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	<title>Betriebsrat Blog</title>
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	<description>ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten</description>
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		<title>TV: &#8220;Monitor&#8221; berichtet über Scheinwerkverträge</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:49:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Scheinwerkvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Donnerstag den 02. Februar bringt das ARD-Magazin &#8220;Monitor&#8221; um 21:00 Uhr einen Bericht über sog. Scheinwerkverträge, die laut dem Titel der Sendung &#8220;das nächste Lohndumpingmodell der Arbeitgeber&#8221; darstellen. Das Thema ist hochbrisant: Erst letzte Woche wurden diverse Geschäftsräume der Handelsunternehmen Kaufland und Netto von der Staatsanwaltschaft durchsucht, dabei sind waschkörbeweise Akten und Unterlagen beschlagnahmt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Donnerstag den 02. Februar bringt das ARD-Magazin &#8220;<a href="http://www.wdr.de/tv/monitor/" target="_blank">Monitor</a>&#8221; um 21:00 Uhr einen Bericht über sog. Scheinwerkverträge, die laut dem Titel der Sendung &#8220;<strong>das nächste Lohndumpingmodell der Arbeitgeber</strong>&#8221; darstellen. Das Thema ist hochbrisant: <a href="http://www.betriebsrat.de/portal/themen/sz/verdacht-auf-lohndumping-bei-kaufland-und-netto.html" target="_blank">Erst letzte Woche</a> wurden diverse Geschäftsräume der Handelsunternehmen Kaufland und Netto von der Staatsanwaltschaft durchsucht, dabei sind waschkörbeweise Akten und Unterlagen beschlagnahmt worden. Mit Hilfe von Werkscheinverträgen sollen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung Löhne massiv gedrückt und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Erst geflirtet, dann gekündigt: Bankmitarbeiter nutzt Kundendaten für private Anmache</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 09:26:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungskündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Bankunterlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Flirt]]></category>
		<category><![CDATA[Kundendaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Bankangestellter erhielt eine Änderungskündigung, weil er die Bankdaten einer Kundin für private Zwecke benutzt hatte, nämlich um an sie heran zu kommen. Am Ende – nach dem Motto „Pech in der Liebe, Glück im Spiel“ – hat er die Dame zwar nicht bekommen, aber wenigstens war die Kündigung unwirksam. Doch hier die ganze Geschichte: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_36507705_XS_BankMA.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px;margin-bottom: 10px;float: left" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_36507705_XS_BankMA.jpg" alt="" width="133" height="200" /></a><span style="font-size: small">Ein Bankangestellter erhielt eine <strong>Änderungskündigung</strong>, weil er die Bankdaten einer Kundin für private Zwecke benutzt hatte, nämlich um an sie heran zu kommen. Am Ende – nach dem Motto „<strong>Pech in der Liebe, Glück im Spiel</strong>“ – hat er die Dame zwar nicht bekommen, aber wenigstens war die Kündigung unwirksam. Doch hier die ganze Geschichte:</span></p>
<p>Der Mitarbeiter einer Bank hatte die Dame seines Herzens an einer Tankstelle beobachtet und über den Tankwart ihren Namen herausbekommen. Zu seiner Überraschung stellte er fest, dass die Frau eine Kundin seiner Arbeitgeberin war. Er besorgte sich aus den <strong>Bankunterlagen</strong> ihre <strong>Handynummer</strong> und schrieb ihr eine SMS mit folgendem Inhalt:<span id="more-9170"></span> &#8220;<em>Dieser Blickkontakt hat mich beeindruckt. Sie besitzen eine große Ausstrahlung. Vielleicht ging es Ihnen ja wie mir gestern Morgen. Handy-Nr</em>…&#8221;</p>
<p>Die Frau zeigte sich leider wenig begeistert und empfand die Kontaktaufnahme als <strong>ungehörige Anmache</strong> – zumal der Mitarbeiter sie eine Woche später in der Bank erneut ansprach, als sie dort einen Termin hatte. Sie beschwerte sich beim Vorstand. Daraufhin versetzte die Bank den Mitarbeiter wegen <strong>missbräuchlicher Verwendung von Daten</strong> und <strong>rufschädigendem Verhalten</strong> mit einer <strong>Änderungskündigung</strong> auf eine um 300 Euro schlechter bezahlte Stelle.</p>
<p>Der verliebte Mitarbeiter nahm das Angebot unter Vorbehalt an und erhob K<strong>lage</strong>. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht (Urteil vom 10.11.2011, <a href="http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7BF334CE96-C082-41E5-9B37-0F19A5D1BEC7%7D" target="_blank">10 Sa 329/11</a>) in der nächsthöheren Instanz gaben seiner Klage statt. Denn: Angesichts des nicht besonders schweren Fehlverhaltens des Bankangestellten hätte es als milderes Mittel unter dem Gesichtspunkt der <strong>Verhältnismäßigkeit</strong> eine <strong>Abmahnung</strong> auch getan. Dies wäre wahrscheinlich <strong>Warnung</strong> genug gewesen, so die Richter. Die Änderungskündigung war im Ergebnis unwirksam. Fazit: Hier hat zwar nicht die Liebe gesiegt, aber wenigstens die Gerechtigkeit.</p>
<p>Ines H.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Fit for work: Die etwas andere Mittagspause</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:06:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bewegung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Mittagspause]]></category>
		<category><![CDATA[Sport]]></category>

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		<description><![CDATA[After Work Club war gestern: Statt in der Mittagspause in der Kantine oder in einem Restaurant zu sitzen, um danach ins unausweichliche „Suppenkoma“ zu fallen, sind in Stockholm Tanzen, Musik und gute Beats angesagt. „Lunch-Beat“ nennt sich die neue Bewegung, die Schweden im Sturm eroberte, seit Molly Ränge &#8211; eine 28-jährige Projektentwicklerin &#8211; die ersten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_10224946_XS.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_10224946_XS.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a><strong>After Work Club war gestern:</strong> Statt in der Mittagspause in der Kantine oder in einem Restaurant zu sitzen, um danach ins unausweichliche „Suppenkoma“ zu fallen, <strong>sind in Stockholm Tanzen, Musik und gute Beats angesagt</strong>. <strong><a href="http://www.lunchbeat.org/" target="_blank">„Lunch-Beat“</a></strong> nennt sich die neue Bewegung, die Schweden im Sturm eroberte, seit Molly Ränge &#8211; eine 28-jährige Projektentwicklerin &#8211; die ersten Partys organisierte. Was mit 14 Gleichgesinnten in einer Tiefgarage &#8220;irgendwo unter Stockholm&#8221; begann, hat sich zu deutlich größeren Events ausgeweitet. Und <strong>die etwas andere Mittagspause</strong> findet inzwischen nicht nur in weiteren schwedischen Städten Anklang, sondern auch außerhalb des Landes: Im serbischen Belgrad fand bereits ein &#8220;Lunch-Beat&#8221; statt, ein weiterer ist in Kolumbiens Hauptstadt Bogotá geplant.</p>
<p align="left">Die Events dauern niemals länger als 60 Minuten und sind somit genau auf die Länge einer üblichen Pause zugeschnitten. <strong>Und diese Zeit wird weder mit Nörgeln über den Chef noch mit inoffiziellen Teammeetings vergeudet.</strong> Alkohol ist tabu, dafür <span id="more-9137"></span>beinhaltet der Eintritt von 11 € ein leichtes Mittagessen sowie Wasser und Obst. Im Einklang hüpfen Schlipsträger neben Rentnern und Studenten zum elektrisierenden House-Mix. Molly Ränge möchte, dass &#8220;überall solche Veranstaltungen entstehen&#8221;. Jeder kann also einen &#8220;Lunch-Beat&#8221; organisieren &#8211; vorausgesetzt, er hält sich an das <a href="http://www.lunchbeat.org/?page_id=99" target="_blank">Manifest </a>auf der Lunchbeat-Website. Eine der wichtigsten Regeln dort lautet: <strong>Sprich beim Lunch Beat nicht über deinen Job!</strong></p>
<p align="left"><strong>Es muss ja nicht immer gleich eine Party sein.</strong> Aber was uns die Schweden hier vorbildlich zeigen ist, dass regelmäßige Bewegung die persönliche Leistungsfähigkeit fördert. Toll, wer sich in der Mittagspause zum Power-Aerobic oder einer Joggingrunde aufraffen kann. Aber auch ein schneller Spaziergang tut’s. Der positive Nebeneffekt: <strong>bleierne Müdigkeit am Arbeitsplatz hat keine Chance!</strong></p>
<pre>Bildquelle: © Hanik - Fotolia.com</pre>
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		<title>Der Arzt, dem die Frauen vertrauen… oder so ähnlich</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/der-arzt-dem-die-frauen-vertrauen-oder-so-ahnlich/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 12:37:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsmassig]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn und Gehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Arztwahl]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltfortzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Es kommt nicht oft vor, aber manchmal schäme ich mich für meinen eigenen Berufsstand. Ausgerechnet eine Anwaltskanzlei kam auf die glorreiche Idee, eine neue Mitarbeiterin vertraglich zu verpflichten, im Krankheitsfall ausschließlich zu einem bestimmten Arzt zu gehen. Wie wenn das nicht genug wäre, sollte die Rechtsanwaltsgehilfin den Arzt natürlich auch gleich noch von der Schweigepflicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_28196192_XS-2.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_28196192_XS-2.jpg" alt="" width="136" height="185" /></a><span style="font-size: small;">Es kommt nicht oft vor, aber manchmal schäme ich mich für meinen eigenen Berufsstand. Ausgerechnet eine Anwaltskanzlei kam auf die glorreiche Idee, eine neue Mitarbeiterin <strong>vertraglich zu verpflichten, im Krankheitsfall ausschließlich zu einem bestimmten Arzt zu gehen</strong>. Wie wenn das nicht genug wäre, sollte die Rechtsanwaltsgehilfin den Arzt natürlich auch gleich noch <strong>von der Schweigepflicht entbinden</strong>. Ansonsten würde der<strong> Lohn </strong>während der Krankschreibung<strong> nicht weitergezahlt</strong>. </span></p>
<p>Einen Arzt nicht des eigenen Vertrauens, dazu noch die generelle Einsicht in die Krankenakte: <strong>Das ging auch den Frankfurter Richtern deutlich zu weit!<span id="more-9088"></span></strong> Sie erklärten die Klausel im Arbeitsvertrag für unwirksam und verdonnerten die Anwälte zur Lohnfortzahlung <strong>(Aktenzeichen: 7 Ca 1549/11)</strong>. Nach Ansicht des Gerichts darf der Arbeitgeber nur in solchen Fällen einen bestimmten Arzt vorschreiben, wenn tatsächlich Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bestehen. In einem solchen Fall könne der <strong>Medizinische Dienst der Krankenkasse</strong> eingeschaltet werden. Auf keinen Fall aber dürfe das <strong>Recht auf freie Arztwahl</strong> bereits im Arbeitsvertrag eingeschränkt werden, so die Richter. Darüber hinaus sei die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<pre>Bildquelle: © Rido - Fotolia.com</pre>
<h4></h4>
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		<title>Jeder Dritte sagt: Der Job ist für mich das Wichtigste im Leben</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 09:08:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Job ist für rund jeden dritten Berufstätigen der wichtigste Lebensinhalt (31,6 %). Das hat eine repräsentative Umfrage der GfK Marktforschung im Auftrag der „Apotheken Umschau“ unter 2036 Berufstätigen ergeben. Die Einstellung zum Job kann sich jedoch im Laufe eines Arbeitslebens wandeln. Knapp 38 % gaben an, dass die Bedeutung des Jobs im Laufe der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_13028888_XS_Arbeit-wichtig.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_13028888_XS_Arbeit-wichtig.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a><span style="font-size: small;">Der Job ist für rund jeden dritten Berufstätigen der <strong>wichtigste Lebensinhalt</strong> (31,6 %). Das hat eine repräsentative <a href="http://wirtschaft.t-online.de/der-job-ist-fuer-jeden-dritten-das-wichtigste-im-leben/id_53409068/index" target="_blank">Umfrage der GfK Marktforschung im Auftrag der „Apotheken Umschau“</a> unter 2036 Berufstätigen ergeben.</span></p>
<p>Die Einstellung zum Job kann sich jedoch im Laufe eines Arbeitslebens wandeln. Knapp 38 % gaben an, dass die Bedeutung des Jobs im Laufe der Zeit nachgelassen habe. Dieser Trend verstärkt sich mit zunehmendem Alter, denn in der Altersgruppe der 50- bis 69-jährigen gab das bereits knapp die Hälfte (49,3 %) der Befragten an. Ein Grund für diesen Einstellungswandel könnte die mangelnde <strong>Anerkennung</strong> im Beruf sein. Rund ein Drittel (34,6 %) der Befragten gab an, sie hätten das Gefühl, ihre Vorgesetzten würden ihren Arbeitseinsatz nicht richtig anerkennen.</p>
<p>Ines H.</p>
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		</item>
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		<title>EU-Richter billigen Kettenarbeitsverträge</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 13:48:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsmassig]]></category>
		<category><![CDATA[Befristung]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Kettenbefristung]]></category>

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		<description><![CDATA[13 (!) befristete Arbeitsverträge in Folge über einen Zeitraum von elf Jahren – dies bewog eine Kölner Justizangestellte auf Festanstellung zu klagen. Bei einer derartigen Frequenz von Arbeitsverträgen könne nicht mehr von einem vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften ausgegangen werden. Alle Verträge wurden zur Vertretung unbefristet eingestellter Angestellter geschlossen, die sich vorübergehend - beispielsweise wegen Elternzeit &#8211; hatten beurlauben lassen. Der Europäische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_37953248_XS.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_37953248_XS.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a><span style="font-size: small;"><strong>13 (!) befristete Arbeitsverträge in Folge </strong>über einen Zeitraum von elf Jahren – dies bewog eine Kölner Justizangestellte auf Festanstellung zu klagen. Bei einer derartigen Frequenz von Arbeitsverträgen könne nicht mehr von einem vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften ausgegangen werden. Alle Verträge wurden zur Vertretung unbefristet eingestellter Angestellter geschlossen, die sich vorübergehend - beispielsweise wegen Elternzeit &#8211; hatten beurlauben lassen. Der <strong>Europäische Gerichtshof (EuGH)</strong> sah darin jedoch noch keinen grundsätzlichen Missbrauch und äußerte sich in der Rechtssache Kücük (<a href="http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-01/cp120004de.pdf" target="_blank">Az.: C-586/10</a>) ungewöhnlich deutlich: <span id="more-9041"></span>Für die mehrfache, aufeinanderfolgende Befristung eines Arbeitsvertrags müsse zwar ein <strong>Sachgrund</strong> vorliegen, <strong>gegen EU-Recht verstoße diese Praxis jedoch nicht</strong>.</span></p>
<p>Ein Arbeitgeber könne durchaus gezwungen sein, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückzugreifen. Dies dürfe dem Arbeitgeber nicht als Missbrauch ausgelegt werden. Die Beschäftigte könne jedenfalls nicht automatisch den Abschluss eines unbefristeten Vertrags verlangen, nur weil damit zu rechnen ist, dass der Arbeitgeber wiederholt oder ständig Bedarf an Vertretungen hat.</p>
<p><strong>Immerhin verpflichtete der EuGH das Bundesarbeitsgericht, noch einmal die genaueren Umstände des Falles prüfen</strong>, um festzustellen, ob tatsächlich ein &#8220;sachlicher Grund&#8221; vorlag. &#8220;Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags im Einzelfall durch einen sachlichen Grund wie den vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften gerechtfertigt ist, müssen die nationalen Behörden jedoch alle Umstände dieses Einzelfalls einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge berücksichtigen&#8221;, so die EU-Richter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<pre>Bildquelle: © Doc RaBe - Fotolia.com</pre>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
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		<title>Chef ist oft mitverantwortlich für die Entstehung von Mobbing</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/mobbing/chef-ist-oft-mitverantwortlich-fur-die-entstehung-von-mobbing/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 09:13:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mobbing]]></category>
		<category><![CDATA[BAuA]]></category>
		<category><![CDATA[Führungskräfte]]></category>
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		<category><![CDATA[Mobbing-Report]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Führungsstil von Vorgesetzten spielt eine wesentliche Rolle bei der Entstehung von Mobbing. Dies ist eines der Ergebnisse einer Studie („Mobbing-Report“), die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht wurde. Danach werden hierzulande rund 1,5 Millionen Beschäftigte Tag für Tag an ihrem Arbeitsplatz gemobbt. Jeder neunte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens mindestens [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_18554855_XS_Mobbing.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px;margin-bottom: 10px;float: left" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_18554855_XS_Mobbing.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a><span style="font-size: small">Der <strong>Führungsstil</strong> von Vorgesetzten spielt eine wesentliche Rolle bei der Entstehung von <strong>Mobbing</strong>. Dies ist eines der Ergebnisse einer <strong>Studie</strong> („<a href="http://www.inqa.de/Inqa/Navigation/Themen/Mobbing/wissen,did=224544.html" target="_blank">Mobbing-Report</a>“), die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (<a href="http://www.baua.de/de/Startseite.html" target="_blank">BAuA</a>) veröffentlicht wurde. Danach werden hierzulande rund<strong> 1,5 Millionen Beschäftigte Tag für Tag</strong> an ihrem Arbeitsplatz gemobbt. <strong>Jeder neunte Arbeitnehmer</strong> wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal Opfer von dauerhaften Benachteiligungen, Schikanen und Ausgrenzung.</span></p>
<p><strong>In mehr als 50 % der Fälle ging laut dem Report Mobbing von Führungskräften aus</strong> bzw. fand unter ihrer Mitwirkung statt. Der „durchschnittliche Täter“ ist <span id="more-9030"></span>ein Mitglied der Stammbelegschaft mit Personalverantwortung, männlich und zwischen 35 und 54 Jahre alt. Er erhält mit zunehmender Dauer des Mobbingprozesses häufig Beihilfe von Kollegen, die dem Opfer ebenfalls zusetzen.</p>
<p>Das Verhalten der Führungskräfte spielt jedoch beim Thema Mobbing nicht nur eine entscheidende Rolle als <strong>Ursache</strong>, sondern auch als wichtiger <strong>Präventionsansatz</strong>. Defizite im Führungsverhalten von Vorgesetzten können durch <strong>Schulungen</strong> zur Mitarbeiterführung, Kommunikation und Kooperation sowie Konfliktmanagement abgebaut werden, so die Studie. Aber sind Führungskräfte zu solchen Maßnahmen überhaupt bereit? Dann müsste man sich selbst gegenüber so ehrlich sein, und sich eine Schwäche eingestehen. Hut ab, vor Vorgesetzten, die das können!</p>
<p>Ines H.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sex sells: Verkäuferinnen müssen BH-Größe auf Schild tragen</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/allgemein/sex-sells-verkauferinnen-mussen-bh-grose-auf-schild-tragen/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 17:29:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Change of Scandinavia]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Versuchung war sicher enorm! Dass ihr aber gerade die taz nicht widerstehen konnte, ist schon erstaunlich! Der Betriebsrat Blog dagegen möchte definitiv nicht zu denen gehören, die mit Sex Quote machen. Na gut, bei uns hat das bislang auch nicht immer geklappt, aber wir sind klein und harmlos. Hier dagegen statuieren wir ein Exempel! [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/iStock_000016792133XSmall.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/iStock_000016792133XSmall.jpg" alt="" width="133" height="95" /></a>Die Versuchung war sicher enorm! Dass ihr aber gerade <a href="http://www.taz.de/Verkaeuferinnen-sollen-BH-Groesse-zeigen/!85875/" target="_blank">die taz nicht widerstehen</a> konnte, ist schon erstaunlich! Der Betriebsrat Blog dagegen möchte definitiv nicht zu denen gehören, die <strong>mit Sex Quote machen</strong>. Na gut, <a href="http://blog.betriebsrat.de/arbeitsschutz/sexunfall-auf-dienstreise-muss-der-arbeitgeber-zahlen/" target="_blank">bei uns</a> hat das bislang auch nicht immer geklappt, aber wir sind klein und harmlos. Hier dagegen statuieren wir ein Exempel! Und darum blenden wir <strong>aus moralischen Gründen</strong> ein Bild zu diesem Beitrag ein, das viele sicher verwirren wird, weil es inhaltlich wirklich gar nichts mit der folgenden Meldung zu tun hat:<span id="more-9014"></span></p>
<p>Der schwedische Unterwäscheverkäufer <strong>Change of Scandinavia</strong> habe angeblich seine Verkäuferinnen angewiesen, im Laden ein Namensschild zu tragen, auf dem auch der persönliche Brustumfang und die BH-Größe vermerkt sind. Damit sei eine Art Wiedererkennungseffekt bezweckt gewesen &#8220;<strong>zur besseren Orientierung der Kunden</strong>&#8220;. Mehr muss man dazu wohl nicht sagen. Krass, oder?</p>
<p>Die Gewerkschaft und eine Ex-Angestellte haben nun gegen die Dessousfirma Klage auf <strong>Schadensersatz wegen Diskriminierung</strong> eingereicht. Haut es der Firma bitte um die Ohren! Manche glauben offenbar immer noch, die Angestellten seien ihr Eigentum.</p>
<pre>Bildquelle: © Diane Diederich, iStockphoto</pre>
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		<title>Betriebsrat erhält Bundesverdienstkreuz</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 14:45:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverdienstkreuz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein ehemaliger Betriebsrat ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Damit wurde sein großer Einsatz zur Rettung von 1.000 Arbeitsplätzen gewürdigt. Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks war der heute 67 Jahre alte Walter Maier im Jahr 2004 als Betriebsratsvorsitzender maßgeblich daran beteiligt, dass 1000 Arbeitsplätze der Firma Bosch in Ansbach nicht ins Niedriglohnland Ungarn verlagert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Verdienstmedaille.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Verdienstmedaille.jpg" alt="" width="133" height="95" /></a>Ein ehemaliger <strong>Betriebsrat ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet</strong> worden. Damit wurde sein großer Einsatz zur <strong>Rettung von 1.000 Arbeitsplätzen</strong> gewürdigt. Nach einem <a href="http://www.br.de/franken/bundesverdienstkreuz-ansbach-walter-maier100~_csn-1fcf0635-09ef-4fc0-89e6-ecec7518bc6e_-c95965fc6125093142a481dca28a92b0cdee1fb4.html" target="_blank">Bericht des Bayerischen Rundfunks</a> war der heute 67 Jahre alte Walter Maier im Jahr 2004 als Betriebsratsvorsitzender maßgeblich daran beteiligt, dass 1000 Arbeitsplätze der Firma Bosch in Ansbach nicht ins Niedriglohnland Ungarn verlagert wurden. &#8220;<strong>Das Wunder von Ansbach</strong>&#8221; hatte man die Aktion genannt (<a href="http://www.stern.de/wirtschaft/news/unternehmen/bosch-lassen-uns-unsere-gute-arbeit-nicht-kaputt-machen-592815.html" target="_blank">siehe ausführlichen Bericht auf stern.de</a>).</p>
<p>Als es mit dem Stellenabbau damals richtig ernst wurde, hatte Betriebsrat Maier nach Rücksprache mit der Gewerkschaft dafür gesorgt, dass eine Unternehmensberatung ins Haus kommt. Jawohl, richtig gelesen: Nicht der Arbeitgeber hat die unbeliebten Jungs geholt, sondern die Mitarbeitervertretung. Das war  aufsehenerregend! Zwei Jahre hat man verhandelt bis 2007 eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde, deren Kernstück eine <strong>Arbeitsplatzsicherung</strong> bis zum Jahr 2015 bildete.</p>
<pre>Bildquelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung</pre>
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		<title>Stellenausschreibung: Bezeichnung „Junior“ ist keine Altersdiskriminierung</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 10:46:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[AGG]]></category>
		<category><![CDATA[Antidiskriminierungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Junior]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenausschreibung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Stellenbeschreibung mit der Bezeichnung „Junior“ beinhaltet keine Diskriminierung älterer Bewerber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit seinem Urteil vom 21.07.2011, 5 Sa 847/11. Ein Unternehmen suchte per Stellenanzeige einen „Junior Personalreferent Recruiting“. Hierauf bewarb sich unter anderen ein 41-jähriger Arbeitnehmer. Auf sein Alter wies er in seiner Bewerbung auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_12943682_XS_Junior.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px;margin-bottom: 10px;float: left" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_12943682_XS_Junior.jpg" alt="" width="133" height="200" /></a><span style="font-size: small">Eine Stellenbeschreibung mit der Bezeichnung „Junior“ beinhaltet keine Diskriminierung älterer Bewerber nach dem <strong>Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).</strong> Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit seinem Urteil vom 21.07.2011, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LAG Berlin-Brandenburg&amp;Datum=21.07.2011&amp;Aktenzeichen=5 Sa 847/11" target="_blank">5 Sa 847/11</a>.</span></p>
<p>Ein Unternehmen suchte per Stellenanzeige einen „<strong>Junior Personalreferent Recruiting</strong>“. Hierauf bewarb sich unter anderen ein 41-jähriger Arbeitnehmer. Auf sein Alter wies er in seiner Bewerbung auch hin. Eingestellt wurde letztlich ein zehn Jahre jüngerer Kollege. Der Bewerber „40 plus“ war daraufhin der Ansicht, dass hier ein<strong> Verstoß gegen das AGG</strong> vorliegt. Er meint, das Unternehmen hatte <strong>mit der Bezeichnung „Junior“ bewusst einen jungen Mitarbeiter gesucht</strong> und ihn selbst letztlich aufgrund seines Alters nicht berücksichtigt.</p>
<p>Keine Altersdiskriminierung, so die Richter. <strong>Die Bezeichnung „Junior“ weist nicht auf das Alter hin, sondern lediglich auf<span id="more-8990"></span> eine Stellung in der betrieblichen Hierarchie</strong>. Die Juniorposition beinhaltet allein, dass der betreffende Mitarbeiter eine <strong>niedrigere Rangstellung</strong> und eine <strong>geringere Entscheidungskompetenz</strong> als sei Vorgesetzter hat, ohne dass diese Bezeichnung an das Alter des Mitarbeiters anknüpft. Der Ausdruck „Junior“ bedeutet im Englischen „jung“, wird aber ebenfalls im Zusammenhang mit einer betrieblichen Stellung verwendet. Zwar wurden in der Stellenausschreibung erste <strong>einschlägige Berufserfahrungen</strong> verlangt. Aber auch dies sahen die Richter nicht als einen Hinweis auf ein junges Lebensalters des neuen Kollegen. Denn: Erste einschlägige Berufserfahrungen können nach ihrer Meinung auch erst in einem höheren Lebensalter gesammelt worden sein, z.B. nach einem Zweitstudium oder nach einer beruflichen Neuorientierung.</p>
<p>Ines H.</p>
<p>&nbsp;</p>
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