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Der Betriebsrat Blog
Im Betriebsrat Blog schreiben Mitarbeiter des ifb über Aktuelles aus Arbeitsrecht und Arbeitswelt, also über alles, was für einen Betriebsrat interessant ist.Am meisten gelesen
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Mit Diensthandy muss man rund um die Uhr erreichbar sein. Deswegen hat man es ja bekommen. Was auf den ersten Blick nicht völlig abwegig klingt, ist auf den zweiten totaler Quatsch! Denn noch vor dem ganzen technischen Segen, den iPhone und Blackberry der Menschheit bescheren, thront das Arbeitszeitgesetz. Und dieses ist unmißverständlich: Zehn Stunden am Tag ist das Maximum für den Beschäftigten, kleinere Abweichungen davon regelt das Gesetz (§3 ArbZG). Wenn sich nun aber viele nicht darum scheren bzw. die geistige Austreibung einer solch hartnäckig vermuteten Diensthandyverpflichtung nur schwer möglich ist, dann sollte auf anderer Ebene etwas unternommen werden.
Für die eigene Gesundheit ist es äußerst wichtig, eine Grenze zwischen Beruf und Freizeit zu ziehen und diese möglichst auch einzuhalten. Ist das nicht oder nur schwer möglich, dann kann es langfristig problematisch werden. Psychische Erkrankungen sind eine mögliche Folge. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will nun etwas dafür tun, um die ständige Erreichbarkeit von Mitarbeitern einzudämmen. Das Arbeitsrecht verlange von jedem Arbeitgeber, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schütze, so die Ministerin. Sie fordert deshalb die Einführung klarer Regeln: Wer muss wann zu welcher Uhrzeit erreichbar sein? Wann besteht eine Pflicht, Mails zu checken und wann nicht? Und wie wird der Ausgleich geregelt?
Betriebsvereinbarungen scheinen ein geeignetes Mittel für die Festlegung solcher Bestimmungen zu sein. Betriebsräte, die hier einsteigen wollen, sollten sich aktuellstes rechtliches Wissen zum Thema Arbeitszeit aneignen, um optimale Regelungen für die Beschäftigten in ihrem Betrieb zu erreichen.
Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com
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