Tag der SBV 2012 ZUSATZTERMIN

Arbeitsrecht: Deutschland muss Kündigungsfristen ändern!

Die gesetzlichen Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht müssen geändert werden, das entschied heute der Europäische Gerichtshof. Bislang galt in Deutschland die Regelung, das bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegen, nicht berücksichtigt werden, § 622 Abs. 2 S. 2 BGB. Hierin liegt nach Auffassung der Richter eine unzulässige Altersdiskriminierung und ein Verstoß gegen  EU-Recht. Die höchsten EU-Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die fragliche deutsche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten “erforderlichenfalls unangewendet zu lassen”.

Geklagt hatte eine Frau, die mit 18 Jahren von einem Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen wurde. Da bei der Berechnung der Kündigungsfrist nur 3 Jahre Betriebszugehörigkeit zugrundegelegt wurden, betrug die Kündigungsfrist nur einen Monat. Bei einer 10-jährigen Betriebszugehörigkeit wären es eigentlich vier Monate gewesen.

Andrea

misterwong      yigg      digg      google      delicious      
Dieser Beitrag wurde am Dienstag, 19. Januar 2010 um 13:54 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Arbeitsvertrag, Gerichtsmassig abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

«  –  »

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

follow me on twitter    RSS Feed

Häufige Themen

Am meisten gelesen

Letzte Kommentare

Letzte Artikel

Kategorien

Archiv

Links

 

© 2012 | ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG – Powered by WordPress