissenschlacht</a> zu veranstalten. Wäre Schleswig-Holsteins Ministerpräsident <a href="http://www.peter-harry.de/" target="_blank">Peter Harry Carstensen</a> vor Ort gewesen, hätte er den Anwesenden wahrscheinlich ein brummiges „<a href="http://www.abendzeitung.de/politik/149385" target="_blank">Ihr habt Sie doch nicht mehr alle</a>“ an den Kopf geworfen. Und auch so mancher Leser mag sich an dieser Stelle denken: <strong>Was für ein Quatsch! </strong>Aber: Flashmobs scheinen sich in immer mehr Bereichen zu einer ernsthaften neuen Form der Protestaktion zu entwickeln.</p>
<p>An dieser Stelle kommen nun die Gewerkschaften und der Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht ins Spiel: Im Jahr 2007 kämpfte ver.di im Berliner Einzelhandel monatelang erfolglos um höhere Löhne für die dort Beschäftigten. Der Einsatz von Streikbrechern auf Arbeitgeberseite führte jedoch dazu, dass alle Aktionen ins Leere liefen. Angeblich musste nicht eine einzige Filiale geschlossen werden, nicht einmal vorübergehend. Im Dezember 2007 versuchte man es deshalb mit einem Flashmob. Auf den Internetseiten der Gewerkschaft wurde folgender Text veröffentlicht: „Gib uns deine Handy-Nummer und dann lass uns zu dem per SMS gesendeten Zeitpunkt zusammen in einer bestreikten Filiale, in der Streikbrecher arbeiten, gezielt einkaufen gehen.&#8221;</p>
<p>Die Folge dieses Aufrufes war, dass sich rund 40 Menschen auf Kommando spontan in einer solchen Filiale trafen, Einkaufswägen bis an den Rand voll beluden und dann überall in den Gängen stehenließen oder sich mit  unzähligen Billigartikeln im Wert von wenigen Cent an den Kassen anstellten. Eine Teilnehmerin die ihren Wagen mit solchen Artikeln im Wert von 372 Euro beladen hatte, stellte nach kompletter Eingabe durch die Kassiererin lapidar fest, dass sie ihr Geld vergessen habe und verschwand. <strong>Nicht nett, aber effektiv!</strong></p>
<p>Die ganze Aktion dauerte nur eine Stunde, hatte jedoch ein langes und intensives juristisches Nachspiel. Dieses endete nun mit der <strong>Niederlage eines klagenden Arbeitgeberverbandes</strong> am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Vereinigung wollte den Gewerkschaften den Aufruf zu solchen flashmob-Aktionen gerichtlich mit der Begründung untersagen, dass hier ein sog. „<strong>Streikexzess</strong>“ in Gestalt einer <strong>verbotenen Betriebsblockade</strong>, eines strafbaren Hausfriedensbruchs und einer möglichen Sachbeschädigung vorläge.</p>
<p>Der Verband unterlag jedoch in der Folge sowohl erst- als auch zweitinstanzlich (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2008, Az. 34 Ca 2402/08 sowie <a href="http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Streik_Flashmob-LAG-Berlin-Brandenburg_5Sa967-08.html" target="_blank">Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.09.2008, Az. 5 Sa 967/08</a>).  Das Bundesarbeitsgericht bestätigte abschließend das Urteil des Landesarbeitsgerichts, womit ver.di über alle drei Instanzen erfolgreich blieb (<a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;sid=60922e3a7e3d6b8497c133f55cd8f72c&amp;nr=13901&amp;pos=0&amp;anz=1#druck" target="_blank">Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2009, Az. 1 AZR 972/08</a>).</p>
<p>Nach der vorliegendes Pressemitteilung des Gerichts scheint für das BAG entscheidend gewesen zu sein, dass sich der vom Flashmob betroffene <strong>Einzelhändler hätte wehren können</strong>, indem er etwa sein Hausrecht ausgeübt oder den Betrieb kurzfristig geschlossen hätte. Deswegen läge auch keine Betriebsblockade vor. <strong>Der Arbeitgeber verfüge somit über Verteidigungsmöglichkeiten,</strong> deswegen seien Flashmob-Aktionen auch nicht generell unverhältnismäßig bzw. verboten. Zwar würden solche Aktionen in den Gewerbebetrieb des Arbeitgebers eingreifen, dies könne jedoch aus Gründen des Arbeitskampfes gerechtfertigt sein und fällt unter die grundgesetzlich gewährleistete Betätigungspflicht der Gewerkschaften gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/9.html" target="_blank">Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz</a>.</p>
<p>Die Reaktionen auf dieses Urteils waren heftigst, <strong>die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) sprang im Dreieck</strong>: Durch die <a href="http://www.faz.net/s/Rub4D8A76D29ABA43699D9E59C0413A582C/Doc~E7F23BBC9BCEE46B2AF0D9A939DEDC384~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">„leichtfertige“ Entscheidung</a> des höchsten deutschen Arbeitsgerichts hätten die Gewerkschaften einen <strong>Freifahrtschein in Sachen Arbeitskampf</strong> erhalten. Das ganze Arbeitskampfrecht sei mittlerweile zu einem Rechtsgebiet verkommen, in dem Richter aller Instanzen <strong>willkürlich ihre persönlichen Ansichten </strong>durchsetzen würden. Klingt fast schon nach einer <strong>Verschwörung</strong>&#8230;</p>
<p><a href="http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/501/488894/text/3/" target="_blank">Die Süddeutsche Zeitung beurteilte die Entscheidung </a>dagegen wesentlich moderater: <strong>Sie hält es für wenig verwunderlich, dass dieses Urteil gerade im Bereich des Einzelhandels entstanden sei</strong>, an einem Ort, an dem <strong>Mitbestimmung immer noch für eine ansteckende Krankheit</strong> gehalten werde. Wenn Arbeitgeber ein Klima pflegen, in dem Arbeitnehmer lange viel erdulden müssen, brauchen sie sich auch nicht zu wundern, wenn diese zu solchen Aktionen greifen. Die SZ hält es für gut möglich, dass der Begriff Flashmob in einiger Zeit im Streikrecht so gebräuchlich sein wird, wie es der Warnstreik seit langem ist.</p>
<p>Die Zeitschrift „Mitbestimmung“ der Hans-Böckler-Stiftung sprach <a href="http://www.boeckler.de/163_99828.html" target="_blank">in ihrer November-Ausgabe</a> mit IG-Metall-Jurist Thomas Klebe (<a href="http://www.boeckler.de/pdf/magmb_2009_11_klebe.pdf" target="_blank">Interview zum Download als pdf-Datei</a>). Dieser relativierte das Urteil aus seiner Sicht: „Das Bundesarbeitsgericht hat die Zulässigkeit von Flashmobs an klare Bedingungen geknüpft. Sie müssen arbeitskampfbegleitend eingesetzt werden und verhältnismäßig sein. Flashmobs sollen Streiks nicht ersetzen, sondern unterstützen.“ Klebe weist für zukünftige Aktionen darauf hin, dass immer berücksichtigt werden müsse, dass Flashmobs <strong>nicht ausser Kontrolle </strong>geraten. Dann seien sie nämlich schnell unverhältnismäßig und somit rechtswidrig. Wären an der Aktion hier nicht 40, sondern 500 Personen beteiligt gewesen, dann wäre das Urteil vermutlich anders augefallen.</p>
<p>Gewerkschaftlich organisisierte Flashmobs werden zukünftig sicher häufiger zu sehen sein. Immer wird es sich dabei um <strong>fantasievolle und sehr öffentlichkeitswirksame Aktionen</strong> handeln. Wenn das ein Mittel sein sollte, um die <strong>angespannte Situation </strong><strong>für die Mitarbeiter </strong><strong>im Einzelhandel </strong> zu verbessern, dann ist das gut so!</p>
<p>Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde übrigens schon mal von einem Flashmob heimgesucht: <a href="http://www.youtube.com/watch?v=J_DRAIGbvUw" target="_blank">Hier ist das Video</a> zum verrückten Hamburger <strong>„Yeah Yeah Yeah“-Flashmob</strong> om September 2009, bei dem sie sich in bewundernswerter Weise nicht hat aus der Ruhe bringen lassen.</p>
<p>Peter<a href="http://www.youtube.com/watch?v=J_DRAIGbvUw"></a></p>
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