JAV-Arena 2012

Kündigung wegen Wahrsager-Anrufen

Auch wer im öffentlichen Dienst angestellt ist, ist nicht vor einer Kündigung geschützt, wenn er während der Arbeitszeit bei kostenpflichtigen Astro-Hotlines anruft! Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz (Az.: 5 K 1390/09.MZ).

Im vorliegenden Fall hatte ein Verwaltungsangestellter, der zugleich auch noch Mitglied des Personalrats war, über mehrere Monate von Diensttelefonen 0900-Nummern von Kartenlegern, Astrologen und ähnlichen Wahrsagerdiensten angerufen.

Als der Dienstherr aus diesem Grund kündigen wollte, verweigerte der Personalrat die Zustimmung und begründete dies damit, dass der Mitarbeiter auf Grund privater Schicksalsschläge Hilfe bei den Astro-Hotlines suchen musste… Dies ließen die Mainzer Richter jedoch nicht gelten. Denn: Der Betroffene hat durch die teuren Telefonate öffentliche Gelder veruntreut und das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn deshalb völlig zerstört.

Statt der teuren Anrufe bei den Wahrsagern, wäre ein Telefonat mit der Telefonseelsorge sicherlich effektiver und dazu kostenfrei gewesen.

Thomas

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Dieser Beitrag wurde am Montag, 03. Mai 2010 um 16:12 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Gerichtsmassig, Kündigungsschutz abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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