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Der Betriebsrat Blog
Im Betriebsrat Blog schreiben Mitarbeiter des ifb über Aktuelles aus Arbeitsrecht und Arbeitswelt, also über alles, was für einen Betriebsrat interessant ist.Am meisten gelesen
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Die Zeiten haben sich geändert: Schreibmaschine ist out – Laptop ist in!
Dieser technische Wandel schlägt sich auch auf dem Arbeitsmarkt nieder. Inzwischen berücksichtigen dies auch die Arbeitsgerichte bei ihren Entscheidungen.
So hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein kürzlich entschieden (LAG Schleswig-Holstein vom 9.9.09 – 3 Sa 153/09), dass ein Arbeitnehmer sich auf die zunehmende „Technichisierung“ vorzubereiten und entsprechend fort- und weiterzubilden hat.
Auch eine über vierzigjährige Betriebszugehörigkeit und ein damit einhergehendes hohes Lebensalter schützen nicht vor einer Kündigung, wenn bestimmte PC-Kenntnisse bei einem Arbeitnehmer fehlen, die mittlerweile im Betrieb benötigt werden.
Erkennt ein Arbeitnehmer, dass im Laufe der Zeit zunehmend „kompliziertere“ technische Geräte (z.B. Computer) auch bei seinem Arbeitgeber Standart werden, kann er sich nicht darauf verlassen von diesem Modernisierungsprozess ausgenommen zu werden. Insbesondere dann nicht, wenn auch alle seine Kollegen mit den neuen Techniken arbeiten müssen.
Besonders hervorzuheben ist, dass die LAG-Richter eine Weiterbildung in diesem Bereich als ureigene Aufgabe des Arbeitnehmers angesehen haben. Zumindest ist es die Pflicht des Arbeitnehmers bei fehlenden Kenntnissen eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme bei seinem Arbeitgeber zu erbitten.
Ein Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) war im zugrundeliegenden Fall nicht zu prüfen. Mangels Beschäftigtenzahl (§ 23 KSchG) fiel das Arbeitsverhältnis nämlich nicht in dessen Schutzbereich. Die Richter machten aber deutlich, dass selbst bei einer Anwendbarkeit des KSchG eine Kündigung nicht sozialwidrig (§ 1 KSchG) gewesen wäre, da es an dem Merkmal der „Vergleichbarkeit“ fehle: Mangels entsprechender Qualifizierungen könnte der gekündigte Arbeitnehmer nämlich nicht die Aufgaben von einem (weniger schützenswerten) Kollegen wahrnehmen.
Bleibt festzuhalten: Arbeitnehmer, die sich dem technischen Fortschritt verweigern, haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt!
Thomas
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hätte man da als mildere Maßnahme nicht ne Schulung in Betracht ziehen können? Computer sind jetzt kein Hexenwerk, die grundkenntnisse sind für JEDEN erlernbar.
Kommentar: Mausi – am 25. November 2009 um 11:55
Und wieder bekommt der AG ne (Waffe) in die Hand um eigene AN zu kicken damit billige WV eingestellt werden können. Vorbild = Amerika. gz Germany
Kommentar: Yusuf – am 02. Dezember 2009 um 11:07