Der Nichtraucherschutz kommt gewaltig voran. Für Gaststätten gibt es nun fast überall mehr oder weniger strenge Regeln, die den Umgang reglementieren, in Bayern steht sogar ein Volksentscheid an, mit dem die Situation für Raucher nochmals verschärft werden könnte. Nicht viel anders stellt es sich in Betrieben und Unternehmen dar. Das Gesetz gibt vor, dass Arbeitgeber Beschäftigte vor Qualm schützen müssen. Und das Bundesarbeitsgericht hat vor gar nicht allzu langer Zeit entschieden, dass jedem Arbeitnehmer ein rauchfreier Arbeitsplatz zustehen muss, soweit dies die “Natur der Dienstleistung” gestattet.
Was dürfen Raucher denn eigentlich noch? Welche Rechte haben sie im Betrieb? Werden Raucher mittlerweile sogar schon diskriminiert? Wahrlich keine leichten Zeiten für Tabakkonsumenten. Denn viele Rechte haben sie bei genauer Betrachtung nicht! Will ein Unternehmen eine betriebliche Regelung zum Rauchen im Betrieb aufstellen, muss der Betriebsrat beteiligt werden. Normalerweise wird dann eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, bei der zumindest die theoretische Möglichkeit besteht, auf alle unterschiedlichen Interessen einzugehen und diese angemessen zu berücksichtigen. Einen Raucherraum im Gebäude muss der Arbeitgeber dagegen nicht einrichten. So bleibt letztlich nur der Gang vor die Tür und ob dort ein Schutz vor Wind und Wetter besteht, ist auch nicht immer sicher.
Noch was zum Thema: Rauchen im Betrieb oder vor der Tür?
Peter
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Hallo,
der Arbeitnehmer is doch kein hund den, wenn man was an ihm stört vor die Tür stellen kann man sollte schon auf die gesundheit seiner mitarbeiter und Kollegen achten aber die raucher vor die TÜR zu stellen ist keine lösung meines erachtens zitat, sucht euch eins aus byby
Ein Raucher!
Kommentar: gehts noch ? – 31. März 2011 @ 05:14