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	<title>Betriebsrat Blog</title>
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	<description>ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten</description>
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		<title>Zum Ersten…zum Zweiten…und…zum Sechsten: Fachtagung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 11:39:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Burn-out]]></category>
		<category><![CDATA[Fachtagung]]></category>
		<category><![CDATA[innere Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Psychische Belastungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer hätte das gedacht? Im Juni 2012 (27. – 29.06.) findet in Berlin zum sechsten Mal die Fachtagung „Wenn Arbeit krank macht: Burn-out, Stress und Innere Kündigung“ statt. Auf der anderen Seite: Wen wundert´s? Überbelastung, Stress und Burn-out – es nimmt kein Ende. Die Meldungen in den Medien und die Zahlen über die Summe der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ifb.de/psychische-belastungen2012-06/"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px;margin-bottom: 10px" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/05/Banner-Psyche-6.png" alt="" width="220" height="110" /></a><span style="font-size: small">Wer hätte das gedacht? Im <strong>Juni 2012 (27. – 29.06.)</strong> findet in <strong>Berlin</strong> zum sechsten Mal die<strong> Fachtagung „Wenn Arbeit krank macht: Burn-out, Stress und Innere Kündigung“</strong> statt. Auf der anderen Seite: Wen wundert´s? Überbelastung, Stress und Burn-out – es nimmt kein Ende. Die Meldungen in den <strong>Medien</strong> und die <strong>Zahlen</strong> über die Summe der <strong>Erkrankten</strong> und den <strong>volkswirtschaftlichen Schaden</strong> sprechen Bände.</span></p>
<p>Manch einer kann es schon gar nicht mehr hören. <strong>Betriebsräte</strong> gehören Gott sei Dank nicht dazu. Denn gerade sie sind in den Betrieben aufgefordert zu handeln. Ihr Interesse daran, wie man mit diesem Thema<strong> im Betrieb</strong> im Allgemeinen und <strong>mit den Betroffenen</strong> im Besonderen umgeht, ist ungebrochen stark.</p>
<p>Daher hat sich das ifb entschlossen, diese Fachtagung noch einmal anzubieten. Auch dieses Mal warten<span id="more-10178"></span> wieder <strong>spannende Vorträge, praxisnahe Workshops und vielfältige Anregungen</strong> auf alle, die bisher noch nicht dabei sein konnten. Unser Tipp: <strong>ifb-Referentin Franziska Hößler</strong> erläutert in einem kurzen <a href="http://www.ifb.de/psychische-belastungen2012-06/videos.html" target="_blank">Video</a>, warum ihrer Erfahrung nach, Burn-out ein so wichtiges Thema für den Betriebsrat ist. Anschauen lohnt sich!!</p>
<p>Wollen Sie mehr erfahren? Dann gehen Sie einfach ins Internet. Unter <a href="http://www.ifb.de/psychische-belastungen2012-06/" target="_blank">http://www.ifb.de/psychische-belastungen2012-06/</a> finden Sie alles Wissenswerte zur Fachtagung. Melden Sie sich also am besten gleich unter Telefon<strong> 0 88 41 / 61 12-440</strong> an, denn die <strong>Plätze sind begrenzt</strong>.</p>
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		<title>BGH-Urteil: Mehr Schutz vor Altersdiskriminierung</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 06:45:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichtsmassig]]></category>
		<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Entschädigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Niemand darf wegen seines Alters diskriminiert werden &#8211; auch Geschäftsführer nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom  23.04.2012 (Az.: II ZR 163/10) erstmals klarstellte. Die Richter aus Karlsruhe bestätigten damit eine Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Köln zugunsten eines ehemaligen Kölner Klinikchefs in wesentlichen Teilen. Der heute 62-jährige Kläger war 2004 mit einem auf fünf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_21858412_XS.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_21858412_XS.jpg" alt="" width="200" height="136" /></a><strong>Niemand darf wegen seines Alters diskriminiert werden</strong> &#8211; auch Geschäftsführer nicht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem <strong>Urteil vom  23.04.2012 (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;Sort=3&amp;nr=59990&amp;pos=0&amp;anz=49" target="_blank">Az.: II ZR 163/10</a>)</strong> erstmals klarstellte. Die Richter aus Karlsruhe bestätigten damit eine <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2010/18_U_196_09urteil20100729.html" target="_blank">Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Köln </a>zugunsten eines ehemaligen Kölner Klinikchefs in wesentlichen Teilen.</p>
<p>Der heute 62-jährige Kläger war 2004 mit einem auf fünf Jahre befristeten Vertrag in der Klinik eingestellt worden war. Als dieser 2009 auslief, lehnte der Aufsichtsrat eine Verlängerung des Arbeitsvertrages ab und entschied sich mehrheitlich für einen 41-jährigen Bewerber. <strong>Eigentlich kein Problem &#8211; wäre der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht in der Lokalpresse mit der Aussage zitiert worden, <span id="more-10101"></span>man habe den Kläger aus Altersgründen nicht weiter beschäftigt.</strong> Der Kläger machte im Prozess geltend, seine erneute Bestellung zum Geschäftsführer sei allein aus Altersgründen gescheitert, und machte <strong>Schadenersatz nach dem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz" target="_blank">AGG</a> </strong>geltend. Das OLG Köln sah darin ebenfalls eine <strong>Benachteiligung aus Altersgründen</strong> und sprach dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 36.600 € zu &#8211; gefordert hatte dieser 110.000 €.</p>
<p>Genau wie die Vorinstanz wertete auch der BGH den Hinweis des Aufsichtsratsvorsitzenden auf die Altersgrenze als <strong>Indiz für eine Altersdiskriminierung</strong>. Dem Kläger käme dabei die <strong>Beweislastregel</strong> aus <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html" target="_blank">§ 22 AGG </a>zugute. Solange die Klinik nicht das Gegenteil beweise, sei laut BGH von einer rechtswidrigen Benachteiligung auszugehen. Auch eine Ausnahme vom Diskriminierungsverbot läge hier nicht vor.</p>
<p>Damit hat der Kläger Anspruch auf Ersatz seines Vermögensschadens und auf Entschädigung wegen seines immateriellen Schadens. Aufgrund von Fehlern bei der Feststellung dieses Schadens hat der Senat das angefochtene Urteil teilweise aufgehoben und die Sache insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. <strong>Das OLG Köln muss nun die konkrete Höhe erneut ermitteln.</strong></p>
<p><em>Bildquelle: © Grum_l &#8211; Fotolia.com</em></p>
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		<title>Streit um Betreuungsgeld: Ziehen Arme den Kürzeren?</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 15:58:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kita]]></category>

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		<description><![CDATA[Zu diesem Thema berichtet heute u.a. die Süddeutsche Zeitung. Was steckt hinter dieser Frage? Die schwarz-gelbe Koalition will den geplanten Zuschuss von zunächst 100 Euro Betreuungsgeld in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abziehen. Der Betrag wird den Betroffenen zwar ausbezahlt, aber anschließend vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen. Wieso? Einerseits, heißt es laut Pressebericht, man könne Familien, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_6269705_XS_geldausdertascheziehen.jpg"><img class=" wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px;margin-bottom: 10px;float: left" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_6269705_XS_geldausdertascheziehen.jpg" alt="" width="150" height="200" /></a><span style="font-size: small">Zu diesem Thema berichtet heute u.a. die <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-von-schwarz-gelb-arme-gehen-beim-betreuungsgeld-leer-aus-1.1341096" target="_blank">Süddeutsche Zeitung</a>. Was steckt hinter dieser Frage? Die schwarz-gelbe Koalition will den <strong>geplanten Zuschuss</strong> von zunächst 100 Euro Betreuungsgeld<strong> in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abziehen.</strong> Der Betrag wird den Betroffenen zwar <strong>ausbezahlt</strong>, aber anschließend vom Arbeitslosengeld <strong>wieder abgezogen</strong>. Wieso? Einerseits, heißt es laut Pressebericht, man könne Familien, nur weil sie von Hartz-IV leben, das <strong>Betreuungsgeld nicht vorenthalten</strong>. Andererseits sei Hartz-IV aber eine reine „<strong>Mindestsicherung</strong>“. Wenn sich das Einkommen um 100 Euro erhöhe, müsse die Hartz-IV -Leistung zwangsläufig entsprechend sinken. Sonst, so die Befürchtungen der Kritiker, würden auch „<strong>Fehlanreize</strong>“ geschaffen. Das heißt,<span id="more-10142"></span> Eltern aus prekären Familien könnten sich <strong>wegen der Barzahlung</strong> dafür entscheiden, ihr Kind nicht in die Krippe zu geben, obwohl genau es diesen Kindern gut tun würde.</span></p>
<p>Die <strong>Opposition</strong> zeigt sich empört. <strong>SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles</strong> beispielsweise hält das Ganze laut der „<a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-04/betreuungsgeld-hartz-iv" target="_blank">Zeit</a>“ für <strong>absurd, überflüssig und ungerecht</strong>. Denn: So gehe möglicherweise eine engagierte Mutter, die arbeitslos sei, keinen Kita-Platz und deshalb schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, leer aus. Eine gut situierte Manager-Frau aber bekomme das Betreuungsgeld. Ihrer Meinung nach sollte <strong>das Geld besser in den Ausbau der Kita-Plätze</strong> gesteckt werden.</p>
<p>Das <strong>Familienministerium</strong>, das eine entsprechende Regelung im Gesetzesentwurf aufnehmen will, hat bisher die geplante Anrechnung weder bestätigt noch geleugnet. Warten wir es ab.</p>
<p>Bildquelle: © Sandor Jackal &#8211; Fotolia.com</p>
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		<title>Volksabstimmung: Schweizer sind gegen eine Verlängerung des gesetzlichen Mindesturlaubs</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 13:23:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Mindesturlaub]]></category>
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		<category><![CDATA[Volksabstimmung]]></category>

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		<description><![CDATA[Da denkt man so leichthin: „Urlaub kann man nie genug haben“. Augenscheinlich nicht so die Schweizer. Denn: Sie haben sich im Rahmen einer Volksabstimmung mit deutlicher Mehrheit (66,5 Prozent) gegen eine Verlängerung des gesetzlichen Mindesturlaubs von vier auf sechs Wochen entschieden. Dies berichtet unter anderem stern.de. Vertreter des Gewerkschaftsdachverbandes Travail Suisse, auf dessen Initiative dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_20216234_XS_Schweiz.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px;margin-bottom: 10px;float: left" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_20216234_XS_Schweiz.jpg" alt="" width="200" height="150" /></a><span style="font-size: small">Da denkt man so leichthin: „Urlaub kann man nie genug haben“. Augenscheinlich nicht so die Schweizer. Denn: Sie haben sich im Rahmen einer Volksabstimmung<strong> mit deutlicher Mehrheit (66,5 Prozent)</strong> gegen eine Verlängerung des gesetzlichen Mindesturlaubs <strong>von vier auf sechs Wochen</strong> entschieden. Dies berichtet unter anderem <a href="http://www.stern.de/politik/ausland/volksabstimmung-ueber-mindesturlaub-schweiz-entscheidet-sich-gegen-lange-ferien-1798426.html" target="_blank">stern.de</a>.</span></p>
<p>Vertreter des<strong> Gewerkschaftsdachverbandes Travail Suisse</strong>, auf dessen Initiative dieser Entscheid im März 2012 durchgeführt wurde, zeigten sich über das Ergebnis enttäuscht. Sie hatten argumentiert, Arbeitnehmer bräuchten angesichts eines <strong>gestiegenen Leistungsdrucks</strong> <strong>mehr Zeit für Erholung.</strong></p>
<p>Die <strong>Arbeitgeberseite</strong> ist dagegen erfreut. Sie hatten im Vorfeld der Abstimmung<span id="more-10092"></span> bereits zur Ablehnung der „<strong>Ferieninitiative</strong>“ aufgerufen und gewarnt: Eine Verlängerung des Mindesturlaubs würde <strong>Milliarden kosten</strong> und zur<strong> Verlagerung von Arbeitsplätzen</strong> in Euro-Länder wie Deutschland führen, wo die Lohnkosten deutlich niedriger seien. Um dies zu unterstreichen starteten sie eine millionenteuere Kampagne mit dem Kernslogan „<strong>Mehr Ferien = weniger Jobs</strong>“. Die Poster und Videos waren in der Schweiz allgegenwärtig, berichtet das <a href="http://www.abendblatt.de/politik/article2212737/Schweizer-wollen-keinen-zusaetzlichen-Urlaub-haben.html" target="_blank">Hamburger Abendblatt</a>.</p>
<p>Die Gewerkschaften kritisierten laut Pressebericht diese Kampagne als „<strong>Angstmacherei</strong>“, die offensichtlich erfolgreich war. Trotz der Niederlage ist man auf Seiten der Gewerkschaften dennoch „stolz darauf, die Frage nach der Überbelastung am Arbeitsplatz thematisiert zu haben“.</p>
<p>Bildquelle: © Felix Pergande &#8211; Fotolia.com</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Endlich da: Ausbildung zum betrieblichen Burn-out-Berater</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/ausbildung/endlich-da-ausbildung-zum-betrieblichen-burn-out-berater/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 08:40:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Burn-out]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungsreihe]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Spätsommer/Frühherbst ist es soweit: Die erste ifb-Ausbildungsreihe zum betrieblichen Burn-out-Berater startet. Um möglichst vielen Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, von diesem Angebot zu profitieren, gibt es eine Ausbildungsreihe Süd und eine Ausbildungsreihe Nord. Wie wichtig es ist, einen Ansprechpartner für diesen Bereich im Betrieb zu haben, davon können wir uns alle jeden Tag selbst überzeugen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.ifb.de/betriebsrat/seminare/rubrik/159.html#seminhalt_902"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/28218_berater_ba_345_175_Blog.png" alt="" width="220" height="110" /></a><span style="font-size: small;">Im Spätsommer/Frühherbst ist es soweit: Die<strong> erste ifb-Ausbildungsreihe zum betrieblichen Burn-out-Berater</strong> startet. Um möglichst vielen Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, von diesem Angebot zu profitieren, gibt es eine <a href="http://www.ifb.de/betriebsrat/seminare/ausbildungsreihe/ausbildung-zum-betrieblichen-burn-out-berater--57802.html" target="_blank">Ausbildungsreihe Süd </a>und eine <a href="http://www.ifb.de/betriebsrat/seminare/ausbildungsreihe/ausbildung-zum-betrieblichen-burn-out-berater--58278.html" target="_blank">Ausbildungsreihe Nord.</a></span></p>
<p>Wie wichtig es ist, einen <strong>Ansprechpartner</strong> für diesen Bereich im Betrieb zu haben, davon können wir uns alle jeden Tag selbst überzeugen. Denn: Der Job treibt immer mehr Arbeitnehmer an die Grenzen der Belastbarkeit. Inzwischen ist <strong>Burn-out für zehn Prozent aller Krankschreibungen verantwortlich</strong>. Deshalb ist es höchste Zeit, etwas dagegen zu unternehmen. Ein interner Ansprechpartner ist für den Betrieb jedoch nur dann sinnvoll, wenn<span id="more-10073"></span> er <strong>den aktuellen Anforderungen der Tätigkeit entsprechend qualifiziert</strong> ist. Hierfür bietet das <a href="http://www.ifb.de/betriebsrat" target="_blank">ifb</a> diese Ausbildungsreihe an. Die Ausbildung zum Burn-out-Berater macht die Teilnehmer nicht zu einem Therapeuten, aber zu einem echten Experten und wichtigen Ansprechpartner, der Warnhinweise erkennt, das Thema konstruktiv im Betrieb angeht und Betroffene unterstützt.</p>
<p>Die Ausbildungsreihe richtet sich in erster Linie an <strong>betriebliche Interessenvertreter</strong>, die erfahrungsgemäß immer wieder erste Anlaufstelle für Burn-out-Fragen sind. Aber auch Mitarbeiter, die aus anderen Gründen bereits Ansprechpartner für diese Thematik sind, sind herzlich willkommen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne beim ifb an Ines Heinsius unter 08841-6112-26.</p>
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		</item>
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		<title>Ablehnung wegen „fehlender Kommunikationsstärke“ kann ein Indiz für Diskriminierung sein</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/ablehnung-wegen-%e2%80%9efehlender-kommunikationsstarke-kann-ein-indiz-fur-diskriminierung-sein/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 11:55:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichtsmassig]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
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		<description><![CDATA[Bewirbt sich ein sprachbehinderter, stotternder Bewerber auf eine Stelle, darf er nicht wegen „fehlender Kommunikationsstärke“ abgelehnt werden. Dies kann die Vermutung rechtfertigen, dass eine Benachteiligung wegen der Behinderung vorliegt und einen Entschädigungsanspruch begründen, so die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln in einem Beschluss vom 2. Januar 2012 (Az: 9 Ta 272/11). In dem Fall sprachen die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_10015" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/iStock_000003455183XSmall.jpg"><img class=" wp-image-10015 " title="Confidential" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/iStock_000003455183XSmall-300x199.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a><p class="wp-caption-text">Stefan Redel – iStockphoto.com</p></div>
<p>Bewirbt sich ein sprachbehinderter, stotternder Bewerber auf eine Stelle, darf er nicht wegen <strong>„fehlender Kommunikationsstärke“</strong> abgelehnt werden. Dies kann die Vermutung rechtfertigen, dass eine <strong>Benachteiligung wegen der Behinderung</strong> vorliegt und einen Entschädigungsanspruch begründen, so die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln in einem Beschluss vom 2. Januar 2012 <strong>(Az: <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2012/9_Ta_272_11beschluss20120126.html" target="_blank">9 Ta 272/11</a>)</strong>.</p>
<p>In dem Fall sprachen die Richter dem abgelehnten Bewerber <strong><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe" target="_blank">Prozesskostenhilfe</a></strong> für eine Entschädigungsklage wegen Diskriminierung zu. Der Kläger, bei welchem aufgrund seiner Sprachbehinderung seit 1979 eine Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einem Grad der Behinderung von 30 vorliegt, hatte sich auf eine Stelle als Arbeitsvermittler beworben. <strong>Nach einem Bewerbungsgespräch lehnte die Beklagte seine Bewerbung ab, weil<span id="more-10005"></span> andere Bewerber sie mehr überzeugt hätten.</strong> Diese seien insbesondere besser über ihr Jobcenter informiert und kommunikationsstärker gewesen.</p>
<p><strong>Der Kläger fühlte sich diskriminiert und verlangte von der Beklagten die Zahlung von über 30.000 Euro Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern.</strong> Um seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu können, beantragte er Prozesskostenhilfe.</p>
<p>Der Arbeitgeber hingegen argumentierte, dass ihm im Bewerbungsgespräch keine Sprechstörung des Klägers aufgefallen sei. Ferner habe sich die &#8220;Kommunikationsstärke&#8221; auch nicht auf die Art des Sprechens, sondern <strong>nur auf die Gesprächsführung bezogen</strong>.</p>
<p><strong>Während das Arbeitsgericht den Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Klage abwies, gab das LAG dem Antrag teilweise statt.</strong> Dass der Arbeitgeber den Bewerber wegen &#8220;fehlender Kommunikationsstärke&#8221; abgelehnt habe, lasse durchaus den Schluss zu, dass die Sprechstörung zumindest ein Grund für die Ablehnung der Bewerbung gewesen sei. Diesen <strong>Vermutungstatbestand nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html" target="_blank">§ 22 AGG </a></strong>müsse der Arbeitgeber entkräften. Sofern ihm das nicht gelänge, sei der Entschädigungsanspruch allerdings nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html" target="_blank">§ 15 Abs. 2 AGG </a>auf maximal 3 Monatsgehälter begrenzt. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld sei in jedem Fall ausgeschlossen, da der Arbeitgeber glaubhaft dargestellt habe, dass der Kläger unabhängig von seinem Sprachfehler nicht eingestellt worden wäre. Im Übrigen liege auch <strong>keine besonders schwere Persönlichkeitsverletzung</strong> vor, die einen höheren Schmerzensgeldanspruch gem.<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html" target="_blank"> § 823 BGB </a>rechtfertigen könnte.</p>
<p><em>Bildquelle: © Stefan_Redel &#8211; iStockphoto.com</em></p>
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		<title>Betriebliches Vorschlagswesen: Ideen der Mitarbeiter sind Gold wert</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 09:49:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Große Konzerne in Deutschland sparen durch tausende Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter jedes Jahr Summen in Millionenhöhe. Viele Ideen helfen dabei, Produktionskosten zu sparen und Ressourcen zu schonen. Und auch die schlauen Köpfe selbst profitieren davon. Das berichtet Focus Online und veranschaulicht dies anhand dreier „prominenter“ Beispiele: VW, Daimler und die Bahn. Bei Volkswagen gingen im vergangenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_32254696_XS_Goldregen.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_32254696_XS_Goldregen.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a><span style="font-size: small;"><strong>Große Konzerne in Deutschland</strong> sparen durch tausende Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter jedes Jahr <strong>Summen in Millionenhöhe</strong>. Viele Ideen helfen dabei, <strong>Produktionskosten zu sparen</strong> und <strong>Ressourcen zu schonen</strong>. Und auch die schlauen Köpfe selbst profitieren davon. Das berichtet <a href="http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/kluge-arbeitnehmer-helfen-beim-sparen-tipps-von-mitarbeitern-bis-zu-125000-euro-wert_aid_731980.html" target="_blank">Focus Online </a>und veranschaulicht dies anhand dreier „prominenter“ Beispiele: VW, Daimler und die Bahn.</span></p>
<p>Bei <strong>Volkswagen</strong> gingen im vergangenen Jahr knapp<strong> 60 000 kreative Vorschläge</strong> ein. Diese ermöglichten laut Pressebericht <strong>Einsparungen </strong>von <span id="more-9923"></span>insgesamt 100,2 Millionen Euro. VW belohnte die erfolgreichen Ideengeber mit insgesamt 19 Millionen Euro <strong>Prämien</strong>. Beim Autobauer <strong>Daimler</strong> gab es 2011 rund <strong>77 000 Vorschläge</strong>, wovon fast jeder zweite (44 Prozent) auch umgesetzt wurde. Der Konzern sparte mit den Verbesserungen mehr als 68 Millionen Euro. Für die <strong>klugen</strong> Mitarbeiter gab es dafür 17 Millionen Euro an <strong>Belohnungen</strong>. Und – last but not least – zwei <strong>Bahn</strong>-Mitarbeiter dachten sich 2011 ein <strong>neues Schleifverfahren für die Stahlräder</strong> der Züge aus. Die Bahn sparte dadurch 800 000 Euro allein in einem Quartal.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Bildquelle: © lassedesignen &#8211; Fotolia.com</em></p>
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		<title>Von Duschgewohnheiten und Arbeitsunfällen</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 06:03:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichtsmassig]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Dass Mord kein Arbeitsunfall ist, wissen wir inzwischen. Aber wie verhält es sich mit der morgendlichen Dusche, wenn dort ein Unfall passiert? Nein, das kann nicht sein? Doch &#8211; zumindest ausnahmsweise &#8211; wie der Fall eines Rettungssanitäters zeigt. Dieser war im Sommer immer mit dem Fahrrad zu seiner Dienststelle gefahren und legte dabei über sieben Kilometer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_Mann-duscht_XS.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_Mann-duscht_XS.jpg" alt="" width="144" height="200" /></a><strong>Dass </strong><strong><a href="http://blog.betriebsrat.de/allgemein/mord-ist-kein-arbeitsunfall-witwe-geht-leer-aus/" target="_blank">Mord kein Arbeitsunfall</a> ist, wissen wir inzwischen.</strong> Aber wie verhält es sich mit der morgendlichen Dusche, wenn dort ein Unfall passiert?</p>
<p>Nein, das kann nicht sein? Doch &#8211; zumindest ausnahmsweise &#8211; wie der Fall eines Rettungssanitäters zeigt. Dieser war im Sommer immer mit dem Fahrrad zu seiner Dienststelle gefahren und legte dabei über sieben Kilometer pro Wegstrecke zurück. <strong>Um die Patienten nicht verschwitzt behandeln zu müssen, duschte der Kläger regelmäßig in seiner Dienststelle.</strong> Unglücklicherweise stürzte er dort auf dem Weg zur Dusche und zog sich eine Gelenkverletzung am Fuß zu.</p>
<p><strong>Die Unfallkasse wollte den Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkennen. </strong>Schließlich habe der Kläger nur seinem <strong>privaten Hygienebedürfnis</strong> nachkommen wollen. Das Sozialgericht Speyer <span id="more-9865"></span>sah das anders und entschied in seinem Urteil vom 24.01.2012, dass <strong>Unfallversicherungsschutz bestand</strong> (<a href="http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7BB1506A2E-46B0-4A12-AB10-A8117647EB7C%7D" target="_blank">Az: S 15 U 40/10</a>).</p>
<p>Zwar gehöre das Duschen vor und nach der Arbeit normalerweise zur unversicherten privaten Tätigkeit, da ein „dienstliches Bedürfnis“ hierfür in der Regel nicht vorliege. Hier sei das Duschen aber eine sogenannte <strong>„gemischte Tätigkeit“</strong> gewesen: Es diente zwar auch dem privaten Hygienebedürfnis, <strong>wesentlich sei aber die Herstellung der dienstlichen Einsatzfähigkeit gewesen.</strong> Sich für die Patienten zu reinigen, habe in einem „inneren Zusammenhang“ mit der dienstlichen Tätigkeit gestanden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Bildquelle: © detailblick &#8211; Fotolia.com</em></p>
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		<title>Demografie-Steuer: Union plant &#8220;Alten-Soli&#8221;</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/demografie/demografie-steuer-union-plant-alten-soli/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 13:02:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demografie]]></category>
		<category><![CDATA[Alten-Soli]]></category>
		<category><![CDATA[Demografie-Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nation soll wieder einmal zur Kasse gebeten werden. Diesmal um die Kosten der Alterung der Gesellschaft abzufedern. Zu diesem Zweck plant die Union nun eine Demografie-Steuer, einkommensabhängig für alle über 25. Das berichtet die „Welt“. Unionsfraktionsvize Günter Krings meint, wir „müssen jetzt für die Zeit ab 2030 vorsorgen, wenn die Babyboomer der 50er- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_34192779_XS_Soli.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_34192779_XS_Soli.jpg" alt="" width="200" height="150" /></a><span style="font-size: small;">Die Nation soll wieder einmal zur Kasse gebeten werden. Diesmal<strong> um die Kosten der Alterung der Gesellschaft abzufedern</strong>. Zu diesem Zweck plant die Union nun eine Demografie-Steuer, einkommensabhängig <strong>für alle über 25</strong>. Das berichtet die „<a href="http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article106154220/Union-plant-eine-neue-Demografie-Steuer.html" target="_blank">Welt</a>“. Unionsfraktionsvize <strong>Günter Krings</strong> meint, wir „<em>müssen jetzt für die Zeit ab 2030 vorsorgen, wenn die Babyboomer der 50er- und 60er-Jahre im Ruhestand sind und für sie mehr Gesundheits- und Pflegekosten entstehen</em>&#8220;. Das in den &#8220;Alten-Soli&#8221; gezahlte Geld soll dafür verwendet werden, <strong>Beitragserhöhungen</strong> zu vermeiden. Eine individuelle Auszahlung im Alter ist nicht vorgesehen.</span></p>
<p>SPD und Grüne lehnen dagegen diese Belastungen ab. &#8220;<em>Deutschland braucht keine Sonderabgabe. Wenn anständige Löhne gezahlt werden, kommt auch genug Geld in die Sozialkassen</em>&#8220;, so der frühere Vizekanzler und SPD-Chef<strong> Franz Müntefering </strong> in der &#8220;Welt&#8221;. Auch Grünen-Fraktionschefin <strong>Renate Künast</strong> ist gegen eine Rücklage. &#8220;<em>Solidarisch ist das nicht. Die Union will künftige Lasten einseitig bei den Versicherten abladen</em>&#8220;. Ihrer Meinung nach ist<span id="more-9860"></span> keine zusätzliche Abgabe nötig, sondern eine<strong> Pflege-Bürgerversicherung</strong>, in die alle einzahlen.</p>
<p>Weiter berichtet die „Welt“ von Äußerungen des Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Demographie, <strong>Tilman Mayer</strong>. Er fordert &#8220;gezielte <strong>familienpolitische Maßnahmen</strong>&#8220;, um die Geburtenrate wieder zu erhöhen. Wie das aussehen soll? Das überlassen wir zunächst noch Ihrer und Eurer Phantasie.</p>
<p>Bildquelle: <em>© Kautz15 &#8211; Fotolia.com</em></p>
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		<title>&#8220;Man trägt Verantwortung für Menschen&#8221; &#8211; Rechtsanwalt kommentiert BEM-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Video)</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/gesundheitsschutz/man-tragt-verantwortung-fur-menschen-rechtsanwalt-kommentiert-bem-beschluss-des-bundesarbeitsgerichts-video/</link>
		<comments>http://blog.betriebsrat.de/gesundheitsschutz/man-tragt-verantwortung-fur-menschen-rechtsanwalt-kommentiert-bem-beschluss-des-bundesarbeitsgerichts-video/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 12:15:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheitsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebliches Eingliederungsmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Man stelle sich das vor: In einem Bonner Unternehmen der Luft- und Raumfahrttechnik existiert eine Betriebsvereinbarung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Nach dieser soll der Betriebsrat ein Verzeichnis all derjenigen Mitarbeiter bekommen, bei denen die Voraussetzung für ein solches BEM vorlägen. So weit, so gut. Der Arbeitgeber stellte sich im Folgenden jedoch auf den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Man stelle sich das vor: In einem Bonner Unternehmen der Luft- und Raumfahrttechnik existiert eine Betriebsvereinbarung zur Durchführung des<strong> betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)</strong>. Nach dieser soll der <strong>Betriebsrat</strong> ein Verzeichnis all derjenigen Mitarbeiter bekommen, bei denen die Voraussetzung für ein solches BEM vorlägen. So weit, so gut. Der Arbeitgeber stellte sich im Folgenden jedoch auf den Standpunkt, die Namen der Mitarbeiter nur mit deren Einverständnis herauszugeben.Schließlich sei er ja auch zum Datenschutz verpflichtet. Ergebnis: Der Betriebsrat bekam entweder keine oder nur unvollständige Daten. Seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchfühung des BEM durch den Arbeitgeber gem.<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html" target="_blank"> § 84 II 7 SGB IX</a> konnte er nicht nachkommen.</p>
<p>Die Sache ging bis vor das <strong>Bundesarbeitsgericht</strong>. Dieses stellte im Februar 2012 fest, dass der Betriebsrat berechtigt sei, diese Daten zu verlangen. Der Arbeitgeber dürfe die Herausgabe nicht vom Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter abhängig machen (<a href="http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/betriebliches-eingliederungsmanagement-bag-starkt-kontrollrechte-des-betriebsrats/" target="_blank">siehe dazu unseren ausführlichen Beitrag)</a>.</p>
<p>Der Betriebsrat Blog sprach mit <strong>Rechtsanwalt und BEM-Experten Oliver Schmidt-Eicher</strong>. Im Interview erläutert und kommentiert der langjährige<span id="more-9847"></span> <a href="http://www.ifb.de/betriebsrat/" target="_blank">ifb-Referent</a> die Entscheidung des obersten deutschen Arbeitsgerichts. <strong>Rechtsklarheit</strong> sei nun vorhanden, so der Jurist. Der Arbeitgeber müsse endlich Ross und Reiter beim Namen nennen. Schmidt-Eicher wird häufig von Unternehmen und Betriebsräten als Berater bei der Einführung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements hinzugezogen. Er meint: Auch die Arbeitgeber würden mehr und mehr den Wert gesunder Beschäftigter schätzen lernen. Schließlich tragen alle Beteiligten hier echte Verantwortung für Menschen!</p>
<p>Sehen Sie das komplette Interview (Länge rund 4 Minuten):</p>
<p><iframe width="640" height="360" src="http://www.youtube.com/embed/Me1sw5z8TfM" frameborder="0" allowfullscreen></iframe><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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